informiert über…
gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw. über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich) über Hilfsangebote von anderen Stellen.
und berät…
bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen in Krisenzeiten.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter folgenden Rufnummern: Frau Aumüller 0951/85-669, Frau Jacob 0951/85-664, Frau Ziegler 0951/85-684 oder per e-mail unter schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de.
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.