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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

SITZUNG

Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 15.05.2024

Sitzungsort:

Michael-Arneth-Schule, Schulaula

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Birgit Eichfelder

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Renate Brütting

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Trennsystem Rothenbühl: Bauphase II - Eichenweg / Föhrenweg - Planvorstellung mit Zeitschiene

3.

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports, Schmidt Anna, Am Angerholz 6, Fl.Nr. 363/28 Gundelsheim

4.

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung außerhalb der erlaubten Höhe, Luft Elisabeth, Blumenstraße 25, Fl.Nr. 169 Gundelsheim

5.

Bauantrag: Errichtung einer Terrassenüberdachung, Bachmeier Markus Friedrich und Sandra, Zur Steinleite 25, Fl.Nr. 301/39 Gundelsheim

6.

Beschluss: Sondernutzung von Straßen - Abgrabung von Unterkellerung der Garage Bauvorhaben Seyd

7.

Beteiligung: 1. Bebauungsplan-Änderung "Heganger", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

8.

Sachstandsbericht: Friedhof, u.a. Sanierung Sanitäranlagen

9.

Sachstandsbericht: Glasfaserausbau Gundelsheim

10.

Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

11.

Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

12.

Sachstandsbericht: Rechnungslegung 2023

13.

Sachstandsbericht: Haushaltsplanung 2024

14.

Sachstandsbericht: Gebühren Kinderhort und Mittagsbetreuung

15.

Beratung: Bau eines Kunstrasenplatzes, ca. 50 m x 70 m, Fl.Nr. 626 Gemarkung Gundelsheim

16.

Informationen und Anfragen öffentlich:

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Trennsystem Rothenbühl: Bauphase II - Eichenweg / Föhrenweg - Planvorstellung mit Zeitschiene

Die Gemeinde Gundelsheim wurde vom Landratsamt Bamberg erneut aufgefordert den Fremdwasseranfall im Zulauf der Kläranlage Gundelsheim zu reduzieren. Der aktuelle Wert liegt i.d.R. bei 60%. Weiter wurde die Gemeinde aufgefordert, die Dichtheit der Kanäle im gesamten Gemeindegebiet nachzuweisen.

Besondere Priorität hat dabei das Wasserschutzgebiet: Mit Vorlage eines Kanalsanierungskonzeptes im Jahre 2011 wurde der Sanierungsbedarf festgestellt.

Die Maßnahme „RW-Kanal Rothenbühl“ ist Teil des Sanierungsumfangs.

Mit Vorlage der Vorentwurfsplanung vom 11.03.2013 hat der Gemeinderat Gundelsheim beschlossen die Entwässerung innerhalb des Wasserschutzgebietes in ein Trennsystem umzuwandeln. Der bestehende Mischwasserkanal soll langfristig nur noch als Regenwasserkanal genutzt werden. Im gesamten Gebiet soll ein neuer Schmutzwasserkanal parallel (sohlgleich) zum bestehenden Mischwasserkanal gebaut werden.

Satzungsrechtlich kann kein unmittelbarer Umbau der Grundstücksentwässerungsanlagen gefordert werden. Der Gemeinderat Gundelsheim hat deshalb beschlossen den neuen Schmutzwasserkanal sohlgleich mit dem bestehenden Mischwasserkanal herzustellen. Kurzfristig wird im Wesentlichen das Niederschlagswasser aus den Straßenflächen angeschlossen. Jedes angrenzende Grundstück erhält einen Regenwasseranschluss. Der Umbau der Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt freiwillig. Für Neu- und Umbauten muss zwingend auf Trennsystem umgestellt werden. Bauabschnitt 1 (BA1) in der Rothenbühlstraße wurde bereits durchgeführt.

