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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 23/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Am 15. November 2024 ist die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Steuern, laut den zuletzt ergangenen Bescheiden zu überweisen. Bitte nennen Sie dabei unbedingt ihre Finanzadresse, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.

Falls Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und sich Ihre Kontoverbindung geändert hat, füllen Sie bitte ein neues SEPA-Mandat aus. Die Mitteilung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie finden das entsprechende Formular auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim unter „Service-Formulare-Kasse-SEPA Lastschriftmandat“ oder Sie erhalten es im Rathaus. Vorsorglich weist die Gemeinde Gundelsheim darauf hin, dass Kosten, die durch ungültige Bankverbindungen oder durch eine unzureichende Deckung auf dem Konto verursacht werden, an den Zahlungspflichtigen weitergegeben werden. Informieren Sie uns deshalb bitte rechtzeitig, wenn sich Ihre Daten geändert haben bzw. achten Sie darauf, dass auf Ihrem Konto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.