Am 15. Mai 2025 waren die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sowie der 2. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Steuern bzw. Gebühren, laut den zuletzt ergangenen Bescheiden unverzüglich zu überweisen – sofern noch nicht erfolgt. Bitte nennen Sie dabei unbedingt ihre Finanzadress-Nummer, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.