SITZUNG
| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 22.04.2026 |
| Sitzungsort: | Rathaus Sitzungssaal |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.
Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Herr Sean Steuart
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Bauantrag: Errichtung einer Doppelgarage, In der Hasenleite 12, Fl.Nr. 230/64 |
| 3. | Isolierte Befreiung: Nutzungsänderung Wohnraum zu Kosmetikstudio; Hirtenackerstr. 8; Fl. Nr. 217/2; Gemarkung Gundelsheim |
| 4. | Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses; Zur Steinleite 26, Fl. Nr. 301/13; Gemarkung Gundelsheim |
| 5. | Investition: Instandsetzung Feuerlöschkreiselpumpe Feuerwehr Gundelsheim |
| 6. | Sachstandsbericht: Archivarbeit |
| 7. | Sozialer Zusammenhalt - Quartiersmanagement 2026 |
| 8. | Beschluss: ÖPNV - Anruflinientaxi |
| 9. | Informationen und Anfragen öffentlich: |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Bauantrag: Errichtung einer Doppelgarage, In der Hasenleite 12, Fl.Nr. 230/64
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück “In der Hasenleite 12“, Fl.Nr. 230/64, den Abbruch des bestehenden Doppelcarports sowie den Neubau einer Doppelgarage an der nordwestlichen Grundstücksgrenze.
Die Doppelgarage hat eine Grundfläche von 39,28 m² und folgende Maße:
| Breite Ost: | 7,09 m, Breite West: 6,00 m |
| Tiefe Nord: | 6,10 m, Tiefe Süd: 6,00 m |
| Höhe (mittig): | 2,98 m (2,40 m – 3,57 m), Dachneigung: 10% |
Der maßgebende Bebauungsplan “Nord-West“ aus dem Jahr 1983 wird durch das Bauvorhaben in mehreren Punkten nicht eingehalten.
Beantragte Befreiungen vom Bebauungsplan:
| - | Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) bzw. der bebaubaren Fläche: |
| Es wird eine Befreiung von der festgesetzten GRZ von 0,30 beantragt, da die geplante Gesamtbebauung eine GRZ von 0,32 erreicht. Die Überschreitung beträgt (+0,02) und wird als geringfügig begründet. | |
| - | Überschreitung der festgesetzten Baugrenze: |
|
| Die geplante Doppelgarage überschreitet die festgesetzte Baugrenze. Dies wird mit der beabsichtigten Nutzung (Abstellmöglichkeit für größere Fahrzeuge) sowie der Sicherstellung einer praktikablen Erschließung begründet. |
| - | Errichtung außerhalb des festgesetzten Garagenbaufensters: |
|
| Die im Bebauungsplan vorgesehene Fläche für Garagen, kann nicht eingehalten werden. Die Abweichung wird mit der geplanten Nutzung begründet. |
| - | Abweichung von Dachneigung und Dachform: |
|
| Die zulässige Dachneigung von ≤ 5° wird überschritten (geplant: 10°), zudem wird von der festgesetzten Dachform (Sattel- oder Walmdach) abgewichen. Dies wird mit gestalterischen, funktionalen und wirtschaftlichen Gründen begründet. |
| Beantragte Abweichung von der Bayerischen Bauordnung (BayBO): | |
| - | Abstandsflächen: |
|
| Die geplante Bebauung hält die gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorschriften einzuhaltenden Abstandsflächen nicht ein. Insbesondere erstreckt sich die an der nordwestlichen Außenwand erforderliche Abstandsfläche teilweise auf das Nachbargrundstück und liegt somit nicht vollständig auf dem Baugrundstück. Die betroffene Wandseite weist eine Länge von 6 m auf. |
Nach Angaben des Planungsbüros fügt sich der geplante Baukörper einschließlich der Dachgestaltung in die umgebene Bebauung ein. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sowie der Grundzüge der Planung wird verneint.
Die beantragte Abweichung wird als baulich vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar dargestellt. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung sowie des Brandschutzes wird laut Planungsbüro nicht erwartet, da die nordwestliche Außenwand als geschlossene Grenzwand ohne Öffnungen ausgeführt werden soll.
Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn liegt nicht vor.
Im Rahmen der Beratung wird insbesondere die Gebäudehöhe von bis zu 3,57 m als zu hoch bewertet.
Es wird festgestellt, dass das Bauvorhaben ist, aufgrund der vorgebrachten Bedenken zur Überarbeitung an den Antragsteller zurückverwiesen werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Abbruch des bestehenden Carports sowie zur Errichtung einer Doppelgarage an der nordwestlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück “In der Hasenleite 12“, Fl.Nr. 230/64, zur Kenntnis und stimmt der Ausführung in der beantragten Form nicht zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Überarbeitung an den Antragsteller zurückzuverweisen.
Der Antrag kann nach Überarbeitung der Planunterlagen (u.a. Reduzierung der Höhe von 3,57 m, Einholung der betroffenen Nachbarunterschriften), in weiterer Sitzung erneut behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Isolierte Befreiung: Nutzungsänderung Wohnraum zu Kosmetikstudio; Hirtenackerstr. 8; Fl. Nr. 217/2; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Anwesens Fl.Nr. 217/2 beabsichtigen, die im Erdgeschoss des bestehenden Wohngebäudes mit insgesamt drei Wohneinheiten gelegene Einliegerwohnung in ein Kosmetik- und Nagelstudio im Nebenerwerb umzunutzen.
Die Nutzung erfolgt in untergeordnetem Umfang auf einer Fläche von 38,21 m² und umfasst zwei Behandlungsräume, einen Eingangsbereich sowie ein WC. Vorgesehen sind kosmetische Behandlungen, Fußpflege, Maniküre sowie dem Verkauf kosmetischer Produkte.
Der Betrieb ist auf zwei Tage pro Woche (Donnerstag und Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) beschränkt. Eine Ausweitung der Betriebszeiten oder des Nutzungsumfangs ist nicht vorgesehen.
Auf dem Grundstück sind insgesamt fünf Stellplätze vorhanden. Aufgrund des geringen Umfangs der gewerblichen Nutzung ist von keiner wesentlichen zusätzlichen Verkehrsbelastung auszugehen.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Hirtenäcker-Gartenfeld aus dem Jahr 1969 und ist ortsüblich erschlossen.
Bei der geplanten Nutzung handelt es sich um ein nicht störendes, wohnverträgliches Nebengewerbe in untergeordnetem Umfang, durch das die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die geltende Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim wird eingehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses; Zur Steinleite 26, Fl. Nr. 301/13; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Anwesens mit der Fl.Nr. 301/13 planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Gartenhauses mit zwei Räumen. Die ursprünglichen Planungen wurden entsprechend angepasst.
| Maße Gartenhaus: | 5,75 m x 3,00 m |
| Grundfläche: | 17,25 m² |
| Höhe: | 2,31 m |
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nord-West II aus dem Jahr 2017 und ist ortsüblich erschlossen.
Folgende Befreiungen werden weiterhin benötigt:
Baugrenze:
Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Das geplante Gartenhaus überschreitet die Baugrenze um ca. 0,6 m.
Hierfür ist eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Zulässige Grenzbebauung:
Gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Bebauung an einer Grundstücksgrenze bis zu 9 m und insgesamt bis zu 15 m zulässig.
Die bestehende Garage misst bereits eine Läge von 7,99 m. Mit dem geplanten Gartenhaus wird die zulässige Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze um 4,91 m überschritten.
Eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird notwendig.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Investition: Instandsetzung Feuerlöschkreiselpumpe Feuerwehr Gundelsheim
Sachverhalt:
Das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 der Gemeindefeuerwehr Gundelsheim ist mit einer Heckpumpe (Feuerlöschkreiselpumpe) ausgestattet. Diese Pumpe ist das zentrale Arbeitselement des Fahrzeugs: Sie saugt Löschwasser aus offenen Gewässern, Hydranten oder dem fahrzeugeigenen Tank an und fördert es mit dem erforderlichen Druck zu den Strahlrohren der Einsatzkräfte. Ohne funktionstüchtige Pumpe ist das Fahrzeug im Brandfall nicht einsatzfähig und kann seiner Kernaufgabe – der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung – nicht nachkommen.
