| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 25.06.2025 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Aula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses mit Überschreitung der Baulinie; Am Fürstenweg 14, Fl.Nr. 500/10; Gemarkung Gundelsheim |
| 3. | Bauvoranfrage: Teilung des Grundstücks und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports für 3 Fahrzeuge und Stellplätze für das Bestandsgebäude, Hirtenackerstr. 22, Fl.-Nr. 214/2; Gemarkung Gundelsheim |
| 4. | Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude, Westliche Ringstraße 51, Fl.-Nr. 174/10; Gemarkung Gundelsheim |
| 5. | Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Schelmängerle 15, Fl.-Nr. 363/3; Gemarkung Gundelsheim |
| 6. | 2. Bebauungsplan-Änderung "Heganger", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB |
| 7. | Sachstandsbericht: Friedhof |
| 8. | Sachstandsbericht: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Ahornweg |
| 9. | Sachstandsbericht: Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen |
| 10. | Sachstandsbericht: Parkraumüberwachung |
| 11. | Entwidmung Schulräume für die Hortnutzung |
| 12. | Beschluss: Festsetzung Abwassergebühren |
| 13. | Rechnungslegung 2024 |
| 14. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses mit Überschreitung der Baulinie; Am Fürstenweg 14, Fl.Nr. 500/10; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Anwesens mit der Fl.Nr. 500/10 planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Gartenhauses außerhalb des für Garagen und Nebenanlagen festgelegten Bereiches.
Maße Gartenhaus: 236 cm x 348 cm x 222 cm
Grundfläche: 8,21 m²
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Fürstenweg datiert aus dem Jahr 1999 und ist ortsüblich erschlossen.
Folgende Befreiung wird benötigt:
Baugrenze:
Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze für Garagen und Nebengebäude festgesetzt. Das Gartenhaus liegt komplett außerhalb der Baugrenze mit einer Größe von 2,36 m x 3,48 m und einer Höhe von 2,22.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Bauvoranfrage: Teilung des Grundstücks und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports für 3 Fahrzeuge und Stellplätze für das Bestandsgebäude, Hirtenackerstr. 22, Fl.-Nr. 214/2; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die erste Beratung zur informellen Bauvoranfrage “Teilung des Grundstücks und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports für drei Fahrzeuge und Stellplätze zum Bestandsgebäude“ fand in der Gemeinderatssitzung am 09.04.2025 statt. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte einer Vertagung der Bauvoranfrage zu.
Dem Bauherrn wurde seinerzeit die Aufgabe übertragen, das Vorhaben den angrenzenden Nachbarn vorzustellen, mit diesen in den Dialog zu treten und die erforderlichen Nachbarunterschriften einzuholen.
In der aktuellen Sitzung liegt dem Gremium nun die zweite Beratung zur oben genannten informellen Bauvoranfrage vor. Eine Nachbarunterschrift wurde bislang eingereicht.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hirtenäcker-Gartenfeld“ aus dem Jahr 1969.
Der Bauherr plant die Teilung des Grundstücks in zwei Parzellen. Auf der nördlichen Teilfläche soll ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Die südliche Teilfläche ist für die Errichtung eines 3er-Carports sowie von Stellplätzen für das bestehende Mehrfamilienwohnhaus vorgesehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Vorhaben derzeit keine ausreichende planungsrechtliche Grundlage besteht. Der geltende Bebauungsplan sieht eine derartige Grundstücksteilung nicht vor. Für die Realisierung des Bauvorhabens wäre daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Dieser ist vom Bauherrn zu initiieren und auf eigene Kosten durchzuführen.
Es gelten in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Regelungen der §§ 1, 1a, 2 und 2a Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Bestimmungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 bis 4a BauGB.
Der Gemeinderat diskutiert den Sachverhalt eingehend. Es wird vorgeschlagen, die Thematik zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung des Bauausschusses zu übergeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur informellen Bauvoranfrage „Teilung des Grundstücks und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines Carports für drei Fahrzeuge sowie Stellplätze zum Bestandsgebäude“ zur Kenntnis und lehnt eine Umsetzung des Vorhabens im derzeitigen Rahmen ab.
