SITZUNG | |
| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 19.04.2023 |
| Sitzungsort: | Hauptstraße 7 Gemeindescheune |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernhard Oppel
Herr Sean Steuart
Herr Christian Wolf
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Banken in Gundelsheim - Dialog und Bericht: Aufgabe der Gundelsheimer Geschäftsstellen |
| 3. | Bauantrag: Elmar Nickel; Änderungsantrag zum Bauantrag - Garagendach und Vordach; Am Fürstenweg 18; Flur-Nr. 500/12 |
| 4. | Bauantrag: Sandra Seyd und Christoph Endres; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude; Am Angerholz; Flur-Nr. 363/12 |
| 5. | Bauantrag/Isolierte Abweichung: Wolfgang Lang; Terrassenüberdachung; Karmelitenstraße 16; Flur-Nr. 617/3 |
| 6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Felsenkeller", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg; Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| 7. | Beschluss: Friedhofssatzung und Gebührensatzung Friedhof Gundelsheim |
| 8. | Anschaffung Bürger- und Vereinsbus |
| 9. | Informationen und Anfragen öffentlich: |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Banken in Gundelsheim - Dialog und Bericht: Aufgabe der Gundelsheimer Geschäftsstellen
Sachverhalt:
Am Donnerstag, dem 30.06.2022 hat die Filiale der Sparkasse Bamberg das letzte Mal die Türen in der Hauptstraße 19 aufgesperrt. Die Sparkasse Bamberg und die VR Bank Bamberg-Forchheim kooperieren nunmehr und alle Kunden der Sparkasse Bamberg sowie VR Bank Bamberg-Forchheim können am Geldautomaten der Sparkasse in der Hauptstraße 19 in Gundelsheim kostenfrei Geld abheben.
Von 1969 bis Anfang 1979 war die damalige Kreissparkasse im heutigen Alten Rathaus, Hauptstraße 10 im linken Raum im Erdgeschoss untergebracht.
Anschließend war die Sparkasse bis 1997 in der Hauptstraße 12 (heutiger Friseur Cut & More) beheimatet. Im Jahr 1996 wich die alte Kegelbahn für den Neu- und Umbau der Sparkasse (Architekt Fritz Hofmann, Gundelsheim) in der Hauptstraße 19. 1997 wurde die Filiale feierlich mit Festtagen eröffnet und im Jahr der Silberhochzeit nach 25 Jahren hat sie geschlossen.
Den Verwaltungsrat rund um Landrat Johann Kalb sowie Oberbürgermeister Andreas Starke und den Vorstand Stephan Kirchner (Vorsitz) sowie Thomas Schmidt hat man vergeblich gebeten, Punkte vor einer Entscheidung (Nachnutzung, Gewerbesteuerausfälle, strukturpolitische Auswirkungen) zu betrachten. Gemeinsam mit Gundelsheim wurden folgende Filialen im Jahr 2022 geschlossen: Pommersfelden, Reckendorf, Kemmern, Viereth, Pettstadt, Walsdorf. Ein Vorschlag für einen Sponsoring Vertrag wird vorgelegt. Dieser kam in Gundelsheim nicht zum Tragen, da es bereits mit dem Bürgermobil ein entsprechendes Projekt seit Jahren gibt und eine derartige vertragliche Grundlage bzw. Fixierung laut Rechtsberatung nicht tragfähig ist. Nunmehr berichtet Herr Stephan Kirchner (Vorstandsvorsitzender) zum Dialog im Gemeinderat.
Herr Kirchner erläutert den zeitlichen Ablauf sowie die Parameter, die zur Schließung der Filiale aus Sicht der Sparkasse geführt haben. Die Beibehaltung eines Geldautomaten in der Hauptstraße 12 wird zugesichert. Die Anbringung eines Briefkastens für Sparkassenkund*innen der Gemeinde Gundelsheim ist aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Dialog mit dem Gemeinderat informiert Herr Kirchner über die Möglichkeit sog. “Frei-Kuverts“ der Sparkasse, die z. B. an zentralen Punkten in der Gemeinde ausgelegt werden können (Rathaus, Nahkauf, etc.). Bürger*innen können damit kostenfrei z. B. Überweisungen auf dem Postweg an die Sparkasse senden. Auch wurde eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung eines Gundelsheimer “Vereinsbusses“ seitens der Sparkasse in Aussicht gestellt.
