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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 17.12.2025

Sitzungsort:

Rathaus Sitzungssaal

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Birgit Eichfelder

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Bauantrag: Errichtung einer Grundstücksgrenzmauer zum Nachbargrundstück, Zur Steinleite 23, Fl.Nr. 301/38

3.

Bauleitplanung: 5. Änderung Bebauungsplan "Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker" Abwägungen und Satzungsbeschluss

4.

Beteiligung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf", Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug BauGB §4 Abs. 2 i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB

5.

Beteiligung: Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP/LSP) "Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II", Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug §4 Abs. 1 BauGB

6.

Beteiligung: Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“, Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug § 4 Abs. 1 BauGB

7.

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

8.

Entlastung über die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

9.

Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Zu TOP 19 des nichtöffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift beantwortete Bürgermeister Merzbacher die aus dem Gemeinderat gestellte Nachfrage vollständig.

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Bauantrag: Errichtung einer Grundstücksgrenzmauer zum Nachbargrundstück, Zur Steinleite 23, Fl.Nr. 301/38

Sachverhalt:

Die Eigentümer planen die Errichtung einer Grundstücksgrenzmauer zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 230/75 im Süden ihres Grundstücks. Die Grenzmauer weist von Westen nach Süden eine Höhe von 2,80 m – 2,00 m auf.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Nord-West II 2017“ und ist ortsüblich erschlossen.

Es wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die zulässige Höhe von Einfriedungen zu Nachbargrundstücken wir durch die Grundstücksgrenzmauer mit einer Höhe von 2,80 m bis 2,00 m zum Teil überschritten. Zudem sind Stützmauern gemäß Bebauungsplan als Einfriedung nicht zulässig.

Eine Grenzbebauung ist bereits durch die Errichtung der Garage erfolgt. Unterschriften für eine Abstandsflächenübernahme durch den Nachbarn liegen nicht vor.

Das Landratsamt hat die Eigentümer zur Einreichung eines Bauantrags aufgefordert. In einem persönlichen Gespräch wurde der Eigentümer durch Bürgermeister Merzbacher bereits darüber informiert, dass für die vorliegende Ausführung seitens des Gemeinderates keine Zustimmung zu erwarten ist. Der Eigentümer nahm dies zur Kenntnis.

Zudem wurden vergleichbare Anträge in der Vergangenheit durch den Gemeinderat abgelehnt.

Ein Gemeinderatsmitglied ist persönlich beteiligt und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und lehnt den Bauantrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes “Nordwest II“ zur Errichtung einer Grundstücksgrenzmauer zum Nachbargrundstück, Zur Steinleite 23, Fl.Nr. 301/38, ab.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

1

TOP 3

Bauleitplanung: 5. Änderung Bebauungsplan "Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker" Abwägungen und Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

1. Stand des Verfahrens

Die Gemeinde Gundelsheim hat am 23.07.2025 die 5. Änderung des Bebauungsplans „Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.09.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Zu dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans in der Fassung vom 17.09.2025 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 beteiligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.09.2025 wurde mit der Begründung gemäß §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.10.2025 bis 28.11.2025 öffentlich ausgelegt und auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Im Folgenden werden die Stellungnahmen und die Abwägungstabelle vom 02.12.2025 behandelt.

2. Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

3. Förmliche Träger-/Behördenbeteiligung, keine Stellungnahmen abgegeben

Von folgenden Trägern/Behörden wurden keine Stellungnahmen abgegeben:

• Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg

• Amt für ländliche Entwicklung Bamberg

• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

• Bund Naturschutz in Bayern e.V.

• Deutsche Telekom Technik GmbH

• Erzbistum Bamberg

• Gemeinde Breitengüßbach

• Gemeinde Memmelsdorf

• Kabel Deutschland

• Landesbund für Vogelschutz

Behandlungsvorschlag:

Die Gemeinde Gundelsheim nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Trägern/Behörden keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

4. Förmliche Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben ohne Hinweise/Empfehlungen

Von folgenden Trägern/Behörden wurden Stellungnahmen ohne Hinweise/ Empfehlungen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, Schillerplatz 15, 96047 Bamberg, 28.10.2025

Bayerischer Bauernverband Bamberg, Weide 28, 96047 Bamberg, 28.10.2025

Stadt Bamberg, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg, 28.10.2025

TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, 28.10.2025

PLEdoc GmbH Gladbecker Straße 404, 45326 Essen, 31.10.25

Regierung von Oberfranken Sachgebiet 24, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, 12.11.2025

Bergamt Nordbayern, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, 13.11.2025

Stadt Hallstadt, Marktplatz 2, 96103 Hallstadt, 17.11.2025

Staatliches Bauamt Bamberg, Kasernstraße 4, 96049 Bamberg, 24.11.2025

Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, 27.11.2025

Behandlungsvorschlag:

Die Gemeinde Gundelsheim nimmt zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Träger/Behörden keine Bedenken bestehen.

