| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 19.11.2025 |
| Sitzungsort: | Rathaus Sitzungssaal |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Birgit Eichfelder
Herr Sean Steuart
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Bauantrag: Neubau Dachgauben an einem Reihenhaus, Rotdornweg 4, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 390/82; Gemarkung Gundelsheim |
| 3. | Kommunalwahl 2026: Bestellung der Wahlleitung, Wahlwerbung, Wahlhelfervergütung |
| 4. | Digitalisierung: Schule, Ratssystem, Dienstgeräte Gemeinderat |
| 5. | Beschluss: Änderung Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2026 |
| 6. | Bürgerversammlung 2025 - II |
| 7. | Informationen und Anfragen öffentlich: |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Bauantrag: Neubau Dachgauben an einem Reihenhaus, Rotdornweg 4, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 390/82; Gemarkung Gundelsheim
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück, Rotdornweg 4, Fl.Nr. 390/82 die Errichtung von zwei Dachgauben. Eine Dachgaube soll auf der Nordseite des Gebäudes und eine Gaube soll auf der Südseite des Gebäudes errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker“ 1. Änderung 1980 und ist ortsüblich erschlossen.
Das Bauvorhaben ist verfahrensfrei gem. Art. 57 Bayerischen Bauordnung (BayBO). In einzelnen Punkten weicht das Bauvorhaben vom Grundsatzbeschluss der Gemeinde Gundelsheim zur Gestaltung von Dachgauben im Gemeindegebiet ab.
Folgende Abweichungen sind beantragt:
| - | Der Abstand zur Außenwand soll laut Grundsatzbeschluss mindestens 1,50 m betragen. In diesem Fall beträgt der Abstand zur Außenwand 1,05 m und unterschreitet die Vorgabe um 45 cm |
| - | Laut Grundsatzbeschluss soll die Hälfte der Hauslänge durch die Dachgaube nicht überschritten werden. Die Dachgauben überschreiten die Hälfte der Hauslänge jeweils um1,17 m. |
Zur Erfüllung der Anforderungen des GEG an den Einsatz erneuerbarer Energien in Verbindung mit der dezentralen Luft/Luft-Wärmepumpenanlage wird eine Schleppdachgaube eingesetzt.
Nachbargebäude wurden bereits mit Gauben ausgestattet. Die Nachbarbebauung wird durch die Errichtung der Dachgauben nicht negativ eingeschränkt. Eine Beeinträchtigung ist weder hinsichtlich der Belichtung, Belüftung noch Besonnung zu erwarten.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Neubau von Dachgauben an einem Reihenhaus, Rotdornweg 4, 96163 Gundelsheim, Fl.nr. 390/82; Gemarkung Gundelsheim, zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Kommunalwahl 2026: Bestellung der Wahlleitung, Wahlwerbung, Wahlhelfervergütung
Sachverhalt:
Für die anstehende Kommunalwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, der Landrätin/des Landrats sowie des Kreis- und Gemeinderates am 08.03.2026 sind gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG rechtzeitig eine Gemeindewahlleitung sowie eine Stellvertretung zu beschließen.
Der Gemeinderat hat mit dem bestehenden Grundsatzbeschluss von 2013 zur Plakatierverordnung die einheitlichen Regeln für Wahlwerbung im Gemeindegebiet festgelegt. Auf dieser Grundlage werden zur Kommunalwahl 2026 analog zum Gemeinderatsbeschluss vom 13.11.2019 zur Kommunalwahl 2020 erneut gemeindliche Plakatflächen ab dem 09.02.2026 im Ortszentrum zur Verfügung gestellt.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder erhält jeder zugelassene Wahlvorschlag eine identische Fläche für Banner auf dafür vorgesehenen Tafeln bzw. für ein Bauzaunfeld. Wahlvorschläge zur Kreistagswahl erhalten je eine gleich große Fläche in der Hauptstraße.
