SITZUNG
| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 21.06.2023 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.
Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Andreas Hergenröder
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Herr Bernd Gotthardt
Herr Jonas Lang
Frau Maria Tadda
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Breitbandausbau: Vorstellung LEONET AG |
| 3. | Bauantrag: Christoph Endres, Sandra Seyd; Neubau Wohnhaus mit Garage, Carport und Nebengebäude; Am Angerholz; Flur-Nr. 363/12 |
| 4. | Bauantrag: Fabian und Julia Weck; Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport; Zur Steinleite 8; Flur-Nr. 301/22 |
| 5. | Resonanz - Realisierungswettbewerb "Mehr als eine Brücke" - Neugestaltung eine Fuß- und Radwegeverbindung über den Leitenbach |
| 6. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Breitbandausbau: Vorstellung LEONET AG
Sachverhalt:
Die Firma LEONET AG aus Teisnach, Bayern, hat eine interne Planung und Analyse bezüglich eines eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in der Gemeinde Gundelsheim durchgeführt.
Die LEONET AG ist ein 2009 in Teisnach, Bayern gegründetes Telekommunikationsunternehmen, welches sich auf den Glasfaserausbau in Bayern außerhalb der großen Ballungszentren spezialisiert hat.
Herr Bernhard Mayr, Außendienstmitarbeiter für die Region und Herr Adrian Richter, Teamleiter der Kommunalbetreuung, stellen das Konzept der LEONET AG dem Gemeinderat vor.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau wird zu 100% von der LEONET getragen und ist somit ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde verbunden. Zudem könnte, bei einer zügigen Entscheidungsfindung, und falls gewünscht, voraussichtlich bereits im zweiten oder dritten Quartal 2024 mit dem Ausbau begonnen und die Gemeinde in den darauffolgenden, 1-2 Jahren, mit Glasfaser ausgestattet werden. Die LEONET AG macht die Erschließung davon abhängig, dass vor Beginn der Erschließungsmaßnahmen eine Vorvermarktungsquote von 25 % erreicht wird.
In der Gemeinde Gundelsheim könnten im eigenwirtschaftlichen Ausbau bis zu 1.057 Gebäude und bis zu 1.644 Wohneinheiten per Glasfaser angebunden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Bauantrag: Christoph Endres, Sandra Seyd; Neubau Wohnhaus mit Garage, Carport und Nebengebäude; Am Angerholz; Flur-Nr. 363/12
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Am Angerholz den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude.
Der Bauplatz befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan “Nord-Ost“ aus dem Jahr 1983.
Das Bauvorhaben weicht nach Angaben des Planers von mehreren Festsetzungen des Bebauungsplans ab.
Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt:
Weiterhin werden folgende Abweichungen i.S.d. Art 63 Abs. 1 beantragt:
Die erlaubte Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze wird um 5,5 m überschritten, um Nebengebäude und Garage/Carport mit Anbau auf der Grundstücksgrenze zu errichten.
Der Bauantrag wurde am 20.06.2023 durch Herrn Christoph Endres wieder abgeholt.
Der Gemeinderat wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass mit dem Start des digitalen Bauantrags am 01. Januar 2023 alle digitalen, als auch papiergebundenen Anträge direkt beim Landratsamt zu stellen sind. Die Gemeinden werden nach Eingang der Unterlagen durch das Landratsamt Bamberg digital am Verfahren beteiligt.
Anträge in Papierform, die die Gemeinden selbst bearbeiten (isolierte Befreiungen oder Freistellungserklärungen) sind weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.
Bis zum heutigen Tag wurde die Gemeinde nicht vom Landratsamt beteiligt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg bzw. das Beteiligungsverfahren wird abgewartet.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Bauantrag: Fabian und Julia Weck; Neubau Wohnhaus mit Garage und Carport; Zur Steinleite 8; Flur-Nr. 301/22
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Zur Steinleite 8 den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport.
Der Bauplatz befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan “Nord-West II“ aus dem Jahr 2017.
Das Bauvorhaben weicht nach Angaben des Planers von einer Festsetzung des Bebauungsplans ab (Breiten : Längenverhältnis 3:4 = 0,75).
