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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Planfeststellung für den Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke mit Veränderungen des Leitenbachufers auf den Grundstücken Fl.Nr. 48/4 und 49/35 der Gemarkung Gundelsheim durch die Gemeinde Gundelsheim;

Schlussauslegung

Der Plan der Gemeinde Gundelsheim, für den Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke mit Veränderungen des Leitenbachufers auf den Grundstücken Fl.Nr. 48/4 und 49/35 der Gemarkung Gundelsheim wurde mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 22. Oktober 2025; Az. 42.2-641.6-Nr. 11/2025 festgestellt.

Die Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 05.11.2025 bis 21.11.2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Gundelsheim, Zimmer 7 aus.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat im vorliegenden Fall ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Für das Vorhaben besteht deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Landratsamt Bamberg
gez.
Kraft
Reg.-Inspektor