Es wird auf die Notwendigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß §§ 1, 1a, 2, 2a sowie §§ 3–4a BauGB verwiesen. Die Einleitung eines entsprechenden Planverfahrens obliegt dem Bauherrn und ist von diesem zu finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude, Westliche Ringstraße 51, Fl.-Nr. 174/10; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Westliche Ringstraße 51“, Fl.Nr. 174/10, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude.
Der maßgebende Bebauungsplan “Wohnpark“ datiert aus dem Jahr 1977.
Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers und des Bauherrn, mit Ausnahme von vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, an den Bebauungsplan.
Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt:
| • | Überschreitung der Baulinien / Baugrenzen durch Wohnhaus und Garage |
| • | Ausführung des Garagendaches als Satteldach mit 40° Neigung |
| • | Überschreitung der GFZ und Errichtung von 2 Vollgeschossen |
| • | Überschreitung der Baulinien / Baugrenzen Nebengebäude |
| Folgende Begründungen liegen dem Bauantrag bei: | |
| • | Das Wohnhaus überschreitet die Baugrenze im Westen um 1,50 m, um die Anbindung der Garage an den Hauseingang zu ermöglichen die Größe des Baufensters wird durch das geplante Wohnhaus allerdings deutlich unterschritten. |
|
| Für die Garage wurde eine Baugrenze im Westen festgelegt, diese Baugrenze soll durch die Planung um ca. 0,65 m überschritten werden. Im Mittel beträgt die Länge des Vorplatzes 5,345 m. Das geplante Baufenster der Garage beträgt 6,0 m/6,0 m. Die geplante Garage hat ein Maß von 9,00 m/6,50 m. Diese Größe ist der Tatsache geschuldet, dass die Größe des Baufensters nicht mehr den heutigen Maßstäben von Fahrzeugen inklusive der Zweiräder einer Familie mit drei Kindern gerecht wird. |
| • | Die Garage soll ein Satteldach bekommen, um Stauraum zu schaffen und das Fehlen des Kellers auszugleichen. Da das Garagengebäude durch die Eingangsüberdachung mit dem Haupthaus verbunden ist und eine Dachneigung von 40° erhält (siehe Antrag auf Befreiung), soll die Dacheindeckung Tondachsteine in der Farbe des Hauptdaches ausgeführt werden. |
| • | Die GFZ beträgt laut Berechnung 0,30. Gemäß Festsetzung der Gemeinde Gundelsheim und Empfehlungen des LRA Bamberg vom 13.11.1992 wird die Geschossflächenzahl auf 0,5 erhöht. Die Anzahl der Vollgeschosse bei vorliegender Planung beträgt II. Dies wurde ebenfalls im Beschluss vom 13.11.1992 festgelegt. |
| • | Das Nebengebäude mit einer Grundfläche von 20 m² liegt direkt an der östlichen Grundstücksgrenze. Es liegt komplett außerhalb der Baugrenzen. Dieses Gebäude dient als reine Lagerfläche und ist unbeheizt. Die mittlere Höhe beträgt 2,40 m. Damit erfüllt dieses Gebäude eine Voraussetzung für ein privilegiertes Grenzgebäude nach Art. 6 (7) BayBO. Im Baugebiet finden sich bereits eine Reihe derartiger Nebengebäude. Die GFZ wird durch dieses Gebäude nicht überschritten. |
|
| Nachbarschaftliche Belange werden durch die beantragten Befreiungen nicht beeinträchtigt, auch die Grundzüge des B-Planes werden nicht infrage gestellt. |
|
| Alle Nachbarunterschriften liegen vor. |
|
| Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Garage um 75 cm nach hinten zu versetzen. Darüber hinaus werden keine weiteren Auflagen empfohlen. Ein entsprechendes Gespräch mit dem Bauherrn hat bereits stattgefunden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die beantragten Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan. |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt gegen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude, in der Westlichen Ringstraße 51, Fl.Nr. 174/10, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben sowie einer Versetzung der Doppelgarage um 75 cm nach hinten, keine Einwendungen.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Schelmängerle 15, Fl.-Nr. 363/3; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Am Schelmängerle 15“, Fl.Nr. 363/3, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Der maßgebende Bebauungsplan “Nordost“ datiert aus dem Jahr 1983.
Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers und des Bauherrn, mit Ausnahme von vier Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, an den Bebauungsplan.
Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt:
| • | Überschreitung der Baugrenzen durch die Garage |
| • | Kniestock: 75 cm |
| • | Dachneigung Garage 25°/Dachneigung Garage weicht vom Haupthaus ab (Haupthaus 40° / Garage 20°) |
| • | Die Höhe der Garage im Osten liegt über H=3 m. |
| Folgende Begründungen liegen dem Bauantrag bei: | |
| • | Um einen gemeinsamen, ebenerdigen Zugang für Wohnhaus und Garage zu schaffen und um das Grundstück bestmöglich nutzen zu können, wurde die Garage an die nordöstliche Grundstücksgrenze gelegt. |
| • | Die Bauherren wollten bewusst den typisch fränkischen Baustil eines Hauses mit Satteldach und Zwerchhaus aufgreifen. Da das Haus ohne Keller geplant ist, wurde der Kniestock mit 75 cm und die Dachneigung mit 40° gewählt, um so die Räume im Obergeschoss bestmöglich nutzen zu können. |
| • | Für ein harmonisches Gesamtbild wurde für das Garagendach ebenfalls ein Satteldach mit der Dachneigung 25° gewählt. |
| • | Die Garage misst im Giebelbereich eine Höhe über dem natürlichen Gelände von über 3 m. Die Höhenlage liegt im Mittel bei 0,66 m über dem Straßenniveau. Da in der Vergangenheit im direkten Umfeld des Bauvorhabens bereits Fälle von Hochwasser bzw. überfluteten Kellergeschossen auftraten, wurde die Höhenlage angepasst. |
| • | Die moderne Interpretation der fränkischen Bauweise spiegelt sich im zeitgenössischen Erscheinungsbild des Hauses, in dezenten Farbtönen kombiniert mit modernen dunklen Farbelementen bei Fenstern und Dach wider. Durch die Schlichtheit und die kompakte Bauweise passt sich das Bauvorhaben gut der Nachbarbebauung an und fügt sich durch die dezente Farbgebung auch gut in das Baugebiet des Bebauungsplanes „Nord-Ost“ ein. Das Wohnhaus wurde möglichst weit in den Norden gelegt, sodass sich die Gartengestaltung hauptsächlich im Süden ergibt. |
|
| Die Befreiungen sind auch unter Würdigung nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar (§ 31 Bau GB Abs. 2, Abs. 3), zumal in der Nachbarschaft ähnliche Bauten mit ähnlichen bzw. gleichen Befreiungen genehmigt wurden. |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt gegen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, in Am Schelmängerle 15, Fl.Nr. 363/3, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben keine Einwendungen.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
2. Bebauungsplan-Änderung "Heganger", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat am 19.05.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Bebauungsplan-Änderung “Heganger“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst und den entsprechenden Vorentwurf gebilligt.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet und der Gemeinde Gundelsheim digital übersandt.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gebeten, bis zum 04.07.2025 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Stellung zur Planung zu nehmen und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Die Gemeinde Gundelsheim ist aufgefordert im Zuge der Stellungnahme mitzuteilen, ob eine weitere Beteiligung am vorliegenden Verfahren nicht mehr für erforderlich gehalten wird.
Die Unterlagen können seit dem 04.06.2025 auch im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstraße 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im Erdgeschoss, eingesehen werden sowie auf der Webseite der Stadt Hallstadt (www.hallstadt.de) in der Rubrik “Stadt & Bürgerservice“ unter “Bauleitplanung“. Des Weiteren können die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur 2. Bebauungsplan-Änderung „“Heganger“, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, ohne Einwendungen zur Kenntnis, stimmt dem Vorhaben in der vorliegenden Form zu und bittet um weitere Beteiligung.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Sachstandsbericht: Friedhof
Sachverhalt:
Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen auf dem Friedhof sind mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Besonders hervorzuheben ist die Fertigstellung des neuen Müllhauses mit extensiver Dachbegrünung, das zwischenzeitlich in Betrieb genommen wurde. Ebenso wurden die baulichen Arbeiten an der Urnenwand abgeschlossen und diese – ebenso wie die neu angelegten Bestattungsbäume – im Rahmen einer Segnung eröffnet.
