Am 1. Juli werden die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren fällig. Besonders wichtig ist dieser Tag für alle Bürgerinnen und Bürger, welche kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Durch die fristgerechte Bezahlung ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.
Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Februar 2023 zugestellt wurde; auf diesem Dokument ist zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt.
Bei Rückfragen zur Fälligkeit steht die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85-186) gerne zur Verfügung.
Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen der kommunalen Abfallwirtschaft (Tel. 0951/85-139, -142 bzw. -143)