Bauabschnitt 2 (BA2) beinhaltet die Sanierung der Kanal- und Wasserversorgung im Föhrenweg und im Eichenweg. Das Büro Sauer & Harrer stellt das Bauvorhaben, die Kostenschätzung sowie den geplanten zeitlichen Ablauf vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt und die Maßnahme somit nicht förderfähig ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und stimmt der Sanierung der Kanal- und Wasserversorgung im Föhrenweg und Eichenweg mit Erweiterung/Umstellung des bestehenden Kanalnetzes von einem Misch- in ein Trennsystem – Bauabschnitt 2 (BA2) “Rothenbühlstraße“, zu.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 3

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Carports, Schmidt Anna, Am Angerholz 6, Fl.Nr. 363/28 Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Eigentümerin plant auf dem Grundstück, Am Angerholz 6, Fl.Nr. 363/28, die Errichtung eines Doppel-Carports westlich vom Wohnhaus. An der Grundstücksgrenze im Norden angrenzend an das Wohnhaus, befindet sich eine Garage.

Maße Carport: 41,88 m² Breite: 6 m Länge: 6,98 m

Höhe: 3,06 m -2,75 m Dachneigung: 3°

Abstand zum Wohnhaus: 1,83 m

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Nord-Ost“ in der Fassung vom 28.04.1983 und ist ortsüblich erschlossen.

Folgende Isolierte Befreiungen werden benötigt:

- im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenzen

Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Der Carport überschreitet die Baugrenzen Richtung Westen um 3,05 m und Richtung Süden um 3,29 m und liegt mit rund 31 m² außerhalb der Baugrenzen.

- im Bebauungsplan festgelegten Dachformen

Lt. Bebauungsplan sind Satteldach oder Walmdach erlaubt und auch für die Gestaltung von Garagen vorgegeben.

Die Zufahrt wird sich voraussichtlich auf 10 m vergrößern.

Nachbarunterschriften liegen vor.

Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze, auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.

Beschluss:

Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die o.g. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erteilt.

Der Erweiterung der Zufahrtsbreite auf 10 m wird nicht zugestimmt, eine maximale Zufahrtsbreite von 6 m ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung außerhalb der erlaubten Höhe, Luft Elisabeth, Blumenstraße 25, Fl.Nr. 169 Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Eigentümerin des Grundstücks in der Blumenstraße 25, Flur-Nr. 169 Gemarkung Gundelsheim beabsichtigt an der Grundstücksgrenze im Süden eine Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 1,80 m als senkrechten grünen Doppelstabmattenzaun mit Einflechtungen in grün (RAL6005) zu errichten.

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes “Wohnpark 1976“ mit 1. Änderung 1980.

Laut Bebauungsplan sind Grundstückseinfriedungen entlang der Straßenbegrenzungslinie als naturbelassene Holzzäune oder Maschendraht auszuführen. Die Höhe der Einfriedungszäune an der Straßenbegrenzungsline darf 1 m, der Zaunsockel darf 0,20 m und Einfriedungshecken dürfen 1,50 m nicht überschreiten.

Grundsätzlich gilt im Gemeindegebiet: Einfriedungen zum öffentlichen Raum sind im Ortsrecht bis zu einer Höhe von 1 m plus Sockelhöhe mit 0,20 m erlaubt.

Die vorgesehene Einfriedung überschreitet die zulässige Höhe von 1,20 m mit Sockel um 0,60 m. Die entsprechende Isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wird beantragt.

Die Einfriedung wurde zwischenzeitlich bereits errichtet.

Beschluss:

Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Bauantrag: Errichtung einer Terrassenüberdachung, Bachmeier Markus Friedrich und Sandra, Zur Steinleite 25, Fl.Nr. 301/39 Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Zur Steinleite 25“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 301/39 die Erstellung einer Terrassenüberdachung.

Der maßgebende Bebauungsplan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2017.

Die geplante Terrassenüberdachung erfolgt über die Hauskante hinaus und hat folgende Abmaße: 8,85 m Gesamtlänge im Westen

auf 5,95 m beträgt die Tiefe 3,50 m

auf 2,89 m beträgt die Tiefe 3,15 m

Entsprechend Planunterlagen ist das vorgesehene Bauvorhaben innerhalb der im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen.

Für die Erstellung der Terrassenüberdachung sind folgende Befreiungen/Abweichungen beantragt.

• Laut BayBO Art. 57 (1) 1.g) sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei.

Die geplante Terrassenüberdachung überschreitet die erlaubte Tiefe von 3 m um 0,50 m.

• Die Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO wird überschritten.

