| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 15.10.2025 |
| Sitzungsort: | Hauptstraße 7 Spezerei Gundelsheim, Obergeschoss |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Birgit Eichfelder
Herr Sean Steuart
Frau Christine Ziegler
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Bebauungsplan-Änderung „Heganger“, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3. | Projekte 2026 |
| 4. | Verkehrsrechtliche Anordnung: u.a. Parkraum, Tempobeschränkungen |
| 5. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
2. Bebauungsplan-Änderung „Heganger“, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung „Heganger“ am 15.9.2025 gebilligt.
Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 6.10. bis 7.11.2025 auf der Website der Stadt Hallstadt (www.hallstadt.de) in der Rubrik „Stadt & Bürgerservice“ unter „Bauleitplanung“ gemäß §3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Unterlagen können in dieser Zeit auch über das zentrale Landesportal (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) aufgerufen werden. Zeitgleich liegen die Unterlagen auch im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstraße 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im Erdgeschoss gemäß §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gebeten, bis 7.11.2025 gemäß § 4 Abs. 2. BauGB Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet und digital übersandt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Heganger“, Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Projekte 2026
Sachverhalt:
Kläranlage
Der Gemeindeverwaltung liegt ein erster Vorabzug der Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Kläranlage des Ingenieurbüros Steinbacher Consult vor.
Auf Grundlage der Auswertungen der Betriebstagebücher sowie der Ergebnisse der in diesem Jahr durchgeführten Messkampagne wird eine künftige Ausbaugröße von 6.000 Einwohnerwerten (EW) vorgeschlagen.
Die ermittelte Ausbaugröße fällt höher aus als zunächst erwartet. Das Ingenieurbüro hat jedoch alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Mehrere Messwerte wurden durch ein Umweltlabor sowie durch Vergleichsmessungen überprüft, sodass davon ausgegangen werden kann, dass keine fehlerhaften Annahmen vorliegen.
Bürgermeister Merzbacher erläutert, dass die Sanierung und die Ausbaugröße nicht im Zusammenhang mit den Neubaugebieten Nordwest II oder Lindenstraße steht, sondern vielmehr, dass die Sanierung bzw. Erweiterung der Kläranlage erforderlich ist, da sich die rechtlichen und technischen Vorgaben für den Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen in den vergangenen Jahren verändert haben.
Die bestehende Anlage kann die künftig geltenden Anforderungen nur noch eingeschränkt erfüllen. Zudem wird die Betriebsgenehmigung durch das Landratsamt aufgrund dieser Vorgaben nur noch befristet erteilt, weshalb eine grundlegende Erneuerung und Anpassung notwendig ist.
Die Strategie für die weitere Planung ist nun zwischen Gemeinde und Ingenieurbüro abzustimmen. Im Zusammenhang mit der Maßnahme ist auch die Sanierung der zuführenden Brücke zur Kläranlage erforderlich.
Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den Verkauf der zur Sanierung benötigten Grundstücksflächen an die Gemeinde.
Meisenstraße:
Die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme wird geprüft. Ziel ist ein Bauende im dritten Quartal 2026. Die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für das Einleiten von Regenwasser über den neuen Kanal in den Leitenbach wird derzeit fertiggestellt und anschließend beim Landratsamt eingereicht.
Eine Vorbesprechung zur städtebaulichen Förderung mit der Regierung von Oberfranken hat stattgefunden und der entsprechende Förderantrag wird gestellt. Förderfähig ist die Sanierung der Straßenflächen, nicht jedoch die Tiefbaumaßnahmen.
Zudem informiert die Verwaltung über die geplante Sanierung der Hallstadter Straße (Kreisstraße) durch den Landkreis Bamberg. Die Maßnahme erstreckt sich vom Ortseingang bis zur Bamberger Straße 1 und soll 2027 beginnen. Im Zuge dessen soll am Ortseingang eine Verkehrsinsel errichtet werden. In diesem Bereich kann die Gemeinde parallel die Wasser- und Abwassersanierung durchführen.
Projekt „Mehr als eine Brücke“
Die Ausschreibung für die Vergabe der drei Lose – Brückenneubau, Landschaftsgestaltung und Zeltdach – läuft derzeit. Das Ausschreibungsende ist der 03.11.2025.
Als vorbereitende Maßnahme wurden bereits die Spartenverlegungen an den künftigen Baugruben der Brückenfundamente begonnen; deren Abschluss ist für Oktober 2025 vorgesehen. Im Zuge der aktuellen Arbeiten wurde der Regenwasserkanal angepasst, um den erforderlichen Platz für die neuen Brückenfundamente zu schaffen.
