| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 18.12.2024 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Isolierte Abweichung: Errichtung einer Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 301/36 Gemarkung Gundelsheim |
| 3. | Beratung: Ortseingangstafeln |
| 4. | Beratung: Umwidmung Gewerbegebiet zu Mischgebiet |
| 5. | Sachstandsbericht: Parken in Gundelsheim |
| 5.1. | Überwachung des ruhenden Verkehrs |
| 5.2. | Parkplatzmarkierungen |
| 6. | Erlass einer Hebesatzsatzung zur Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 |
| 7. | Bundestagswahl 2025: Bestellung einer Gemeindewahlleitung |
| 8. | Beschluss: Verlängerung Jugendsozialarbeit JAM 2025 |
| 9. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Isolierte Abweichung: Errichtung einer Terrassenüberdachung; Fl.Nr. 301/36 Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Eigentümer planen die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der südlichen Seite des bereits bestehenden Wohnhauses. Die Terrassenüberdachung soll mit einer Größe von 4,29 m x 6,65 m errichtet werden. Das Pultdach soll aus Glas errichtet werden.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Nord-West II 2017“ und ist ortsüblich erschlossen.
Für die Terrassenüberdachung wird folgende Abweichung von der BayBO beantragt:
Die Terrassenüberdachung überschreitet um 1,29 m die im Art. 57 BayBO verfahrensfreie Bauvorhaben geregelten zulässigen 3 m Tiefe.
Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Beratung: Ortseingangstafeln
Sachverhalt:
Die Ortseingangstafeln sollen in Gundelsheim erneuert werden. Im Gemeindeausschuss wurden verschiedene Möglichkeiten für eine moderne Eingangstafel vorgestellt. Als Vorschlag wird eine moderne, hochwertige Cortenstahl-Stele vorgestellt. Diese Stele soll ein zeitgemäßes Design mit langlebigen Materialen verbinden sowie bestehende Elemente im öffentlichen Raum, z.B. bei der Bücherei, aufnehmen und an die drei Ortseingänge bringen. Die Stele soll ca. 2 Meter hoch und 1 Meter breit sein und neben einem Willkommens- sowie Gemeinde-Schriftzug, auch einen flexiblen Einschub erhalten, um auf Termine und Feierlichkeiten hinweisen zu können. Die Kosten für eine einfache Corten-Stahl-Stele wurden unter anderem mit einer digitalen Ortseingangstafel verglichen. Nach Abwägung des Kosten-Nutzen-Faktors wird die Anschaffung von einfachen Cortenstahl-Stelen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird entsprechende Angebote einholen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Beratung: Umwidmung Gewerbegebiet zu Mischgebiet
Sachverhalt:
Da die Wohnnutzung im bestehenden Gewerbegebiet die Gewerbenutzung deutlich überwiegt, ist die Umwidmung zu einem Mischgebiet zu diskutieren. Durch die faktische Wohnnutzung werden bereits jetzt zivilrechtliche Grundsätze geschaffen, die nicht im Bebauungsplan, entsprechend BauNVO, widergespiegelt werden. Eine Umwidmung würde die tatsächliche Nutzung des Gebiets besser an die rechtlichen Vorgaben anpassen und eine Verbindung von Wohnen und Arbeiten schaffen. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung des Areals unter Berücksichtigung der Interessen der Anlieger.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 6 Mischgebiete
| (1) | Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. |
| (2) | Zulässig sind |
|
| 1. | Wohngebäude, |
|
| 2. | Geschäfts- und Bürogebäude, |
|
| 3. | Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, |
|
| 4. | sonstige Gewerbebetriebe, |
|
| 5. | Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, |
|
| 6. | Gartenbaubetriebe, |
|
| 7. | Tankstellen, |
|
| 8 | .Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. |
| (3) | Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 außerhalb der in Absatz 2 Nummer 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden. |
§ 8 Gewerbegebiete
| (1) | Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. |
| (2) | Zulässig sind |
|
| 1. | Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, |
|
| 2. | Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, |
|
| 3. | Tankstellen, |
|
| 4. | Anlagen für sportliche Zwecke. |
| (3) | Ausnahmsweise können zugelassen werden |
|
| 1. | Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, |
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| 2. | Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, |
|
| 3. | Vergnügungsstätten. |
Bürgermeister Merzbacher erläutert den Sachverhalt ausführlich und bittet das Gremium um ein Meinungsbild. Es wird darauf hingewiesen, dass man mit allen Beteiligten im Dialog stehe, ein Termin wurde bereits für Anfang Januar festgelegt. Der Gemeinderat tendiert mehrheitlich zur Umwidmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Sachstandsbericht: Parken in Gundelsheim
TOP 5.1
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Sachverhalt:
Nach mehrfacher Beratung im Gemeinderat und überwiegender Befürwortung aus den Gruppierungen, beabsichtigt die Gemeinde Gundelsheim die Einführung einer Überwachung des ruhenden Verkehrs innerhalb des Gemeindegebietes.
