Im November wird die Jahresabrechnung für die Wasser- und Abwassergebühren 12/2023-11/2024 erstellt. Hierfür wurden in der 41. Kalenderwoche die Ablesebriefe verschickt. Wie schon in den vergangenen Jahren, erfolgt die Ablesung der Wasseruhren durch die Hauseigentümer.
Die Gemeinde Gundelsheim bittet Sie, den Zählerstand unverzüglich abzulesen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie den neuen Stand der Wasseruhr mit einer vollen Zahl, also ohne Kommastellen, aufschreiben. Der Zählerstand ist in der Regel max. fünfstellig. Die Drehzeiger sind nicht abzulesen.
Die Zählernummer, die auf dem Ablesebrief angegeben ist, finden Sie bei der Uhr entweder oben unter dem Deckel, auf dem Messingring oder auf dem Glas.
Vergleichen Sie bitte auch den alten Zählerstand, der ebenfalls auf dem Ablesebrief steht, mit dem von Ihnen abgelesenen neuen Wert. Der neue Stand darf nicht niedriger sein als der alte.
Bitte leiten Sie den ausgefüllten Ablesebrief an die Gemeindekasse weiter oder tragen Sie den Zählerstand mit Hilfe des QR-Codes online im Bürgerservice-Portal ein. Sie können auch gerne eine E-Mail an griebel@gemeinde-gundelsheim.de schicken.
Sollte der Wasserzählerstand nicht rechtzeitig übermittelt werden, muss der Verbrauch geschätzt werden. Dieser Wert wird dann auch als Berechnungsgrundlage für die zukünftigen Abschläge verwendet.
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Griebel (Tel. 0951 94444-13) gerne weiter.