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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 21/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Bekanntmachung der Veröffentlichung

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Gemeinde Gundelsheim für die Änderung des Bebauungsplans Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (5. Änderung).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.09.2025 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (5. Änderung) gebilligt.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (5. Änderung) für das Gebiet zwischen der Ecke Holunderweg / Ahornweg, nördlich der Grundstücke entlang der Georg-Wolf-Straße und östlich des Friedhofes, sowie die Begründung werden im Internet unter www.gemeinde-gundelsheim.de vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wurden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten (Auslegung der Unterlagen) im Rathaus, Zimmer 7, Anschrift: Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim. Die Unterlagen sind während der Dienstzeiten bereitgestellt.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an poststelle@gemeinde-gundelsheim.de, und bei Bedarf in Textform an Rathaus Gundelsheim, Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (5. Änderung) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker (5. Änderung) nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.gemeinde-gundelsheim.de eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gundelsheim, 13.10.2025 — (Siegel)

Jonas Merzbacher
1. Bürgermeister