| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 23.07.2025 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Aula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
| Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind. | |
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Sachstandsbericht: Archivräume |
| 3. | Beratung: Vergaberichtlinien Bauplätze am Ahornweg |
| 4. | Sachstandsbericht: Bauhof |
| 5. | Beschluss: Haushalt 2025 |
| 6. | Informationen und Anfragen öffentlich: |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 2 |
Sachstandsbericht: Archivräume
Sachverhalt:
Im November 2024 wurde das Archiv der Gemeinde Gundelsheim durch die Kreisarchivpflegerin Frau Barbara Spies begutachtet. Im Anschluss wurde ein Archivbericht zum Bestand und Zustand des Gemeindearchivs sowie der allgemeinen Registratur erstellt.
In der Sitzung informieren Frau Barbara Spies, Kreisarchivpflegerin, sowie Herr Christian Chandon, Vorstand des Vereins für kommunale Archivpflege e.V., den Gemeinderat über die Ergebnisse der Archivprüfung. Im Rahmen dieser Vorstellung wird zudem die Struktur und Arbeitsweise des Vereins für kommunale Archivpflege im Landkreis Bamberg e.V. erläutert.
Ein möglicher Beitritt der Gemeinde zum Verein würde die Möglichkeit bieten, eine Fachkraft tageweise für Archivarbeiten in Gundelsheim einzusetzen. Damit könnten insbesondere Aufgaben wie die Aussonderung nicht mehr benötigter Unterlagen, die Organisation der Registratur oder andere archivpflegerische Tätigkeiten übernommen werden und gleichzeitig würde die derzeitige Gemeindearchivpflegerin, Frau Maria Köppl, entlastet werden. Da Frau Köppl signalisiert hat, sich in absehbarer Zeit zurückziehen zu wollen, wäre die Unterstützung durch den Verein eine zukunftsorientierte Lösung zur Sicherstellung der Archivpflege in Gundelsheim.
Die derzeitige Registratur befindet sich im Keller des Rathauses, wo die klimatischen Bedingungen für eine langfristige Papierlagerung ungeeignet sind. Vor dem Hintergrund eines nachhaltigen Archivkonzepts wird es daher voraussichtlich notwendig sein, neue, besser geeignete Räumlichkeiten zu finden.
Beschluss:
Der Gemeindert nimmt die Ausführungen zum Archivbericht sowie zur Vereinstätigkeit Kommunale Archivpflege im Landkreis Bamberg e. V. zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Beratung: Vergaberichtlinien Bauplätze am Ahornweg
Der Bebauungsplan für die drei Baugrundstücke am Ahornweg befindet sich derzeit in der finalen Bearbeitungsphase. Obwohl der Plan noch nicht vollständig abgeschlossen ist, strebt die Verwaltung bereits an, mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Veräußerung der Grundstücke zu beginnen. Ein Bieterverfahren ist für Ende 2025 geplant, der Verkauf soll im Jahr 2026 stattfinden. Im Vorgriff darauf sollen gemeinsam mit dem Gemeinderat die Vergaberichtlinien für das vorgesehene Bieterverfahren festgelegt werden.
Die Thematik wurde bereits im Bauausschuss am 22.07.2025 vorbesprochen.
Bürgermeister Merzbacher stellt dem Gemeinderat die geplanten Parameter für das Vergabeverfahren vor und hebt insbesondere folgende Eckpunkte hervor:
Ziel sei es, ein transparentes und faires Verfahren zu gewährleisten. Sollte das Ergebnis der ersten Bieterrunde unzureichend sein, kann der Gemeinderat über eine zweite Bieterrunde entscheiden.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt gegen die vorgelegten Grundsätze für das Vergabeverfahren der Bauplätze am Ahornweg keine Einwände.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgenden
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gundelsheim hat in seiner Sitzung am 23.07.2025 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans (BBP) mit der Bezeichnung
„Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (4. Änderung)“
beschlossen. Der Geltungsbereich des BBP liegt vollflächig auf der Gemarkung Gundelsheim und wird
| im Norden | durch die neu geschaffene Zufahrtsstraße und durch das Grundstück mit der Flurnummer (Fl.-Nr.) 388/32 (Friedhof), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 389/3, 389/5 und 389/6 (Privatgrundstücke mit Wohnhäusern, Nebenanlagen und Gartenflächen), |
| im Westen | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 388/32 (Friedhof), sowie |
| im Osten | durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 390/68 (Fußweg zwischen Ahornweg und Georg-Wolf-Straße) |
begrenzt und beinhaltet folgendes Grundstück der Gemarkung Gundelsheim:
Es ist beabsichtigt das Plangebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 Baunutzungsverordnung zu entwickeln.
Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach gilt, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann und abgesehen wird. Der § 4 c BauGB (Überwachung) ist gleichfalls nicht anzuwenden. Außerdem macht die Gemeinde Gundelsheim von der Möglichkeit auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten gebrauch.
Das Büro für Städtebau und Architektur plan&werk aus Bamberg wurde für die Ausführung beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 4 |
Sachstandsbericht: Bauhof
Sachverhalt:
Der Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofs umfasst derzeit sieben Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, die für die vielfältigen Aufgaben im Gemeindegebiet eingesetzt werden. Zum Bestand zählen ein Radlader, der sowohl für Verladetätigkeiten als auch als Stapler genutzt werden kann und damit zur Klasse der Baumaschinen gehört. Das Multicar M30, Baujahr 2011, ist als sogenannter Klein-LKW klassifiziert und wird vielseitig für Transportaufgaben, den Straßenunterhalt sowie den Winterdienst verwendet. Für Reinigungs- und Pflegearbeiten steht eine Hako Zugmaschine mit Erstzulassung 2019 zur Verfügung. Dieses Fahrzeug - oft als „Hako-Räumschiff“ bezeichnet - ist mit verschiedenen Anbauteilen ausgestattet und ermöglicht ein breites Einsatzspektrum, das von der Straßenreinigung bis zur Pflege öffentlicher Flächen reicht. Der Fendt-Traktor zählt ebenfalls zu den landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und wird aufgrund seines Alters nur noch selten für Mäharbeiten eingesetzt.
Ergänzt wird der Fuhrpark durch einen Fiat Ducato Pritschenwagen, Baujahr 2012, der als klassischer Transporter vor allem für größere Transport- und Entsorgungsaufgaben genutzt wird. Darüber hinaus gibt es zwei vollelektrische Renault Kangoo Z.E., die zur Fahrzeugklasse der Hochdachkombis gehören. Der größere Renault Kangoo Z.E. Maxi, Baujahr 2015, ist mit einem Werkzeugausbau versehen und wird vorrangig für kleinere Transport- und Montagefahrten genutzt. Das zweite, kürzere Modell, ein Renault Kangoo Z.E. kurz, Baujahr 2014, befindet sich derzeit mit einem Batterieschaden in der Werkstatt des Autohaus Ullein. Die Kosten für eine neue Batterie belaufen sich ohne Arbeitszeit bereits auf über 20.000 Euro. Als wirtschaftlich sinnvolle Alternative bietet das Autohaus Ullein einen gut erhaltenen Renault Kangoo Z.E. Maxi, Baujahr 2019, als Ersatzfahrzeug zum Preis von 8.600 Euro an. Eine Ersatzbeschaffung wird angesichts der hohen Reparaturkosten und der aktuellen Einsatzsituation als dringend notwendig angesehen.
Im vergangenen Jahr wurde der Fuhrpark zudem um einen Aufsitzrasenmäher des Typs Grillo FD 13.09, Baujahr 2024, erweitert. Dieses Gerät ermöglicht eine effiziente Pflege, Mähen und Mulchen von größeren Grünflächen und trägt zur weiteren Entlastung des Personals bei der Flächenpflege bei.
Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Fuhrparks werden derzeit verschiedene Optionen geprüft. Hierzu zählt die mögliche Erweiterung des Radladers durch ein Anbauteil für einen Hubkäfig, um künftig höhere Heckenschnitte und vergleichbare Arbeiten sicher und effizient durchführen zu können. Zusätzlich wird über die Beschaffung eines schmalspurigen Elektro-Nutzfahrzeugs mit Kipperfunktion für den Einsatz auf dem Friedhof nachgedacht. Da die Wege auf dem Friedhof teilweise sehr eng sind, ist eine besonders schmale Spur zwingend erforderlich, um die Arbeitsabläufe vor Ort optimal unterstützen zu können.
Ein weiteres Thema stellt die Unterbringung der Fahrzeuge dar. In den aktuellen Räumlichkeiten ist es nicht möglich, sämtliche Fahrzeuge witterungsgeschützt unterzustellen. Besonders der Radlader und weitere größere Fahrzeuge müssen aktuell im Freien abgestellt werden, was langfristig zu Wertverlust und erhöhtem Wartungsbedarf führen kann. Um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen, wird die Anschaffung eines sogenannten Hallenzeltes geprüft. Ein Hallenzelt ist eine temporäre, robuste Überdachung in Zeltbauweise, die speziell für die Unterstellung von Fahrzeugen und Maschinen konzipiert ist. Die Kosten für ein solches Hallenzelt bewegen sich je nach Größe und Ausstattung in einer Preisregion von etwa 14.000 bis 18.000 Euro. Ziel ist es, insbesondere wertintensive Maschinen wie den Radlader besser vor Witterungseinflüssen zu schützen und damit die Lebensdauer der Fahrzeuge zu erhöhen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Beschluss: Haushalt 2025
Sachverhalt:
Die Kämmerin der Gemeinde, Frau Susanne Ernst, stellt dem Gremium den Haushalt 2025 vor.
Der Haushalt 2025 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 10.402.120,00 EUR und im Vermögenshaushalt mit 4.835.395,00 EUR ab.
Die größten Einnahmequellen im Verwaltungshaushalt sind der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer mit rund 3 Mio. EUR, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 2,2 Mio. EUR sowie die Gewerbesteuereinnahmen von rund 600 TEUR.
Dem stehen im Verwaltungshaushalt u.a. als Ausgaben die Kreisumlage in Höhe von 1,8 Mio. EUR sowie Personalausgaben einschl. Versorgungsbeiträgen und Beihilfen mit rund 3,88 Mio. EUR gegenüber.
Im Vermögenshaushalt ist als größte Investitionen die Sanierung des Friedhofes mit 1.67 Mio EUR zum Ansatz gebracht. Hierfür kann eine Investitionszuwendung in Höhe von 655 TEUR angesetzt werden.
Der voraussichtliche Schuldenstand der Gemeinde liegt zum Jahresende 2025 bei 296.193,00 €. Die jährliche Tilgung beträgt rund 97.800 EUR.
Die Verwendungsnachweise für die Sozialprojekte Wohnungen 7/9, Multifunktionsraum und Bürger-Gasthaus wurden final erstellt und die ausstehenden Fördermittel in die Planung aufgenommen. Im Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme notwendig. Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 wird eine Kreditaufnahme für zukünftige Projekte eingeplant.
In diesem Zusammenhang merkt Bürgermeister Merzbacher an, dass die finanzielle Lage der Gemeinde aktuell angespannt sei, zum Jahresende jedoch mit einer Entspannung zu rechnen sei.
Fragen aus dem Gremium werden ausführlich besprochen.
Beschluss:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gundelsheim (Landkreis Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.402.120,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.835.39,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 280 v.H. |
|
| b) für die Grundstücke (B) | 280 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 360 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.730.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
Finanzplan
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen. Bei der Aufstellung des Finanzplanes sollen die vom Staatsministerium der Finanzen auf der Grundlage der Empfehlung des Finanzplanungsrates bekannt gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Informationen und Anfragen öffentlich:
Im laufenden Quartal starten die vorbereitenden Maßnahmen für den neuen Fußgängersteg über den Leitenbach. Der Baubeginn ist 2025 vorgesehen.
