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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 10/2026
Allgemeine Bekanntmachungen
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Allgemeine Bekanntmachungen

Grüngutcontainer und Kompostplätze nutzen: Anlieferbedingungen und Mengenbegrenzungen beachten

Aktuell fallen auf vielen Grundstücken Grün- und Gartenabfällen an. Für deren Sammlung steht im Landkreis in nahezu jeder Gemeinde ein spezieller Container zur Verfügung. Diese sind für haushaltsübliche Mengen (bis zu 0,5 m³) zu nutzen und nicht zu überladen. Die Container dürfen aufgrund von verkehrsrechtlichen Vorschriften nur „gestrichen voll“ abgefahren werden, anderenfalls riskiert der Entsorger ein Bußgeld. Alternativ können Landkreisbürger*innen gerade zur Entsorgung von größeren Mengen an Grüngut insgesamt sechs Kompostplätze der Firma LAKOM (Zoggendorf, Scheßlitz, Mutzershof-Debring, Unterweiler, Buttenheim, Viereth) sowie die Anlage der Firma Eichhorn in Bamberg nutzen. Mit den Vertragspartnern ist vereinbart, dass bis zu 2 m³ kostenfrei angeliefert werden können. Darüber hinausgehende Mengen müssen mit dem jeweiligen Kompostplatzbetreiber direkt abgerechnet werden.

Folgende Hinweise bzw. Vorgaben sind bei der Nutzung von Grüngutcontainern bzw. Kompostplätzen zu beachten:

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Keine Störstoffe wie Steine, Plastiksäcke, behandeltes Holz oder sonstige Abfälle sowie keine (Grill-)Asche abwerfen.

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Anlieferung nur zu den regulären Öffnungszeiten.

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Sollten Anliefernde vor Ort einen vollen Grüngutcontainer vorfinden, so müssen die Gartenabfälle wieder mitgenommen werden. Das Abstellen von Säcken oder Abladen von losem Grüngut ist nicht gestattet und wird verursacherbezogen verfolgt. Ebenso ist die Ablagerung von Restmüllsäcken oder Sperrgutelementen neben den Grüngutcontainern bzw. Kompostplätzen untersagt.

Bei Fragen zur Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 bzw. abfallberatung@LRA-ba.bayern.de sehr gerne zur Verfügung.