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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 25/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus



Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 16.10.2024

Sitzungsort:

Hauptstraße 7 Gemeindescheune

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.

Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Frau Birgit Eichfelder

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführer

Herr Michael Keupp

Nicht Anwesende:

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Sachstandsbericht: Friedhof

3.

Entwicklung: Flächennutzungsplan

4.

Diskussion: Haushalt 2025 und Hebesätze 2025

5.

Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Zu Tagesordnungspunkt 5 des Protokolls der Sitzung vom 18.09.2024 wurden aus dem Gremium folgende Änderungen und beantragt und entsprechend übernommen: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Angebot einzuholen.“ wird geändert zu "Die Verwaltung wird ein entsprechendes Angebot einholen.". Weiterhin wird an die Worte „Abschaffung der Markierungen“ „Hierzu wurden Stimmungsbilder eingeholt, die eine mehrheitliche Ablehnung der Anträge aus der Bürgerschaft anzeigten." angefügt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Sachstandsbericht: Friedhof

Sachverhalt:

Die Bauarbeiten am Friedhof sind im Bereich des Heldenfriedhofs, Friedwaldes, Neuem sowie Altem Friedhof weitestgehend abgeschlossen. Ausstehend sind neben der Anbringung der endgültigen Ausstattung wie Handläufe, Bänke oder das Müllhaus weiterhin die Ausbesserung der Granitwege.

Zudem werden im Alten Friedhof noch Hecken gepflanzt, u.a. zur Abdeckung der L-Steine in Richtung des Friedwaldes.

Die Ausschreibung der Urnenwände wurde durch die Firma Kittner & Weber zur aktuellen Woche fertiggestellt. Nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung wird diese bekannt gegeben und beschränkt ausgeschrieben.

Zur Sicherheit des Fuß- und Radfahrverkehrs wurde der Baustellenbereich im Kreuzungsbereich vollständig geschlossen. Nachdem trotzdem regelmäßig die Absperrungen übertreten wurden und werden, wurde auch der fußläufige Zugang am Königsweg geschlossen. Dieser wird nach abgeschlossener Pflasterung der Zufahrt und Teilen des Vorplatzes planmäßig in der KW 42 wieder geöffnet werden. Der Friedhof ist weiterhin barrierefrei über den Zugang am Holunderweg erreichbar. Die Arbeiten am Vorplatz werden planmäßig Anfang der KW44 abgeschlossen, so dass ein barrierefreier Zugang von beiden Seiten des Friedhofs an Allerheiligen gewährleistet werden kann.

Bürgermeister Merzbacher stellt die Planungen für den Kreuzungsraum dar. Für den Kreuzungsraum wurden Schleppkurvenberechnungen für verschiedene mehrachsige Lastkraftwägen durchgeführt, um die Verkleinerung des Straßenraums angemessen durchführen zu können. Hierdurch wird der Parkraum vergrößert und zur besseren Wegeführung werden auch Bordsteine abgesenkt.

Zudem wurden im Vorfeld der Sitzung Friedhöfe in Nachbarkommunen besucht. Aus dem Gremium wird von den Erfahrungen vor Ort berichtet. Basierend auf den Besuchen werden sowohl die Bohrungstechnik im Friedwald, als auch die Möglichkeit zur Reservierung von Grabstellen im Gremium diskutiert.

Nach den aktuellen Planungen kann mit einem Maßnahmenende Anfang Dezember gerechnet werden. Hiervon ausgenommen sind lieferzeitbedingt die Anbringung der Bänke und anderer Ausstattungsgegenstände.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Röhrenvorbohrung der Urnengräber im Friedwald. Die Vorbohrungen sind im Friedwald vollständig zu tätigen und die Kosten auf die Grabnutzer umzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

Beschluss 2:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, Reservierungen von Grabstellen, unabhängig von der Grabart, grundsätzlich auszuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 3

Entwicklung: Flächennutzungsplan

Sachverhalt:

Nach § 1 Absatz 1 BauGB ist es Aufgabe der Bauleitplanung (also nach § 1 Absatz 2 BauGB Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Nach § 1 Absatz 5 BauGB sollen sie eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten sowie dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die städtebauliche Ordnung in Grundzügen darstellen. Der Flächennutzungsplan ist damit, wie § 1 Abs. 2 BauGB auch klarstellt, ein vorbereitender Bauleitplan. Ausgehend von § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB hat der Flächennutzungsplan grundsätzlich gemeindeumfassend zu sein. Eine Ausnahme hierzu schafft lediglich § 5 Abs. 1 S. 2 BauGB.

Der Flächennutzungsplan wird anders als der Bebauungsplan, für den § 10 Abs. 1 BauGB zwingend die Satzung als Rechtsform vorschreibt, durch einfachen Gemeinderatsbeschluss erlassen. § 10 Abs. 1 BauGB gilt für den Flächennutzungsplan nicht. Die Verbandskompetenz zum Erlass des Flächennutzungsplanes ist in § 2 Abs. 1 BauGB geregelt. Demnach ist die Gemeinde zuständig für den Erlass eines Flächennutzungsplanes. Bei einem Flächennutzungsplan einer kreisangehörigen Gemeinde gilt demnach § 6 Abs. 1 BauGB, § 203 Abs. 3 BauGB, § 2 Abs. 1 ZustVBau. Damit ist zuständige Genehmigungsbehörde in Abweichung von § 6 Abs. 1 BauGB in diesen Fällen das jeweils örtlich zuständige Landratsamt.