5. Förmliche Träger-/Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben mit Hinweisen/Empfehlungen

5.1. Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kulmbacher Straße 15, 96317 Kronach, 31.10.2025

Stellungnahme:

Hinweis, dass der Vorhabensbereich außerhalb von festgesetzten oder geplanten Heilquellen- und Wasserschutzgebieten liegt.

Hinweis, dass die Flächen des Änderungsbereiches an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden können.

Hinweis, dass der Schutz künftiger baulicher Anlagen gegen potentiell vorhandene hohe Grundwasserstände, und/oder drückendes Grundwasser dem jeweiligen Bauherrn obliegt.

Empfehlung zur Beauftragung eines Baugrundgutachtens vor Baubeginn.

Hinweis, dass für die Errichtung einer geothermischen Anlage eine Anzeige- und Genehmigungspflicht besteht.

Hinweis, dass sich im Planungsbereich weder Oberflächengewässer befinden, noch festgesetzte oder vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete und wassersensible Bereiche betroffen sind.

Hinweis, dass auch die vorhandene Mischwasserbehandlung im ausstehenden Verfahren für die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis überprüft wird. Die entsprechenden Sanierungsbescheide enden zum 31.12.2025 bzw. 30.06.2026.

Hinweis, dass die Entwässerung des Baugebiets im Trennsystem begrüßt wird.

Hinweis, dass im Rahmen der Recherchen des WWA Kronach keine kartierten Schadensfälle, oder Altablagerungen ermittelt wurden.

Behandlungsvorschlag:

Die Hinweise werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme:

Hinweis auf die Gefahren und Regelungen von einer Überflutung durch „wild“ abfließendes Oberflächenwasser infolge von Starkregenereignissen.

Hinweis, dass ein naturnaher Umgang mit dem Regenwasser durch entsprechende Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung erreicht wird.

Behandlungsvorschlag:

Dem naturnahen Umgang mit anfallendem Oberflächenwasser wird durch entsprechende Festsetzungen zur Oberflächenversiegelung und der Rückhaltung des Niederschlagswassers sowie durch Hinweise zur Versickerung Rechnung getragen.

Stellungnahme:

Hinweis auf das Ablaufen des wasserrechtlichen Bescheids für die gemeindliche Kläranlage zum 31.12.2025 sowie das Fehlen einer erforderlichen Sanierungsplanung.

Aufforderung zur Erbringung notwendiger Nachweise für eine ausreichende Leistungsfähigkeit der bestehenden Kläranlage.

Behandlungsvorschlag:

Eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Kläranlage und die Mischwasserentlastungsanlage wurden bereits von der Gemeinde Gundelsheim beantragt. Die Erarbeitung einer vollständigen Sanierungsplanung für eine Kläranlage ist in Bearbeitung. Die Nachweise über die ausreichende Leistungsfähigkeit der Kläranlage wird durch die Gemeinde Gundelsheim erbracht.

5.2. Bayernwerk Netz GmbH, Hallstadter Straße 119, 96052 Bamberg, 07.11.2025

Stellungnahme:

Hinweis, dass sich im betroffenen Bereich von Bayernwerk Netz betriebene Versorgungseinrichtungen befinden.

Hinweis, dass gegen den Planungsgegenstand keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Bitte um Berücksichtigung der bestehenden Anlagen bei der Planung und Abstimmung der weitergehenden Detailplanungen.

Hinweis, die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden.

Hinweis auf das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausgabe 2013.

Hinweis, dass bei geplanten Tiefbaumaßnahmen in Leitungsnähe vor Baubeginn eine nochmalige Einweisung auf die genaue Lage der Erdkabel anzufordern ist. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen sind im Zuge der weiteren Planungen festzulegen.

