Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.402.120,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.835.395,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 280 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 280 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 360 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.730.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.Januar 2025 in Kraft.