• Die Terrassenüberdachung hat eine Dachneigung von ca. 12°, entsprechend Bebauungsplan sind für das Hauptgebäude Dachneigungen zwischen 22° und 30° bzw. für Nebengebäude maximal 10° zulässig.

Die geplante Terrassenüberdachung entspricht einer ansprechenden, zeitgemäßen Ausführung und fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Alle Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bauvorhaben zur Kenntnis.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen die Erstellung einer Terrassenüberdachung, Zur Steinleite 25, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 301/39, Baugebiet “Nordwest II“, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verglasung oder ein weiterer Ausbau im Sinne eines Wintergartens dem Bebauungsplan nicht entspricht und nicht zulässig ist.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 6

Beschluss: Sondernutzung von Straßen - Abgrabung von Unterkellerung der Garage Bauvorhaben Seyd

Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 363/12 stellen einen Antrag auf Sondernutzung von Straßen in der Gemeinde Gundelsheim. Insbesondere geht es um die Nutzung des angrenzenden Flurbereinigungsweges zwischen Flurnummer 414/3 und 363/12.

Das Bauvorhaben der Eigentümer beinhaltet eine Unterkellerung der Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Gemeindeweg. Der Weg ist werktags stark frequentiert und wird u.a. von den Waldkindergartenkindern, -Eltern sowie dem Betreuungspersonal genutzt.

Der Sondernutzungsantrag beinhaltet in diesem Fall die Sperrung des Flurbereinigungsweges auf 13 Metern Länge und 2 Metern Breite (26m²) für die Dauer von 3 bis 4 Wochen. Geplant ist, den Weg 0,9 m breit und mindestens 2,6 m tief abzugraben, um eine nach DIN EN 1610 geforderte Baugrube für die Herstellung der Unterkellerung der Garage auszuheben.

Die Gemeindeverwaltung hat hierzu Alternativen vorgeschlagen, eine Abgrabung auf dem Grundstück ist möglich.

Derzeit wird der öffentliche Grund bereits teilweise bis zu 60 cm breit (u.a. Bauzaun) genutzt. Eine entsprechende Berechnung wird geprüft.

Eine Sondernutzung von öffentlichem Grund wurde auch bei vergleichbaren Bauvorhaben abgelehnt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der beantragten Sondernutzung auf öffentlichem Grund nicht zu.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 7

Beteiligung: 1. Bebauungsplan-Änderung "Heganger", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat am 15.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Bebauungsplan-Änderung „Heganger“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst und den entsprechenden Entwurf gebilligt.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gebeten, bis zum 11.06.2024 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.

Während dieser Frist können die Unterlagen auch im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstr. 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im Erdgeschoss, eingesehen werden sowie auf der Webseite der Stadt Hallstadt (www.hallstadt.de) in der Rubrik „Stadt & Bürgerservice“ unter „Bauleitplanung“. Des Weiteren können die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden.

Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet und digital übersandt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der 1. Bebauungsplan-Änderung „Heganger“, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 8

Sachstandsbericht: Friedhof, u.a. Sanierung Sanitäranlagen

Die Gemeinde Gundelsheim führt aktuell die Sanierung des Gemeindefriedhofs im Rahmen der Bundesförderung “Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ durch. Die Gemeinde erhält im Rahmen der Maßnahme eine Förderung in Höhe von 1.980.000 Euro. Die ausführende Firma John hat die Erdaushubarbeiten, Instandsetzung der Wegeführung sowie die Rückschnitte bereits teilweise abgeschlossen.

Im Bereich des Friedwaldes ist die Rasensaat bereits ausgebracht und der Rollrasen verlegt.

Die Pflasterarbeiten im Bereich des neuen Friedhofs sind nun schon deutlich fortgeschritten. Planungsseitig werden für das Leistungsverzeichnis aktuell per Nachtrag um die Beleuchtung und das Inventar erweitert.

Nunmehr wurden alle Grabstätten neu vermessen und dabei sind erhebliche Überschreitungen festgestellt worden.

