Im November wird die Jahresabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren 12/2024-11/2025 erstellt. Hierfür werden in der 40/41 Kalenderwoche die Ablesebriefe verschickt. Wie schon in den vergangenen Jahren, erfolgt die Ablesung der Wasseruhren durch die Hauseigentümer.
Die Gemeinde Gundelsheim bittet Sie, den Zählerstand nach Erhalt des Ablesebriefes unverzüglich abzulesen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den neuen Stand der Wasseruhr mit einer vollen Zahl, also ohne Kommastellen, aufschreiben. Der Zählerstand ist in der Regel max. fünfstellig. Die Drehzeiger sind nicht abzulesen.
Die Zählernummer, die auf dem Ablesebrief angegeben ist, finden Sie bei der Uhr entweder oben unter dem Deckel, auf dem Messingring oder auf dem Glas.
Vergleichen Sie bitte auch den alten Zählerstand, der ebenfalls auf dem Ablesebrief steht, mit dem von Ihnen abgelesenen neuen Wert. Der neue Stand darf nicht niedriger sein als der alte.
Bitte leiten Sie den ausgefüllten Ablesebrief an die Gemeindekasse weiter oder tragen Sie den Zählerstand online im Bürgerservice-Portal ein. Sie können auch gerne eine E-Mail an griebel@gemeinde-gundelsheim.de schicken.
Sollte der Wasserzählerstand nicht rechtzeitig eingehen, ist die Gemeinde leider gezwungen den Verbrauch zu schätzen. Dieser Wert wird dann auch als Berechnungsgrundlage für die zukünftigen Abschläge verwendet.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Griebel, Tel. 94444-13.