Bei einer Änderung der Kontoverbindung wird eine Original-Unterschrift für den Abbuchungsauftrag benötigt; die Mitteilung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie finden das entsprechende Formular auf der Homepage der Gemeinde oder Sie erhalten es im Rathaus.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Kosten, die durch nicht mehr gültige Bankverbindungen verursacht werden (Bankgebühren) sowie ggf. Säumniszuschläge, an den Zahlungspflichtigen weiterberechnet werden müssen. Teilen Sie also bitte rechtzeitig mit, wenn sich Ihre Daten geändert haben.