Die einzelnen Grabstätten haben in der Regel folgende Ausmaße laut Satzung:

1. Reiheneinzelgräber Länge: 2,00 m Breite: 0,95 m

2. Reihendoppelgräber Länge: 2,00 m Breite: 1,90 m

3. Urnengräber Länge: 0,80 m Breite: 0,80 m

4. Grüfte Innenmaße/ Länge: 2,40 m Breite: 2,50 m

Nach intensiven Beratungen, inkl. vor Ort-Begehung mit der Bürgerschaft sowie dem Forum Friedhof wurden die betroffenen Wege für Reihengräber einzeln begangen und mit einem Grenzwert von 2,10 m und einer Toleranz von 10 % eine entsprechende Richtlinie erarbeitet. Für Urnengräber liegt die maximal geduldete Größe bei 1,00 m auf 1,00 m.

Auf Grund u.A. geänderter Wegführung und der jeweiligen Neusetzung des Fundaments, Wasserleitung oder Regenrinne werden auch Gräber ohne Einfassung vorübergehend deutlich eingekürzt. Für die Ausführung der Arbeiten wurden zusätzlich bis zu 20 cm abgenommen. Die Kürzungs- und Wiederherstellungskosten werden für beide Maßnahmen durch die Gemeinde Gundelsheim getragen. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich der Blumenschmuck.

Der vielfach genannte Wunsch nach öffentlich zugänglichen Toiletten soll im Rahmen des Umgriffs inkludiert werden. Es wird vorgeschlagen, in diesem Zuge auch die Toiletten zu sanieren und barrierefrei zu gestalten. Die barrierefreie Toilette soll von außen begehbar gemacht werden.

Fragen aus dem Gemeinderat zu aktuellen und anstehenden Maßnahmen sowie deren Kommunikation werden ausgiebig erläutert und beantwortet.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 9

Sachstandsbericht: Glasfaserausbau Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Firma LEONET AG aus Teisnach, Bayern, hat eine interne Planung und Analyse bezüglich eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde Gundelsheim durchgeführt.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau wird zu 100 % von der LEONET getragen und ist somit ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde verbunden. Zudem könnte, bei einer zügigen Entscheidungsfindung, und falls gewünscht, voraussichtlich bereits im zweiten oder dritten Quartal 2024 mit dem Ausbau begonnen und die Gemeinde in den darauffolgenden, 1-2 Jahren, mit Glasfaser ausgestattet werden.

In der Gemeinde Gundelsheim könnten im eigenwirtschaftlichen Ausbau bis zu 1.057 Gebäude und bis zu 1.644 Wohneinheiten per Glasfaser angebunden werden.

Die LEONET ist ein 2009 in Teisnach, Bayern gegründetes Telekommunikationsunternehmen, welches sich auf den Glasfaserausbau in Bayern außerhalb der großen Ballungszentren spezialisiert hat.

In der Sitzung vom 25.10.2023 wurde die Zusammenarbeit mit der Firma LEONET einstimmig beschlossen. Nunmehr seit Februar läuft die Vorvermarktungsphase in der Gemeinde Gundelsheim. Hierbei war nach einem durchwachsenen Start und Schwierigkeiten mit dem Vertriebsteam vor allem in den letzten ein deutlicher positiver Trend zu verzeichnen.

Zum 15.05.2024 stehen die unterschriebenen Verträge bei 21 %. Aufgrund der positiven Entwicklung und dem Fehlen weniger Dutzend Verträge werden für einen kurzfristigen Zeitraum „Nachzügler“ zugelassen und weitere Unterschriften zählen zum Erreichen der Quote dazu.

Seitens der Gemeindeverwaltung sowie seitens der Fa. LEONET wird mit dem Erreichen der vertraglich festgelegten Quote und somit Realisierung des Glasfaserausbaus in Gundelsheim fest gerechnet.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 10

Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 04.03.2024 die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorgenommen. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) wurde der Verwaltung zur Stellungnahme übergeben. Es wurden Feststellungen zu folgenden Punkten getroffen: Haushaltsüberschreitungen, Haushaltsunterschreitungen, Förderrückstände, Sonderausgaben, Coronatests, Spezerei, Zuwendungen, Baumaßnahme Karmelitenstraße, Verwahrgelder, Stundungen.