Zunächst werden die notwendigen Leitungssparten (Wasser, Abwasser, Gas, Strom) umverlegt, um im Anschluss die beiden Baugruben für den Steg ausheben zu können. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Tragwerksbüro knippershelbig und dem Bayernwerk. Nach der Umverlegung wird die Bachstraße durch eine Schotteraufschüttung provisorisch befahrbar gehalten. Es wird darauf geachtet, dass es keine Überschneidungen mit geplanten Veranstaltungen im betroffenen Bereich gibt.
Die Hallstadter Straße, die sich aktuell in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet, soll in den kommenden Jahren grundlegend erneuert werden. Die Verwaltung konnte hierzu eine Einigung mit dem Landratsamt Bamberg erzielen, eine Zusage des Landkreises für die Asphaltsanierung des betreffenden Streckenabschnitts liegt vor.
Der Landkreis beabsichtigt, das Planungsbüro Strunz Ingenieurgesellschaft mbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, mit der Planung zu betrauen. Diesbezüglich wird ein entsprechendes Verfahren durchgeführt. Der Gemeinderat nimmt dies ohne Einwände zur Kenntnis.
Um zusätzliche Kosten und weitere Verkehrsbeeinträchtigungen zu reduzieren, plant
die Gemeinde im Zuge der Asphaltsanierung den bestehenden Kanal zu erneuern, da auch hier ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Zudem sollen im gleichen Abschnitt Glasfaserleitungen verlegt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis eröffnet der Gemeinde die Möglichkeit, die Maßnahme ggf. vollständig durch den Landkreis umsetzen zu lassen, wobei die Gemeinde einzelne Teilbereiche übernimmt. Zur städtebaulichen Gestaltung wird ein Städtebauplaner hinzugezogen, der von der Gemeinde ausgewählt wird. Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten wird bei der Gemeinde verbleiben. Der Gemeinderat ist sich einig, die Maßnahme im Schulterschluss mit dem Landkreis umzusetzen und die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten an den Landkreis zu übergeben.
Im April 2025 hatte die Gemeinde Gundelsheim in einem öffentlichen Beitrag Folgendes mitgeteilt: „Der Glasfaserausbau in Gundelsheim sollte ursprünglich durch die Firma Leonet realisiert werden. Trotz mehrmaliger Nachfragen konnte uns das Unternehmen bis heute keinen konkreten Ausbaustart nennen. Die Gemeinde hat daher entschieden, die Zusammenarbeit kritisch zu prüfen.“ Für die Gemeinde ist der bisherige Verlauf des Glasfaserausbaus sehr unbefriedigend verlaufen. Über längere Zeit wurde die Gemeinde von Leonet hingehalten, ohne dass jemals ein konkreter Baubeginn genannt wurde. Mittlerweile wurde der Vertrag mit der Firma Leonet aufgelöst, da sich eine tragfähige Fortführung der Zusammenarbeit nicht mehr realisieren ließ. Eine weitere Regelung war trotz mehrerer Versuche nicht möglich, da sämtliche damals zuständigen Ansprechpartner bei Leonet inzwischen das Unternehmen verlassen haben. Um dennoch voranzukommen, ist angedacht, ein neues Markterkundungsverfahren einzuleiten, um potenzielle Anbieter für den Glasfaserausbau zu identifizieren und gegebenenfalls eine neue Ausschreibung auf den Weg zu bringen.
Aus dem Gemeinderat wurde angeregt zu prüfen, ob der neu markierte Parkplatz auf Höhe der Westlichen Ringstraße 62 möglicherweise eine verkehrsgefährdende Situation darstellt. Die Verwaltung teilt mit, dass die Markierung gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgte. Der Sachverhalt wird dennoch durch die zuständigen Stellen begutachtet. Im gleichen Zusammenhang sollen auch Parkmarkierungen in der Friedhofstraße, Ecke Fischerstraße sowie der Stockackerstraße, Ecke Hallstadter Straße überprüft werden und ggf. geändert bzw. wieder entfernt werden. Um die Verkehrssituation in der Hauptstraße weiter zu verbessern, wird das bestehende absolute Halteverbot in der Hauptstraße vor der Hausnummer 12 entsprechend ausgeweitet.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:56 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher1. Bürgermeister | Silke HatzoldSchriftführerin |