Hinweis auf die Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V3 und C22 sowie die VDE-Bestimmungen, die DVGW-Richtlinie GW315 und das Merkblatt „Zum Schutz unterirdischer Versorgungsleitungen.“

Hinweis auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen (mindestens 3 Monate) schriftlichen Mitteilung des Beginns und Ablaufs der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet, um einen rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes und die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderen Versorgungsträgern zu gewährleisten. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen so weit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.

Hinweis, dass vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken sind.

Hinweis, dass für die Ausführung von Leitungsbauarbeiten ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen ist, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.

Bitte um weitere Beteiligung an der Bauleitplanung und weiteren Verfahrensschritten.

Behandlungsvorschlag:

Die Hinweise werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

5.3. Landratsamt Bamberg Fachbereich 41.2 Bauleitplanung, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, 27.11.2025

5.3.1. Wasserrecht

Stellungnahme:

Hinweis, dass der Geltungsbereich Teilflächen des Flurstückes 391 und der Flurstücke 390/95 und 390/68 umfasst. Alle von der Planung betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinde Gundelsheim.

Hinweis, dass der Planbereich an das kommunale Trinkwassernetz angeschlossen werden kann.

Hinweis, dass die Abwasserentsorgung im Trennsystem aus wasserwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich begrüßt wird. Das anfallende Oberflächenwasser wird, soweit es nicht vor Ort versickert, im Trennsystem auf privatem Grund in den neuen öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet.

Hinweis, dass das anfallende Oberflächenwasser möglichst an Ort und Stelle versickern sollte, da unter anderem der rasche, unverzögerte Regenwasserabfluss von befestigten Flächen die Hochwasserspitzen kleiner Fließgewässer verschärft.

Hinweis, dass unbekannt ist, ob in dem Gebiet mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden soll. Grundsätzlich ist in einem allgemeinen Wohngebiet nicht von einem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne der Bundes-Anlagenverordnung AwSV auszugehen.

Behandlungsvorschlag:

Die Hinweise werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme:

Hinweis, dass bis zur Vorlage der Sanierungsplanung und ggf. der Umsetzung der sich daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen für die Gemeinde Gundelsheim keine rechtlich gesicherte Abwasserentsorgung besteht.

Behandlungsvorschlag:

Eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Kläranlage und der Mischwasserentlastungsanlage wurden bereits von der Gemeinde Gundelsheim beantragt. Die Erarbeitung einer vollständigen Sanierungsplanung für eine Kläranlage ist in Bearbeitung.

5.3.2. Bauleitplanung

Stellungnahme:

Hinweis, dass aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Hinweis, dass der Wahl eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zugestimmt werden kann.

Behandlungsvorschlag:

Die Hinweise werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme:

Hinweis, dass die Geschossigkeit klarer definiert werden muss, da diese momentan widersprüchlich ist. Nach dem Entwurfsplan wird unter den Festsetzungen unter Nr. 1 ausgeführt, dass die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß geregelt ist. Nach der Begründung auf Seite 6 wird ausgeführt, dass Bauweise Typ A in ein- oder zweigeschossige Bauweise und Typ B als zweigeschossige Bauweise ausgeführt werden soll. Bei Typ B handelt es sich nach der Begründung somit um kein Höchstmaß, sondern um eine verpflichtende Festsetzung. Sofern Typ B tatsächlich verpflichtend zwei Vollgeschosse haben soll, muss dies bei den textlichen Festsetzungen klar definiert sein. Bei Ziffer 1 könnte der Passus „als Höchstmaß“ weggelassen werden.

Behandlungsvorschlag:

Der Hinweis wird aufgenommen. Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse unter Ziffer 1 wird präzisiert.

Stellungnahme:

Hinweis, dass nach der Nutzungsschablone zu Haus Typ B ein Einzelhaus oder ein Doppelhaus zulässig wären. Nach den Ausführungen soll dort zwingend ein Doppelhaus entstehen. Die Nutzungsschablone ist daher von „ED“ auf „D“ zu ändern.

Behandlungsvorschlag:

Der Hinweis wird aufgenommen. In Typ B ist gemäß der städtebaulichen Planungsabsicht sowohl ein Einzelhaus als auch ein Doppelhaus zulässig. Die Ausführungen der Begründung werden präzisiert.