Es ist folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt:
Der Bauantrag ist am 15.05.2023 beim Landratsamt Bamberg eingegangen.
Das Landratsamt Bamberg bittet die Gemeinde Gundelsheim um Stellungnahme und Mitteilung, ob das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt werden kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt gegen den Wohnhausneubau mit Garage und Carport, Zur Steinleite 8, Flur-Nr. 301/22, Baugebiet “Nordwest II“, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Resonanz - Realisierungswettbewerb "Mehr als eine Brücke" - Neugestaltung eine Fuß- und Radwegeverbindung über den Leitenbach
Sachverhalt:
Der Gewinner des Architektenwettbewerbes “Mehr als eine Brücke“- Neugestaltung einer Fuß- und Radwegeverbindung über den Leitenbach steht fest. In seiner Sitzung vom 12. Mai 2023 kürte das Preisgericht das Planungsbüro “knippershelbig GmbH“ aus Stuttgart zusammen mit dem Architekturbüro „Gustav Düsing GmbH“ aus Berlin zum Sieger. Der zweite Preis wurde an das Architekturbüro “Phase H Architekten Horejschi Linck Margesin PartG mbB“ aus Memmingen zusammen mit Ingenieurbüro “M+G Ingenieure Dipl.-Ing. Josef Galehr Ziviltechniker GmbH“ aus Feldkirch/Österreich vergeben. Drittplaziertes Architektenbüro wurde “Schlicht Lamprecht Kern Architekten PartGmnB“ aus Schweinfurt zusammen mit “TRAGRAUM Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB“ aus Bad Kissingen.
Acht Büros konnten Planungsvorschläge einreichen. Zwei Büros reichten keine Planungsvorschläge ein. Zwei Büros wurden nach dem zweiten Rundgang abgewählt. So waren vier Büros in der Endrunde. Zur anschließenden Beurteilung der in der engeren Wahl verbliebenen 4 Entwürfe teilte sich das Preisgericht in Arbeitsgruppen auf, die sich aus Fach- und Sachpreisrichtern zusammensetzten. Den abgelieferten vier Planungsvorschlägen wurde von den Fachleuten eine hohe Qualität attestiert, wobei das Siegermodell von der Jury sowie den Beratern aus Gemeinderat und Gemeindeverwaltung unter Betrachtung der Aufgabenstellung “Mehr als eine Brücke“ klar als Favorit gesehen wurde.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs die richtige Wahl getroffen zu haben. Der gesamte Ablauf wurde vom mit der Durchführung beauftragten Büro Pfab, Rothmeier, Regensburg, bestens und professionell vorbereitet. Die Ideen und Vorschläge der unterschiedlichen Architekten- und Ingenieurbüros würden einen echten Gewinn für die Gemeinde darstellen, so der allgemeine Tenor.
Neben den Fachpreisrichtern Thomas Mühlender (Architekt, Bayerisches Staatsministerium, München), Christian Brückner (Architekt Würzburg), Prof. Lydia Haak (Architektin, München), Dipl.-Ing. (FH) Gerhad Pahl (Kempten), Franz Ullrich (Architekt, Bamberg) und den Sachpreisrichtern Bürgermeister Jonas Merzbacher, Zweiter Bürgermeister Robert Martin und aus den Reihen des Gemeinderates Renate Brütting, Christian Wolf waren auch Berater aus der Verwaltung sowie weitere Gemeinderatsmitglieder anwesend und konnten ihre Meinungen äußern.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und begrüßt die Entwürfe hinsichtlich der Plattform über den Leitenbach.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenschätzung in Zusammenarbeit mit den Planern zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen, um anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Bürgermeister Merzbacher wird ermächtigt, entsprechende Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Umsetzung: “Mehr als eine Brücke“ - Neugestaltung einer Fuß- und Radwegeverbindung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Informationen und Anfragen öffentlich
Für Oberfranken tritt 2023 Gundelsheim bei der Dorfheldentour von Bayernwerk am Donnerstag, dem 22. Juni an. Die Dorfheldentour hat die Absicht, gemeinsam als „Dorfgemeinschaft“ mit viel Spaß ein gemeinsames Ziel zu erreichen! Nach Verkündung einer Wette hat Gundelsheim 5 Stunden Zeit, um die Abarbeitung der einzelnen Aufgaben zu begleiten und zu filmen.