Die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz – als alleiniger Hersteller des Fahrzeugs der Ansprechpartner für diese Instandsetzung – hat auf Grundlage einer Besichtigung einen Kostenvoranschlag (Belegnummer 10053547, datiert 01.04.2026) erstellt.
Der Kostenvoranschlag basiert auf den zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Schäden. Ziegler weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der Demontage ggf. weitere Schäden sichtbar werden können; in diesem Fall würde die Gemeinde vor Beginn weiterer Arbeiten informiert. Der Kostenvoranschlag stellt damit einen Richtwert von rund 13.900 € dar.
Die größten Einzelpositionen sind dabei die Tanksaugleitung (1.450,00 € netto), zwei Laufräder (842,20 € netto), zwei Lagerflansche Trokomat (631,00 € netto) sowie die Pumpenwelle mit Laufbuchse (874,00 € netto) – allesamt sicherheitsrelevante Verschleiß- und Kernbauteile der Pumpe.
Die bloße Neubeschaffung einer gleichwertigen Feuerlöschpumpe als Aggregat liegt im Bereich von 30.000 bis 50.000 €, ohne Einbaukosten.
Das Fahrzeug ist Baujahr 2006 und damit knapp 20 Jahre alt. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung sind Feuerwehrfahrzeuge dieses Typs auf eine Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Eine Instandsetzung ist daher wirtschaftlich sinnvoll und verlängert die Nutzungsdauer des Fahrzeugs um voraussichtlich weitere Jahre.
Gemeinden sind nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (Art. 1 BayFwG) verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Ein dauerhaft nicht einsatzfähiges Löschfahrzeug gefährdet die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe. Die Instandsetzung ist daher nicht nur wirtschaftlich geboten, sondern auch aus rechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht notwendig.
Für Fragen aus dem Gemeinderat ist zusätzlich Herr Thomas Hedderich in der Sitzung anwesend.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Reparatur des Löschgruppenfahrzeugs LF10/6 der Feuerwehr Gundelsheim durch die Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz, zu einem Richtwertpreis von rund 13.900 €.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Sachstandsbericht: Archivarbeit
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG) verpflichtet, ihr Schriftgut dauerhaft zu sichern, zu erschließen und zugänglich zu machen. Das Gemeindearchiv dient dabei als historischer Wissensspeicher und dokumentiert unter anderem Gemeinderatsbeschlüsse, Bauleitplanungen und Personenstandsunterlagen.
Die Gemeinde Gundelsheim ist seit Januar 2026 Mitglied im Verein Kommunale Archivpflege im Landkreis Bamberg e.V., der die Archive und Registraturen von 27 Kommunen fachlich betreut. Die Zusammenarbeit verläuft aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich zufriedenstellend, verursacht jedoch in einzelnen Bereichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Durch die regelmäßige Sichtung, Ordnung und Kassation nicht mehr aufbewahrungspflichtiger Unterlagen konnte der Archivbestand bereits reduziert und zusätzlicher Lagerraum geschaffen werden.
Das Gemeindearchiv befindet sich derzeit im ersten Obergeschoss des Rathauses. Der Standort ist aufgrund der eingeschränkten Raumnutzung durch Dachschrägen sowie der schwierigen klimatischen Bedingungen langfristig ungeeignet. Eine notwendige Klimatisierung wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.
Im Kellergeschoss des Rathauses besteht bereits eine Registratur mit Rollregalen und angrenzendem Abstellraum. Dieser soll künftig als Archivraum genutzt werden. Die Lage im Kellergeschoss bietet durch die gleichmäßigeren Temperaturverhältnisse bessere Voraussetzungen für eine fachgerechte Archivlagerung. Die bestehende Heizungsanlage muss hierzu ertüchtigt werden. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf unter 8.000 € und können im Rahmen der laufenden Verwaltung abgewickelt werden.