Stellungnahme:

Hinweis, dass unter Ziffer 4 des Planentwurfes bei Garagen, Carports und Stellplätze aufgeführt wird, dass die Festsetzung nicht entlang der Parkanlage gilt. Im Plan wird zwar in hellgrau das Wort „Parkanlage“ abgebildet. Es sollte jedoch klarer definiert sein, wo sich die Parkanlage befindet.

Behandlungsvorschlag:

Der Hinweis wird aufgenommen. Die Verortung der Parkanlage wird in der Planzeichnung deutlicher kenntlich gemacht. In der Begründung wird eine Lagebeschreibung der Parkanlage ergänzt.

Stellungnahme:

Hinweis, dass die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Lindenstraße“ (mit 4. Änderung des Bebauungsplanes „Mönchsbach-Wörth“) noch nicht erfolgt ist. Dies kann auch im Rahmen einer Berichtigung erfolgen und sollte zeitnah nachgeholt werden.

Behandlungsvorschlag:

Der Hinweis wird aufgenommen und die Anpassung wird erfolgen.

5.3.3. Straßenverkehr

Stellungnahme:

Hinweis, dass die neu geplanten Verkehrsflächen so anzulegen sind, dass hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Krümmungsradien usw. diese unbehindert befahren werden können. Die Belange des Brandschutzes, Rettungsdienstes und der Müllabfuhr sind zu berücksichtigen.

Hinweis, dass die Sichtfelder im erforderlichen Umfang freizuhalten sind. Durch Bepflanzungen darf keine Sichtbeeinträchtigung entstehen. Das Lichtraumprofil ist zu gewährleisten.

Hinweis, dass Stellplätze mit der Gemeinde Gundelsheim abzustimmen sind.

Behandlungsvorschlag:

Die Hinweise werden von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.

5.3.4. Klimaschutz

Stellungnahme:

Hinweis, dass die Planung bereits positive Ansätze der Klimaanpassung (Reduzierung versiegelter Flächen, versickerungsfähige Beläge, Empfehlung von Zisternen, je 300 m² ein Laubbaum, Dachbegrünung, Pflegemaßnahmen) enthält. Die Maßnahmen sind sinnvoll und sollten als verbindliche Festsetzungen übernommen werden.

Folgende Ergänzungen werden empfohlen: Definition der maximal zulässigen Versiegelung je Grundstück (z.B. ≤ 40%), Ergänzung von Pflege- und Ersatzpflanzverpflichtungen.

Behandlungsvorschlag:

Die aufgeführten Maßnahmen sind bereits festgesetzt. Die maximal zulässige Versiegelung ist über die ebenfalls festgesetzte GRZ geregelt.

Beschluss:

Die Gemeinde Gundelsheim billigt den Planentwurf in der Fassung vom 02.12.2025 und beschließt diesen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der satzungsbeschlossene Plan erhält das Datum vom 17.12.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der BBP/GOP „Rothenbühl“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

Beteiligung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf", Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug BauGB §4 Abs. 2 i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Weichendorf gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8, 12 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 26.11.2025 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Auslegung behandelt.

Der Gemeinderat von Memmelsdorf hat zudem in der Sitzung vom 26.11.2025 den Entwurf des "Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 'Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf'" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 26.11.2025 mit Begründung und Umweltbericht vom 26.11.2025 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten bis zum 23. Januar 2026 Stellung zur Planung zu nehmen.

Der Planentwurf und allen relevanten Planunterlagen sind im Zeitraum vom 05.12.25 bis 23.01.26 auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf (www.memmelsdorf.de) abrufbar. Außerdem liegen diese während dieses Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Bauamt, Zimmer 102 innerhalb der Dienststunden aus. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@memmelsdorf.de, bei Bedarf in Textform an das Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf oder während der Dienstzeiten zur Niedereschrift abgegeben werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Gewerbegebiet Tannenweg Weichendorf“, Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Beteiligung: Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP/LSP) "Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II", Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug §4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des FNP/LSP im Bereich des BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf – Nord II“ beschlossen und den Vorentwurf in der Fassung vom 26.11.2025 für die frühzeitige Behörden-/Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen wurden von der Ingenieuraktiengesellschaft H&P Höhnen & Partner, Hainstr. 18a, 96047 Bamberg erarbeitet.