Die Plakate können wie bisher zentral im Rathaus abgegeben werden; Die Bestückung erfolgt nach Abgabe der Wahlwerbung durch den gemeindlichen Bauhof innerhalb von 24 Stunden, die Reihenfolge der Parteien und Gruppierungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl. Der Druck der Plakate kann bis zur Größe DIN A0 auf Hohlkammer bzw. Plakatpapier erfolgen.
Mit der Abgabe erkennen die Wahlvorschlagsträger die Vorgaben der Plakatierverordnung sowie die kommunale Neutralitätspflicht an, insbesondere sind Format, Material und Inhalt so zu wählen, dass die Plakate witterungsbeständig, verkehrssicher und rechtlich unbedenklich sind.
Auf Plakatierungen darüber hinaus soll, auch auf privatem Grund, verzichtet werden.
Nach Abschluss der Wahl wird der Bauhof die Tafeln räumen, darüberhinausgehende Plakatierungen im Gemeindegebiet richten sich unverändert nach den Bestimmungen der Plakatierverordnung.
Mit dieser Regelung setzt die Gemeinde den Grundsatzbeschluss fort, schafft Transparenz für alle Beteiligten und stellt eine faire, ressourcenschonende Abwicklung der Wahlplakatierung für die Kommunalwahl 2026 sicher.
In diesem Zusammenhang teilt Bürgermeister Merzbacher mit, dass für jede Gruppierung oder Partei, welche im Gemeinderat vertreten ist, die Aula der Michael-Arneth-Schule oder die Scheune der Spezerei Gundelsheim für eine Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung steht. Überörtliche Parteien oder Gruppierungen können die Nutzung des Alten Rathauses gemäß den Richtlinien der Gemeinde Gundelsheim über die Nutzung gemeindlicher Gebäude in Anspruch nehmen. Der Gemeinderat nimmt dies ohne Einwände zur Kenntnis.
Der Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Durchführung von Wahlen in der Gemeinde Gundelsheim. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertretungen sowie die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes leisten während der Kommunalwahl einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines reibungslosen und demokratischen Wahlverfahrens.
Gemäß der vorgeschlagenen Regelung sollen die Mitglieder jedes Wahlvorstandes jeweils 50,- € als Erfrischungsgeld für die Tätigkeit am Wahlsonntag, dem 08.03.2026 erhalten. Auf Grund des Umfangs der Kreistagswahlen ist fest mit einer Auszählung am Montag, dem 09.03.2026, zu rechnen. Wahlhelfer, die am Montag zum Einsatz kommen, erhalten zusätzlich 40,- €.
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt zur Auszählung am Wahltag bzw. am darauffolgenden Montag gegen Unterschrift.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat bestätigt den Verwaltungsangestellten Herrn Michael Keupp anlässlich der Kommunalwahl am 08.03.2025 als Gemeindewahlleiter. Herr Keupp ist auch für die Organisation und Durchführung der Wahlen verwaltungsintern zuständig.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wird die Verwaltungsangestellte Frau Susanne Ernst bestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Wahlwerbung mit den beratenen Punkten zur Kommunalwahl 2026 zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 3:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Wahlhelfervergütung ohne Einwände zur Kenntnis und stimmt der Auszahlung eines Erfrischungsgeldes in Höhe von 50,- Euro am Wahlsonntag sowie 40,- Euro für die Auszählung am Montag, dem 09.03.2026, zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Digitalisierung: Schule, Ratssystem, Dienstgeräte Gemeinderat
Sachverhalt:
Für die Michael-Arneth-Schule Gundelsheim ist die Anschaffung einer weiteren Tablet-Klasse vorgesehen, um den Unterricht flächendeckend medienpädagogisch zu unterstützen. Geplant sind ein vollständiger Gerätesatz mit ladefähiger Aufbewahrung, die Einbindung der Geräte in das bestehende Mobile-Device-Management sowie eine kurze Schulung der Lehrkräfte.
