| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 24.07.2024 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
| Name, Vorname |
1. Bürgermeister
| Herr Jonas Merzbacher |
Mitglieder Gemeinderat
| Frau Renate Brütting |
| Frau Birgit Eichfelder |
| Herr Andreas Hergenröder |
| Herr Johannes Lang |
| Herr Robert Martin |
| Frau Gisela Oeckler |
| Herr Bernhard Oppel |
| Frau Ulrike Steinbock |
| Frau Maria Tadda |
| Herr Christian Wolf |
| Herr Stefan Wolf |
| Frau Christine Ziegler |
| Herr Stephan Zwosta |
Schriftführerin
| Frau Silke Hatzold |
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
| Frau Ursel Baur |
| Herr Bernd Gotthardt |
| Herr Sean Steuart |
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Sanierung Meisenstraße: Planvorstellung und Zeitschiene |
| 3. | Isolierte Befreiung: Errichtung eines Geräteschuppens; Wolf Marcel, Tulpenweg 7, Fl.Nr. 213/31 Gundelsheim |
| 4. | Sachstandsbericht: Kinderhort und Mittagsbetreuung Gundelsheim |
| 5. | Beschluss: Bienenhaltung im reinen Wohngebiet |
| 6. | Informationen und Anfragen öffentlich |
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Öffentlicher Teil
| TOP 1 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 2 |
Sanierung Meisenstraße: Planvorstellung und Zeitschiene
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gundelsheim wurde vom Landratsamt Bamberg erneut aufgefordert, den Fremdwasseranfall im Zulauf der Kläranlage Gundelsheim zu reduzieren. Der aktuelle Wert liegt i.d.R. bei 60%. In der Meisenstraße ist der Fremdwasseranteil nachweislich sehr hoch.
Die Meisenstraße ist zu sanieren. Herr Sauer vom Ingenieurbüro Sauer & Harrer aus Eggolsheim erläutert für den Bereich Meisenstraße ausführlich die notwendigen Tiefbau- und Straßensanierungsarbeiten. Der realisierbare Zeitplan wird vorgestellt.
Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme gemeinsam mit den Planungen für den Föhrenweg sowie Eichenweg auszuschreiben. In der Meisenstraße soll nach langer Beratung kein vollständiges Trennsystem gebaut werden.
Nach Vorschlag der Regierung von Oberfranken soll in diesem Zusammenhang zudem das kleine Gässchen (Verbindung Meisenstraße-Hauptstraße) neu aufgeplant werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Vorgehen sowie einer Bauausführung 2025 zu.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 3 |
Isolierte Befreiung: Errichtung eines Geräteschuppens;
Wolf Marcel, Tulpenweg 7, Fl.Nr. 213/31 Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Eigentümer planen auf dem Grundstück die Errichtung eines handelsüblichen Gartengerätehauses an der südlichen Grundstücksgrenze. Zur Grundstücksgrenze im Süd-Westen ist ein Abstand von ca. 1,50 m vorgesehen und zur Grundstücksgrenze im Süden rund 2 m.
Maße Gartenhaus: B 1,81 m x T 1,75 m x H 2,25 m
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Wohnpark - Urplan“ in der Fassung vom 14.01.1977 und ist ortsüblich erschlossen.
Folgende Befreiung wird benötigt:
Baugrenze:
Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Das Gartenhaus liegt mit einer Größe von 1,81 m x 1,75 m und einer Höhe von 2,25 m komplett außerhalb der Baugrenze.
Die Nachbarunterschriften vor.
Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze, auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt gegen die Errichtung eines handelsüblichen Gartengerätehauses, wie vorgestellt, keine Einwände.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 4 |
Sachstandsbericht: Kinderhort und Mittagsbetreuung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Begehung der Nutzungsräume des Kinderhortes fand am 09.07.2024 durch die zuständige Sachbearbeiterin des Landratsamtes statt. Die Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII zur Betreibung des Kinderhortes wurde beantragt.
Die Betreuungsverträge wurden erstellt und an die Elternschaft übermittelt.
Im Kinderhort stehen zu Beginn des neuen Betreuungsjahres 2024/2025 noch 6 Betreuungsplätze zur Verfügung, während alle zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in der Mittagsbetreuung belegt sind (36 Kinder).
Neue Anfragen für Betreuungsplätze in der Mittagsbetreuung müssen derzeit über Wartelisten erfasst werden. Für das nächste Schuljahr stehen bereits 12 Kinder auf der Warteliste.
Um die wachsende Nachfrage abdecken zu können, ist eine räumliche Erweiterung dringend notwendig.
