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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

a)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

b)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

c)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

d)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

e)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich an Gemeinde Gundelsheim, Einwohnermeldeamt, Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim, per E-Mail an poststelle@gemeinde-gundelsheim.de oder durch persönliches Erscheinen bei der Gemeinde Gundelsheim, Einwohnermeldeamt, Karmelitenstr. 11, 96163 Gundelsheim, vornehmen.

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:30 Uhr

Dienstag:

15:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:

13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Ein Antragsformular zur Eintragung der Übermittlungssperre finden die Bürger*innen auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim www.gemeinde-gundelsheim.de unter dem Reiter Service / Formulare und Anträge / Meldewesen.

Gundelsheim, den 28. Oktober 2025
Gemeinde Gundelsheim
Einwohnermeldeamt