Der rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Gemeinderat Stephan Zwosta trägt die einzelnen Feststellungen vor.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den genannten Punkten wurde Herrn Gemeinderat Stephan Zwosta vorab zugesandt. Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

Alle aufgeführten Punkte wurden behandelt und abgeschlossen.

Der Prüfungsbericht wird für erledigt erklärt, sodass die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden kann.

In den Rechnungsprüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung kann entsprechend Einsicht genommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 gemäß Art.102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 11

Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben, Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 12

Sachstandsbericht: Rechnungslegung 2023

Sachverhalt:

Derzeit findet die Prüfung der Haushaltsstellen sowie die Durchführung der inneren Verrechnungen für das Jahr 2023 statt.

Es wurden bereits systemseitige Prüfungen durchgeführt und bisher der buchmäßige Kassenbestand, Journal-Zahlungsanordnungen, sowie der Vergleich von Buchungs- und Haushaltsstellen fehlerfrei abgeschlossen.

Die Bereinigung der Schwebeposten, der Abgleich von Stundungen sowie die Prüfung des Kassensollbestandes ist in Bearbeitung.

Des Weiteren müssen noch einzelne Abstimmungen im Bereich der personalbezogenen Stellen getroffen werden.

Der Abschluss der Rechnungslegung 2023 verläuft planmäßig und das Ergebnis liegt bis zum 19.06.2024 vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 13

Sachstandsbericht: Haushaltsplanung 2024

Sachverhalt:

Die Mittelanforderungen der haushaltsbezogenen Stellen für das Haushaltsjahr 2024 liegen weitestgehend vor. Der Abschluss der Haushaltsplanung 2024 ist nach Abschluss der Rechnungslegung für das HJ 2023 bis zum 17.07.2024 zu erwarten.

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Gundelsheim innerhalb der letzten vier Monate, wurde eine Erhöhung des Kassenkredites bei der Sparkasse Bamberg beantragt. Die ausstehenden Fördergelder für die Bücherei, das Bürger-Gasthaus sowie den Multifunktionsraum sind noch nicht vollständig ausbezahlt. Insgesamt stehen der Gemeinde Gundelsheim noch ca. 1,7 Mio Euro Fördergelder im Jahr 2024 zu.

Der Kontostand entwickelte sich in den Monaten 01/2024 bis 04/2024 wie folgt:

Buchungstag

Endsaldo

31.01.2024

- 609.299,51 €

29.02.2024

- 429.079,04 €

28.03.2024

- 853.732,38 €

30.04.2024

-1.336.026,17 €

Die Sparkasse Bamberg bietet der Gemeinde Gundelsheim zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses eine genehmigte Überziehung des Kassenkredites über 1,5 Mio € befristet bis zum 31.12.2024 zu den jeweiligen Konditionen des bestehenden Kassenkredites an. Die Inanspruchnahme kann flexibel gestaltet werden und Zinsen fallen somit nur in Höhe der jeweiligen Auslastung des Kredits an.

Der aktuelle Kassenkredit beläuft sich auf 1.383.000,- € zu einem Zinssatz von 4,28%.

Die Anpassung des Sollzinssatzes richtet sich nach der Veränderung des Referenzwertes „Drei-Monats-Euribor“. Maßgeblich ist der fünftletzte Bankarbeitstag vor Quartalsende ermittelte Referenzwert. Die Sparkasse überprüft die Entwicklung des Referenzwertes quartalsweise. Die nächste Überprüfung findet Ende Juni 2024 statt.

Die aufsichtsrechtliche Genehmigung zur Erhöhung des Kassenkredites in der haushaltslosen Zeit wurde beantragt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Haushaltsplanung zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung des Kassenkredites in Höhe von 1,5 Mio € bis zum 31.12.2024 zu.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 14

Sachstandsbericht: Gebühren Kinderhort und Mittagsbetreuung

Sachverhalt:

Die Übernahme der Trägerschaft von Kinderhort und Mittagsbetreuung durch die Gemeinde Gundelsheim wurde in einem Gesprächstermin mit der Schulleitung Hr. Emmerling und Frau Seebauer ausführlich besprochen und der Übernahme wurde uneingeschränkt zugestimmt.