Möglichkeiten zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes der Mittagsbetreuung bzw. eines Anbaus wurden bereits geprüft. Ein entsprechender Planungsentwurf wurde über die Firma Deinlein Gundelsheim in Auftrag gegeben und eine Kostenaufstellung zum Bauvorhaben ist durch die Gemeindeverwaltung in Bearbeitung.
Nachdem die Elternbeiträge für den Kinderhort unverändert bleiben, werden die Beiträge im Bereich der Mittagsbetreuung aufgrund der Investitionen in Räumlichkeiten und Personal angehoben. Hier liegen die aktuellen Beiträge deutlich unter den Vergleichswerten der Region Bamberg.
Aufgrund des Trägerwechsels von Kinderhort und Mittagsbetreuung wird das Mobiliar teilweise und die gesamte IT-Ausstattung vsl. am 09.08.2024 von der AWO Bamberg zurückgebaut und abgeholt.
Für beide Einrichtungen wird u.a. folgendes benötigt:
- Netzwerk/WLAN/Internet mit PC, Laptops, Tablets
- Telefonanlage mit Mobiltelefonen
- Diensthandys
- Lizenzen
- Küchenzeile
- Spinde
- Tische und Stühle
Es wurden bereits mehrere Vergleichsangebote angefordert und befinden sich derzeit in Prüfung.
Mit der Übernahme des Kinderhortes und dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, besteht nun die Überlegung, den Kinderhort extern, also außerhalb des Schulgebäudes, zu verlegen, auch eine eventuelle Einbindung der Wackelzahnkinder wird gedanklich eingebracht.
In diesem Zusammenhang steht eine mögliche Aufstockung des neu gebauten Kinderkrippengebäudes zur Diskussion und es werden entsprechende Pläne vorgestellt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 23.06.2021 bereits die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Marien beschlossen. Die notwendigen Fördermittel wurden durch die Regierung von Oberfranken damals abgelehnt, die Gründe hierfür werden nochmals erläutert.
Das Gremium wird für eine Richtungsentscheidung gebeten, den Sachverhalt bis zur Sitzung im Oktober zu diskutieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 5 |
Beschluss: Bienenhaltung im reinen Wohngebiet
Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat in verschiedenen Gebieten der Gemarkung Gundelsheim die Ansiedlung von Bienenvölkern zugenommen. Es werden Bienenvölker auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb, als auch im reinen und allgemeinen Wohngebiet gehalten.
Die Haltung hat bei Anliegern vermehrt zu Unstimmigkeiten zu den Emissionen geführt, die von einem Bienenstand ausgehen. Diese umfassen u.a eine ortsunübliche Beeinträchtigung entlang der Ein- und Ausflugschneisen, Verschmutzung, zusätzliches Verkehrsaufkommen für An- und Ablieferung sowie eine wesentliche Belastung, z.B. durch ausgerissene Völker, die auf anliegenden Grundstücken verharren.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Bienenhaltung im Gemeindegebiet Gundelsheim keine ortsübliche Nutzung darstellt.
Die Gemeinde Gundelsheim befürwortet ausdrücklich die Bienenhaltung. Zum Schutz und zum Erhalt der Bienenvölker schlägt die Verwaltung vor, die Haltung im reinen Wohngebiet nicht zu gestatten, im Gegenzug jedoch geeignete gemeindeeigene Ausgleichsflächen kostenfrei außerhalb der Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Gundelsheim stellt fest, dass die Bienenhaltung in der Gemarkung Gundelsheim keine ortsübliche Nutzung im reinen Wohngebiet darstellt und beauftragt die Gemeindeverwaltung damit, die Rechtsgrundlage für ein Verbot der Bienenhaltung im reinen und allgemeinen Wohngebiet zu schaffen sowie weiterhin geeignete Ausgleichsflächen außerhalb des Wohngebiets zur Bienenhaltung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 3 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 6 |
Informationen und Anfragen öffentlich:
Bürgermeister Merzbacher informiert zu Beginn der Sitzung über den aktuellen Sachstand zur Friedhofsneugestaltung. Nach der Begehung Im-Ort-Vor-Ort: Sanierung Friedhof im Förderprogramm: „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ werden im Gemeinderat bereits beschlossene Punkte, insbesondere die Thematik der geteilten Wege und der Grabplatten zwischen den Gräbern, erneut ausführlich besprochen und erläutert. So wurden im Rahmen der neuen Wegführung u.a. die Hauptwege im neuen Friedhof auf Anraten des Planungsbüros Kittner & Weber sowie der ausführenden Firma John GmbH geteilt. Mit dieser Maßnahme wurde einer Vorgabe des Fördergebers entsprochen, da weitere Flächen für Blühwiesen geschaffen werden und versickerungsfähige Wege errichtet werden. Insgesamt wirkt sich die Teilung der Wege, Entsiegelung und Anpflanzung positiv auf die Förderfähigkeit aus und entspricht dem Grundgedanken des Förderprogramms. Alternativ ist eine komplette Pflasterung denkbar, die Mehrkosten sind jedoch nicht förderfähig umsetzbar. Auch sind die unebenen Platten zwischen den Gräbern nicht im Leistungsverzeichnis enthalten und können nur auf Regie-Arbeit angepasst werden.