Im Zusammenhang mit der Maßnahme erkundigt sich der Gemeinderat, ob bereits die in einigen Jahren angedachte Rathaussanierung berücksichtigt wurde. Die Verwaltung erläutert hierzu, dass es sich um eine kurzfristig notwendige und kostengünstige Maßnahme handelt, die unabhängig von der späteren Generalsanierung umgesetzt werden müsse.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Sozialer Zusammenhalt - Quartiersmanagement 2026
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2011 hat die Gemeinde Gundelsheim ein Quartiersmanagement eingerichtet. Zunächst wurde die “Innovative Sozialarbeit e.V.“ mit der Übernahme der Aufgabe betraut. Seit August 2023 ist Franziska Stenglein bei Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH als Quartiersmanagerin für die Gemeinde Gundelsheim beschäftigt.
Das Quartiersmanagement ist seit 2023 breiter aufgestellt und in Kooperation mit weiteren gemeindlichen Einrichtungen die Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Netzwerktreffen sowie Kulturangeboten deutlicher fokussiert wird. Dies soll zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität im Quartier sowie für alle Gundelsheimer*innen dienen.
Schwerpunkte der Arbeit werden wie in den Jahren zuvor die Stärkung des Zusammenlebens und -wirkens der Generationen, Stärkung der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Organisation und Moderation von Projektgruppen, Organisation von Sprachkursen, Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit, Belebung von Aufenthalts- und/oder Begegnungsstätten, die Koordination von Veranstaltungen unter Einbindung und Aktivierung der Bürger*innen, Planung und Durchführung von Angeboten, Verbesserung des Dialoges in der Gemeinde sowie die Intensivierung der Bürgerbeteiligung.
Für die Arbeit des Quartiersmanagements besteht weiterhin Bedarf, wie u.a. die zahlreichen Veranstaltungen zeigen, bei denen wertvolle Arbeit geleistet wird.
Die gGmbH hat die Verwaltung darüber informiert, dass aufgrund gestiegener Lohnkosten auf Arbeitgeberseite sowie insbesondere einer strengeren Umsatzsteuerpflicht eine Anpassung der vertraglichen Vergütung erforderlich wird. Zudem machen die allgemeinen Tarifentwicklungen und die Erhöhung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Fortführung des Quartiersmanagements zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich nicht mehr darstellbar - vergleichbare Kostensteigerungen betreffen auch andere Träger sozialer Dienstleistungen gleichermaßen. Durch die strengere Umsatzsteuerpflicht entstehen der Gesellschaft für das Jahr 2026 zusätzliche Abführungen in Höhe von circa 11.000 €.
Die jährlichen Kosten für das Quartiersmanagement sollen daher auf 38.455,80 € angehoben werden. Das entspricht einem monatlichen Netto-Abrechnungsbetrag von 2.995,00 €. Der Gesamtbetrag liegt weiterhin unterhalb der durch die Regierung von Oberfranken bewilligten Zuschussgrenze von 48.800,00 € jährlich. Die Förderkulisse bleibt damit vollständig erhalten. Der Gemeinde entstehen keine zusätzlichen ungedeckten Haushaltsbelastungen über den entsprechenden Eigenanteil hinaus.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und beschließt die Fortführung des Quartiersmanagements mit einer Gebührenanpassung ab dem 01.07.2026 auf jährlich 38.455,80 € netto.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 8
Beschluss: ÖPNV - Anruflinientaxi
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gundelsheim ist seit mehreren Jahren Vertragspartnerin im Anruf-Linien-Taxi-System (ALT) auf der Linie 914 (Bamberg–Gundelsheim). Das ALT-System wurde als bedarfsorientiertes Ergänzungsangebot zum regulären Linienverkehr konzipiert, um in Zeiten schwacher Nachfrage eine wirtschaftliche Grundversorgung sicherzustellen. Fahrgäste buchen die Fahrten telefonisch vor; ein Fahrzeug wird nur dann eingesetzt, wenn tatsächlich eine Buchung vorliegt. Dieses Modell eignet sich klassischerweise für Schwachlastzeiten, in denen ein regulärer Linienbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist.
