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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeine Bekanntmachungen

Auszug aus dem Sitzungsbuch

der Sitzung des Gemeinderates Gundelsheim

Sitzung am: 19.11.2025

Die Sitzung war nichtöffentlich

TOP 8

Batteriespeicher: Projektvorstellung Fa. Südwerk

Sachverhalt: 

Herr Martin Fritsch, Fa. SÜDWERK Erneuerbare Energien GmbH aus Burgkunstadt stellt dem Gemeinderat die Projektanfrage “Batteriespeicher“ vor. Die Fa. SÜDWERK plant, errichtet und betreibt überwiegend Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das Unternehmen arbeitet zunehmend im Bereich Sektorenkopplung, d.h. nicht nur PV, sondern auch Batteriespeichersysteme & Wasserstoff.

Im Rahmen der Präsentation werden der grundsätzliche Aufbau von Batteriespeicheranlagen, deren typische Lebensdauer sowie die wichtigsten Anforderungen an Standort und Infrastruktur erläutert. Es wird darauf verwiesen, dass das Unternehmen aktuell mehrere vergleichbare Projekte in Bayern realisiert. Je nach Ausgestaltung könnten Kommunen hierbei von Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Zudem geht er kurz auf technische Aspekte wie Geräuschentwicklung und Sicherheitsstandards ein, die im Zuge eines Genehmigungsverfahrens geprüft würden.

Das für die Aufstellung angedachte Grundstück ist Eigentum der Gemeinde Gundelsheim.

Die Autobahn GmbH hat einer Umsetzung nichts entgegen zu setzen, die Einhaltung des erforderlichen Abstandes zur Autobahn ist gegeben.

Im Anschluss beantwortet der Mitarbeiter Fragen des Gemeinderats zu Ablauf, Zeitrahmen und potenziellen Standortkriterien.

Nach Abschluss seiner Ausführungen verlässt der Mitarbeiter die Sitzung.

Anschließend erläutert Bürgermeister Merzbacher nochmals die relevanten Parameter des möglichen Vorhabens und beantwortet ergänzende Fragen des Gemeinderats.

Die Gemeinde Gundelsheim müsste zur Umsetzung eine Änderung des Flächennutzungsplans beschließen sowie einen entsprechenden vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufstellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt folgenden

Aufstellungsbeschluss

gemäß §2 Abs. 1 S. 2 BauGB der Gemeinde Gundelsheim für nachfolgende Bauleitplanungen:

a)

Einleitung der Flächennutzungsplanänderung gemäß §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 3 BauGB

b)

Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Batteriespeicher Gundelsheim“ im Parallelverfahren gemäß §§ 2 Abs. 1, 8. Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs.1 Bau GB die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Arbeitstitel „Batteriespeicher Gundelsheim“.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 552 der Gemarkung Gundelsheim.

 

 

Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplans umfasst ca. 0,46 ha bzw. 1988m² des vorgenannten Flurstücks in der Gemarkung Gundelsheim.

Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitplanung kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung Gundelsheim, Zimmer 4, Karmelitenstr. 11 in 96163 Gundelsheim, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Verfahren:

Ob eine Änderung des Flächennutzungsplan und die Aufstellung des Bebauungsplans tatsächlich notwendig werden, muss vor dem Hintergrund der dynamischen Rechtslage im Bereich Erneuerbarer Energien noch final mit dem Landratsamt Bamberg geprüft werden.

Ziele der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers zur Speicherung und Abgabe elektrischer Energie sowie für die zugehörigen Nebenanlagen geschaffen werden. Der Batteriespeicher dient der Netzstabilität, der Erhöhung der Versorgungssicherheit und trägt zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.

Ein baulicher, technischer und funktionaler Zusammenhang des Batteriespeichers mit anderen Anlagen zur Erzeugung, Umwandlung, Speicher und Abgabe elektrischer Energie – insbesondere Photovoltaikanlagen – ist nicht erforderlich. Der Speicher ist nicht auf die Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien beschränkt.

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren durchgeführt, um den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für Speicher darzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt

0

Für die Richtigkeit des Auszuges

Gundelsheim, den 23.06.2026 
Jonas Merzbacher
1. Bürgermeister