Zur Entscheidungsfindung und um Anpassungen noch rechtzeitig realisieren zu können, schlägt die Verwaltung einen Vor-Ort-Termin des Gremiums vor der kommenden Sitzung vor.
Weiterhin wird beraten, den Standort der Glocke bis auf weiteres nicht zu verändern sowie auf dem großen Platz nordwestlich der Aussegnungshalle das Element Wasser zu integrieren.
Der Gemeinderat wird über den aktuellen Stand der Bauarbeiten informiert, insbesondere werden die Verzögerungen auf dem Heldenfriedhof erläutert. Schäden, die im Zuge der Bauarbeiten an Gräbern entstanden sind, wurden mit den Grabeigentümern kommuniziert und behoben.
Das Staatliche Bauamt Bamberg beginnt Ende Juli mit der Sanierung der Staatsstraße 2190 zwischen Lichteneiche und Memmelsdorf. Während der Sperrung wird der Verkehr über die Kreisstraßen BA 4 und BA 5 Lichteneiche - Gundelsheim - Weichendorf - Memmelsdorf und umgekehrt umgeleitet. Dies bedeutet für die Gemeinde Gundelsheim ab dem 29. Juli ein erheblich erhöhtes Verkehrsaufkommen.
Für die gesamte Maßnahme (einschließlich der Erneuerung der beiden Bushaltestellen) ist eine Bauzeit von Juli bis Mitte September 2024 vorgesehen.
Die Sperrung wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt: Bauphase 1: vom 29. Juli - Mitte August, beginnend Kreuzung Rewe Lichteneiche bis Kreuzung Schloss Seehof. Bauphase 2: Mitte August - Mitte September, Kreuzung Schloss Seehof - Kreuzung Bahnhofsstraße Memmelsdorf. Während der Bauphase 1 werden auch die Linien 907, 917 und 927 über Gundelsheim und Weichendorf umgeleitet.
Die Stadtwerke Bamberg haben Ende Juni den Sommerfahrplan des Liniennetzes der Stadtbusse bekannt gegeben. Der Fahrplan orientiert sich montags bis freitags im Wesentlichen am Samstagsfahrplan und ist erheblich eingeschränkt. Die Gemeinde Gundelsheim sucht den Dialog und ist daher an die zuständigen Verantwortlichen der Stadtwerke bzw. des Landkreises herangetreten und hat darum gebeten, zumindest während der Bauphase der Staatsstraße 2190, bei der die Buslinien 917, 927 und 907 durch Gundelsheim geleitet werden, dass diese einen Stopp am Alten Rathaus, Gundelsheim, einlegen.
Aus der Bürgerschaft wurde an die Gemeindeverwaltung die Bitte herangetragen, zu prüfen, ob die Bezuschussung eines effektiven Splitgerätes (Klimagerät, das heizt und kühlt) mit in das Förderprogramm der Gemeinde Gundelsheim aufgenommen werden kann, wie z.B. Energiesparcheck, Pumpenaustauschprogramm, etc. Der Gemeinderat erachtet das derzeitige Förderprogramm als ausreichend, eine Ausweitung des Programms wird nicht befürwortet.
Aus dem Gemeinderat kommt die Bitte, den Dunstabzug im Cateringwagen zu reparieren bzw. zu erneuern.
Der Gemeinderat bittet um einen Lückenschluss der Wegbeleuchtung mit Solarlampen zwischen Gundelsheim und Lichteneiche. Die bereits installierten Solarlampen im Kreuzungsbereich Lichteneiche/Kramersfeld haben sich bewährt. Ein entsprechendes Angebot wird von der Verwaltung eingeholt.
Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt ob der in der letzten Sitzung angekündigte Vor-Ort-Termin zum Thema Parken Ringstraße bereits vereinbart wurde. Bürgermeister Merzbacher bestätigt dies und teilt mit, dass der Termin am 06. August statfinden wird.
Der Gemeinderat fragt nach, bis wann mit dem Tagesordnungspunkt “Haushalt 2024“ zu rechnen ist. Bürgermeister Merzbacher legt die Gründe für den Verzug dar.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:47 Uhr.
Für die Richtigkeit:
| Jonas Merzbacher 1. Bürgermeister | Silke Hatzold Schriftführerin |