Darüber hinaus wird – entsprechend früherer Beratungen – die Installation mehrerer interaktiver Displays als digitale Tafeln vorgeschlagen. Dabei wird geprüft, ob ein Display- oder ein Kurzdistanz-Beamer-System den höheren Nutzen bietet. Die räumlichen Voraussetzungen (Strom- und Datenanschlüsse sowie mögliche Montageorte) wurden bereits erfasst. Beschaffung und Montage sollen nach erfolgter Vergabe möglichst in einem schulferiennahen Zeitraum erfolgen.
Zur Sicherstellung einer stabilen Nutzung wird vor der Lieferung ein WLAN-Lasttest durchgeführt. Die in diesem Jahr eingeführte WLAN-Mesh-Struktur soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Ziel ist es, die Tablet-Klasse kurzfristig auszuschreiben und zu Beginn des nächsten Schulhalbjahres bereitzustellen sowie die neuen digitalen Tafeln nach Vergabe in den Ferien montieren zu lassen.
Für die Gremienarbeit wird die Sitzungssoftware Session auf den aktuellen Stand gebracht und der Ladungsprozess konsequent digitalisiert. Das öffentliche Bürgerinformationssystem mit Terminen, Tagesordnungen und Beschlüssen sowie der geschützte Ratsbereich werden dabei so konfiguriert, dass Datenschutz, Sperrvermerke und personenbezogene Anlagen rechtssicher abgebildet werden. Um die digitale Arbeitsweise zu verstetigen, soll der kommende Gemeinderat mit einheitlichen Dienst-Tablets einschließlich sicherer Verwaltung, verschlüsselter Datenhaltung, Mehrfaktorauthentifizierung und der Session-App ausgestattet werden. Kurze Onboarding-Schulungen und ein Support-Kontakt sichern die Nutzung ab dem Beginn der neuen Amtsperiode. Geplant ist, das Session-Update gemeinsam mit der Einführung der digitalen Ladungen sowie der Grundkonfiguration des Bürger- und Ratsinformationssystems zum Beginn der kommenden Legislaturperiode am 1. Mai 2026 in Betrieb zu nehmen.
Entsprechend der vergangenen Beschlusslage im Dezember 2025 wird in der Rathausverwaltung die erforderliche Ablösung des lokal betriebenen Exchange-Servers durchgeführt. Für diese Softwarelösung wird der Herstellersupport auslaufen womit Sicherheits- und Betriebsrisiken zunehmen. Als Ziel wird der Umstieg auf Microsoft 365 angestrebt. Dabei sollen Exchange Online sowie Microsoft Teams für Chat, Besprechungen und die gemeinsame Zusammenarbeit genutzt werden. SharePoint und OneDrive übernehmen künftig die strukturierte Dateiablage.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Beschluss: Änderung Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2026
Sachverhalt:
Im Zuge der Erweiterung der Bestattungsarten auf dem Friedhof Gundelsheim wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.03.2025 die Satzung der Gemeinde Gundelsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung (Friedhofsgebührensatzung) neu beschlossen.
Im bestehenden Dienstleistungsvertrag mit der Firma Rainer Schunder, Bestattungen, Halbersdorfer Str. 4, 96181 Prölsdorf, datiert vom 13.03.2007, waren die zwischenzeitlich eingeführten erweiterten Bestattungsarten nicht berücksichtigt. Dies machte eine Anpassung des Vertragsinhalts erforderlich.
Infolge dieser vertraglichen Anpassung ist es notwendig, die Friedhofsgebührensatzung um die neu eingeführten Bestattungsarten zu ergänzen bzw. in einzelnen Punkten zu korrigieren, um eine rechtliche und gebührenrechtliche Übereinstimmung herzustellen.
Der Bürgermeister informiert über eine erforderliche Anpassung der Ruhefrist bei einem Einzelgrab. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und stimmt der Festlegung auf 15 Jahre zu.
