Titel Logo
Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Gundelsheim erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1 Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2 Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a)

den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzendem und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

b)

den Gemeindeausschuss, bestehend aus dem ersten Bürgermeister als Vorsitzendem und sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

c)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus einem vom Gemeinderat bestimmten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats

(2) ¹Den Vorsitz im Bau- und Umweltausschuss sowie im Gemeindeausschuss führt der erste Bürgermeister. ²Er kann eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter oder ein ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied mit dem Vorsitz beauftragen (Art. 33 Abs. 2 GO). ³Ist dieses bereits Mitglied des Ausschusses, nimmt dessen Vertretung für die Dauer der Übertragung den Sitz im Ausschuss ein.

(3) ¹Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO). ²Art. 33 Abs. 2 GO findet auf den Rechnungsprüfungsausschuss keine Anwendung. ³Das gilt auch für die Stellvertretung.

(4) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist.

(5) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder - Entschädigung

(1) ¹Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. ²Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats.

(3) Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses sowie des Gemeindeausschusses erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00 € je Sitzung.

(4) Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 15,00 € je Stunde.

(5) ¹Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. ²Selbstständig Tätige erhalten keine weitere Entschädigung. ³Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(6) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

§ 4 Erste Bürgermeisterin / Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.

§ 5 Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

Die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig.

§ 6 Inkrafttreten

¹Diese Satzung tritt am 01. Mai 2026 in Kraft. ²Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01. Mai 2020 außer Kraft.

Sitzverteilung:

nach Sainte-Laguë/Schepers:

Gemeindeausschuss:

2 SPD, 2 CSU, 1 BG, 1 FDP, 1 Grüne

Bau- und Umweltausschuss:

2 SPD, 2 CSU, 1 BG, 1 FDP, 1 Grüne

Rechnungsprüfungsausschuss:

2 SPD, 2 CSU, 1 BG, 1 FDP, 1 Grüne