Bürgermeister Jonas Merzbacher stellt die Situation des aktuellen Flächennutzungsplans dar. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gundelsheim stammt aus dem Jahr 1984 und wurde in den vergangenen Jahren nur in Einzelsituationen aktualisiert. Es gilt generell die Aktualität des Flächennutzungsplans zu beraten und diesbezüglich auch im Detail noch ungenutzte Entwicklungspotentiale zu beleuchten, zum Beispiel das bisher unentwickelte Gewerbegebiet oder auch vereinzelt noch nicht erschlossene Ortsabrundungen (ausgewiesen als Allgemeine Wohnbebauung) sowie mögliche Umnutzungen oder Streichungen, wie z.B. für die Sonderbebauungsfläche der damals vorgesehenen, jedoch nie gebauten Autobahnmeisterei.

Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, in ihren Gruppierungen Entwicklungsmöglichkeiten für Gundelsheim vorzuberaten.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

Diskussion: Haushalt 2025 und Hebesätze 2025

Sachverhalt:

Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation im Kreis und im Bezirk, werden durch die Erhöhungen der Umlagen auch die Kosten für umlagefähige Gemeinden im Landkreis im Haushaltsjahr 2025 steigen.

Bürgermeister Jonas Merzbacher stellt die hochgerechneten Prognosen für bevorstehende Projekte dar:

Die Sanierung der Kläranlage liegt aktuell bei knapp 4.000.000 Euro, der Steg bei 1.200.000 Euro, die Sanierung der Meisenstraße in etwa bei 1.100.000 Euro, die nötige Investitionssumme für den Föhrenweg liegt bei 1.400.000 Euro, ein Projekt der städtebaulichen Entwicklung ist mit 1.600.000 Euro veranschlagt, die Erweiterung der Mittagsbetreuung benötigt eine Investition in Höhe von circa 350.000 € und die Heizungssanierung von Bauhof und Feuerwehr umfasst circa 50.000 €. Insgesamt besteht in den kommenden Jahren für die genannten Projekte ein Investitionsbedarf von circa 9,7 Millionen Euro. Gleichzeitig sind für diese Projekte nur der Steg sowie die Sicherung der Nahversorgung mit einer hohen Förderquote umsetzbar. Im Umkehrschluss wurden bereits Projekte, wie z.B. die Sanierung des Rathauses aus den Planungen der kommenden Jahre gestrichen. Für die kommende Sitzung ist die Priorisierung und die Finanzierung der anstehenden Projekte zu diskutieren.

Die Grundsteuer wurde reformiert. Ab dem Jahr 2025 wird sie nach einer neuen Grundlage berechnet. Aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage müssen die Hebesätze im Gemeinderat auf Basis der Daten des Finanzamtes für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 beschlossen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Gemeindeverwaltung keine ausreichenden Daten des Finanzamtes zur Verfügung. Die Beschlussfassung wird somit auf die Novembersitzung verschoben.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

17

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Informationen und Anfragen öffentlich

Der Gemeinderat Memmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Weichendorf gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8, 12 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Es sollen Flächen für ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen werden.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gebeten, zu den so bezeichneten Planfassungen vom 25.09.2024 bis zum 15. November 2024 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Gundelsheim erhebt keine Einwände.

Währen dieser Frist können die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Bauamt, Zimmer 102 während der Dienststunden eingesehen sowie auf der Homepage der Gemeinde Memmelsdorf in der Rubrik „Bauen, Umwelt & Verkehr“ unter „Laufende Bauleitplanung“ aufgerufen werden.

Die Unterlagen wurden von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Hainstraße 12, 96047 Bamberg, erarbeitet.

Die Ladeinfrastruktur der Gemeinde Gundelsheim wird ausgebaut. Entstanden sind bisher ein Schnelladesystem mit 100 KW für das bezahlbare Laden von zwei Fahrzeugen und zwei Wallboxen für den betriebsinternen, gemeindlichen Gebrauch. Ein Ladepunkt ist am Standort Spezerei neben dem Technikraum entstanden und ein weiterer wurde im Bauhof eingebaut. Beide Ladepunkte haben eine Leistung von 1 kWh. Der Hypercharger ist über die Meisenstraße an der Einfahrt Parkplatz zur Spezerei erreichbar und kann bereits mit entsprechenden Roaming-Dienstleistungen genutzt werden. Ein direktes Bezahlterminal wird vom Dienstleister noch in das Gerät eingebaut. Zum Ende dieser Woche werden vier weitere Wallboxen im Gemeindegebiet für den öffentlichen Gebrauch installiert. Am Rathaus/Kulturraum entstehen zwei neue Ladepunkte mit eigenem Abrechnungssystem, ebenso an der Turnhalle auf dem Parkplatz der Schule. Auch hier ist dann das Laden über einen Roaming Dienstleister und mittels Bezahlterminal möglich.

Der Vertrag mit Linus Wittich GmbH Forchheim läuft zum Ende des Jahres aus. Für den kommenden Vertragszeitraum ist somit zu entscheiden, ob das Mitteilungsblatt weiterhin alle 14 Tage oder in Zukunft einmal im Monat veröffentlicht wird. Im Gremium ergibt sich hierzu ein geteiltes Meinungsbild, daher wird zur besseren Bewertung für die kommende Sitzung ein Kostenvergleich vorbereitet.

Ende der öffentlichen Sitzung 18:58 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

1. Bürgermeister

Michael Keupp

Schriftführer