Alle Ergänzungen und Korrekturen werden dem Gemeinderat im Rahmen der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen ohne Einwände zur Kenntnis und beschließt folgende
Satzung
der Gemeinde Gundelsheim
über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung
sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
vom 19.11.2025
Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 Kommunalabgabegesetzes (BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.Juli 1989 (GVBl S. 361) und Art. 22 Abs. 1 des Kostengesetzes (BayRS 2013-1-1-F) erläßt die Gemeinde Gundelsheim folgende Satzung:
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
| 1) | Die Gemeinde Gundelsheim erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren. | |
| 2) | a) | Eine Grabgebühr (§ 4) |
| b) | Bestattungsgebühren (§ 5) |
| c) | Sonstige Gebühren (§ 6) |
Gebührenschuldner ist,
| a) | wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, |
| b) | wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat, |
| c) | wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat, |
| d) | wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt. |
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
Die Gebühr entsteht
| a) | im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. a) mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung, |
| b) | im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. b) mit der Bestätigung der Antragstellung durch die Gemeinde, |
| c) | im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. c) mit der Auftragserteilung, |
| d) | im Fall des § 2 Abs. 1 Buchst. d) mit der Zuteilung des Nutzungsrechts. |
Die Gebühr wird mit Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
Zweiter Teil
Einzelne Gebühren
| 1) | Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für ein | ||
| a) | Reiheneinzelgrab | 53,00 € |
| b) | Reihendoppelgrab | 103,00 € |
| c) | Urnenerdgrab | 53,00 € |
| d) | Urnengrab in der Urnenwand | 53,00 € |
| e) | Urnendoppelgrab in der Urnenwand | 103,00 € |
| f) | Urneneinzelgrab im Friedwald | 53,00 € |
| g) | Urnendoppelgrab im Friedwald | 103,00 € |
| h) | Urnenfamiliengrab im Friedwald (4 Urnen) | 202,00 € |
Für eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts wird ein Jahresbeitrag in gleicher Höhe erhoben (§ 11 Abs. 5 Friedhofs- und Bestattungssatzung).
| 2) | Bei Gräbern mit durchgehendem Fundament, welches von der Gemeinde errichtet wurde, beträgt die Gebühr pro Grabstätte und Jahr für ein | ||
| a) | Reiheneinzelgrab | 79,00 € |
| b) | Reihendoppelgrab | 154,00 € |
| 3) | Die Kosten für Grabbegrenzungssteine werden je nach Anfall berechnet. |
| 4) | Der Beitrag für einen Gruftplatz pro Gruft und Jahr (§13 Abs. 2 Friedhofs- und Bestattungssatzung) beträgt jährlich 208,00 € |
| Für eine Verlängerung des Gruftnutzungsrechts wird ein Jahresbeitrag wie folgt erhoben: 186,00 € |
| 5) | Erstreckt sich eine Ruhefrist über die Dauer des Grabnutzungsrechts i.S. der Absätze 1 bzw. 2 hinaus, so ist die zur Verlängerung des Nutzungsrechts festgesetzte Gebühr anteilig bis zum Ablauf der Ruhefrist im Voraus zu entrichten. |
| 6) | Bei Verzicht auf ein Grabnutzungsrecht erhält der Verzichtende vom Tag der Rechtswirksamkeit ab für die vollen Jahre, die das Nutzungsrecht noch bestanden hätte, die bei Erwerb bzw. Verlängerung des Rechts für diese Jahre geleistete Grabgebühr zurückerstattet. |
| 1) | Die Gebühr für die Grabherstellung (Normaltiefe – Ausheben und Schließen des Grabes, Erdabfuhr) beträgt bei |
| a) | Kindern | 280,00 € |
| b) | Erwachsenen | 650,00 € |
| 2) | Die Gebühr für das Tieferlegen einer Grabsohle beträgt — 150,00 € |