Die Gemeinde Gundelsheim wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit der gemeindliche Aufgabenbereich von der FNP-/LSP - Änderung betroffen ist. Ebenfalls wird um Übermittlung sämtlicher ggf. vorliegender Unterlagen und Informationen/ Daten gebeten. Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird - sofern für die Gemeinde zutreffend und von Relevanz - ebenfalls um Stellungnahme sowie um Übermittlung sämtlicher ggf. vorliegender Unterlagen und Informationen/Daten gebeten.

Es wird um Stellungnahme bis zum 23.01.2026 gebeten.

Stellungnahmen sollen per Mail an angrabeit@hoehnen-partner.de geschickt werden.

Der Planvorentwurf liegt in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus. Zeitgleich stehen die Auslegungsunterlagen auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf (www.memmelsdorf.de) zur Einsichtnahme bereit.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis an der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP/LSP) “Gewerbegebiet Schmerldorf – Nord II“, Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 6

Beteiligung: Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Gewerbegebiet Schmerldorf - Nord II“, Gemeinde Memmelsdorf LK Bamberg; Vollzug § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seinen Sitzungen am 30.07.2025 die Aufstellung des BBP/GOP „Gewerbegebiet Schmerldorf – Nord II“ beschlossen und in seiner Sitzung am 26.11.2025 den Vorentwurf in der Fassung vom 26.11.2025 für die frühzeitige Behörden-/Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen wurden von der Ingenieuraktiengesellschaft H&P Höhnen & Partner, Hainstr. 18a, 96047 Bamberg erarbeitet.

Die Gemeinde Gundelsheim wird um Mitteilung gebeten, ob und in wie weit der gemeindliche Aufgabenbereich von dem BBP/GOP betroffen ist. Ebenfalls wird um Übermittlung sämtlicher ggf. vorliegender Unterlagen und Informationen/ Daten gebeten. Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird - sofern für die Gemeinde zutreffend und von Relevanz - ebenfalls um Stellungnahme sowie um Übermittlung sämtlicher ggf. vorliegender Unterlagen und Informationen/Daten gebeten.

Es wird um Stellungnahme bis zum 23.01.2026 gebeten.

Stellungnahmen sollen per Mail an angrabeit@hoehnen-partner.de geschickt werden.

Der Planvorentwurf liegt in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 102, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus. Zeitgleich stehen die Auslegungsunterlagen auch online/digital auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf (www.memmelsdorf.de) zur Einsichtnahme bereit.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis an der Beteiligung des Bebauungs- und Grünordnungsplans (BBP/GOP) “Gewerbegebiet Schmerldorf – Nord II“, Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 7

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 24.11.2025 die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vorgenommen. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) wurde der Verwaltung zur Stellungnahme übergeben.

Es wurden u.a. Feststellungen zu folgenden Punkten getroffen und vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Gemeinderat Stephan Zwosta vorgetragen:

Haushaltsüberschreitungen, Haushaltsunterschreitungen, Bücherei, Pachtverträge, Kindergarten, Förderungen „Soziale Stadt“, Stundungen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Stephan Zwosta, trägt die getroffenen Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses sowie die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung vor.

Bürgermeister Merzbacher erklärt die jeweiligen Punkte und sagt bei entsprechenden Punkten eine Überarbeitung bzw. Änderung zu. Abschließend bedankt er sich für die willige sowie sehr konstruktive Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis. Der Prüfungsbericht wird für erledigt erklärt, sodass die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden kann.

In den Rechnungsprüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung kann Einsicht genommen werden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 8

Entlastung über die Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben, Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 9

Informationen und Anfragen öffentlich

Das Vergabeverfahren im Rahmen des Projektes “Mehr als eine Brücke“ – Steg über den Leitenbach ist abgeschlossen. Das Vergabeverfahren zu LOS 3, Zeltdach, wird aufgehoben. Entsprechende Gespräche mit dem günstigsten Anbieter wurden geführt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde seitens der Regierung von Oberfranken erteilt.

Der finale Entwurf für die neuen Ortseingangstafeln wurde erarbeitet. Hierfür wird eine Stele aus Cortenstahl und Edelstahl gefertigt. Sie wird ca. 10 cm tief, 2,80 m hoch und 1,40 m breit. Ausgeführt werden die insgesamt drei Tafeln von der Schlosserei Schneider aus Gundelsheim.