Zur Dorfheldentour in Gundelsheim wurden die gesamte Bürgerschaft, Vereine, Schule, Kindergärten und Gewerbetreibende eingeladen. Bei Einlösung der Wette kann für ein soziales Projekt ein Betrag von 3.000 € gewonnen werden.
Die Mobilität von Vereinen, Gruppierungen und den Gundelsheimer*innen ist ein wichtiger Faktor für das aktive Gemeindeleben. Um Aktivitäten und Veranstaltungen besser planen und durchführen zu können, ist ein eigenes Fahrzeug oft unverzichtbar. Hierfür ist nun eine Spendenaktion für einen Vereinsbus ist am Montag, dem 12.06.2023, öffentlich angelaufen.
Ziel der Spendenaktion ist die Anschaffung eines 9-Sitzer Kleinbusses bei einem Spendenziel von 10.000 €. Zum 14.06.2023 sind bereits knapp 10% der Spendensumme akquiriert. Die VR-Bank unterstützt das Vorhaben, indem sie Spenden bis zu maximal 50 Euro verdoppelt.
Seitens der Sparkasse Bamberg wurde zusätzlich ein Zuschuss in Aussicht gestellt.
Am Mittwoch, dem 17.05.2023, fand das Forum: Friedhof mit Ortsbegehung am Friedhof in Begleitung von Herrn Höfling von Kittner & Weber sowie Landschaftsarchitektin Frau Lauterbach statt. Dabei wurde unter anderem beraten: Standorte für Büsche und Bäume, Standort des Kreuzes, Bepflasterung im Bereich vor der Aussegnungshalle. Demnach bleibt das Kreuz am bisherigen Standort und die Bepflasterung wird analog zur Ortsmitte, Bücherei und HS7/9 ausgewählt. Die Ergebnisse der Begehung und Beratung fließen in die weiteren Planungen ein, um einen Friedhof zu gestalten, der den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht wird und eine Atmosphäre der Ruhe und Besinnung schafft. Dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass die entsprechenden Freigaben hierfür vorliegen. Die Gemeindeverwaltung treibt das Verfahren weiter voran.
Die Gemeinde Gundelsheim zählt zu den dunkelgrauen Flecken im Breitbandausbau, um die Maßnahme entsprechend passend anzugehen, wurde zunächst die „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, Gigabit-RL 2.0) beantragt. Der entsprechende Förderantrag der Gemeinde Gundelsheim wurde bewilligt und bereits am 17.05.2023 der Zuwendungsbescheid ausgestellt. Dieser ist gültig ab dem 01.06.2023, somit wurde entsprechend des Beschlusses der vergangenen Gemeinderatssitzung innerhalb des Förderzeitraums die Fa. Corwese GmbH, Augsburger Str. 5, 86465 Heretsried mit der Durchführung einer Bedarfsanalyse im Gemeindegebiet beauftragt.
Das Förderprogramm des Bundes ist grundsätzlich auf die Zielsetzung eines Ausbaus ausgerichtet.
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist zunächst eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung und ein sogenannter Kommunaler Branchendialog erforderlich. So muss bereits im Vorfeld einer Förderung von Ausbauprojekten das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial in der Kommune im Rahmen von Gesprächen mit der örtlichen Telekommunikations-Wirtschaft ermittelt werden. Der Kommunale Branchendialog ist grundsätzlich vor dem Beginn des Markterkundungsverfahrens durchzuführen und zu dokumentieren. Nach Abschluss des Branchendialoges und nach Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie kann dann eine Markterkundung zur Ermittlung der förderfähigen Gebiete gestartet werden. Vorbereitung, Durchführung sowie Aufarbeitung des Branchendialogs wird durch die Fa. Corwese GmbH übernommen.
Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über den derzeitigen Sachstand zur Gemeinschaftsverpflegung der Spezerei Gundelsheim, insbesondere über den defizitären Bereich der Belieferung von Bildungseinrichtungen. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, ist eine Preisanhebung unabdingbar. Die Gemeinde Memmelsdorf und die entsprechenden Träger wurden bereits 2022 informiert und entsprechende Gespräche geführt. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sofern eine Preisanpassung nicht durchsetzbar ist, muss die Belieferung zum 01.09.2023 eingestellt werden.