Die Gemeindeverwaltung hat die im Abrechnungsjahr 2025 vorliegenden Fahrtdaten der Linie 914 einer systematischen Auswertung unterzogen. Die Analyse umfasst sämtliche 1.800 erfassten Einzelfahrten beider Richtungen (Bamberg–Gundelsheim und Rückrichtung) im gesamten Jahresverlauf 2025. Die Ergebnisse legen nahe, dass das ALT-System in seiner heutigen Form in wesentlichen Teilen nicht mehr dem Verwendungszweck eines Bedarfsverkehrs entspricht.
Im Betrachtungszeitraum Januar bis Dezember 2025 wurden auf der Linie 914 insgesamt 1.800 ALT-Fahrten in beiden Richtungen abgerechnet. Dabei wurden 4.637 Fahrgäste befördert, was einem Durchschnittswert von 2,58 Personen je Fahrt entspricht. Die durchschnittlichen Kosten pro Taxameterfahrt betrugen 22,71 €. Die Gesamtkosten des ALT-Betriebs auf dieser Linie beliefen sich im Jahr 2025 auf 40.884 €. Besonders auffällig sind die Stunden um 16 Uhr (244 Fahrten) und 18 Uhr (254 Fahrten), die die stärksten Tagesstunden im gesamten Jahresverlauf darstellen. Die Abfahrtszeiten sind dabei nicht zufällig verteilt, sondern folgen erkennbar festen Taktmustern: Wiederkehrende Abfahrten um 16:07, 16:17, 16:30, 16:40, 17:30, 18:07, 18:17, 18:36, 18:46 und 19:40 Uhr entsprechen exakt einem klassischen Pendlertakt. Die Rückfahrten (Gundelsheim–Bamberg) liegen jeweils 10 bis 20 Minuten versetzt, was eine symmetrische Pendlerstruktur widerspiegelt. Am Samstag wurden 1.010 Personen befördert, die Gesamtkosten beliefen sich auf 7.523 €. Mit 175 samstäglichen Fahrten allein zwischen 16 und 20 Uhr – das sind 53 Prozent aller Samstagsfahrten – ist dieser Wochentag in besonderer Weise für eine Umstellung auf Linienverkehr geeignet. Der Samstag kombiniert eine planbare, hohe Nachfrage mit dem Freizeitverkehrsmuster, das von einer fixen Abfahrtszeit deutlich stärker profitiert als von einem Bedarfsanrufmodell.
Dieses Muster widerspricht fundamental dem Grundprinzip eines Anruf-Linien-Taxis: Das ALT wurde für sporadische, kaum vorhersehbare Einzelnachfragen ohne erkennbares Taktmuster konzipiert. Was die Daten hingegen zeigen, ist eine planbare, gleichmäßige und bündelungsfähige Nachfrage, die sich für einen regulären Linienbetrieb deutlich besser eignen würde. Jede der bisher als Einzelfahrt abgewickelten ALT-Buchungen mobilisiert ein Taxifahrzeug für eine vollständige Strecke Bamberg–Gundelsheim, unabhängig davon, ob eine, drei oder sechs Personen mitfahren. Ein Linienbus hingegen führt die gleiche Strecke einmal aus und bündelt dabei alle Fahrgäste des jeweiligen Taktintervalls. Bei einer angenommenen Busbelegung von sechs bis acht Personen pro Abfahrt sinkt der CO₂-Ausstoß je Fahrgast rechnerisch auf einen Bruchteil des Taxiwertes.