Die Erdbohrungen im Friedwald sind dementsprechend fertig- und die Nutzbarkeit der Fläche technisch sichergestellt. Die Urnenwand wurde abgedichtet, kleinere Mängel wurden durch die ausführende Firma beseitigt. Beide neuen Bestattungseinrichtungen stoßen bei der Bürgerschaft auf großes Interesse. Die Nachfrage nach Baumgräbern ist nach wie vor hoch, eine Reservierung von Baumgrabstätten ist nicht möglich.
Im neu eröffneten Friedwald haben mittlerweile die ersten Beisetzungen stattgefunden. Externe Dienstleistungen durch die Fa. Schunder, wie das Öffnen und Schließen der Grabstätten, werden künftig durch einen Bauhofmitarbeiter vorgenommen. Durch die Verwaltung wurden drei Bäume zur Beisetzung freigegeben, die Vergabe der Baumgräber erfolgt systematisch. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass im Bereich der Baumbestattungen kein dauerhafter Kranz- oder Blumenschmuck erlaubt ist. Entsprechendes wird durch den Bauhof entfernt.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden über das Mitteilungsblatt zur Gesamtmaßnahme informiert. Im Zuge dessen wurde gezielt um Rückmeldungen zum Standort der Pfand-Schubkarren-Station, den Sitzgelegenheiten und der Abfallentsorgung gebeten. Erste Rückmeldungen sind positiv, aber einzelne Anregungen, insbesondere zum Standort und Kettenspannung der Pfand-Schubkarren-Station, wurden bereits notiert. Demnach werden die Schubkarren künftig am neuen Müllhaus stationiert, zudem wird es keine reine Erdmulde mehr für Erdabfälle geben. Auch wurde darauf hingewiesen, dass das Gras bzw. die Blühflächen zwischen den Gräbern teilweise zu hoch wächst, grundsätzlich wird das neue Grün jedoch als sehr ansprechend wahrgenommen.
Die Fa. John GmbH aus Hallstadt wird die Gesamtmaßnahme in den kommen 6 Wochen beenden und den Friedhof Gundelsheim verlassen. Zu den letzten Maßnahmen zählt der Austausch der defekten Granitwege, u.a. die Entfernung von Stolperfallen. Diese Maßnahme findet außerhalb der bisherigen Förderkulisse statt und umfasst im Detail den Rückbau geschädigter Granitpflasterbereiche sowie deren Erneuerung unter Berücksichtigung der vorhandenen Höhenlage und der Entwässerungssituation. Auf diese Maßnahme entfallen Ausgaben in Höhe von ca 35.000 €. Für zusätzliche Pflanzungen, u. A. im Bereich des Parkplatzes Ahornweg entfallen ca 4.000 €. Hier mussten im Frühjahr erkrankte Bäume entnommen werden, die nun ersetzt werden.
Die Schlussrechnung der förderfähigen Maßnahme liegt dem beauftragten Büro Kittner & Weber GmbH seit 09.05.2025 vor. Die Prüfung der Rechnung ist bisher nicht abgeschlossen. Erst nach erfolgreicher Prüfung und etwaiger Korrektur kann die Fördermaßnahme aus finanzieller Sicht final abgerechnet werden. Für das Kalenderjahr 2025 stehen noch Fördergelder in Höhe von ca. 620.000 Euro aus.
Nach Abschluss aller Maßnahmen und Restarbeiten ist eine Begehung mit der Arbeitsgruppe Friedhof vorgesehen. Der Termin wird den Mitgliedern des Gremiums rechtzeitig mitgeteilt.
Aus dem Gemeinderat erfolgt der Hinweis, beim Gießen der Bäume durch die Fa. John nicht alle Anschlüsse gleichzeitig zu verwenden, um die Entnahme von Wasser durch Friedhofsbesucher sicherstellen zu können.
Der Rückbau zu groß dimensionierter Urnengräber wird im Laufe des Jahres erfolgen, die Maßnahme wird vorab über das Mitteilungsblatt kommuniziert. Die betroffenen Grabnutzungsberechtigten wurden bereits schriftlich informiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 8
Sachstandsbericht: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Ahornweg
Sachverhalt:
Für die Baugrundstücke östlich des Friedhofs am Ahornweg wurden zwei Varianten für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom Planungsbüro plan&werk erstellt.
