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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

der Gemeinde Gundelsheim

(Landkreis Bamberg)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 10.402.120,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 4.835.395,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

280 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

280 v.H.

2.

Gewerbesteuer

360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.730.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.Januar 2025 in Kraft.

Gundelsheim, 03.11.2025
Gemeinde Gundelsheim

Jonas Merzbacher
1. Bürgermeister