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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht;

Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen auf dem Grundstück Fl. Nr. 493 der Gemarkung Gundelsheim, für die öffentl. Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim

Die Gemeinde Gundelsheim erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 10. Dezember 2024, Az. 42.2-6421.1-Nr. 114/90, die wasserrechtliche Bewilligung für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 493 der Gemarkung Gundelsheim zur öffentlichen Wasserversorgung. Unser Zeichen Sachbearbeiter/-in Tel. 0951 Fax 0951 Zimmer E-Mail 42.2-6421.1-Nr. 114/90 Frau Lieb 85-517 85-8517 H 324 andrea.lieb@lra-ba.bayern.de 10. Dezember 2024 - 2 - Eine Ausfertigung des Bescheides mit einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie ein Plansatz liegen in der Zeit vom 17. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Gundelsheim aus.

Mit dem Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bewilligungsbescheid auch gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes -BayVwVfG-).

Gez.
Ulm
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