Besonders am Samstag, dem in der Analyse besonders nachfragestarken Tag, fallen derzeit zahlreiche Einzelfahrten mit PKW-äquivalenten Taxifahrzeugen an. Die 329 Samstagsfahrten des Jahres 2025 mit 1.010 beförderten Personen hätten im Linienbetrieb mit deutlich weniger Fahrzeugeinsätzen bewältigt werden können. Aus Klimaschutzperspektive ist ein gebündelter Busverkehr dem Einzelfahrtmodell strukturell überlegen – insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Nachfrage ausreichend hoch und zeitlich vorhersehbar ist. Seit den zurückliegenden Schulferienperioden werden auf der Linie 914 punktuell reguläre Linienbusse im Testbetrieb eingesetzt. Die Testphase dauert zum Zeitpunkt der Sitzung noch an.
Das Anruf-Linien-Taxi wird auf dieser Strecke aus Sicht der Verwaltung nicht mehr als Ergänzungsangebot für Restzeiten genutzt, sondern bildet de facto einen strukturellen Linienverkehr ab – mit vorhersehbaren Zeiten, stabiler Nachfrage über alle Wochentage und Monate hinweg sowie einer Auslastung, die eine Bündelung im Linienbetrieb wirtschaftlich sinnvoll macht.
Die Kosten von 40.884 € im Jahr 2025, die vollständig variabel und ohne Bündelungseffekte anfallen, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu einem Mobilitätsangebot, das im Kern die Eigenschaften eines planmäßigen Linienverkehrs aufweist. Zusätzlich verstärken die ökologischen Nachteile eines auf Einzelfahrzeugen basierenden Systems die Notwendigkeit einer Neuausrichtung.
Auch der Landkreis befasst sich derzeit intensiv mit der zukünftigen Neuausrichtung des öffentlichen Personennahverkehrs, die ab dem 1. August 2028 greifen soll. In diesem Zusammenhang sollen auch mögliche alternative Bedienformen, neue Angebotskonzepte sowie Kooperationen mit umliegenden Gemeinden geprüft und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Entsprechende Gespräche hierzu werden seitens der Verwaltung bereits geführt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Busangebot entsprechend zu erweitern und das bestehende ALT-System zum nächsten Fahrplanwechsel im September 2026 in der jetzigen Form einzustellen. Eine weitergehende Beratung zum ÖPNV und möglichen alternativen Bedienformen soll gemeinsam mit dem neu gewählten Gemeinderat erfolgen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, mindestens zwei Fahrtenpaare (Hin- und Rückfahrt) am Samstagabend einzurichten.
Im Rahmen der Beratung wurden unterschiedliche Auffassungen und Aspekte ausführlich erörtert. Der Bürgermeister erläutert umfassend die Taktung der Buslinien sowie des Anruf-Linien-Taxis und stellt die jeweiligen Kostenstrukturen detailliert dar. Mehrheitlich spricht sich der Gemeinderat dafür aus, das bestehende ALT-System abzuschaffen und stattdessen einen besseren und attraktiveren öffentlichen Personennahverkehr zu schaffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird anschließend der Antrag zur Abstimmung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die umfassenden Ausführungen zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Das Anruf-Linien-Taxi (ALT) auf der Linie 914 (Bamberg–Gundelsheim und zurück) wird in seiner bisherigen Form sowie zu den derzeitigen Bedingungen zum Fahrplanwechsel im September 2026 eingestellt. |
| 2. | Es sind mindestens zwei Fahrtenpaare am Samstagabend als reguläre Buslinie einzurichten. |
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 9
Informationen und Anfragen öffentlich:
Aufgrund von ausstehenden Fördergeldzahlungen für die Projekte „Wohnungen Hauptstraße 9“ und „Sanierung Friedhof“ ist die Liquiditätssituation der Gemeinde Gundelsheim angespannt. Zur Liquiditätssicherung genehmigt die Rechtsaufsicht eine befristete Überziehung des Kassenkreditrahmens um 800.000 € auf 2.530.000 € bis längstens 30.09.2026.
Der aktuelle Zinssatz liegt derzeit bei 2,3%. Im Gegensatz zu einem Festdarlehen ist der Zinsaufwand nur für die jeweilige Inanspruchnahme zu tragen.