Der erste Entwurf sieht zwei Grundstücke mit einer Fläche von ca. 800 m² bzw. 730 m² für je ein Einfamilienhaus vor.
Die zweite Variante schlägt eine Unterteilung in drei Grundstücke vor. Hier gibt es ein ca. 775 m² großes Grundstück für ein Einfamilienhaus und zwei kleinere Grundstücke mit je ca. 400 m² für eine Doppelhaushälfte.
Die Verwaltung empfiehlt, die zweite Variante mit der Doppelhaushälfte weiter zu verfolgen. Vorteil ist hier, dass durch die beiden kleineren Grundstücke eine höhere Anzahl an Kaufinteressenten angesprochen werden kann. Der Kaufpreis würde jeweils für diese Grundstücke für den einzelnen nicht so hoch ausfallen und würde somit mehr Zuspruch finden.
In der vorhergehenden Beratung des Bauausschusses tendierte das Gremium ebenso für die Variante 2 mit Bau von einem Einfamilien- sowie einem Doppelhaus.
Auch die Stellplatzsatzung kann bei dieser Variante eingehalten werden.
Der Gemeinderat berät die vorgeschlagenen Ausführungen zur Bebauung und bevorzugt gleichfalls die Variante 2.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt einer Bebauung der Baugrundstücke östlich des Friedhofs am Ahornweg gemäß der Variante 2, mit einem Einfamilienhaus auf ca. 775 m² sowie einem Doppelhaus auf gesamt ca. 800 m², zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 9
Sachstandsbericht: Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen
Sachverhalt:
Entwicklung der Grundsteuereinnahmen und Anpassung des Hebesatzes im Rahmen der Grundsteuerreform 2025
Im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform, wurde der Hebesatz für die Grundsteuer in der Gemeinde Gundelsheim zum 01.01.2025 angepasst.
Der Hebesatz wurde von 360 % auf 280 % gesenkt.
Ein Vergleich der Einnahmen aus der Grundsteuer (A und B) zeigt folgende Entwicklung:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gesamte Grundsteuereinnahmen
Da durch Eigentümerwechsel, Widersprüche und andere verwaltungsbedingte Vorgänge derzeit noch ca. 5 % der Grundsteuerbescheide für 2025 fehlen, ist noch mit geringfügigen Mehreinnahmen zu rechnen.
Die Verwaltung hält ein weiteres Handeln für das Jahr 2025 für nicht geboten. Eine Nachjustierung im kommenden Jahr wäre bei Bedarf denkbar.
Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und mögliche Anpassung des Hebesatzes
Laut Rechnungsergebnis für das Jahr 2024 wurden 610.521,70 € an Gewerbesteuereinnahmen erzielt. Für das laufende Jahr 2025 beläuft sich das aktuelle Rechnungsergebnis für das Gesamtjahr auf 538.269,15 €. Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer in der Gemeinde Gundelsheim beträgt 360 %. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird derzeit eine Anhebung auf 380 % in Erwägung gezogen. Wenn der Hebesatz angepasst wird, könnten wir damit knapp 30.000 € Mehrerträge erzielen. Ziel ist es, die Einnahmesituation langfristig zu stabilisieren und finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen zu schaffen.
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen. Dabei werden das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages steuermindernd geltend gemacht, sodass eine Kompensation der Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 % möglich ist. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags sind sogar Hebesätze bis rund 420 % kompensierbar. Das bedeutet, dass die Gewerbesteuer bis zu diesen Hebesätzen die Steuerlast von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften nicht nennenswert erhöht, da die Aufwendungen für die Gewerbesteuer die Einkommensteuer mindern. Zu beachten ist dabei, dass die Anrechnung der Gewerbesteuer auf den Teil des Einkommens begrenzt ist, der aus einer gewerblichen Tätigkeit stammt, und zudem nur bis zur Höhe der tatsächlich zu bezahlenden Gewerbesteuer erfolgen kann.