Ziel der Verkehrsüberwachung ist es vor allem, ein ordnungsgemäßes Parkverhalten der Verkehrsteilnehmer zu erreichen, Fußgänger nicht unnötig zu behindern (z.B. unzulässiges Gehwegparken) und Sichtbehinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge, vor allem an Kreuzungen, vorzubeugen.
Für die Maßnahme soll hierfür ein externer Parküberwachungsdienst beauftragt werden, der die professionelle Umsetzung der Überwachung gewährleistet. Nach Anfrage von drei Firmen ist mit Kosten von rund 18.000 € zu rechnen. Sollte es zu einer Vergabe kommen, wird der kostengünstigste Anbieter genommen.
Die Mitglieder des Gemeinderates diskutieren die Details des Vorschlags, z.B. Modellversuch für 1 – 2 Jahre mit Evaluation und Berichterstattung alle 3 Monate sowie im 1. Monat nur Erteilung von Hinweisen, keine Gebührenerhebung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet durch einen externen Parkraumüberwachungsdienst. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5.2
Parkplatzmarkierungen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt Parkplatzmarkierungen auf vorhandenen Parkplätzen in Gundelsheim zu erneuern sowie neue Parkplätze einzuzeichnen.
Nach Vor-Ort-Begehungen sind folgende Maßnahmen bzw. Markierungen vorgesehen:
| - | Einzeichnen Parkplätze in der Waldstraße sowie Westliche Ringstraße |
| - | Kennzeichnung von 6 Parkplätzen als „Parkplatz für E-Fahrzeuge“. |
Entsprechende Angebote wurden bei drei Firmen angefragt. Für die Fahrbahnmarkierungen ist mit rund 6.000 € Kosten zu rechnen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den erläuterten Parkplatzmarkierungen zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Erlass einer Hebesatzsatzung
zur Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025, in der auch die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgelegt werden, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Gemeinderat beschlossen. Für die Grundsteuer ist aber gemäß § 27 Abs. 3 GrStG eine öffentliche Bekanntmachung notwendig, damit die Steuer für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhoben werden kann. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn den Steuerschuldnern an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese Satzung tritt, ebenfalls wie die Haushaltssatzung, zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Entscheidend bei der Berechnung ist einerseits der Hebesatz, der sich durch die Reform in den meisten Fällen ändern wird und andererseits die Steuermesszahlen und Grundstückswerte.
Hintergrund ist, dass das derzeitige System der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt wurde. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt, wodurch das Gebot der Gleichbehandlung verletzt wurde.
Somit müssen fortan Faktoren wie der Wert des Grundstücks nach neuen Modellen berechnet werden und eine Anpassung der Steuermesszahlen ist notwendig. Dies führt automatisch auch zu einer Anpassung der Hebesätze innerhalb der Kommunen. Von 2019 bis Ende 2024 gab es deshalb eine Neuregelung der Grundsteuer, welche jedoch lediglich eine Übergangsregelung darstellte. Ab 2025 folgt ein einheitliches neues Recht für die Grundsteuer, bei welchem unter anderem die Steuerhebesätze der Kommunen neu angesetzt werden.
