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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 13/2023
Abfallwirtschaft
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Fälligkeit der Abfallgebühren

Am 1. Juli werden die für die Abfallentsorgung anfallenden Gebühren fällig. Besonders wichtig ist dieser Tag für alle Bürgerinnen und Bürger, welche kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Durch die fristgerechte Bezahlung ersparen sich die betroffenen Zahlungspflichtigen eine Mahnung und damit vermeidbare, zusätzliche Kosten.

Die genaue Höhe der Gebühr finden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im zuletzt erteilten Abfallgebührenbescheid, der in der Regel im Februar 2023 zugestellt wurde; auf diesem Dokument ist zusätzlich das für die Zuordnung der Überweisungen wichtige Kassenzeichen hinterlegt.

Bei Rückfragen zur Fälligkeit steht die Kreiskasse Bamberg (Tel. 0951/85-186) gerne zur Verfügung.

Fragen zum Gebührenbescheid beantworten die Mitarbeiterinnen der kommunalen Abfallwirtschaft (Tel. 0951/85-139, -142 bzw. -143)