Zur Veranschaulichung der möglichen Auswirkungen wurden Beispielrechnungen für drei Unternehmen in der Gemeinde erstellt:
Unternehmen Klein (Gewinn aus Gewerbebetrieb ca. 26.000 €):
| Messbetrag | Hebesatz 360% | Hebesatz 380% | Differenz |
| 80 € | 288 € | 304€ | 16 € |
Unternehmen Mittel (Gewinn aus Gewerbebetrieb ca. 60.000 €):
| Messbetrag | Hebesatz 360% | Hebesatz 380% | Differenz |
| 1.278 € | 4.600,08 € | 4.856,40 € | 255,60 € |
Unternehmen Groß (Gewinn aus Gewerbebetrieb ca. 230.000 €):
| Messbetrag | Hebesatz 360% | Hebesatz 380% | Differenz |
| 7.073 € | 25.462,80 € | 26.877,40 € | 1.414,60 € |
Der Durchschnitt der Hebesätze aus sechs umliegenden Gemeinden liegt bei 375 %.
Die Verwaltung hält die berechneten Differenzen für vertretbar und schlägt eine Anhebung des Hebesatzes für Gewerbesteuer von 360 v.H. auf 380 v.H. zum 01.01.2026 vor.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Anhebung des Hebesatzes für Gewerbesteuer von 360 v.H. auf 380 v.H zum 01.01.2026.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 10
Sachstandsbericht: Parkraumüberwachung
Sachverhalt:
Die Parkraumüberwachung in Gundelsheim wurde zum 01.03.2025 eingeführt.
Im ersten Monat erfolgte die Überwachung ausschließlich durch das Anhängen von Hinweiszetteln, um auf Parkverstöße aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für die Parkregeln zu schärfen.
Ab April 2025 wurde die Vorgehensweise angepasst und bei festgestellten Parkdelikten Verwarnungsgelder entsprechend der StVO verhängt. Die Ahndung von Falschparkverstößen erfolgt seitdem mit Verwarnungsgeldern.
Seit Ende April wird die Überwachung mit vollständigem Personaleinsatz der beauftragten externen Firma im Regelbetrieb durchgeführt. Zur Unterstützung und Transparenz wurde zum Start der Verwarngeldphase zudem eine Sprechstunde eingerichtet, bei der die Bürgerschaft die Möglichkeit hat, Anliegen zur Parküberwachung vorzutragen.
Insgesamt stellt sich eine allmähliche Anpassung an die Situation ein, Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Parküberwachung sind mehrheitlich positiv.
Seit Beginn der Verwarngeldphase ab April 2025 erfolgt die Parkraumüberwachung nahezu kostendeckend.
Im Rahmen der Beratungen weist Bürgermeister Merzbacher darauf hin, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres verstärkt die Einhaltung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim in den Blick nehmen und entsprechende Kontrollen durchführen wird.
Dabei wird insbesondere betont, dass öffentliche Stellplätze gemäß der geltenden Satzung nicht als Privatparkplätze zu betrachten sind und somit nicht dauerhaft für die private Nutzung zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus soll auch die ordnungsgemäße Nutzung privater Stellplätze überprüft werden. Die zweckwidrige Verwendung – etwa die Nutzung von Garagen als Lagerraum, Werkstatt o. Ä. – stellt einen Verstoß gegen die Stellplatzsatzung dar und kann entsprechend geahndet werden.
Der Gemeinderat begrüßt dieses Vorgehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 11
Entwidmung Schulräume für die Hortnutzung
Sachverhalt:
Das Gebäude der Mittagsbetreuung wird um einen Raum erweitert.
Das Bauvorhaben soll über die BayFAG und das Landesförderprogramm Ganztagsausbau bezuschusst werden.
Die Entwidmung von sechs Schulräumen (E.38, E.50, E.52, E53, U.02 und U.10) für die dauerhafte Nutzung durch den Kinderhort “Löwenzahn“ ist notwendig, da der Hort als eigenständiger Betrieb die Räume für die Mittagsbetreuung (dem Schulbetrieb zugeordnet) frei geben müsste.
Die Entwidmung der Schulräume erfolgte in enger Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, der Schulaufsicht und der Schulleitung (Herr Emmerling). Für die Förderung der energetischen Sanierung der Michael-Arneth-Schule Gundelsheim ist der Vorgang nicht förderschädlich, da auch der Hort eine zweckentsprechende Nutzung nachweist.