Ebenso wird über die aktuelle Situation VR Bank Bamberg-Forchheim nach der Schließung der Geschäftsstelle Hauptstraße 19 berichtet.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Bauantrag: Elmar Nickel; Änderungsantrag zum Bauantrag - Garagendach und Vordach; Am Fürstenweg 18; Flur-Nr. 500/12
Sachverhalt:
Bei der vorliegenden Bebauung auf dem Grundstück „Am Fürstenweg 18“, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 500/12 wurde die Garage abweichende zum Bauantrag AZ.: 2012003 ausgeführt, teilweise wurden Abstandsflächen nicht eingehalten. Zudem wurde ebenfalls an der Grundstücksgrenze eine Überdachung errichtet. Die errichtete Einfriedung überschreitet die im Bebauungsplan festgelegte Höhe. Dem Landratsamt liegen die Abweichungen von dem Bauantrag bereits vor.
Seitens des Landratsamtes wurde ein Bauantrag gefordert um zu prüfen, ob für die ausgeführten Baumaßnahmen über eine nachträgliche Baugenehmigung die rechtmäßigen Zustände wieder hergestellt werden können.
Für den Änderungsantrag benötigt das Bauvorhaben nachfolgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Für den Änderungsantrag ist folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
• Baugrenzenüberschreitung
• Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Fürstenweg“ für die Einfriedung
Entsprechend dem vom Planer ausgefüllten Bauantragsformular liegen alle Nachbarunterschriften vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Änderungsantrag zur vom Bauantrag abweichenden Bauausführung der Garage mit Hauswirtschaftsraum und angrenzender Überdachung, sowie der vom Bebauungsplan abweichenden Höhe von Einfriedungen, Am Fürstenweg 18, Flur-Nr. 500/12 zur Kenntnis.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist einzuhalten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Bauantrag: Sandra Seyd und Christoph Endres; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude; Am Angerholz; Flur-Nr. 363/12
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Am Angerholz den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude.
Der Bauplatz befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan “Nord-Ost“ aus dem Jahr 1983.
Das Bauvorhaben weicht nach Angaben des Planers von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplans ab.
| Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt: | |
| - | Überschreitung der Baugrenzen um ca. 1 m Richtung Ost |
| Für eine optimale Ausnutzung des Grundstücks wurde die Position modifiziert. Die jeweiligen Abstandsflächen werden eingehalten. |
| - | Überschreitung der Baugrenzen um ca. 3 m Richtung Nord-West |
| Die Position sowie die Größe der Garage wurde angepasst. |
| - | Unterschreitung der Dachneigung von Garage und Carport |
| Garage und Carport werden als Flachdach ausgebildet und haben eine maximale Höhe von 2,995 m über dem natürlichen Gelände. |
| - | Überschreitung der Traufhöhe und ca. 60 cm auf Wunsch des Bauherrn an eine moderne lichte Raumhöhe. |
| Weiterhin werden folgende Abweichungen i.S.d. Art 63 Abs. 1 beantragt: |
| - | Überschreitung der Möglichkeit zur Grenzbebauung von > 15 m (gem. Art 6 Abs.7 S.1 BayBO) |
| - | Die erlaubte Grenzbebauung wird um 6 m überschritten, um Nebengebäude und Garage/Carport mit Anbau auf der Grundstücksgrenze zu errichten. |
| - | Reduzierung der Abstandsfläche des Nebengebäudes Richtung Westen auf dem angrenzenden Grundstück mit der Flurnummer 363/11 in der Gemarkung Gundelsheim. |
| Die Wandkonstruktion zum Nachbargebäude soll als Brandwand ausgewiesen werden. |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Aufgrund der zahlreich beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan sowie Abweichungen von der Bauordnung wird der Tagesordnungspunkt vertagt. Eine Zustimmung zum vorliegenden Plan wird nicht in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit den Bauherren in den Dialog zu treten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Bauantrag/Isolierte Abweichung: Wolfgang Lang; Terrassenüberdachung; Karmelitenstraße 16; Flur-Nr. 617/3
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Karmelitenstraße 16, Fl.Nr. 617/3 die Errichtung einer Terrassenüberdachung. Das Bauvorhaben liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (Altbaugebiet).
Die geplante Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße:
Länge = 4,50 m x Tiefe = 4,50 m und einer Höhe von 2,50 m
Das Bauvorhaben überschreitet die zulässige Tiefe von 3 m. Somit ist ein Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 57 (1) BayBO) zu stellen.
Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerung hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt gegen den Bau einer Terrassenüberdachung, wie in den Bauunterlagen beschrieben, keine Einwände.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Felsenkeller", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg; Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Felsenkeller“ beschlossen. Die Aufstellung wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Ein Planvorentwurf wurde am 26.10.2022 beschlossen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden hat bereits stattgefunden und die Ergebnisse wurden im Zuge der Fortschreibung in die Planung mit eingearbeitet. Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Baubauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 29.03.2023 gebilligt.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gebeten, bis 17.05.2023 gemäß § 4 Abs. 2. BauGB Stellung zur Planung zu nehmen und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Während dieser Frist können die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung auch auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.memmelsdorf.de/ eingesehen werden.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet und digital übersandt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Felsenkeller“, Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Beschluss: Friedhofssatzung und Gebührensatzung Friedhof Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebührensatzung wurde in den letzten Monaten bei der Firma kommunale transparenz pro fide GmbH neu kalkuliert. Als Berechnungsgrundlage wurden alle notwendigen Daten und Informationen der Jahre 2019 bis 2021 von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Satzungen über die Erhebung von Gebühren und über die öffentliche Bestattungseinrichtung sind vom Gemeinderat zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Gundelsheim über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.04.2023 sowie die Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Gundelsheim (Friedhofs- und Bestattungssatzung) vom 19.04.2023.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 8
Anschaffung Bürger- und Vereinsbus
Sachverhalt:
Die Mobilität von Vereinen, Gruppierungen und den Gundelsheimer*innen ist ein wichtiger Faktor für das aktive Gemeindeleben. Um Aktivitäten und Veranstaltungen besser planen und durchführen zu können, ist ein eigenes Fahrzeug oft unverzichtbar. Ein Kleinbus ermöglicht es Vereinen, Ausflüge und Veranstaltungen zu organisieren, ohne auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein. Dies erhöht die Flexibilität bei der Planung von Aktivitäten und ermöglicht es Vereinen, Orte zu besuchen, die nicht einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Zudem kann der Kleinbus von mehreren Vereinen gemeinsam genutzt werden, was zu Kosteneinsparungen bei der Anschaffung und Wartung des Fahrzeugs führen kann. Vereinsfahrten können zudem mit weniger Fahrzeugen und somit auch nachhaltiger durchgeführt werden. Die Nutzung als Einkaufsbus oder Ärzteshuttle ergänzt den Verwendungspool sowie das bestehende Konzept Bürger-Mobil.
Die Spendenaktion soll in Kooperation mit der VR-Bank durchgeführt werden. Die Crowdfunding-Kampagne wird über das Crowdfunding-Portal der VR-Bank Bamberg-Forchheim durchgeführt. Die VR-Bank unterstützt das Vorhaben, indem sie Spenden bis zu maximal 50 Euro verdoppelt. Die Spenden müssen dazu über das Crowdfunding-Portal eingegangen sein, hierzu wird mindestens eine Mail-Adresse benötigt.
Die Kooperation mit der VR-Bank wird in der Kommunikation der Kampagne hervorgehoben, um die Verdopplung der Spenden zu betonen und mehr Menschen zur Teilnahme zu motivieren. Es werden verschiedene Kommunikationskanäle, wie lokale Medien, Social Media, Newsletter und persönliche Ansprache genutzt, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen und möglichst viele Bürger*innen zur Unterstützung zu mobilisieren.
Nach erfolgreicher Spendenaktion für den Gemeindebus soll eine entsprechendes Gebrauchtfahrzeug mit moderate Kilometerlaufleistung angeschafft werden. Seitens der Gemeindeverwaltung wird ein Spendenziel von 10.000,00 € vorgeschlagen. Somit sollen jeweils 20% der Anschaffungskosten durch die Bürger*innen sowie durch die VR-Bank getragen werden. Nach Ablauf der Spendenaktion und dem Erreichen des Spendenzieles wird die Spendensumme sowie die Aufstockung durch die VR-Bank ausgezahlt. Sollte das Spendenziel nicht erreicht werden, wird jeder Spendenbetrag zurückgezahlt, die Spenden der VR-Bank bleiben jedoch bestehen. Das Spendenziel muss innerhalb von 90 Tagen erreicht werden.
Das Crowd-Funding Projekt muss über einen Verein oder eine gemeinnützige GmbH mit einem Geschäftskonto bei der VR-Bank registriert werden. Kommunen sind nicht Teilnahme berechtigt. Somit wird die Spendenaktion über Gundelsheim Geht Gemeinsam gGmbH organisiert.
Unabhängig hiervon kann das Projekt auch durch die Sparkasse unterstützt werden.
Nach der Anschaffung werden die laufenden Kosten durch die Gemeinde übernommen. Für Vereine und Gruppierungen aus Gundelsheim ist die Mietnutzung bis 150km frei, darüber hinaus wird eine Kilometer-Pauschale berechnet. Die Mietenden erhalten das Fahrzeug vollgetankt und geben dieses ebenfalls vollgetankt zurück. Nach erfolgreichem Abschluss wird hierfür ein Nutzungsvertrag erstellt sowie ein Fahrtenbuch angeschafft.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und stimmt der Registrierung des Projekts über die Gundelsheim Geht Gemeinsam gGmbH zu. Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushalt einzustellen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 9
Informationen und Anfragen öffentlich:
Die für die Dauer der Bauarbeiten in der Lindenstraße abgebaute Marter wurde im Bauhof der Gemeinde zwischengelagert und soll nun nach Beendigung der Baumaßnahme an gleicher Stelle am Ortseingang von Gundelsheim wieder aufgestellt werden. Der Auftrag für Renovierung und Aufstellung der Marter mit Blickrichtung zur Kreisstraße sowie die dazugehörige Neubepflanzung wurde erteilt.
Nach dem Informationsabend zum Lärmschutz am Autobahnkreuz A70/A73 am 01. März 2023 wurden die Planunterlagen der Autobahn GmbH des Bundes der Bürgerschaft zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Gundelsheimer Bevölkerung zeigte hierbei großes Interesse, Hinweise aus der Bürgerschaft zu den Planungen wurden mit aufgenommen. Bürgermeister Merzbacher weist nochmals auf die Größe des Projekts und den damit verbundenen Verbesserungen für die Lebensqualität in der Gemeinde hin.
Am 13.11.2019 wurde für die Kommunalwahl 2020 die Wahlwerbesatzung durch den Gemeinderat beschlossen. Hierbei wurde das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Grund grundsätzlich im kompletten Gemeindegebiet verboten und Großplakate nicht zugelassen. Auf Plakatierungen auf privatem Grund sollte verzichtet werden. Ziel der damals beschlossenen Wahlwerbesatzung war die Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Natur-, Kunst- und Denkmalschutz. Für jede Partei oder Gruppierung wurde in der Ortsmitte eine gut sichtbare zentrale Fläche angeboten. Jede Partei erhielt den gleichen Flächenanteil für Wahlwerbung.
Es wird nun das Vorgehen für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 (08. Oktober 2023) besprochen und folgende Umsetzung vorgeschlagen:
Die Wahlwerbung von politischen Parteien und Wählergruppen und deren Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen ist für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin von der Genehmigungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 befreit. Pro Partei oder Gruppierung, welche bei der Landtags- und Bezirkswahl antreten, steht eine einheitliche Fläche (Dreieckständer) in der Hauptstraße, Gundelsheim zur Verfügung. Die Bestückung erfolgt nach Abgabe der Wahlwerbung durch den gemeindlichen Bauhof, die Reihenfolge der Parteien und Gruppierungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Landtags- und Bezirkswahl. Der Druck der Plakate kann bis zur Größe DIN A0 auf Hohlkammer bzw. Plakatpapier erfolgen.