Die Bachstraße 6 wurde für die Unterbringung einer betreuten Wohngemeinschaft für Jugendliche den Richtlinien gemäß umgebaut. Die Freigabe durch das Landratsamt Bamberg steht trotz aller vorgelegten Unterlagen und Nachweise noch aus. Die Vermietung an iSo e.V. ist nun für August vorgesehen.
Die Regionalwerke Bamberg haben eine Anfrage zur Fortführung des E-Carsharings ab Mai 2024 an die Gemeinde Gundelsheim gestellt. Im Gemeinderat soll beraten werden, ob die Gemeinde künftig weiterhin an dem Projekt teilnehmen möchte.
Die Regionalwerke haben im Vorfeld verschiedene Leasingangebote für einen 3-Jahreszeitraum ab Mai 2024 eingeholt und den teilnehmenden Gemeinden zur Einsicht vorgelegt. Hierbei ist zu bemerken, dass sich das Preisniveau insgesamt deutlich erhöht hat.
Gegenwärtig beteiligen sich die Kommunen mit einem Beitrag von 285,00 Euro netto/ Monat an den Kosten der Fahrzeuge und tragen die Kosten des Ladestroms am Stellplatz des Fahrzeugs. Die Regionalwerke tragen die übrigen Kosten. Die extreme Auslastung der Fahrzeuge mit hoher Laufleistung haben es erforderlich gemacht, die Preise für die Fahrzeugmiete zum 01.06.2023 anzupassen.
Der Gemeinderat ist sich einig, das Projekt E-Carsharing zu den gennanten Konditionen nicht weiter zu verlängern.
Der Gemeindeverwaltung liegt eine Anfrage aus der Bürgerschaft zur Wiederanbringung eines Verkehrsschildes “Rechts-Vor-Links“ vor. Zur Vermeidung von Gefahrensituationen und zur besseren Sichtbarkeit soll auf die kleine Stichstraße in der Bergstraße wieder mit einem Schild auf die Verkehrsregelung “Rechts-vor-links“ hingewiesen werden. Auch das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels an der Kreisstraße Weichendorf-Gundelsheim wird derzeit überprüft.
Aus dem Gemeinderat wird angemerkt, dass am Hochwasserdamm im Zuge der Trockenheit vermehrt Risse aufgetreten sind. Der Sachverhalt wurde dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt bereits gemeldet.
Aus dem Gemeinderat kommt die Anfrage bezüglich der Wahlhelfervergütung. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass man sich hierbei an den Vorschlag der Landeswahlleitung sowie umliegende Kommunen halten sollte.
Der Gemeinderat bittet die Gemeindeverwaltung um Anordnung eines Heckenschnitts in der Hauptstraße, die weit in den Gehweg hineinragt.
Der Gemeinderat fragt nach, ob das Halteverbot in der Hallstadter Straße dauerhaft angebracht ist. Es ist seitens der Gemeinde und des Landkreises keine Änderung geplant.
Aus der Bürgerschaft kam eine Anfrage bezüglich des sicheren Überquerens der Hauptstraße im Bereich Altes Rathaus. Hierbei kam es kürzlich zu einer größeren Gefahrensituation, die gerade noch vermieden werden konnte. Eine erneute Anfrage an das Landratsamt zum Anbringen eines Überwegs wurde gestellt. Auch die Bereitstellung eines weiteren Schülerlotsen an dieser Stelle wird geprüft.
Bürgermeister Merzbacher erläutert auf Anfrage des Gemeinderats, dass die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung in der Hallstadter Straße keine erheblichen Geschwindigkeitsverstöße ergeben habe.
Im Zusammenhang mit den kürzlich angebrachten Parkmarkierungen in der Ringstraße, Westlichen Ringstraße und Königsweg kommt aus dem Gemeinderat die Anfrage, ob in den Bereichen Waldstraße und Friedhofstraße weitere Markierungen angebracht werden. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass diese bereits geprüft wurden. Künftig können Parkverstöße mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:31 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
1. Bürgermeister | Schriftführerin |