Wir informieren… | |
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über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw. |
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über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich). |
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über Hilfsangebote von anderen Stellen. |
und beraten… | |
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bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. |
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zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. |
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in Krisenzeiten. |
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:
Frau Bechmann |
0951/85-669 |
Frau Jacob |
0951/85-664 |
Frau Ziegler |
0951/85-684 |
oder per e-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.