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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 23/2025
Allgemeine Bekanntmachungen
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Allgemeine Bekanntmachungen

27 Leerungen des Restabfallbehälters in Gundelsheim

Hinweis auf Einsparmöglichkeiten

Viele Haushalte bevorzugen, im Frühjahr, Herbst oder Winter sog. „Leerungseinsparungen“ für ihren Restmüllbehälter zu erwirtschaften. Im Hinblick auf die nun niedrigeren Temperaturen erinnert der Fachbereich Abfallwirtschaft deshalb ergänzend zum „Abfallkalender“ daran, dass die Restabfallbehälter im Kalenderjahr 2025 in der Gemeinde Gundelsheim 27 Mal und damit einmal mehr als üblich geleert werden. Dies hängt damit zusammen, dass aufgrund der kalendarischen Gegebenheiten eine zusätzliche Abholung durchgeführt wird. Durch diese zusätzliche Behälterleerung ändert sich an den Abfallentsorgungsgebühren grundsätzlich nichts. Sie sind für alle Kundinnen und Kunden der kommunalen Abfallentsorgung im Landkreis festgelegt und für ein gesamtes Jahr gültig. Die genauen Gebühren sind auf der Rückseite der Gebührenbescheide abgedruckt und zudem im Abfallkalender 2025 sowie auf der Interpräsenz www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft veröffentlicht. ie Anzahl der Mindestleerungen beträgt 18. Deshalb möchte der Landkreis Bamberg darauf aufmerksam machen, dass Haushalte, die die maximale Einsparmöglichkeit im laufenden Jahr wahrnehmen möchten, den Restabfallbehälter neun Mal nicht zur Leerung bereitstellen müssen. Der Fachbereich Abfallwirtschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Jahr 2025 die von 27 Terminen ausgehende Leerungsanzahl abgerechnet wird. Spart ein Haushalt in Gundelsheim beispielsweise acht Leerungen ein, ergeben sich daraus 19 Jahresleerungen, die dann auch berechnet werden. Fragen zur Gebührenabrechnung stehen die Mitarbeiterinnen der Abfallgebührenstelle (abfallgebuehren@lra-ba.bayern.de oder Tel.: 0951/85-141 bzw. 85-142) gerne zur Verfügung.