Am 15. August 2025 waren die 3. Rate der Grund- und Gewerbesteuer sowie der 3. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Steuern bzw. Gebühren, laut den zuletzt ergangenen Bescheiden unverzüglich zu überweisen – sofern noch nicht erfolgt. Bitte nennen Sie dabei unbedingt ihre Finanzadress-Nummer, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.