| 3) | Die Gebühr für die Grabherstellung und Beisetzung einer Urne (Beisetzung ohne Angehörige) beträgt — 170,00 € |
| 4) | Die Gebühr für die Grabherstellung und Beisetzung einer Urne im Beisein der Angehörigen beträgt — 250,00 € |
| 5) | Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne in der Urnenwand (Beisetzung ohne Angehörige) beträgt — 120,00 € |
| 6) | Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne in der Urnenwand im Beisein der Angehörigen beträgt — 200,00 € |
| 7) | Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne im Friedwald (Beisetzung ohne Angehörige) beträgt — 100,00 € |
| 8) | Die Gebühr für die Trauerfeier mit Beisetzung einer Urne im Friedwald im Beisein der Angehörigen beträgt — 180,00 € |
| 9) | Die Gebühr für das Öffnen und Schließen einer Gruft beträgt — 450,00 € |
| 10) | Die Gebühr für die Tätigkeit der Leichenträger während der Beerdigung beträgt — 105,00 € |
| 11) | Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle beträgt — 460,00 € |
| 12) | Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle bei einer Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier beträgt — 150,00 € |
| 1) | Die Gebühr für das Ausgraben und Umbetten einer Leiche werden je nach Anfall berechnet. |
| 2) | Zuschlag für Kompressor bei schwerem (Lehm), steinigem, felsigem oder gefrorenem Boden pro Einsatzstunde — 35,00 € |
| 3) | Gebühr für die Nutzung der Kühlvitrine pro Tag — 41,00 € |
| 4) | Schriftliche Auskünfte — 15,00 € |
| 5) | Ausfertigung von Zweitschriften von Graburkunden — 12,00 € |
| 6) | Gebühr für das Umschreiben eines Grabnutzungsrechts — 20,00 € |
| 7) | Gebühr für die Zulassung, gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof ausführen zu dürfen — 75,00 € |
| 8) | Gebühr für die Erteilung sonstiger Zulassungen und Erlaubnisse (Anpflanzungen, Aufstellen und Entfernen von Grabdenkmälern und/oder Einfassungen — 25,00 € |
| 9) | Zuschlag für eine Beerdigung am Samstag — 100,00 € |
| 10) | Gebühr für die Bescheinigung zur Aufnahme der Urne — 10,00 € |
| 11) | Beim Erwerb von Gruftplätzen sind die der Gemeinde entstandenen Ausbaukosten zu ersetzen, zuzüglich 5 % Verzinsung pro Jahr. |
| 12) | Unterliegen die Gebühren in § 5 und § 6 der Umsatzsteuer, so wird diese zusätzlich zu den genannten Gebühren dem Gebührenschuldner auferlegt. |
| 13) | Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde. |
Dritter Teil Schlußbestimmungen
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Bürgerversammlung 2025 - II
Sachverhalt:
Die Bürgerversammlung “II“ fand aufgrund Art. 18 – Gemeindeordnung am 15.10.2025 statt: Mitberatungsrecht/Bürgerversammlung – In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Die Bürgerversammlung fand sowohl als Präsenz-, als auch als Online-Veranstaltung statt. Die Bürgerschaft wurde auf die eingeschränkte Gewährleistung des Datenschutzes aufgrund der Online-Veranstaltung hingewiesen.
Zu Beginn der Versammlung konnten die Bürger*innen ihre Fragen stellen. Die Anliegen reichten von Glasfaserausbau über die Parkplatzsituation, die Kanalsanierung und den Beginn der Sanierung der Meisenstraße, der Sanierung der Toiletten am Friedhof bis hin zur Frage, ob während des Autobahnausbaus ein Ersatzbrückenbau zwischen Gundelsheim und Lichteneiche für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen sei.
Bürgermeister Merzbacher erläuterte zudem ausführlich die aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zu Bevölkerungsentwicklung und Finanzen der Gemeinde Gundelsheim. Auch die verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde wie Kindergarten, Kinderkrippe, Hort, Mittagsbetreuung, Waldkindergarten, Bauhof, Rathaus, Bücherei oder Feuerwehr wurden vorgestellt.