Dem Vorgehen wird durch den Gemeinderat, bei einer Gegenstimme, zugestimmt.
Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass durch die Regionalwerke Bamberg aufgrund der zunehmenden Kosten eine Preisanpassung des E-Auto-Tarifs vorgenommen wird. Ab dem 01.06.2023 gelten dann neue Tarife, die im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gundelsheim veröffentlicht werden sowie auf der Webseite der Regionalwerke Bamberg eingesehen werden können. Neu hinzu kommt nun eine Benutzungspauschale pro gefahrenen Kilometer von 0,28 €.
Die Gemeinde Gundelsheim ist seit dem 01.10.2022 berechtigt, Freiwillige im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres zu beschäftigen. Für die Anerkennung des Freiwilligen Sozialen Jahres hat die Gemeinde Gundelsheim hierzu einen Kooperationsvertrag mit einem Träger geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, sofern er nicht gekündigt wird.
Eine junge Gundelsheimerin möchte nun ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Gemeinde ableisten. Die Gemeindeverwaltung befürwortet die Einstellung, der Sachverhalt wird im Gemeinderat beraten und von diesem ebenso befürwortet.
Die Telekom setzt bis 2025 in Gundelsheim keinen Breitbandausbau fort, da eine Kosten-Amortisierung innerhalb von 20 Jahren derzeit nicht gegeben ist.
Alternativ ist die Nutzung von Fördergeldern aus Bundes- bzw. Landesmitteln möglich. Hierzu hat die Gemeindeverwaltung eine entsprechende Marktanalyse der Corwese GmbH in Auftrag gegeben. Im Bundesförderprogramm wird eine solche Beratungsleistung zu 100% gefördert, ein entsprechender Bescheid liegt der Verwaltung vor. Sofern die Nutzung von Fördergeldern zum Breitbandausbau gegeben ist, soll in einem weiteren Schritt eine Bedarfsanalyse erhoben werden.
Aus dem Gemeinderat kommt eine Anfrage bezüglich eines parkenden Wohnwagens, dessen Achse in den Gehsteig hineinragt. Bürgermeister Merzbacher informiert, dass der Wohnwagen rechtlich gesehen dort ordnungsgemäß abgestellt ist.
Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis, dass der Radweg von Hallstadt nach Gundelsheim aufgrund der neu aufgebrachten groben Schotterung derzeit schwierig befahrbar ist. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, ob eine Beschilderung des Radweges von Hallstadt kommend angebracht werden kann.
Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass man im Dialog ist und weist auf die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinden hin.
Der Gemeinderat fragt nach, ob auch in der Hallstadter Strasse Parkmarkierungen angebracht werden. Da es sich um eine Kreisstrasse handelt, liegt dies jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landkreises.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass es in der Hauptstraße im Bereich Altes Rathaus/Spezerei immer wieder zu verschärften Parksituationen kommt. Um die Parksituation im Bereich der Hauptstrasse zu entlasten, wurde bereits eine Parkfläche in der Bachstrasse geschaffen. Zur besseren Bekanntmachung wird der Parkplatz öffentlich beworben (z.B. Mitteilungsblatt, Flyer, etc.). Sollte es dauerhaft keine Entlastung geben, muss über anderweitige Maßnahmen, z.B. Anbringen von Pfosten, nachgedacht werden.
Am 12. Mai 2023 findet der Architektenwettbewerb “Mehr als eine Brücke“ – Neugestaltung einer Fuß- und Radwegeverbindung über den Leitenbach statt. Die Veranstaltung, bei der das Preisgericht den Sieger ermittelt und bekannt gibt, ist öffentlich.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:33 Uhr.
| Für die Richtigkeit: | |
| Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
| 1. Bürgermeister | Schriftführerin |