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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 09.04.2025

Sitzungsort:

Michael-Arneth-Schule Aula

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Frau Birgit Eichfelder

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Herr Christian Wolf

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Präsentation: Dorffarm

3.

Isolierte Befreiung: Erdaufschüttung parallel zur Grundstücksgrenze; Zur Steinleite 1; Fl.Nr. 301/26, Gemarkung Gundelsheim

4.

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Überschreitung der Baugrenze; Zur Steinleite 17; 301/38, Gemarkung Gundelsheim

5.

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der Baugrenzen, Westliche Ringstr. 46; Fl.Nr. 176/11, Gemarkung Gundelsheim

6.

Bauvoranfrage: Grundstücksteilung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Errichtung eines Carports für drei Fahrzeuge und Stellplätze zum Bestandsgebäude; Hirtenackerstr. 22; Fl.Nr. 214/2, Gemarkung Gundelsheim

7.

Beteiligung TÖB: Regionalplan Oberfranken-West - Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"

8.

Bürgerversammlung 2025 - I

9.

Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Präsentation: Dorffarm

Sachverhalt:

Stephanie Neumann, 96163 Gundelsheim, stellt das Projekt: DorfFarm Gundelsheim. Begegnungsort. Gemeinschaftsgarten. im Gemeinderat vor.

Die Idee hierbei ist die Entstehung einer Dorf Farm als erlebbarer Gemeinschaftsgarten am Rande des Ortes Gundelsheim. Sie ist Begegnungsort für verschiedene Gruppierungen, die im Alltag sonst nicht zusammenkommen. Die Dorf Farm soll als Mikrofarmingprojekt bzw. Marketgardening, Kleinstlandwirtschaft betrieben werden. Auf einem nahe gelegenem Waldgrundstück möchten die Ideengeber verschiedene Anbaumethoden im Stil einer Agroforstwirtschaft, Permakultur, regenerative Landwirtschaft und -Kreislaufwirtschaften betreiben Essen als kleinster gemeinsamer Nenner, um das komplexe Zusammenspiel stabiler natürlicher Ökosysteme und dem Verhalten von Menschen, Tiere und Pflanzen zu erleben und begreifen. Dadurch entsteht erlebbares, interaktive Lernen.

Die Laufzeit ist auf 5 Jahre ausgelegt in der das Projekt als grünes Sozialunternehmen betrieben werden kann. Dafür wird eine Anschubfinanzierung als soziale Investition benötigt. Die Teilnehmer sollen sowohl praktische handwerkliche Fähigkeiten lernen, als auch den Aufbau eines Gemeinwohlprojekts verstehen. Der Eigenanteil des Projekts könnte mit dem Verkauf von eigenen Produkten refinanziert werden (z.B. Eierhäuschen, Pop-Up Restaurant bei Veranstaltungen). Nunmehr startet die Überprüfung, ob das Projekt in Gundelsheim realisiert werden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 3

Isolierte Befreiung: Erdaufschüttung parallel zur Grundstücksgrenze; Anna und Alexander Schmoll, Zur Steinleite 1; Fl.Nr. 301/26, Gemarkung Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Eigentümer des Grundstücks „Zur Steinleite 1, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 301/26, beantragen nachträglich die Aufschüttung des Grundstücks um teilweise mehr als 1 m zum natürlichen Gelände insbesondere parallel zur Grundstücksgrenze am Königsweg.

Der maßgebende Bebauungsplan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2018.

Der Bescheid zur Genehmigungsfreistellung zum Freistellungsantrag Nummer 20190886 wurde von der Gemeinde Gundelsheim am 20. August 2019 erteilt.

Für die durchgeführte Auffüllung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, soweit sie für die Erschließung und Gründung notwendig sind. Abgrabungen und Aufschüttungen von mehr als 0,5 m können als Ausnahme zugelassen werden, wenn sich das Vorhaben in den Bebauungsplan einfügt und nachbarschützende Belange nicht beeinträchtigt sind. Bezugshöhe ist die rechnerisch ermittelte Höhe der jeweiligen Parzelle.

Laut Bebauungsplan sind Aufschüttungen außerhalb des Erschließungsbereichs nicht vorgesehen. Der größte Teil der geplanten Aufschüttung befindet sich außerhalb der Erschließungsfläche.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und lehnt die beantragte isolierte Befreiung, eine Aufschüttung des Grundstücks von teilweise mehr als 1 m zum natürlichen Gelände, ab.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Überschreitung der Baugrenze; Doreen Wich, Zur Steinleite 17; 301/38, Gemarkung Gundelsheim

Sachverhalt:

Die Eigentümerin plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der südlichen Seite des bereits bestehenden Wohnhauses. Die Terrassenüberdachung soll mit einer Größe von 4,30 m x 11,00 m errichtet werden. Das Pultdach soll aus Glas errichtet werden.

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.09.2024 bereits behandelt. Die Überschreitung der Baugrenze wurde damals nicht beantragt.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Nord-West II 2017“ und ist ortsüblich erschlossen.

Für die Terrassenüberdachung sind folgende Befreiungen von der BayBO notwendig:

Die Terrassenüberdachung überschreitet um 17,3 m² die im Art. 57 BayBO verfahrensfreie Bauvorhaben geregelten zulässigen 30 m².

Die Terrassenüberdachung überschreitet die Baugrenze im Süden des Grundstücks um 1,60m.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und lehnt die beantragte isolierte Befreiung, Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Überschreitung der Baugrenze um 1,60 m, ab.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der Baugrenzen, Viktor Schindhelm, Westliche Ringstr. 46; Fl.Nr. 176/11, Gemarkung Gundelsheim

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „Westliche Ringstraße 46“, Flur-Nr. 176/11, die Errichtung eines weiteren Garten-/Gerätehauses mit den Grundflächen 275cm x 235cm angrenzend an dem bestehenden Garten-/ Geräteaus an der südlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 176/10.

Der maßgebende Bebauungsplan „Nordwest“ datiert aus dem Jahr 1983 mit der entsprechenden 2. Änderung des Bebauungsplans aus dem Jahr 2015.

Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Bauherrn mit Ausnahme von einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes an den Bebauungsplan.

Es ist folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.

Ø Abweichung von der im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenze.

Außer dem vorhandenen und dem geplanten Gartenhaus sind keine Grenzbauten auf dem Grundstück errichtet, die grenznah errichtete Gesamtlänge beträgt 6,95 m und liegt damit unter den zulässigen 15 m.

Die Nachbarunterschrift des betroffenen Nachbars liegt vor.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der Baugrenzen ohne Einwände zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 6

Bauvoranfrage: Grundstücksteilung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Errichtung eines Carports für drei Fahrzeuge und Stellplätze zum Bestandsgebäude; Norbert Betzold, Hirtenackerstr. 22; Fl.Nr. 214/2, Gemarkung Gundelsheim

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Einzugsgebiet des qualifizierten Bebauungsplanes „Hirtenäcker-Gartenfeld“ aus dem Jahr 1969. Der Bauherr möchte das Grundstück teilen und auf der Teilfläche im Norden ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Auf der Teilfläche im Süden sind ein 3er Carport und Stellplätze für das bestehende Mehrfamilienwohnhaus geplant.

Um das Bauvorhaben umsetzen zu können, ist aus Sicht der Verwaltung nachfolgendes zu beachten:

Der Bebauungsplan sieht keine zwei Grundstücke vor. Bei einer Teilung bedarf es daher eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der vom Bauherrn in Auftrag zu geben ist und dieser die Kosten zu tragen hat. Es gelten die Grundsätze der §§1, 1a, 2 und 2a BauGB sowie die Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (§§ 3-4a BauGB).

Es handelt sich um eine informelle Bauvoranfrage, Nachbarn wurden in das Verfahren noch nicht eingebunden.

Vergleichbare vorangegangene Fälle innerhalb des Gemeindegebiets wurden bereits genehmigt.

Nach ausgiebiger Beratung im Gremium wird vorgeschlagen, die Nachbarschaftsbeteiligung herbeizuführen und deren Stellungnahme abzuwarten. Der Gemeinderat wird gebeten, die Angelegenheit innerhalb der Gruppierungen unter Berücksichtigung von Verfahrensgleichheit und dem Grundsatz der innerörtlichen Nachverdichtung zu beraten.

Der Sachverhalt wird auf eine nachfolgende Gemeinderatssitzung vertagt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vertagung auf eine nachfolgende Sitzung zu.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 7

Beteiligung TÖB: Regionalplan Oberfranken-West - Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"

Sachverhalt:

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West.

Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n.F. bei der Regierung von Oberfranken– Höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85208) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt.

Bis zum 30.05.2025 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West zu äußern. Gem. § 9 ROG Abs. 2 n.F. sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse: https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 “Windenergie“ des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken West in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 8

Bürgerversammlung 2025 – I

Sachverhalt:

Die Bürgerversammlung fand aufgrund Art. 18 – Gemeindeordnung am 31.03.2025 statt: Mitberatungsrecht/Bürgerversammlung – In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.

Die Bürgerversammlung fand sowohl als Präsenz-, als auch als Online-Veranstaltung statt. Die Bürgerschaft wurde auf die eingeschränkte Gewährleistung des Datenschutzes aufgrund der Online-Veranstaltung hingewiesen.

Nach einer kurzen Vorstellung der aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zu Bevölkerungsentwicklung und Finanzen der Gemeinde, informierte Bürgermeister Merzbacher über verschiedenste Themen und Projekte, unter anderem die Fertigstellung der Sanierung des Friedhofs mit einzelnen Restarbeiten durch die Firma John bis zum Sommer diesen Jahres, Vorstellung der verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde (Verwaltung, Bauhof, Bildungseinrichtungen, etc.), Veränderungen im ÖPNV (z.B. Kosten und Überlegungen zum Anruflinientaxi), Bau einer neuen Kläranlage, den Glasfaserausbau durch die Firma Leonet mit Beginn im 2. Quartal 2025, Beginn der Sanierungsmaßnahmen der Meisenstraße, den Bau des Stegs über den Leitenbach „Mehr als eine Brücke“ sowie den Flächennutzungsplan – Entwicklung Gundelsheim.

Hauptthema der Bürgerversammlung I war die Parksituation und die Einführung eines Parküberwachungsdienstes im Gemeindegebiet. Im Vorfeld des Bürgerdialogs wurden die Gründe für die Einführung eines Parküberwachungsdienstes ausführlich durch den Bürgermeister erläutert.

Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters hatten die Bürger*innen erneut das Wort und konnten Fragen stellen. Die Bürgerversammlung hat wiederholt hybrid stattgefunden.

Die Punkte aus der Bürgerversammlung werden im Gemeinderat behandelt und bewertet.

Alle genannten Punkte der Bürger*innen konnten ausführlich bereits in der Bürgerversammlung beantwortet werden und die Präsentation ist auf der Webseite der Gemeinde Gundelsheim zu finden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Punkte aus der Bürgerschaft werden als ausreichend behandelt betrachtet.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 9

Informationen und Anfragen öffentlich:

Zu Beginn der Sitzung weist Bürgermeister Merzbacher das Gremium auf eine irreführende Darstellung in einem Facebook-Beitrag eines Mitglieds des Gemeinderats hin und stellt klar, dass dies wohl nicht der Beschlusslage entspricht. Im Sinne des stets guten und konstruktiven Miteinanders wird gebeten, den betreffenden Post umgehend zu berichtigen oder zu entfernen, um einer weiteren Verbreitung der Darstellung entgegenzuwirken. Auch eine rechtliche Prüfung wird in Erwägung gezogen.

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden.

Alternativ kann die Behörde anbieten, Lichtbilder vor Ort in der Behörde elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen. Die Gemeinde Gundelsheim hat zu diesem Zweck einen Kameraautomaten angeschafft. Der Automat wird im Einwohnermeldeamt aufgestellt.

Bürgermeister Merzbacher unterrichtet den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zum Bau des neuen Kleinspielfeldes am Orlamünder Weg durch den Sportverein Gundelsheim. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass an den Abmessungen des geplanten Feldes keine Veränderungen vorgenommen wurden.

Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis, die Beschilderung der Wanderwege im Zückshuter Forst zu überprüfen und gegebenenfalls auch zu reinigen.

Die Arbeiten werden zeitnah durchgeführt.

Der Gemeinderat weist auf den schlechten Zustand des Radweges zwischen Waldstraße und Bergwiesen hin. Im Zuge der derzeit stattfindenden Ausbesserungsarbeiten wird dieser Abschnitt mit aufgenommen.

Der Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich des Neubaus in der Rothenbühlstraße/Föhrenweg, insbesondere nach den Immissionsschutzwerten der installierten Wärmepumpe. Bürgermeister Merzbacher informiert das Gremium, dass man derzeit sowohl mit anliegenden Nachbarn, als auch mit dem Bauherrn im Dialog stehe.

Ende der öffentlichen Sitzung 19:05 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin

des Gemeinderates Gundelsheim, 09.04.2025, 19:05 Uhr