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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 14/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

mit Stand vom 1. Januar 2026

Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Bamberg hat in seiner Sitzung vom 9. Juni 2026 gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte des Landkreises Bamberg liegen für die Dauer eines Monats gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV vom 13. Juli 2026 bis einschließlich 14. August 2026 im Rathaus der Gemeinde Gundelsheim, Karmelitenstraße 11, Zimmer 05, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht aus.

Die Bodenrichtwerte dienen der Orientierung über den durchschnittlichen Lagewert des Bodens innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Sie wurden auf Grundlage der Kaufpreissammlung gemäß § 195 BauGB ermittelt und basieren auf den tatsächlichen Grundstücksverkäufen. Sie stellen keine verbindliche Grundlage für die Bewertung eines einzelnen Grundstücks dar.

Jedermann hat das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten. Der Zugang zu den Bodenrichtwerten ist auch in digitaler Form über den BayernAtlas unter www.bodenrichtwerte.bayern.de möglich.

Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Abschriften einzelner Daten sind während der Dauer der Auslegung grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Verwendung für gewerbliche oder öffentliche Zwecke oder zum sonstigen eigenen Gebrauch, insbesondere durch juristische Personen, Behörden, Institutionen, Unternehmen oder Angehörige freier Berufe, ist nicht gestattet.

Die Entnahme und Verwendung von Daten während der Auslegung erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwertauskunft. Bei missbräuchlicher Verwendung von Daten trifft die Haftung der Verwender. Ausschließlich schriftliche Auskünfte der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind rechtsverbindlich.

Telefonische Bodenrichtwertauskünfte werden nicht erteilt.