SITZUNG
| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 26.07.2023 |
| Sitzungsort: | Kindertagesstätte St. Marien Kindertagesstätte St. Marien, Bewegungsraum |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.
Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Birgit Eichfelder
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Isolierte Befreiung: Guido und Claudia Wolf; Errichtung / Erneuerung der alten Holzlege; Rothenbühlstraße 23, 96163 Gundelsheim; Fl.Nr. 400/4 |
| 3. | Einleitung Beteilungsverfahren Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II" - Beteiligung TÖB |
| 4. | Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB: |
| 4.1. | Bebauungsplan "Solarpark an der Bundesautobahn BAB A 70 I", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg |
| 4.2. | Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung der Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, für den Bereich des Solarparks an der BAB A 70 I |
| 4.3. | Bebauungsplan Nr. 4D "Peunt/Gründleinsbach" - 4. Änderung und Erweiterung der Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg |
| 5. | Sachstandsbericht: Parkkonzept |
| 6. | Sachstandsbericht: Aufforstung |
| 7. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 2
Isolierte Befreiung: Guido und Claudia Wolf; Errichtung / Erneuerung der alten Holzlege; Rothenbühlstraße 23, 96163 Gundelsheim; Fl.Nr. 400/4
Sachverhalt:
Die Antragsteller haben auf dem Grundstück, “Rothenbühlstraße 23“, Fl.Nr. 400/4 eine Holzlege / Ersatzholzlege geplant. Maßgebend hierfür ist der Bebauungsplan „Rothenbühl 1966“, dieser datiert aus dem Jahr 1966.
Die geplante Holzlege hat folgende Abmaße:
Zum Nachbargrundstück: Länge = 4,70 m, Tiefe a = 1,55 m, Tiefe b (ab 3,10 m) = 1,35 und eine Grenzhöhe von 2 m. Für die Entwässerung wird eine Regenrinne montiert.
Das geplante Bauwerk ist außerhalb der im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen. Im Bebauungsplan sind Nebengebäude außerhalb der durch Baulinien ausgewiesenen Bauflächen nicht zugelassen.
Die zulässige Gesamtlänge für Grenzbebauungen auf einem Grundstück von maximal 15 lfdm und an einer Grundstücksgrenze von 9 lfdm werden eingehalten. Es gibt keine weiteren Grenzbebauungen auf dem Grundstück.
Für die Errichtung der Holzlege ist folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Ø Bauen der Holzlege außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
Die Nachbarunterschrift des betroffenen Nachbarn liegt nicht vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung einer Holzlege, Rothenbühlstraße 23, Fl.Nr. 400/4, wie in den Bauantragsunterlagen beschrieben keine Einwendungen.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 3
Einleitung Beteilungsverfahren Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II" - Beteiligung TÖB
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Oberfranken-West teilt gemäß Art. 16 Absatz 3 Satz 2 2. Halbsatz des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) der Gemeinde Gundelsheim mit, dass der Regionale Planungsverband Oberfranken-West (4) ein Beteiligungsverfahren zur Änderung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" betreffend die Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 "Lange Meile Nord", 504 "Lange Meile Süd I" sowie 504 a "Lange Meile Süd II" durchführt.
Bis zum 25.08.2023 besteht Gelegenheit, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West per E-Mail oder schriftlich zu äußern.
Die Plan- und Anhörungsunterlagen wurden der Gemeinde Gundelsheim mit dem Schreiben des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West vom 12.06.2023 digital übermittelt.
Die Anhörungsunterlagen sind beigefügt und können ab dem 29.06.2023 auch im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West und der Internetseite der Regierung von Oberfranken sowie bei der Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, eingesehen werden.
Gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayLplG wird der Entwurf mindestens einen Monat lang bei der Höheren Landesplanungsbehörde (Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 24, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung), sowie bei den Landratsämtern Bamberg und Forchheim zur Einsicht ausgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des Teilkapitels B V 2.5.2 “Windenergie“ betreffend der Neuausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen 503 “Lange Meile Nord“, 504 “Lange Meile Süd I“ sowie 504 a “Lange Meile Süd II“ des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken West in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 4
Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB:
TOP 4.1
Bebauungsplan "Solarpark an der Bundesautobahn BAB A 70 I", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf hat den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark an der Bundesautobahn BAB A 70 I“ am 28.06.2023 gebilligt.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet.
Plan, Textteil, Begründung mit den Anhängen Umweltbericht und Blendgutachten wurde der Gemeinde Gundelsheim digital übersandt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.07. bis 18.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Zimmer-nr. 102 im Obergeschoss, gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während dieser Frist können die Unterlagen auch auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.memmelsdorf.de eingesehen werden.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten, bis 18.08.2023 Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des Bebauungsplanes „Solarpark an der Bundesautobahn BAB A 70 I“ der Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 4.2
Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung der Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, für den Bereich des Solarparks an der BAB A 70 I
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf hat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark an der Bundesautobahn BAB A 70 I“ am 28.06.2023 gebilligt.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet.