Die Kosten für das angedachte mobile Zeltdach werden derzeit noch geprüft. Während der Bauphase soll ein Behelfssteg errichtet werden, um den Übergang für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgt eine Gebäudebegehung und Dokumentation der umliegenden Häuser, um eventuelle Schäden (z. B. Risse) vorab festzuhalten und spätere Schadensersatzansprüche auszuschließen.
Erweiterung Gewerbegebiet Gundelsheim
Das Büro Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH, Bamberg, stellt dem Gemeinderat die Machbarkeitsstudie zum geplanten Gewerbegebiet am östlichen Ortsrand vor. Dabei gehen sie auf die wesentlichen Planungsfaktoren ein (z. B. Baubeschränkungszonen, Bodendenkmal, Wasserschutzzone, etc.). Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit die artenschutzrechtliche Prüfung läuft. Nach aktuellem Stand sind keine erheblichen artenschutzrechtlichen oder denkmalpflegerischen Einschränkungen zu erwarten.
Die vom Gemeinderat favorisierte Variante 6 wird eingehend vorgestellt. Diese sieht eine versetzte Anbindung an die Kreisstraße BA 5 mit einer Erschließungsstraße ohne Wendeanlage sowie einer Gehweganbindung entlang des Leitenbachs vor.
Die grobe Kostenschätzung für die Erschließung (Kanal, Wasserversorgung, Straßenbau) liegt bei rund 2,2 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Orientierungsgröße.
Bürgermeister Merzbacher betont, dass es für die Etablierung des Gewerbegebiets keine Beschlusslage des Gemeinderates gibt, die Ergebnisse der laufenden Prüfungen und die Rückmeldungen der Interessenten sind abzuwarten. Eine verbindliche Entscheidung über die Fortführung des Projekts könne erst nach einem weiteren Abstimmungstermin mit der Bürgerschaft und Interessenten erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Verkehrsrechtliche Anordnung: u.a. Parkraum, Tempobeschränkungen
Sachverhalt:
Aus der Bürgerschaft wurden verschiedene verkehrsrechtliche Anliegen an die Gemeinde herangetragen, die im Gemeinderat vorgestellt und beraten werden.
Bürgermeister Merzbacher erläutert die einzelnen Punkte:
In der Hauptstraße kommt es nach wie vor zu unzulässigem Parken. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses wurde in dem betreffenden Kurvenbereich ein absolutes Halteverbot angeordnet. Die Maßnahme erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Anwohnerschaft.
In der Westlichen Ringstraße an der Einmündung zur Kreisstraße wird die Parkfläche ersatzlos gestrichen. In der Stockackerstraße/Gartenstraße wird eine Parkfläche ebenfalls ersatzlos aufgehoben. In der Friedhofstraße entfällt eine Parkfläche, diese wird auf der gegenüberliegenden Straßenseite ergänzt bzw. verlängert.
In der Lindenstraße wird ein neues Verkehrsschild aufgestellt, das das Parken von Montag bis Freitag regelt.
Der Orlamünder Weg wird aufgrund der Verlegung der Straßenführung im Zeitraum vom 27.10. bis 17.11. für den Verkehr vollständig gesperrt.
Darüber hinaus wird berichtet, dass die Einführung von Tempobeschränkungen (Tempo 30) im Gemeindegebiet erneut Thema innerhalb der Bürgerschaft ist. Insbesondere aus der Westlichen Ringstraße und der Hauptstraße liegen entsprechende Anwohnerbitten vor, unter anderem im Bereich der Bushaltestelle.
Aus der Bürgerschaft liegt eine Anfrage vor, die Tempo-30-Beschränkung im Bereich nach dem Nahkauf aufzuheben. Bürgermeister Merzbacher informiert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung durch die vorhandene Einmündung automatisch endet, ein zusätzliches Verkehrsschild ist nicht erforderlich.
Alle Anliegen wurden zur weiteren Prüfung aufgenommen. Über eine mögliche Beschlussfassung zu Temporeduzierungen soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entschieden werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 14 |
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Informationen und Anfragen öffentlich
Zu Beginn der Sitzung informiert Bürgermeister Merzbacher den Gemeinderat über eine Informationsveranstaltung zum Autobahnkreuz am Donnerstag, dem 23.10.2025. Herr Pfeifer von der Autobahn GmbH wird zum geplanten Autobahnausbau informieren.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet die Bürgerversammlung statt.
Ende der öffentlichen Sitzung 18:48 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
1. Bürgermeister | Schriftführerin |
des Gemeinderates Gundelsheim 15.10.2025