Im Zuge dessen berichtet Bürgermeister Merzbacher, dass von der Schulfamilie die Bitte an die Verwaltung herangetragen wurde, die Schultoiletten zu sanieren. Der Gemeinderat besichtigt die Sanitäranlagen direkt vor Ort, die Maßnahme wird geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der dauerhaften Entwidmung der Schulräume E.38, E.50, E.52, E.53, U.02 und U.10 zur Nutzung durch den Kinderhort zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 12
Beschluss: Festsetzung Abwassergebühren
Sachverhalt:
Die Höhe der Abwassergebühren wurde in den letzten Jahren regelmäßig durch Kalkulationen durch die Gemeindeverwaltung überprüft und im Gemeinderat beraten, um die Kosten für die Abwasserentsorgung in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Aufwendungen zu halten. Nach einer erneuten Kalkulation der Abwassergebühren basierend auf den Jahren 2021 bis 2024 hat sich nun die Notwendigkeit ergeben, diese anzupassen, um die Kosten für die Sanierung, Instandhaltung sowie Verwaltung der Kläranlage decken zu können.
Dies beinhaltet u.a. eine Überprüfung der Abschreibungsmethode, die derzeit auf Basis der Anschaffungskosten erfolgt. Eine entsprechende Kalkulation wurde über die Steuerberatungsgesellschaft in Auftrag gegeben.
Um die Kosten für die Bürgerschaft im Gemeindegebiet in einem angemessenen Verhältnis halten zu können, wird seitens der Gemeindeverwaltung die Umstellung auf die Abschreibungsmethode gemäß der Wiederbeschaffungskosten empfohlen, wobei der nicht durch Beiträge oder Zuschüsse finanzierte Teil der Gesamtanlage zugrunde gelegt wird.
Überschlägige Berechnung der Abschreibung auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des nicht durch Beiträge oder Zuschüsse finanzierten Teils der Gesamtanlage
| Anschaffungskosten | 10.000.000 |
| abzüglich Beiträge | -5.000.000 |
| abzüglich Zuschüsse | -1.000.000 |
| abzüglich bereits absgeschriebene | -2.000.000 |
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| 2.000.000 |
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| Faktor unter Annahme des durchschnittlichen Anschaffungsjahres der noch nicht abgeschriebenen Anlagen (2005) | 2,48 |
| Wiederbeschaffungswert | 4.960.000 |
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| Kalkulatorische Abschreibung auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten | 124.000 € |
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| Differenz zur Abschreibung auf Anschaffungskosten | 74.000 € |
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| Bei angenommener Abwassermenge von | 138.000 m³ |
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| Beträgt die Differenz: | 0,54 €/m³ |
Die durch Änderung der Abschreibungsmethode ermöglichten höheren Gebühreneinnahmen sind für Zwecke der Abwasserentsorung zu verwenden bzw. einer Rücklage für künftige Investitionen zuzuführen.
Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationen und der Erarbeitung des Gremiums schlägt die Gemeindeverwaltung folgende Festsetzung der Abwassergebühren zum 01.12.2025 vor:
Bisherige Abwassergebühren: 2,05 € pro Kubikmeter
Neue Abwassergebühren: 2,60 € pro Kubikmeter
Die Auswirkung für die Verbraucher im Gemeindegebiet stellt sich wie folgt beispielhaft dar:
| Verbrauch in Kubikmeter pro Jahr | Bisher 2,05€ | Neu 2,60€ | Differenz |
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| 1-2 Personen- haushalt* | 70 | 143,50 € | 182,- € | 38,50 € |
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| 4 Personen- haushalt* | 140 | 287,- € | 364,- € | 77,- € |
*Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 35 m³/Person/Jahr
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und beschließt die Festsetzung der Abwassergebühren von vormals 2,05 €/m³ auf 2,60 €/m³ zum 01.12.2025
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 13
Rechnungslegung 2024
Sachverhalt:
In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen, durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.