Bewusst wurde sich seitens der Schulleitung für das bestehende Konzept aus Kinderhort und Mittagsbetreuung ausgesprochen. Nach eingehender Prüfung aller möglichen Betreuungskonzepte soll es derzeit keine Änderung in die Betreuungsformen offene oder gebundene Ganztagesschule geben.

Aufgrund der räumlichen Enge im Bereich Kinderhort und der „Raumnot“ in der Mittagsbetreuung gibt es Überlegungen zur Erweiterung des Gebäudes der Mittagsbetreuung. Möglich ist sowohl eine Aufstockung des bestehenden Gebäudes als auch ein längsseitiger Anbau in den Schulhof hinein.

Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen ist ebenso eine Containerlösung denkbar.

Nachdem die Elternbeiträge für den Kinderhort unverändert bleiben, sollen die Beiträge im Bereich Mittagsbetreuung angehoben werden.

Auch nach Erhöhung der Beiträge liegen diese unter den Vergleichswerten der Region Bamberg.

Aufgrund einer Anfrage aus dem Gemeinderat wird in diesem Zusammenhang nochmals die Zusammensetzung und Berechnungsgrundlage der Staffelbeiträge von Kinderkrippe, Kindergarten und Waldkindergarten erläutert. Bei den als Rechtsgrundlage zum Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetztes (BayKiBig) verwendeten Empfehlungen handelt es sich lediglich um Richtlinien und nicht um eine bindende Vorgabe.

Zudem ist man in Vorausschau auf die künftig zu erwartenden Belegungszahlen für die Gundelsheimer Betreuungseinrichtungen und dem dann damit verbundenen Platzmangel bereits zur Lösungsfindung im Dialog mit den entsprechenden Fachbereichen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Erhöhung der Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 15

Beratung: Bau eines Kunstrasenplatzes, ca. 50 m x 70 m, Fl.Nr. 626 Gemarkung Gundelsheim

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Gundelsheim hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Thema Kleinspielfeld am Orlamünder Weg befasst und in der vorangegangenen Sitzung am 17.04.2024 gegen eine Nutzung der Fl.Nr. 626, Gemarkung Gundelsheim, für ein Kleinspielfeld keine Einwendungen erhoben.

Zur Beratungsgrundlage wurden auf dem Grundstück nunmehr Position und Bemaßung der Spielfläche von knapp 50 x 70 m sowohl im Längs-, als auch im Querformat sachgemäß abgesteckt und können vor Ort besichtigt werden. Die Maße entsprechen den offiziellen Vorgaben für Junioren-Spiele (9 gegen 9).

Bauherr des Kunstrasenplatzes soll der SV Gundelsheim sein und dieser beantragt eine entsprechende Unterstützung laut Richtlinien in Höhe von 20% sowie eine Zwischenfinanzierung und Bürgschaft. Darüber hinaus soll der Platz eingezäunt sein sowie eine Flutlichtbeleuchtung erhalten. Wichtig ist auch die Beratung mit der Nachbarschaft und Beachtung möglicher Emissionen durch den Neubau. Die Mitgliederversammlung des Sportvereins hat am 26. April 2024 dem Vorhaben sowie einer entsprechenden Kreditaufnahme zugestimmt.

Weiterhin ist die Wertigkeit der Flurnummer zu beachten – schließlich wurde der Platz schon für einen Neubau einer Wohnanalage, eines Discounters sowie Gerätehaus Feuerwehr, einer Tennishalle und einer Kegelbahn in Betracht gezogen.

Somit ist nunmehr eine offene und breite Diskussion im Gemeinderat erforderlich.

Zur genaueren Veranschaulichung wird der Tagesordnungspunkt direkt vor Ort beraten.

Der Sportverein Gundelsheim, mit mittlerweile über 800 Mitgliedern, zeichnet sich vor allem durch seine sehr gute Jugendarbeit aus.

Für den Bau eines Kunstrasenplatzes sprechen der hohe Bedarf, der hohe ganzjährige Nutzungsgrad für den Juniorenbereich sowie eine Freizeitnutzung außerhalb des Trainings- und Spielbetriebs.