Für das fast vergangene Jahr 2025 stellte Jonas Merzbacher die wichtigsten Themen des Gemeindejahres vor (Sanierung Friedhof, Mobiliar Kindergarten, Anbau Mittagsbetreuung, Kunstrasenplatz, etc.), abschließend gab Bürgermeister Merzbacher einen Ausblick auf die Projekte 2026 (Projekt “Mehr als eine Brücke“, Planungen Kläranlage, Sanierung Meisenstraße, Lärmschutzmaßnahmen Autobahn, etc.). Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters hatten die Bürger*innen erneut das Wort.
Insbesondere den beiden Themen “Parken und Stellplatzsatzung“ sowie “Ersatzbrücke für Fußgänger und Radverkehr bei Autobahnausbau“ wurde in der Bürgerversammlung ein hoher Stellenwert beigemessen und wurden daher ausgiebig diskutiert. Bürgermeister Merzbacher erläutert, dass der geplante Autobahnausbau für die gesamte Ortschaft Vorteile mit sich bringt, da insbesondere eine spürbare Verbesserung des Lärmschutzes zu erwarten ist. Der Bau einer Ersatzbrücke wurde als nicht verhältnismäßig dargestellt, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis eine solche Maßnahme finanziell nicht rechtfertigt. Als alternative Verbindungen stehen für den Radverkehr aus und nach Gundelsheim weiterhin geeignete Strecken zur Verfügung, unter anderem über Weichendorf–Memmelsdorf sowie über den Feldweg Seehofstraße–Memmelsdorf. Selbstverständlich wird man den Bau einer Ersatzbrücke fortwährend prüfen.
Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis auf Grundstücken in den Bergwiesen Parkplätze zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass einzelne Anliegen aus der Bürgerschaft geprüft werden, grundsätzlich bleibe es jedoch bei der gültigen Beschlusslage zum Parken im Gemeindegebiet.
Alle Punkte aus der Bürgerversammlung werden im Gemeinderat behandelt und bewertet.
Alle genannten Punkte der Bürgerschaft konnten ausführlich bereits in der Bürgerversammlung beantwortet werden. Die Präsentation zur Bürgerversammlung II ist auf der Webseite der Gemeinde Gundelsheim zu finden, ein umfassender Bericht der Versammlung wurde im Mitteilungsblatt Gundelsheim am 31.10.25 veröffentlicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Bürgerversammlung ohne Einwände zur Kenntnis. Die vorgebrachten Anliegen der Bürgerschaft werden somit als ausreichend behandelt betrachtet.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Informationen und Anfragen öffentlich:
Der Gemeindeverwaltung liegen aus der Bürgerschaft Anträge zur Anbringung von Grabplatten auf einzelnen Grabstätten vor. In der betroffenen Grabreihe sind bislang ausschließlich Einzelgräber ohne Platten zugelassen. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Friedhofskultur bewertet die Verwaltung eine Anpassung der Regelung als unproblematisch. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.
Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung der Arbeitsgruppe „Friedhof“ wurde dieses Anliegen ebenfalls behandelt. Darüber hinaus wurden einige kleinere, nach Abschluss der Friedhofssanierung noch ausstehende Arbeiten festgestellt (u. a. Nachpflanzungen, Auf- bzw. Umstellung von Bänken). Die Umsetzung dieser Restarbeiten soll in Kürze erfolgen.
Das Landratsamt Bamberg hat von der Haushaltssatzung der Gemeinde Gundelsheim für das Haushaltsjahr 2025 Kenntnis genommen. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist daher nicht erforderlich.
Die weiteren Prüfungsbemerkungen sind dem Prüfungsbericht zu entnehmen. Dieser wird den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
Im Rahmen des Förderaufrufs 2025 nach Gigabit-Richtlinie 2.0 laufen die im Oktober angekündigten Schritte nun planmäßig an. Die interkommunale Zusammenarbeit mit der federführenden Gemeinde Burgoberbach sowie den Kommunen Dinkelsbühl, Aurach, Markt Weisendorf und Gundelsheim ist eingerichtet; das gemeinsame Antragsverfahren wurde gestartet und die Unterlagen befinden sich in der fachlichen Prüfung beim Projektträger. Für Gundelsheim bestätigt die Markterkundung 947 förderfähige Adressen. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wird von den Anbietern allerdings nicht übernommen, ausgenommen waren sieben Anschlüsse der Telekom im Föhrenweg.