Der Haushaltsplan 2024 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 09.10.2024 einstimmig festgesetzt und schloss in den Einnahmen und Ausgaben mit folgendem Volumen ab:
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben — 9.486.120,00 €
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben — 4.075.755,00 €
Insgesamt — 13.561.875,00 €
Die Verbindlichkeiten der Gemeinde betrugen:
Schuldenstand am Jahresanfang — 490.419,00 €
Kreditaufnahme — 0,00 €
Tilgung — 96.464,00 €
Schuldenstand am Jahresende — 393.955,00 €
Schuldenstand je Einwohner
am Jahresanfang (3.700 Einwohner) — 133,00 €
am Jahresende (3.700 Einwohner) — 106,00 €
Landesdurchschnitt je Einwohner (Stand: 31.12.2022) — 702,00 €
Erst nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Rechnungslegung 2024 ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 17 |
| Ja-Stimmen: | 17 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 14
Informationen und Anfragen öffentlich
Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über nachfolgende Bauvorhaben:
Ausnahme nach § 23 BauNVO: Errichtung einer Fahrradgarage; Westliche Ringstr. 50; Fl.Nr. 176/9; Gemarkung Gundelsheim.
Die Eigentümer planen die Errichtung einer Fahrradgarage inklusive Mülltonnenbox im Osten des Grundstücks, an der südlichen Grundstücksgrenze (links neben dem Hauseingang). Das Gesamtmaß beträgt 5,50m x 2,00m x 2,00m. 4 m Fahrradgarage sind komplett geschlossen und die Box für die Mülltonnen ist halbhoch verschalt. Zugänglich ist die Fahrradgarage vom Haus-Vorplatz über zwei Schiebetüren. Der Abstand zum Gehweg beträgt 0,5 m. Laut Bebauungsplan sind Nebenanlagen außerhalb des Baufensters möglich. In laufender Verwaltung wurde die Zustimmung zum Vorhaben nach § 23 BauNVO erteilt.
Errichtung eines Zaunes Fl.Nr. 25 zum östlichen Grundstück Fl.Nr. 25/1; Hauptstr. 6; Gemarkung Gundelsheim.
Die Eigentümer planen die Errichtung eines Betonzaunes zum Nachbargrundstück im Norden auf der Grundstücksgrenze. Zum Grundstück mit der Fl.Nr. 26 besteht bereits ein Betonzaun. Nachbarunterschriften liegen vor. In laufender Verwaltung wurde die Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
Dachsanierung/Instandsetzung der Garage mit Trapezblech, Hirtenackerstr. 14, Fl. Nr. 215/5; Gemarkung Gundelsheim
Der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.Nr. 215/5 plant die Dachsanierung/Instandsetzung der Garage mit Trapezblech in anthrazit RAL7016 und hat am 08.05.025 einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes “Hirtenäcker-Gartenfeld/Urplan“ eingereicht. Die Dachsanierung/Instandsetzung erfolgt im Osten des Grundstücks und umfasst eine Dachfläche von 98 m². Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes setzen für die Dachdeckung der Nebenanlagen rotbraunes Welleternit und eine Dachneigung von 6-12° fest. Die Unterschriften des betroffenen Nachbarn liegen vor. Bei der Dachsanierung der Nebenanlage handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 6 BayBO. In laufender Verwaltung wurde die Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
Bürgermeister Merzbacher stellt dem Gremium die Bewertung des Anruf-Linien-Taxi-Verkehrs (ALT) durch die Stadtwerke Bamberg vor. Die Kosten des ALT liegen mittlerweile bei ca. 30.000 Euro / Jahr. Nachdem die ursprüngliche ökologische und ökonomische Zielsetzung des Anruflinientaxis mittlerweile nicht mehr gehalten werden kann, ist auch der komplette Wegfall des ALT und eine Zubuchung zusätzlicher Buslinien denkbar. Die Ratsmitglieder werden gebeten, diese Möglichkeit innerhalb der Gruppierungen zu beraten. Ebenso wird erläutert, dass die Stadtwerke derzeit neue Ferienfahrpläne erarbeitet und eine Umstellung der Fahrpläne bereits zum Sommer geprüft wird. Die Verwaltung befindet sich zu diesen Themen im Austausch mit den Stadtwerken.
Der Gemeinderat fragt nach, wann mit der Erneuerung neuer Ortseingangsschilder zu rechnen sei. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass die Aufstellung neuer Tafeln bereits auf der Jahresagenda stehen. Die Verwaltung hat sich mit Anbietern in Verbindung gesetzt, um Vergleichsangebote und Gestaltungsmöglichkeiten einzuholen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats zur Umsetzung des Projekts liegt vor.
Ende der öffentlichen Sitzung 18:47 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher | 1. Bürgermeister |
Silke Hatzold | Schriftführerin |