Im Zuge der Erstellung der Steuererklärung der Wasserversorgung für das Jahr 2024 wurde die derzeitige Abschreibungsmethode überprüft. Die Umstellung der Abschreibung auf Basis der Wiederbeschaffungskosten für den Bereich Abwasser wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2025 beschlossen. Zur Vereinheitlichung der Methodik empfiehlt die Steuerberatungsgesellschaft, diese Änderung auch auf den Bereich Wasserversorgung anzuwenden. Die Umstellung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Wassergebühren und wird seitens der Gemeindeverwaltung befürwortet.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich der Gemeinderat nach der aktuellen Versorgung der Bergwiesen mit Wasser aus der Ködeltalsperre. Aufgrund der bislang geringen Niederschläge ist der Wasserstand der Talsperre weiterhin unterdurchschnittlich. Die maßgebliche Befüllung erfolgt überwiegend in den Wintermonaten. Um die Ködeltalsperre weiterhin zu schonen, beabsichtigt die Fernwasserversorgung Oberfranken, die derzeitige Bezugssituation vorerst beizubehalten. Eine Umstellung erfolgt, sobald sich der Füllstand wieder auf ein durchschnittliches Niveau erholt hat; der Zeitpunkt ist abhängig von den Niederschlagsmengen und derzeit nicht absehbar.

Der Gemeinderat erfragt den aktuellen Sachstand zum Anruflinientaxi (ALT). Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass bislang keine Einigung erzielt werden konnte.

Als mögliche Vorgehensweise wird vorgeschlagen, einzelne Fahrten des Anruflinientaxis zu streichen. Die bei Einführung des ALT angestrebte Zielsetzung hinsichtlich Sinnhaftigkeit, Nutzen und Zweck wird aus heutiger Sicht nicht immer erreicht. Das Thema wird in der kommenden Sitzung auf die Tagesordnung zur Beratung gesetzt.

Aus dem Gemeinderat wurde die Bitte an die Verwaltung herangetragen, einen im Kreuzungsbereich Hohenlohestraße/Hasenleite dauerhaft abgestellten Anhänger zu überprüfen und tätig zu werden, sofern hierdurch eine Gefährdungssituation vorliegt. Die Verwaltung sagte eine Prüfung des Sachverhalts zu.

Aus der Bürgerschaft gingen mehrfach Anfragen ein, ob Frau Maria Köppl ihren Dienst als Gemeindearchivarin beendet habe. Bürgermeister Merzbacher informiert, dass dies nicht der Fall sei und sich aktuell eine Übergangsphase ergebe. Frau Köppl wird auch weiterhin Artikel für das Mitteilungsblatt verfassen, da in der Bürgerschaft großes Interesse an der geschichtlichen Entwicklung Gundelsheims bestehe und die Artikel gerne gelesen werden. Bürgermeister Merzbacher dankte Frau Köppl ausdrücklich für ihre langjährige sowie wertvolle Arbeit und hebt die Bedeutung der Archivarbeit hervor.

Bürgermeister Merzbacher bedankt sich zum Jahresabschluss beim Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit und blickt auf die im Jahr 2025 umgesetzten und angestoßenen Projekte zurück. Die Sanierung des Friedhofs wird als besonders erfolgreiches Projekt hervorgehoben, da hierdurch eine deutliche gestalterische Aufwertung erreicht werden konnte. Die noch ausstehenden Maßnahmen, z.B. Sanitäranlagen, sind bereits beauftragt und werden umgesetzt.

Weitere Maßnahmen, wie die Projekte an der Kläranlage sowie in der Meisenstraße, wurden im Laufe des Jahres bereits angestoßen. Bürgermeister Merzbacher weist darauf hin, dass sich die Anforderungen und Dimensionen der Verwaltungsarbeit deutlich verändert haben.

Ein besonderer Dank gilt dem Personal der Gemeinde sowie allen ehrenamtlich Tätigen, deren engagierter Einsatz maßgeblich zu einem lebendigen Ortsleben beitragen. Abschließend wünscht Bürgermeister Merzbacher allen Beteiligten ruhige Tage zum Jahreswechsel sowie einen guten Start in das neue Jahr und ein weiterhin gutes Miteinander.

Ende der öffentlichen Sitzung 19:01 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin