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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
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Protokoll aus der Gemeinderatssitzung

SITZUNG VOM 25.10.2023

Gremium: Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag: Mittwoch, den 25.10.2023

Sitzungsort: Rathaus Sitzungssaal

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 17:00 Uhr für eröffnet.

Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Birgit Eichfelder

Herr Andreas Hergenröder

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2. Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 2

Informationen und Anfragen öffentlich

Der Bürgermeister informierte über die Inbetriebnahme und die Einweihung der mobilen Klärschlammpresse. Die Gemeinde Gundelsheim hat nach Beratung und Zustimmung im Gemeinderat am 15.02.2023 gemeinsam mit den Gemeinden Reckendorf, Gerach, Breitengüßbach sowie der Stadt Baunach eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Anschaffung und Betrieb einer Klärschlammpresse geschlossen. Die Klärschlammpresse wurde daraufhin beauftragt und gefertigt. Am Montag, dem 23.10.2023 wurde die neue Klärschlammpresse nun eingeweiht. Gundelsheim ist mit 24,5 % an den Kosten beteiligt.

Eine Gundelsheimer Bürgerin fragt an, ob die Gemeinde Gundelsheim zusätzlich zu den bereits beschlossenen Förderprogrammen für Hauseigentümer*innen (Balkonkraftwerk, Energiesparcheck, Pumpenaustauschprogramm, Regenwasserauffangsysteme) auch die Förderung einer Dachbegrünung, z. B. für Garagen, möglich wäre. Nachdem erst kürzlich der Förderumfang durch den Gemeinderat beschlossen wurde und Dachbegrünung auf einstöckigen Gemeindegebäuden bereits Usus sind, wird seitens der Gemeindeverwaltung keine Aufnahme der Dachbegrünung in das bestehende Förderangebot empfehlen.

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.01.2020 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „“Borstig I“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §13a BauGB beschlossen.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 As. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zussammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Bürger und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

In der Sitzung am 11.09.2023 hat der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Hallstadt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes “Borstig I“ in der Fassung vom 11.09.2023 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung “Borstig I“ samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.09.2023, kann während der allgemeinen Dienststunden im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstr. 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im Erdgeschoss vom 16. Oktober 2023 bis einschließlich 17. November 2023 eingesehen werden.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Gundelsheim im Rahmen der Behördenbeteiliung am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 17.11.2023 gebeten.

Die Planunterlagen wurden der Gemeindeverwaltung digital übermittelt.

Ende der öffentlichen Sitzung 18:24 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin

SITZUNG VOM 15.11.2023

Gremium: Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag: Mittwoch, den 15.11.2023

Sitzungsort: Bürger-Gast-Haus, Hauptstr. 7, 96163 Gundelsheim

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.

Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stephan Zwosta

Schriftführer

Herr Michael Keupp

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Birgit Eichfelder

Herr Sean Steuart

Frau Christine Ziegler

Herr Stefan Wolf

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2. Besuch der Michael-Arneth-Schule

3. Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO und § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV

4. Sachstandsbericht: Neubau Kindertagesstätte

5. Beschluss: Quartiersmanagement 2024

6. Beschluss: Verlängerung Jugendsozialarbeit JAM 2024

7. Beschluss: Förderung Kommunale Wärmeplanung

8. Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 2

Besuch der Michael-Arneth-Schule

In zwei Klassen der Michael-Arneth-Schule in Gundelsheim steht derzeit das spannende Thema "Demokratie" im Fokus des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler haben die einzigartige Gelegenheit, sich intensiv mit den Grundprinzipien unseres demokratischen Systems auseinanderzusetzen.

Um einen praxisnahen Einblick in die kommunale Gremienarbeit zu bekommen, wird die Gemeinderatssitzung besucht. Zudem werden die Schüler*innen die Möglichkeit zu Fragen an den Gemeinderat bekommen. Für die Fragen werden circa 15 Minuten in Anspruch genommen.

Der Gemeinderat und Bürgermeister Jonas Merzbacher stehen den Fragen der Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 3

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO und § 77 Abs. 2 Nr. 5 KommHV

In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen, durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben.

Der Haushalt 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2022 verabschiedet und schloss in den Einnahmen und Ausgaben mit folgendem Volumen ab:

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben  — 8.303.970,00 €

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben  — 4.604.980,00 €

Insgesamt  — 12.908.950,00 €

Das Rechnungsergebnis 2022 schließt wie folgt ab:

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben —  7.647.809,34 €

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben  — 4.483.626,53 €

Insgesamt —  12.131.435,87 €

Die Verbindlichkeiten der Gemeinde betrugen:

Schuldenstand am Jahresanfang  — 679.663,60 €

Kreditaufnahme  — 0,00 €

Tilgung  — 94.026,07 €

Schuldenstand am Jahresende  — 585.637,53 €

Schuldenstand je Einwohner

am Jahresanfang (3.561 Einwohner) —  191 €

am Jahresende (3.625 Einwohner)  — 161 €

Landesdurchschnitt je Einwohner (Stand: 31.12.2020) —  591 €

Erst nach der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den mit der Sitzungsladung ausgehändigten sowie vorgetragenen Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 4

Sachstandsbericht: Neubau Kindertagesstätte

Bürgermeister Jonas Merzbacher informiert über den aktuellen Sachstand der Kindertagesstätte. Besonders im Fokus steht die aktualisierte Entwicklung des Kinderbedarfs und dementsprechend die Prognose der zukünftigen Auslastung der Bestandseinrichtungen. Nach aktuellem Stand sind die geplanten Räumlichkeiten entsprechend der aktuellen Planung angemessen. Es wird sich jedoch vorbehalten bei der nächsten Aktualisierung der Prognosen im Frühjahr 20224 die Planung des Neugebäudes anzupassen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 5

Beschluss: Quartiersmanagement 2024

Franziska Stenglein ist seit August 2023 bei Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH als Quartiersmanagerin für die Gemeinde Gundelsheim beschäftigt. Das Quartiersmanagement wird nach einer Pause mit Frau Stenglein wieder aktiviert.

Das wiederaufgenommene Quartiersmanagement wird breiter aufgestellt werden und in Kooperation mit weiteren gemeindlichen Einrichtungen die Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Netzwerktreffen sowie Kulturangeboten deutlicher fokussiert wird. Dies soll zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität im Quartier sowie für alle Gundelsheimer*innen dienen.

Die demographische Entwicklung stellt Städte und Gemeinden zunehmend vor Herausforderungen. Ein nachhaltig funktionierendes soziales Miteinander vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen soll weiterhin gelingen. Das Quartiersmanagement ist eine zusätzliche Anlaufstelle in Gundelsheim um verschiedenen engagierten Akteuren Hilfestellungen bei der Vernetzung vor Ort zu geben und weiterführende Ideen und Impulse aufzugreifen oder anzuregen.

Schwerpunkte der Arbeit werden wie in den Jahren zuvor die Stärkung des Zusammenlebens und -wirkens der Generationen, Stärkung der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Organisation und Moderation von Projektgruppen, Organisation von Sprachkursen, Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligungen, Öffentlichkeitsarbeit, Belebung von Aufenthalts- und/oder Begegnungsstätten, die Koordination von Veranstaltungen unter Einbindung und Aktivierung der Bürger*innen, Planung und Durchführung von Angeboten, Verbesserung des Dialoges in der Gemeinde sowie die Intensivierung der Bürgerbeteiligung.

Für die Arbeit des Quartiersmanagements besteht weiterhin Bedarf, wie u.a. die zahlreichen Veranstaltungen zeigen, bei denen wertvolle Arbeit geleistet wird. Die Tätigkeit des Quartiersmanagements wird durch die Regierung von Oberfranken gefördert.

Das Quartiersmanagement erstattet der Gemeinde und der Regierung von Oberfranken regelmäßig Bericht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Zusammenarbeit mit Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH auch im nächsten Jahr fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 6

Beschluss: Verlängerung Jugendsozialarbeit JAM 2024

Der Jugendsozialarbeiter Dominik Scheer, ist seit September 2018 mit den Aufgaben der gemeindlichen Jugendarbeit betraut. Dem Gemeinderat hat er seine Tätigkeit zuletzt im Jahr 2022 vorgestellt. Die von ihm geleistete soziale Dienstleistung wird von den Kindern/Jugendlichen gut angenommen und soll fortgeführt werden. Zusätzlich ist er auch Ansprechpartner für die Kinder der Michael-Arneth-Schule und für spezifische Anliegen der Eltern sowie Lehrer. Innerhalb dieses Rahmens werden Veranstaltungen, wie z.B. Klassenworkshops zum Thema Teamfähigkeit & Kooperation, Achtsamkeit & Respekt, Freundschaft & Konfliktlösung angeboten.

Die Gemeinden Gundelsheim und Memmelsdorf haben gemeinsam das Projekt „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ab dem Schuljahr 2010/2011 an der Ferdinand-Dietz-Mittelschule Memmelsdorf eingeführt. Ab dem Schuljahr 2014/2015 nehmen auch Schüler aus der Gemeinde Litzendorf an dem Projekt teil. Diese Kooperation soll auch zukünftig beibehalten werden.

Zudem informierte Bürgermeister Jonas Merzbacher über den Tarifwechsel der Angestellten der iso e.V.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Zusammenarbeit mit iso e.V. auch im nächsten Jahr fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 7

Beschluss: Förderung Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeleitplanung ist eine strategische Planungsmaßnahme, bei der Gemeinden oder Städte langfristige Konzepte entwickeln, um die Wärmeversorgung effizienter, umweltfreundlicher und ressourcenschonender zu gestalten. Im Rahmen der kommunalen Wärmeleitplanung werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie zum Beispiel die Analyse des bestehenden Wärmebedarfs, die Identifikation von Potenzialen für erneuerbare Energien, die Optimierung von Wärmenetzen und die Integration von dezentralen Energieerzeugern. Mit dem neuen Förderschwerpunkt Kommunale Wärmeplanung wird die Erstellung der Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister unterstützt. Mit der Wärmeplanung wird der zukünftige Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und eine Strategie zur Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erarbeitet. Dazu gehören neben einer Bestandsanalyse unter anderem auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz oder die Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen.

Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen bis zu 90 Prozent Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten. Für finanzschwache Antragstellende und solche aus Braunkohlegebieten sind sogar bis zu 100 Prozent Förderung möglich. Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss 60 Prozent der sogenannten förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen sind es dann 80 Prozent. Wichtige Voraussetzung für die Förderung: Es darf noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für die Wärme- und Kältenutzung vorliegen.

Die Gemeindeverwaltung schlägt die Beantragung einer Förderung entsprechend der Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2023 sowie die Umsetzung der Wärmeleitplanung im Jahr 2024 vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Stellung eines Förderantrags zur kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2023 sowie die dementsprechende Umsetzung nach Eingang des Förderbescheids.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

TOP 8

Informationen und Anfragen öffentlich

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über den Bedarf einer Ersatzbrücke in der Sanierungsphase der Kläranlage. Sowohl die gegebene Statik als auch Fahrbahnbreite bedürfen der Errichtung einer Ersatzbrücke im Westen der bestehenden Brücke. Hierfür wird entlang des Bachlaufes Grünschnitt notwendig sein. Die Durchführung wird frühestens im 4.Quartal 2024 erfolgen.

Die Gemeindeverwaltung hat die stark nachgefragten Geschenkkarten der Gemeinde in einer neuen Auflage produzieren lassen. Das Design wird dem Gemeinderat vorgestellt. Die Karte ist in den Farben des Gemeindewappens gehalten – schwarz und weiß.

Zudem wird das neue Satellitenfunkgerät präsentiert, welches zur Kommunikation mit anderen Kommunen und dem Landratsamt im Katastrophenfall dient. Das Funkgerät wird im Rathaus stationiert sein.

Zudem wird der Gemeinderat über Abschluss des Kaufvertrages des Vereinsbusses, wie beschlossen, informiert. Mit einer Inbetriebnahme ist im Januar 2024 zu rechnen. Auslieferung, Anmeldung sowie potentielle Folierung sind noch ausstehend.

Ende der öffentlichen Sitzung 18:53 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Michael Keupp

1. Bürgermeister

Schriftführer

SITZUNG VOM 13.12.2024

Gremium: Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag: Mittwoch, den 13.12.2023

Sitzungsort: Michael-Arneth-Schule Schulaula

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:04 Uhr für eröffnet.

Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Frau Birgit Eichfelder

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Herr Jonas Merzbacher

Frau Gisela Oeckler

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Nicht Anwesende:

Herr Bernhard Oppel

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2. Beschluss: Gebühren Gemeindeinventar

3. Beschluss: Haushalt 2023

4. Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Nachfragen aus dem Gemeinderat zur Niederschrift wurden durch Bürgermeister Merzbacher erläutert. Die Niederschriften werden den Gemeinderäten vor der kommenden Sitzung zugehen.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt 0

TOP 2

Beratung und Beschluss: Gebühren, Zuschüsse und Zuwendungen (Vereine, Gebäude)

Für das Jahr 2024 soll die Gebührensatzung für Raummieten und Gemeindeinventar aktualisiert sowie die Vereinszuschüsse angepasst werden.

Entsprechend der Vorberatung in der vergangenen Sitzung sowie im Austausch mit den Vereinsvorsitzenden wurden die Gebühren sowie Zuschüsse vorberaten.

Es wird eine Erhöhung der Raumnutzungs- bzw. inventargebühren sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Vereinsmitglieder unter 18 vorgeschlagen. Zudem soll die Übungsleiterpauschale entfallen. Die angepasste Satzung

Aus dem Gemeinderat erfolgte die Nachfrage bezüglich der Gebühren für Leistungen von Bediensteten des Gemeindebauhofs. Hier wird die Arbeitszeit weiterhin regulär per Stundensatz abgerechnet oder bisherige Pauschalen beibehalten, z.B. Budenaufbau 50,00 €.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Verzicht der Übungsleiterpauschale, die Erhöhung der Vereinszuschüsse bei Mitgliedern bis 18 Jahren auf vier Euro, bei Mitglieder über 18 Jahren auf zwei Euro sowie die folgende Änderungsatzungen der Gebührensatzung für Zuschüsse und den Raummieten:

Richtlinien der Gemeinde Gundelsheim

über Zuwendungen an örtliche, eingetragene Vereine

gültig ab 01.01.2010, geändert 13.12.2023

1. Zuschüsse bei Baumaßnahmen

2. Jährlicher Zuschuss

3. Jubiläumszuschuss

4. Darüberhinausgehende Zuschüsse

5. Zuschuss an den Altenclub

6. Pachten

7. Ausnahmen der Richtlinien

8. Inkrafttreten

1. Zuschüsse bei Baumaßnahmen

Die Gemeinde Gundelsheim fördert Maßnahmen ihrer Vereine, soweit die Aufwendungen die Leistungsfähigkeit der Vereine übersteigen.

1.1 Gefördert werden:

a) Neubaumaßnahmen

Für Gebäude und Freigelände werden bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss gewährt.

b) Umbau, Erweiterung, Renovierung

Für wesentliche Umbau-, Erweiterungs- und Renovierungsarbeiten werden bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss gewährt.

Die zuwendungsfähigen Ausführungs- und Beschaffungskosten müssen mindestens 500,00 € betragen.

1.2 Nicht gefördert werden:

a) Sämtliche Aufwendungen (Errichtung, Erweiterung, Renovierung, Gegenstände) für einen Wirtschaftsbetrieb.

b) Laufende Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten.

1.3 Grunderwerb

Der für die Maßnahme erforderliche Grunderwerb kann von der Gemeinde Gundelsheim getätigt und dem Verein auf Mietbasis überlassen werden.

1.4 Ausfallbürgschaft/Bankbürgschaft

Die Gemeinde kann eine Ausfallbürgschaft für zugesagte öffentliche Darlehen sowie eine Bankbürgschaft für ein aufzunehmendes Bankdarlehen übernehmen. Der Verein hat alles zu unternehmen, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung der öffentlichen Darlehen baldmöglichst geschaffen werden.

1.5 Bereitstellung der Mittel

Der Haushaltsansatz darf höchstens 5 % von der Zuführung zum Vermögenshaushalt betragen, jedoch mindestens 10.000,00 €.

Reichen mehrere Vereine fristgemäß ihre Zuschussanträge bei der Gemeinde Gundelsheim in einem Haushaltsjahr ein und übersteigt der sich daraus errechnete Gesamtbetrag der Zuschüsse bzw. der Vorauszahlungen den festgesetzten Haushaltsansatz, so wird für jeden Antragsteller der Zuschuss in Höhe der zuwendungsfähigen Kosten anteilig in dem Verhältnis gewährt, in dem die zuwendungsfähigen Kosten der einzelnen Antragsteller zueinander stehen.

Der zur Auszahlung gelangte Gesamtzuschuss darf nicht über den festgesetzten Haushaltsansatz hinausgehen.

1.6 Voraussetzung für einen Zuschuss ist,

a) dass alle übrigen Zuschussquellen voll ausgeschöpft wurden (z. B. Zuschussantrag an den Bayer. Landessportverband o. Ä., Antrag auf Gewährung von Bundesmitteln, soweit dies möglich ist),

b) dass der Zuschuss so rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde Gundelsheim mit allen notwendigen Unterlagen beantragt wird, dass die Zuschussvoraussetzungen ordnungsgemäß geprüft werden können,

c) dass die Gemeinde Gundelsheim dem Beginn der Maßnahme vorher schriftlich zugestimmt hat,

d) dass der Verein einem überörtlichen Verband angeschlossen ist,

e) dass der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren in der Gemeinde Gundelsheim wirkt und seinen Sitz hat,

f) dass der monatliche Betrag für erwachsene Mitglieder den vom BLSV o. Ä. für die Förderung festgesetzten Mindestbeitrag entspricht,

g) dass Jugendarbeit, wenn dies möglich ist, nachzuweisen ist,

h) dass der Verein nachweist, dass die für die Maßnahme anfallenden Folgekosten (wie Verzinsung, Tilgung, Unterhalt, Steuern und Abgaben) aus seinen laufenden Einnahmen gedeckt werden können, ohne bestehende Zahlungsverpflichtungen zu gefährden,

i) dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

1.7 Festsetzung und Auszahlung des Förderbetrages

a) Die Zuwendung wird von der Gemeinde Gundelsheim nur auf einen schriftlichen Antrag hin festgesetzt. Der Antrag ist bei der Gemeinde Gundelsheim bis spätestens zum 15. Januar des laufenden Jahres einzureichen. Später eingehende Anträge können erst bei der Festsetzung und Verteilung der Zuschussmittel im darauffolgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Kosten einer Zwischenfinanzierung trägt die Gemeinde Gundelsheim nicht.

b) Zur betragsmäßigen Festsetzung des Zuschusses ist der Gemeinde Gundelsheim der Bewilligungsbescheid des BLSV o. Ä. vorzulegen.

Müssen die zuwendungsfähigen Kosten ganz oder teilweise von der Gemeinde selbst festgestellt werden, so finden die staatlichen Richtlinien Anwendung. Soweit dies nicht möglich ist, gilt die Entscheidung der Gemeinde Gundelsheim.

c) 70 % des Zuschusses werden ausbezahlt, sobald die Aufwendungen in dieser Höhe nachgewiesen werden. Die restlichen 30 % werden nach Vorlage des vollständigen Verwendungsnachweises ausbezahlt.

d) Der Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses bzw. der Vorauszahlung bleibt der Gemeinde vorbehalten und kann auf verschiedene Haushaltsjahre verteilt werden.

e) Verringern sich die zuwendungsfähigen Kosten bis zur Abrechnung, so verringert sich der Zuschuss entsprechend.

Erhöhen sich die Kosten, so wird der Zuschuss nur dann erhöht, wenn die Gemeinde Gundelsheim die Kosten vor Anfall der Ausgaben als zuwendungsfähig schriftlich anerkannt hat.

f) Soweit durch Fördermittel eine mehr als 80 %ige Förderung eintritt, kann die Gemeinde Gundelsheim entsprechende Mittel zurückfordern. Gegebenenfalls wird sich die Gemeinde Gundelsheim mit den weiteren Förderstellen absprechen.

1.8 Vorlage des Verwendungsnachweises

Der Verwendungsnachweis ist unverzüglich, im Einvernehmen mit der Gemeinde Gundelsheim, zu erstellen. Die Gemeinde Gundelsheim bzw. deren Beauftragte haben das Recht, in sämtliche Rechnungs- und Finanzierungsunterlagen einzusehen sowie die Maßnahme nach Vorankündigung zu besichtigen.

1.9 Rückzahlung des Förderbetrages

Der Förderbetrag wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Er ist jedoch zurückzuzahlen, wenn die Arbeiten nicht plangemäß oder entgegen gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere bei nicht genehmigtem, vorzeitigen Baubeginn der Maßnahme.