Entscheidend ist die Fläche des Grund und Bodens, also der Flurstücke. Ist das Flurstück bebaut, wird auch die bebaute Fläche berücksichtigt. Ist ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt, wird jede Wohnung bzw. jedes Teileigentum gesondert mit der zu der Wohnung / zu dem Teileigentum gehörenden anteiligen Grundstücksfläche angesetzt. Zusätzlich ist bei bebauten Grundstücken die Gebäudefläche zu berücksichtigen. Die Gebäudefläche ist bei einer Wohnnutzung die Wohnfläche (nach der Wohnflächenverordnung), bei einer anderen Nutzung die Nutzfläche. Diese sind gesetzlich vorgegeben. Grundstücksflächen liegen bei 0,04 € je m² und Gebäudefläche: 0,50 € je m². Die Grundsteuermesszahlen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen für den Grund und Boden 100 %, die Wohnfläche 70 % und die Nutzfläche 100 %. Sie werden in bestimmten Fällen (Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau) ermäßigt.
Die Hebesätze v.H. für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer betragen aktuell:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) - 360
Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) - 360
Gewerbesteuer - 360
Die Hebesätze werden immer geschlossen beraten, somit ist neben der Grundsteuer A und B auch der Gewerbesteuersatz zu beschließen. Eine Veränderung des Gewerbesteuerhebesatzes ist nicht vorgesehen.
Der Vorschlag der Verwaltung die Hebesätze für Grundsteuer A und B auf 280 v.H. zu senken sowie die Gewerbesteuer bei 360 v.H. zu belassen wurde im Gemeindeausschuss vorberaten und ausführlich diskutiert. Das Gremium wird darauf hingewiesen, dass für die genaue Berechnung entscheidende Parameter zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen, jedoch hierfür Vergleichswerte hinzugezogen wurden. Zudem wird dem Gemeinderat die Übersichtstabelle der angepassten Hebesätze der umliegenden Gemeinden vorgestellt.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt folgende Hebesatzsatzung
Hebesatzsatzung – Grund- und Gewerbesteuer – der Gemeinde Gundelsheim für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz (GrStG) und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Erhebungsgrundsätze
Die Gemeinde Gundelsheim erhebt
| a) | von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und |
| b) | eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. |
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) | 280 v. H. |
| 2. | Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) | 280 v. H. |
| 3. | Für die Gewerbesteuer auf | 360 v. H. |
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Hebesätzen von Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie Gewerbesteuer zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der der Überprüfung sowie einer gegebenenfalls nötigen Anpassung bis zum 30.06.2025 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Bundestagswahl 2025: Bestellung einer Gemeindewahlleitung
Sachverhalt:
Für die Durchführung der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23.02.2025 sind eine Gemeindewahlleitung und deren Stellvertretung zu bestellen.
Am 13.11.2019 wurde für die Kommunalwahl 2020 die Wahlwerbesatzung durch den Gemeinderat beschlossen. Ziel war die Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Natur-, Kunst- und Denkmalschutz. Für jede Partei oder Gruppierung wurde in der Ortsmitte eine gut sichtbare zentrale Fläche angeboten. Jede Partei erhielt den gleichen Flächenanteil für Wahlwerbung.
Für die Bundestagswahl 2025 ist ein analoges Vorgehen vorgeschlagen.
Die Wahlwerbung von politischen Parteien und Wählergruppen und deren Kandidatinnen und Kandidaten ist für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin von der Genehmigungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 befreit. Pro Partei oder Gruppierung, welche bei der Bundestagswahl antreten, steht für jeweils 2 Wahlplakate eine einheitliche Fläche (Dreieckständer) in der Hauptstraße, Gundelsheim zur Verfügung. Die Bestückung erfolgt nach Abgabe der Wahlwerbung durch den gemeindlichen Bauhof, die Reihenfolge der Parteien und Gruppierungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl. Der Druck der Plakate kann bis zur Größe DIN A0 auf Hohlkammer bzw. Plakatpapier erfolgen.
Die Aufstellung der Plakate erfolgt in regelmäßigem Abstand rollierend, sodass eine Benachteiligung einzelner Parteien durch dauerhafte Aufstellung in zweiter Reihe ausgeschlossen ist. Zum Neues-Jahr-Rundgang werden die Wahlplakate an eine andere geeignete Stelle versetzt.
Beschluss 1:
Die Gemeinde Gundelsheim bestätigt den Verwaltungsangestellten Herrn Michael Keupp anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 als Gemeindewahlleiter. Herr Keuppt ist auch für die Organisation und Durchführung der Wahlen verwaltungsintern zuständig.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wird die Verwaltungsangestellte Frau Susanne Ernst bestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung von jeweils 2 Wahlplakaten pro Partei mit rollierender Aufstellung durch den gemeindlichen Bauhof im turnusmäßigen Abstand.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung von Wahlwerbung von politischen Parteien und Wählergruppen und deren Kandidatinnen und Kandidaten für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltermin.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 8
Beschluss: Verlängerung Jugendsozialarbeit JAM 2025
Sachverhalt:
JAM (JugendArbeitsModell) ist ein bayernweit einzigartiges Projekt des überregional anerkannten Jugendhilfeträgers iSo e. V
Das grundsätzliche Aufgabengebiet von JAM ist sehr umfangreich und wird in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister eingegrenzt und auf die Gemeinde Gundelsheim zugeschnitten. Das Spektrum reicht von der offenen Jugendarbeit, der Jugendpflege, der aufsuchenden Jugendarbeit bis hin zur Jugendsozialarbeit. Es wurden Jugendtreffs ins Leben gerufen sowie Ausflüge beispielsweise Film- und Fotoprojekte, Kickerturniere, Jugenddiscos uvm. veranstaltet.
In der Sitzung vom 20.11.2024 schilderte der bisherige Jugendsozialarbeiter Dominik Scheer dem Gemeinderat die Aufgaben der vergangenen Jahre. Mit über 500 Kinder- und Jugendtreffs in den letzten 6 Jahren wird die soziale Dienstleistung von den Kindern und Jugendlichen gut angenommen und soll fortgeführt werden. Die Jugendsozialarbeit ist zusätzlich Ansprechpartner für die Kinder der Michael-Arneth-Schule und für spezifische Anliegen der Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer. Innerhalb dieses Rahmens wurden bereits Veranstaltungen, wie z.B. Klassenworkshops zum Thema Teamfähigkeit & Kooperation, Achtsamkeit & Respekt, Freundschaft & Konfliktlösung angeboten.
Frau Alexandra Opel hat zum 01.12.2024 die Aufgaben der gemeindlichen Jugendarbeit übernommen. Das Projekt mit iSo e.V. soll auch 2025 fortgeführt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und beschließt die Fortführung von JAM (JugendArbeitsModell) des Jugendhilfeträgers iSo e.V. für das Jahr 2025.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 9
Informationen und Anfragen öffentlich
Zum 25jährigen Dienstjubiläum wird Frau Maria Köppl für Ihre Tätigkeit als Gemeindearchivarin geehrt. Frau Köppl wurde durch den Gemeinderat Gundelsheim zur Gemeindearchivarin bestellt. Bürgermeister Merzbacher dankt ihr für ihr Engagement. Zur Arbeit von Frau Köppl zählen u.a. die Erstellung von mehreren Chroniken, Organisation und Durchführung von Ausstellungen sowie historische Recherchen und regelmäßige Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Der Brauereienlauf wird im kommenden Jahr am 27.09.2025 stattfinden. Der Lauf mit Halbmarathon, 10km Lauf und ggf. Bambininläufen wird 2025 erstmals auch auf dem Gebiet der Gemeinde Memmelsdorf und Gundelsheim stattfinden. Federführend ist hierbei ein Unternehmen aus Gundelsheim. Im kommenden Jahr 2026 wird der Lauf dann wieder in Litzendorf und Strullendorf ausgerichtet.
Aus dem Gemeinderat kommt die Anfrage, ob die in den Gehweg integrierte Beleuchtung am ehemaligen Gasthof Schiml künftig abgeschaltet werden kann.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:02 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher 1. Bürgermeister
Silke Hatzold Schriftführerin