Grundsätzlich baut die Deutsche Telekom aktuell Glasfaser nur bei Neubaugebieten eigenwirtschaftlich aus.
Das Projektvolumen beträgt rund 5,5 Mio. €, davon 60 % Bund, 30 % Freistaat Bayern; der kalkulierte Gemeindeanteil liegt bei ca. 1.000.000 €. Ohne IKZ ergäbe sich voraussichtlich eine Bewertung von etwa 165 Punkten, mit IKZ rund 240 Punkte und damit eine deutlich höhere Förderchance. Eine Förderentscheidung bzw. Rangfolge liegt derzeit noch nicht vor; der Gemeinderat wird nach Eingang weiterer Rückmeldungen informiert.
Grundsätzlich steht es jedem Bürger offen, einen Glasfaseranschluss individuell zu beantragen und auf eigene Kosten durch einen entsprechenden Anbieter herstellen zu lassen.
Das Thema Sanierung der Freizeitanlage – insbesondere der Skaterbahn – wurde in der jüngsten Bürgerversammlung deutlich adressiert. Die Anlage weist einen klar erkennbaren Verschleiß und eine geringe Nutzung vor. Geprüft werden eine technische Sanierung der bestehenden Elemente bis hin zur teilweisen Neustrukturierung (z. B. mit lärmmindernden Belägen bzw. Pumptrack-Anteilen). Um Vandalismus zu vermeiden, wird auch eine Einzäunung der Anlage in Betracht gezogen.
Zur belastbaren Entscheidungsgrundlage empfiehlt die Verwaltung zunächst die Einholung einer Kostenschätzung sowie die Prüfung von Fördermöglichkeiten. Die Ergebnisse sollen als Basis für die weitere Beschlussfassung und einen möglichen Förderantrag dienen.
Bürgermeister Merzbacher weist auf den bevorstehenden Wintermarkt am Samstag, dem 22.11.2025 hin. So soll traditionell auch wieder das Feuerwerk um 21 Uhr stattfinden, allerdings in verkleinerter Form und als sog. Niedrigfeuerwerk. Zudem haben sich für den Wintermarkt musikalische Gäste aus der Partnerstadt Sarteano angekündigt, die am Abend in der Markuskirche auftreten werden. Auch der Verkauf von Olivenöl aus Sarteano durch den dortigen Olivenölhändler ist Teil des Programms. Bürgermeister Merzbacher freut sich über die gelebte Städtepartnerschaft.
Die Absicherung des Wintermarktes erfolgt wie im Vorjahr, da sich dieses Konzept bereits bewährt hat. Eine Ausweitung der Straßensperrungen wurde geprüft. In diesem Zusammenhang weist der Gemeinderat darauf hin, dass sich alle Anbieter an die angemeldeten Waren sowie Speisen und Getränke halten und kein zusätzlicher „Extra-Verkauf“ erfolgen darf. Eine entsprechende Kontrolle wird während des Wintermarktes durchgeführt.
Seit längerem wird in Gundelsheim die Verwendung von Pyrotechnik an Silvester auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen eingeschränkt (u.a. aufgrund von Einrichtungen: Seniorenzentrum, besonderer Gebäude: Markuskirche, besonderer Verkehrssituationen).
Diese Regelung soll fortgeführt werden. Bürgermeister Merzbacher erläutert den allgemein gültigen rechtlichen Rahmen, insbesondere das Verbot von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe bestimmter sensibler Einrichtungen (Kirchen, Seniorenzentrum, Kindergarten, etc.) sowie die Möglichkeit von Gemeinden darüber hinaus eigene Verbotszonen oder Einschränkungen festzulegen. Nach Beratung im Gemeinderat einigt man sich einstimmig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern rund um den Friedhof, rund um das Musiker- und Sportlerheim samt Kunstrasenfeld sowie im Umkreis der evangelischen und katholischen Kirche mit Seniorenzentrum, Schule und Kindergarten zu untersagen. Die Kommunikation an die Bürgerschaft wird im kommenden Mitteilungsblatt mit einer Übersicht sowie in den Social-Media-Kanälen erfolgen.
Am 23.10.2025 fand in der Scheune der Spezerei eine Infoveranstaltung der Autobahn GmbH statt.
In dieser wurden unter anderem aktuelle und zukünftige Lärmschutzmaßnahmen vorgestellt. Ein Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung liegt ebenfalls vor und einige Aspekte daraus wurden besprochen. In der derzeitigen Situation wird der Taggrenzwert mit einem Wert von 59 dB(A) an 35 Anwesen überschritten. Der Nachtgrenzwert, welcher bei 49 dB(A) liegt, wird bei 48 Gebäuden in Gundelsheim überschritten. Durch den Bau von Lärmschutzwällen und -wänden soll diese Zahl deutlich verringert werden. Laut vorläufigen Berechnungen wird der Taggrenzwert an allen Anwesen eingehalten. Der Nachtgrenzwert wird nach Abschluss der Maßnahme bei 13 Gebäuden nicht eingehalten. Die Überschreitung des Grenzwertes liegt allerdings nur bei maximal 2 dB(A). Ob ein Austausch der vorhandenen Fenster notwendig ist, wird nach Abschluss des Verfahrens gesondert überprüft. Der Gemeinderat wird gebeten Anfragen aus der Bürgerschaft zum Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen direkt an die Autobahn GmbH zu verweisen.
Durch das Bauvorhaben werden Maßnahmen zur Lärmsanierung sowie zur Lärmvorsorge getätigt.
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag des Kinderhortes zur Errichtung einer eigenen Eingangstür vor. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Sicherheit. Die Verwaltung prüft derzeit sowohl die technische Machbarkeit als auch die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung.
Am 12. November 2025 fand das Interessentengespräch zum geplanten Gewerbegebiet statt. Die Beteiligung war hoch. Neben zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern nahmen Grundstückseigentümer sowie potenzielle Ansiedlungsinteressenten teil. Im Fokus standen Fragen zu Erschließung, Zeitplan, Vergabekriterien, Lärmschutz und Verkehrsanbindung; die Hinweise aus der Runde wurden protokolliert und fließen in die weitere Planung ein. Am Montag, den 17. November 2025, wurde dem Bauausschuss die aktualisierte Interessentenliste zur Kenntnis gegeben. Sie wird fortgeschrieben und bildet die Grundlage für die weitere Priorisierung und die anstehenden Einzelgespräche. Der Gemeinderat wird gebeten, sich Gedanken zu möglichen Herausforderungen und Entscheidungen zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob potenzielle Gewerbetreibende bereit sind, den voraussichtlich hohen Grundstückspreis von über 100,- Euro/m² zu zahlen. Zudem soll geprüft werden, ob in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer Betriebswohnung geschaffen werden sollte.
Aus dem Gemeinderat wurde angeregt zu prüfen, ob viele nicht abgeerntete Streuobstbäume gegebenenfalls im kommenden Jahr durch das Anbringen von gelben Bändern kenntlich gemacht werden könnten. Bürgermeister Merzbacher weist darauf hin, dass gelbe Bänder in der Regel Bäume markieren, deren Früchte privat gepflanzt oder gepflegt werden. Die bestehende Regelung, die Streuobstbäume der Gemeinde Gundelsheim sowohl im Mitteilungsblatt, als auch in den Social-Media-Kanälen der Gemeinde zu bekannt zu machen, bleibt weiterhin gültig. Der Hinweis auf die Bäume am Parkplatz in der Bachstraße wird für das kommende Jahr in die Planung aufgenommen.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:54 Uhr.
Für die Richtigkeit:
| Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
| 1. Bürgermeister | Schriftführerin |