Plan, Textteil und Begründung wurde der Gemeinde Gundelsheim digital übersandt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 17.07. bis 18.08.2023 im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Zimmer-nr. 102 im Obergeschoss, gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während dieser Frist können die Unterlagen auch auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.memmelsdorf.de eingesehen werden.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten, bis 18.08.2023 Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der Flächennutzungs- und Landschaftsplan-Änderung der Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, für den Bereich des Solarparks an der BAB A 70 I in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 4.3
Bebauungsplan Nr. 4D "Peunt/Gründleinsbach" - 4. Änderung und Erweiterung der Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg
Sachverhalt:
Der Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat am 12.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4D „Peunt/Gründleinsbach“ – 4. Änderung und Erweiterung, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, beschlossen.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet.
Plan, Textteil und Begründung wurden der Gemeinde Gundelsheim digital übersandt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 11.07. bis 14.08.2023 im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstr. 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im Erdgeschoss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während dieser Frist können die Unterlagen auch auf der Webseite der Stadt Hallstadt unter www.hallstadt.de in der Rubrik “Stadt & Bürgerservice“ unter “Bauleitplanung“ eingesehen werden.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten, bis 14.08.2023 Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4D “Peunt/Gründleinsbach“ der Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 5
Sachstandsbericht: Parkkonzept
Entsprechend der Beratungen der vergangenen Gemeinderatssitzungen unter anderem im Dezember 2022 und Februar 2023 wurde im Bereich Westliche Ringstraße, Ringstraße, Königsweg, Georg-Wolf-Straße, Meisenstraße sowie Am Angerholz eine streckenbezogene Regulierung geplant und größtenteils bereits vorgenommen. Zudem wurden Parkflächen u.A. in der Ringstraße eingezeichnet. Die Ausweitung in die Waldstraße sowie Westliche Ringstraße ist bereits angedacht. Der Wunsch einer Erweiterung des markierten Gebietes wurde u.a. auch aus der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragen. Das vereinbarte Ziel der Maßnahme ist die Regulierung bzw. eine natürliche Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten in den Hauptverkehrsachsen sowie eine Beruhigung des Verkehrs rund um Bildungseinrichtungen und Spielplätzen.
Die Einzeichnung der Parkmöglichkeiten erfolgte unter der Voraussetzung, möglichst vielen Anwohnern in zumutbarer Entfernung einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen und diese explizit beizubehalten. In Kombination der privaten Stellplätze und Garagen sind die markierten Parkflächen für Mittelzeitparker*innen, wie z.B. Besuchsparkverkehr, eingeplant. Die Positionierung der Markierarbeiten wurde zudem im Sinne der Rangierbarkeit des Busverkehres gestaltet, um so auch sichere Ausweichbuchten für PKW, Bus und Lieferverkehr zu schaffen.
Die gesetzten Ziele umfassen
• Erhöhung der Verkehrssicherheit
• Bedarfsgerechte Bereitstellung
• fußläufige Erreichbarkeit für Anwohner*innen
• Verringerung der Emissionen (u.A. Lärm)
Die bisherigen Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Parkverlagerung von der Ringstraße in Am Schelmängerle wurde über die letzten Wochen beobachtet. Eine außerübliche Belastung im Parkraum war ausschließlich in Einzelfällen feststellbar. Die Beobachtung der Situation wird bis auf weiteres fortgeführt.
Die Parksituation Am Angerholz wurde ebenso beobachtet. Hier wird eine weitere Beschilderung bzw. Regulierung seitens der Gemeindeverwaltung empfohlen. Zum einen zur Beruhigung des Kinderanlieferverkehrs der Eltern des Waldkindergartens, zum anderen zur Unterbindung des Eingriffes in den Straßenverkehr durch Anlieger*innen.
Weiterhin wird sich der Parksituation in der Meisenstraße und Meixnerstraße angenommen, hier soll durch eine räumliche Verteilung des Parkraums die Durchfahrbarkeit verbessert und Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. In allen Regulierungszonen gilt der Grundsatz der fußläufigen Erreichbarkeit für Anwohner*innen und Besucher*innen sowie der bedarfsgerechten Bereitstellung von Parkraum.