Das Gremium tauscht sich ausgiebig aus und tendiert mehrheitlich zu einer Ost-West-Ausrichtung. Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt mit 20 % gemäß den Richtlinien der Gemeinde Gundelsheim über Zuwendungen an örtliche eingetragene Vereine zu fördern. Über Förderung und Planunterlagen wird zu gegebener Zeit gesondert beschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den Bau eines Kleinspielfeldes mit Kunstrasen mit Ost-West-Ausrichtung auf dem Grundstück Flur-Nr. 626, Gemarkung Gundelsheim.

Ausgearbeitete Planunterlagen sowie Förderung gemäß Vereinsrichtlinien werden gesondert beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Persönlich beteiligt

0

TOP 16

Informationen und Anfragen öffentlich:

Sachverhalt:

Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über das Bauvorhaben von Frau Vanessa Nehr, Am Gründleinsbach 13, 96103 Hallstadt: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit anschließender Doppelgarage; Zur Steinleite 36, Fl.Nr. 301/8 Gundelsheim. Der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren und alle erforderlichen Unterlagen wurden der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Nordwest II“ und hält alle Festsetzungen ein. Abweichungen wurden nicht beantragt.

Die Gemeinde Gundelsheim hat seit 2017 am Carsharing der Regionalwerke Bamberg teilgenommen und den Bürger*innen von Gundelsheim ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Von 2017 bis 2021 mit BMW i3 und seit 2021 mit dem VW ID3. Das Leasing des aktuellen Fahrzeuges endete zum 30. April 2024. Nach dem sich zuletzt die Konditionen für die Mieter*innen verschlechtert haben ist die Nachfrage deutlich eingebrochen.

Auch die Konditionen für die Kommunen haben sich im aktuellen Angebot für das Nachfolge Fahrzeug, Cupra Born, verschlechtert. Nach mehreren Gesprächen konnte keine Einigung zwischen der Gemeinde Gundelsheim und den Regionalwerken erzielt werden. Es haben sich Baunach, Burgebrach, Hallstadt und Schlüsselfeld für das Leasing eines neuen Fahrzeugs entschieden. Die Gemeinde Memmelsdorf betreibt das Car-Sharing mit dem alten Fahrzeug weiter.

Somit sind nunmehr noch fünf Kommunen am Car-Sharing der Regionalwerke Bamberg beteiligt.

Der Fahrservice mit Norbert Karl wird, wie bereits in mehreren Sitzungen besprochen, auf Sammelfahrten mit dem Vereinsbus reduziert. Regelmäßigen Sonderfahrten zu Einkäufen oder Arztbesuchen außerhalb des Landkreises werden nicht mehr durchgeführt.

Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis, dass auf dem Friedhof während der Bauarbeiten tagsüber für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs die Nutzung des Wasseranschlusses teilweise nur schwer möglich ist, da der Anschluss durch die ausführende Firma John genutzt werden muss. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass für dieses bekannte Problem bereits Gespräche stattfinden, um eine vertretbare Lösung zu finden.

Auf dem ehemaligen Festplatz beim sog. “Wackelzahnhaus“ entsteht während Starkregenereignissen eine größere Wasserfläche. Aus dem Gemeinderat ergeht die Nachfrage, ob ein Anschluss an das bestehende Kanalsystem möglich sei.

Der Gemeinderat weist auf eine angefahrene Lampe im Bürgerpark hin. Die Standfestigkeit der Lampe wurde bereits geprüft, die Reparatur in Auftrag gegeben.

Nach Regengüssen steht auf der Kinderrutsche im Bürgerpark im unteren Teil Wasser und kann nicht ablaufen. Der Gemeinderat bittet, hier Abhilfe zu schaffen.

Der Gemeinderat bemängelt die Abweichungen des Fahrplans der Stadtbusverbindung. Dies ist vor allem während der Ferienzeiten mit komplettem Entfall einzelner Taktungen zu beobachten, sodass die Busanbindung nach Bamberg teilweise eingeschränkt ist. Insbesondere wird jedoch die schlechte Kommunikation seitens der Stadtwerke bemängelt.

Ende der öffentlichen Sitzung 19:34 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin