Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
| a) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
| b) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen. |
| c) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| d) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
| e) | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
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| Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen. |
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich an
Gemeinde Gundelsheim
Einwohnermeldeamt
Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim
per E-Mail an: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de
oder durch persönliches Erscheinen bei der
Gemeinde Gundelsheim
Einwohnermeldeamt
Karmelitenstr. 11
96163 Gundelsheim
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
vornehmen.
Ein Antragsformular zur Eintragung der Übermittlungssperre finden die Bürger/-innen auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim unter https://www.gemeinde-gundelsheim.de/rathaus/formulare-und-antraege/ortsrecht