Zur Umsetzung werden ergänzende Maßnahmen durchgeführt. Hierzu zählen Öffentlichkeitsarbeit, Erläuterungen im Mitteilungsblatt, freundliche Hinweise im Dialog sowie Informationsschreiben für entsprechende Verkehrsteilnehmer*innen. Persönliche Vor-Ort-Gespräche werden bei Bedarf angeboten. Weiterhin wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die bestehende Stellplatzsatzung die Nutzung der privaten Stellplätze sowie Garagen deutlich vorgibt. Die Qualität der Anpassung wird aktuell im Austausch mit den Stadtwerken (Busverkehr), übergeordneten Behörden, Versorgungsverkehr und den Anliegern bewertet und fortwährend geprüft.
Bürgermeister Merzbacher erläutert den Sachverhalt ausführlich. Nach Beratung und Diskussion in den jeweiligen politischen Gremien soll der Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung erneut aufgegriffen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 6
Sachstandsbericht: Aufforstung
Sachverhalt:
Am 19. Juli 2023 fand eine Begehung des Gemeindewaldes nördlich vom Waldkindergarten statt. Der Borkenkäfer war in dem kleinen Fichtenbestand aktiv und zerstörte rund ½ ha. Nach einer Entspannungspause soll nun das Waldstück mit einer Mischkultur wieder aufgeforstet werden.
Stefan Müller vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist als Revierförster im Gemeindewald zuständig. Er erläuterte den aktuellen Kleinwuchsbestand aus Eichen, Buchen, Waldkirsche und Elsbeere sowie die möglichen Vorgehensweisen zur Aufforstung. Der Mischbestand soll im Herbst um 2500 Pflanzen wie Tanne, Eiche, Esskastanie und Douglasie erweitert werden. Ein Zaun um das Waldstück wurde gegen Beschädigung durch das Wild vorgeschlagen, dieser ist jedoch nicht förderfähig. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2.500 Euro. Bevor die Pflanzungen beginnen können, sind die zerstörten Bäume aus dem Wald zu entnehmen. Eine Möglichkeit ist der Verkauf des Holzes, welches ausschließlich als Brennholz dient, zu 10 bis 20 Euro pro Ster.
Die Aufforstung ist förderfähig und zu beantragen. Revierförster Müller wird die Gemeinde bei der Beantragung unterstützen. Die Gemeinde trägt auch einen Eigenanteil.
Die Pflanzungen können mit einer Bürgerpflanzaktion erfolgen. Eine Informationstafel am Waldrand auf Höhe des Waldkindergartens soll Pflanzungen, Mischkultur, Baumarten und Klimabäume erläutern.
Kosten Wiederaufforstung
Pflanzmaterial 2.450 Pflanzen / à 1,28 € 3.125,00 €
Pflanzung 2.450 Pflanzen x 0,70 € 1.715,00 €
Zaunbau 350 lfm x 7,00 € /lfm 2.450,00 €
Staatliche Förderung 7.061,00 €
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Herrn Revierförster Müller die Fördermittel zu beantragen und die Maßnahme durchführen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 7
Informationen und Anfragen öffentlich
Am 7. Juli 2023 hat Staatsminister Christian Bernreiter die Gemeinde Gundelsheim für Ihr Holzbauprojekt „Haus Stall Scheune - Bücherei“ mit dem Regionalen Holzbaupreis der Staatsregierung ausgezeichnet. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Die Preisträger wurden mit Unterstützung der Bayerischen Architektenkammer in regionalen Jurys aus insgesamt 146 Bewerbungen ausgewählt. Insgesamt wurden 14 herausragende Projekte ausgezeichnet, darunter die Bücherei Gundelsheim für den Bereich Oberfranken.
Um die Interessen aller relevanten Akteure einzubeziehen und eine breite Diskussion über die Umsetzung des Glasfaserausbaus zu ermöglichen, wurde ein Branchendialog ins Leben gerufen. Die Corwese GmbH, ein renommierter Beratungspartner in Fragen der Digitalisierung, führt diesen Dialog durch. Bisher haben sich die Telekom, Stadtnetz Bamberg und die Firma LEONET AG bereit erklärt, an diesem Branchendialog teilzunehmen. Die Veranstaltung ist für den 31.07.2023 geplant. Im Branchendialog werden die beteiligten Unternehmen gemeinsam mit Vertreter*innen der Gemeinde und der Corwese GmbH den ersten Austausch zur Umsetzung des Glasfaserausbaus durchführen. Dabei sollen auch Themen wie Planung, Finanzierung und Zeitplan besprochen werden. Zudem soll der Ausbau vorangetrieben werden.
Für die Vergabe der Erneuerung der Kläranlage Gundelsheim wurde, entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses aus der vergangenen Sitzung, der Zuschlag an die Fa. Steinbacher Consult, Neusäß, erteilt. Verträge und Unterlagen zum Vergabeabschluss wurden vorbereitet, ausstehend ist einzig die Rücksendung der unterschriebenen Vertragsunterlagen durch die Fa. Steinbacher Consult. Dies ist allerdings zwingend notwending, um die Vergabe förmlich und rechtlich abzuschließen. Ein konsolidierendes Gespräch mit dem Planungsbüro wäre somit frühestens im September realistisch umsetzbar.
Die Empirica AG wurde vom BMI (Bundesministerium des Inneren und für Heimat) und BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) beauftragt, eine Langzeitbeobachtung des Förderprogramms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt für den Bund, anhand von Fallstudien, durchzuführen. Die Gemeinde Gundelsheim wurde 2019 als Fallstudie in Bayern aufgenommen. Alle zwei Jahre werden die städtebaulichen Entwicklungen in Gundelsheim durch ein externes Team vor Ort dokumentiert. Im Wesentlichen werden Kontextdaten, Beschreibungen von Prozessen und Instrumenten vor Ort, Handlungsfelder und Zielerreichung aufgezeichnet und analysiert. Am 5. Juli 2023 fand die dritte Fallstudienbereisung mit Besuch statt.
Am Mittwoch, dem 5. Juli 2023 besuchten die Planer des Gewinnerentwurfs zum Wettbewerb „Mehr als eine Brücke“- Neugestaltung einer Fuß- und Radewegeverbindung Gundelsheim. Das Büro knippershelbig GmbH (Tragwerksplanung) ist als Hauptbüro erster Ansprechpartner für das Projekt. Herr Thorsten Helbig war mit der Projektverantwortlichen, Juliane Deubing angereist. Herr Gustav Düsing (Architekt) arbeitet eng mit dem Büro knippershelbing GmbH zusammen und wird ebenfalls Ansprechpartner sein. Für die Landschaftsplanung war Marcel Tröger von Studio Erde mit angereist. Nach einer Vorstellungsrunde, Besichtigung der aktuellen Situation mit Bestandsaufnahmen wurden die ersten Gespräche in der Spezerei geführt.
Der Gewinnerentwurf soll analog umgesetzt werden. Einige Punkte sind genauer zu definieren und abzustimmen, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Hierbei sind Belag der Fußgängerbrücke, die Raumgestaltung auf und um die Brücke herum sowie die Nutzung der Brücke als wichtige Parameter für die Einheit von Tragwerk und Gestalt zu bestimmen. Nach der Zieldefinition geht es in die Feinplanung und dann in die Umsetzung.
Aufgrund immer wiederkehrender Nachfragen zu Nah- und Fernwärmenetzen aus der Bürgerschaft, als auch aus dem Gemeinderat informiert Bürgermeister Merzbacher den Gemeinderat über das Aktionsfeld “Nachhaltigkeit“ innerhalb der Gemeinde Gundelsheim, z. B. Investition in Kleinstnetze (Altes Rathaus, Michael-Arneth-Schule, Bauhof, Feuerwehr, Spezerei, etc.), Bürgerumfragen, Prüfung alternativer Energien durch Fachgutachten, etc. Angesichts mangelnden Interesses sowie der strukturellen Gegebenheiten innerhalb der Gemeinde ist ein zukunftsfähiges und wirtschaftliches Nahwärmenetz aktuell nicht umsetzbar.
In diesem Zusammenhang ergeht aus dem Gemeinderat der Vorschlag zur Einführung eines sog. Kältenetzes in der Gemeinde. Kältenetze sind technisch ähnlich zu Wärmenetzen, arbeiten aber auf einem anderen Temperaturniveau. Aufgrund der hohen Investitionskosten ist die Errichtung eines Kältenetzes innerhalb der Gemeinde derzeit wirtschaftlich nicht zu vertreten.
Aus dem Gemeinderat kommt die Bitte, den Bauzaun auf dem ehemaligen Festplatz rund um den Container der Wackelzahngruppe der Kindertagesstätte St. Marien auf Standfestigkeit zu überprüfen. Zudem wird nachgefragt, ob die Außenspielfläche erweitert werden kann. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass sowohl die Überprüfung der Standfestigkeit, als auch eine Erweiterung der Außenspielfläche in Auftrag gegeben wurde.
Für die Bachstraße 7 ergeht aus dem Gemeinderat die Anfrage, ein Nebengebäude mit einer Metalldacheindeckung zu versehen, statt der vorgegebenen Dacheindeckung mit Ziegeln. Bei umliegenden Gebäuden wurde dies bereits genehmigt und durchgeführt. Seitens der Verwaltung wird die Eindeckung mit Metall als unproblematisch erachtet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwendungen.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:17 Uhr.
Für die Richtigkeit: