| informiert: | |
| - | über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw. |
| - | über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich). |
| - | über Hilfsangebote von anderen Stellen. |
| berät: | |
| - | bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. |
| - | zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen. |
| - | in Krisenzeiten. |
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer: Frau Bechmann 0951/85-669, Frau Jacob 0951/85-664, Frau Ziegler 0951/85-684 oder per e-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Die Gespräche unterliegen der Schweigepflichtund können persönlich oder telefonisch erfolgen.