Die Bauarbeiten für die neue Fuß- & Radwegverbindung über den Leitenbach wurden planmäßig im März aufgenommen. Zwischenzeitlich wurden der bestehende Holzsteg sowie Teile des Fundaments zurückgebaut und die Voraussetzungen für die weiteren Gründungsarbeiten geschaffen. Der überwiegende Teil der Baustelleneinrichtung befindet sich derzeit im Bereich hinter der Bibliothek.
Derzeit werden Arbeiten zur Pfahlgründung und zur Herstellung des neuen Widerlagers durchgeführt. Nach aktuellem Bauzeitenplan sollen diese Arbeiten Anfang Juli abgeschlossen werden. Im Anschluss erfolgen die weiteren Landschaftsbauarbeiten.
Der Gemeinderat bekräftigt zudem seine bisherige Haltung, während der Bauzeit keine Ersatzbrücke aufzustellen.
Die Arbeiten in der Meisenstraße wurden Ende März durch die Firma Josef Hell, 97714 Eltingshausen, begonnen. Aufgrund beengter Platzverhältnisse wurden durch die Gemeinde geeignete Lagerflächen bereitgestellt. Für Erdmaterial und Asphalt steht zudem das Gelände neben dem Feuerwehrhaus (“Festplatz“)als Zwischenlager zur Verfügung.
Im ersten Bauabschnitt (Meisenstraße 1 bis 15) werden die Haupt- und Anschlussleitungen der Wasserversorgung erneuert, anschließend erfolgt der Ausbau im restlichen Bereich der Meisenstraße. Nach Abschluss der Wasserleitungsarbeiten wird zudem der Regenwasserkanal in der Straße verlegt, da eine gleichzeitige Ausführung aufgrund der beengten Straßenverhältnisse nicht möglich ist. Im Anschluss ist die Erneuerung eines Teilstücks des Regenwasserkanals in der Hallstadter Straße zwischen Meisenstraße und Leitenbach vorgesehen.
Die Verlegung der oberirdisch geführten Telefonleitungen wird derzeit überprüft, im Hinblick auf die Kosten wird eine wirtschaftliche Bewertung hinsichtlich einer möglichen Erdverlegung vorgenommen.
Bürgermeister Merzbacher stellt dem Gemeinderat die aktuellen Planungen zur Straßensanierung der Hallstadter und Bamberger Straße vor. Vorhabenträger der Maßnahme ist der Landkreis Bamberg, ausführendes Planungsbüro ist hierbei die Planungsgruppe Strunz aus Bamberg. Für eine Querungshilfe im Bereich „Zur Flosten“ werden zwei Varianten vorgestellt, wobei nur eine der Optionen vom Landkreis finanziell getragen wird. Diese Variante sieht die Querungshilfe kurz vor der Einmündung der Straße „Zur Flosten“ vor. Daneben ist eine Fußwegverbindung von der Einmündung zur „Westlichen Ringstraße“ bis zur Stockackerstraße vorgesehen. Die Realisierung eines durchgängigen Gehwegs wird derzeit geprüft. Weiterhin wird der Straßenverlauf bis zur Marienbrücke saniert. Die Straßenbreite wird voraussichtlich 5,50 m betragen, der einseitige Gehweg bleibt bestehen. Zur Verlangsamung des Verkehrs im Kurvenbereich bestehen bestehen Überlegungen, den Kurvenbereich in der Einmündung Friedhofstraße/Meisenstraße zu pflastern. Der Gemeinderat wird über den weiteren Fortgang der Maßnahme sowie etwaige neue Entwicklungen entsprechend informiert.
Aus dem Gemeinderat wird die Frage nach der Nutzung des Cateringwagens der Gemeinde gestellt. Bürgermeister Merzbacher teilt hierzu mit, dass der Cateringwagen bei Vereinsveranstaltungen, Kerwa und vergleichbaren Anlässen im Gemeindegebiet regelmäßig zum Einsatz kommt.
Im Zusammenhang mit der Mitteilung zur Liquiditätssituation der Gemeinde und der befristeten Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf 2.530.000 € stellt ein Gemeinderatsmitglied die Frage, ob in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts gegeben sei.
Bürgermeister Merzbacher verweist hierzu auf die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die die entsprechende Maßnahme im Rahmen der Liquiditätssicherung geprüft und genehmigt habe. Die hierfür maßgeblichen Unterlagen können im Rathaus jederzeit eingesehen werden. Die befristete Anpassung des Kassenkreditrahmens erfolgt auf Grundlage dieser aufsichtsrechtlichen Genehmigung.
Zu Beginn der letzten Sitzung der Wahlperiode 2020–2026 dankt Bürgermeister Merzbacher allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für ihr langjähriges Engagement sowie für die konstruktive Zusammenarbeit im Gemeinderat.
In diesem Zusammenhang werden Maria Tadda und Stephan Zwosta für ihre jeweils 30-jährige Tätigkeit im Gemeinderat besonders geehrt. Die beiden Geehrten werden zu einem kurzen Gespräch nach vorne gebeten und schildern ihre persönlichen Eindrücke und Erfahrungen aus drei Jahrzehnten kommunalpolitischer Arbeit unter insgesamt drei Bürgermeistern.
Bürgermeister Merzbacher spricht den Wunsch aus, dass die bisherigen, jetzt ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder - Ursel Baur, Renate Brütting, Maria Tadda, Ulli Steinbock, Gisela Oeckler, Johannes Lang und Sean Steuart - der Gemeinde weiterhin verbunden bleiben, ihre Ideen und Blickwinkel auch künftig einbringen und der Austausch über die Legislaturperiode hinaus fortgeführt wird.
Zum Ende des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung werden die ausscheidenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte verabschiedet und Bürgermeister Merzbacher spricht Ursel Baur, Renate Brütting, Maria Tadda, Ulli Steinbock, Gisela Oeckler, Johannes Lang und Sean Steuart seinen Dank für deren teilweise jahrzehntelanges Engagement zum Wohl der Gemeinde aus.
Bürgermeister Merzbacher fasst anschließend mit einem kurzen Rückblick die Legislaturperiode 2020–2026 zusammen: Besonders geprägt war die Wahlperiode von den Auswirkungen der Corona-Pandemie, während der unter anderem auch organisatorische Anpassungen erforderlich waren.
Weiterhin werden zentrale Projekte und Entwicklungen der vergangenen Jahre angesprochen, darunter die Eröffnung der Bücherei, die unter pandemiebedingten Auflagen im Rahmen einer 12-Stunden-Feier erfolgte, sowie die Eröffnung des Bürgergasthauses, das sich zwischenzeitlich positiv entwickelt habe und inzwischen einen Umsatz von rund 1 Mio. € sowie eine positive wirtschaftliche Bilanz aufweise. Ebenso wird die Errichtung des Waldkindergartens erwähnt, der von der Gemeinde in eigener Trägerschaft betrieben wird.
Darüber hinaus wird auf die schrittweise Übernahme der Trägerschaften für Kindergarten, Kinderkrippe sowie zuletzt auch für Hort und Mittagsbetreuung hingewiesen.
Rückblickend sei in den vergangenen Jahren gemeinsam viel bewegt worden und dabei habe immer das Gremium gemeinsam und keine Einzelperson entschieden.
Es wird daran erinnert, neben kritischen Themen auch die gemeinsam erreichten positiven Entwicklungen und Fortschritte im Blick zu behalten. Gleichzeitig dankt er dem Gemeinderat für die durchgehend geschlossene Unterstützung und das gemeinsame Tragen der getroffenen Entscheidungen.
Abschließend spricht Bürgermeister Merzbacher dem 2. Bürgermeister Robert Martin seinen ausdrücklichen Dank für die stets vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit, sein Engagement sowie die verlässliche Unterstützung in den vergangenen Jahren aus.
Ende der öffentlichen Sitzung 20:08 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
1. Bürgermeister | Schriftführerin |