2. Jährlicher Zuschuss

Grundbetrag bis zu 50 eingetragene Mitglieder

100,00 €

Ab dem 51. Mitglied, pro Mitglied

2,00 €

Für jeden Jugendlichen bis 18 Jahre

zusätzlich 4,00 €

Der Antrag für den jährlichen Zuschuss muss bis spätestens zum 31. März des entsprechenden Kalenderjahres schriftlich bei der Gemeinde Gundelsheim eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt. Eine Kopie der Mitgliedermeldung an den jeweiligen Verband ist der Gemeinde jährlich erneut vorzulegen.

3. Jubiläumszuschuss

Den eingetragenen Gundelsheimer Vereinen werden zu Vereinsjubiläen folgende Zuschüsse gewährt:

Jubiläum: Zuschuss:

25 Jahre 125,00 €

50 Jahre 150,00 €

75 Jahre 175,00 €

100 Jahre 200,00 €

125 Jahre 225,00 €

150 Jahre 250,00 €

Der Antrag für den Jubiläumszuschuss muss innerhalb des entsprechenden Kalenderjahres schriftlich bei der Gemeinde Gundelsheim eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.

4. Darüberhinausgehende Zuschüsse

a) Sämtliche Zuschüsse, die über diese Richtlinien hinausgehen, werden ausschließlich auf schriftlichen Antrag zur Diskussion gestellt und gegebenenfalls nur unter Vorlage eines Verwendungsnachweises gewährt.

b) 70 % des Zuschusses werden ausbezahlt, sobald die Aufwendungen in dieser Höhe nachgewiesen werden. Die restlichen 30 % werden nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt.

c) Der Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses bzw. der Vorauszahlung bleibt der Gemeinde Gundelsheim vorbehalten. Verringern sich die zuwendungsfähigen Kosten bis zur Abrechnung, so verringert sich der Zuschuss entsprechend. Kommt es zu einer Kostenerhöhung, so wird der Zuschuss nur dann erhöht, wenn die Gemeinde Gundelsheim die Kosten vor Anfall der Ausgaben als zuwendungsfähig schriftlich anerkannt hat.

Verbände oder Vereinigungen, bei denen es sich nicht um eingetragene Vereine handelt, werden nach Überprüfung der Gemeinde Gundelsheim entsprechend den eingetragenen Vereinen behandelt. Welche Verbände oder Vereinigungen als solche bezuschusst werden, steht im Ermessen der Gemeinde Gundelsheim.

Eine Kopie der Mitgliedermeldung an entsprechende Verbände oder eine Mitgliederliste, ist im Falle einer Bezuschussung nach Mitgliederzahl, der Gemeinde Gundelsheim jährlich erneut vorzulegen.

5. Zuschuss an den Seniorenclub

Für die Veranstaltungen der älteren Generation wird jährlich ein Zuschuss in Höhe der Förderung des Landratsamtes Bamberg bewilligt. Das Schreiben des Landratsamtes ist der Gemeinde Gundelsheim jährlich vorzulegen.

Wird vom Landratsamt eine solche Förderung nicht bewilligt, so bezuschusst die Gemeinde Gundelsheim den Altenclub mit 250,00 € pro Jahr.

Der Antrag für den jährlichen Zuschuss muss innerhalb des entsprechenden Kalenderjahres schriftlich bei der Gemeinde Gundelsheim eingereicht werden. Anträge, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.

6. Pachten

Die Gemeinde Gundelsheim übernimmt grundsätzlich keinerlei Pachten.

7. Ausnahmen der Richtlinien

Der Gemeinderat kann Ausnahmen der Richtlinien im Einzelfall - unter besonderen Umständen -beschließen oder einzelne Punkte außer Kraft setzen. Willkür ist hierbei auszuschließen.

8. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum 01.01.2010 in Kraft.

Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2009.

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2023.

Jonas Merzbacher

Bürgermeister

Richtlinien der Gemeinde Gundelsheim

über die Nutzung gemeindlicher Gebäude

gültig ab 01.01.2010, geändert 13.12.2023

1.a Nutzungsgebühren

a) Örtliche, eingetragenen Vereine oder sonstige Gundelsheimer Verbände

Folgende Gebühren werden für die Nutzung in Rechnung gestellt:

Für Trainings- und Übungszeiten:

2 € pro volle Stunde

Für sonstige Veranstaltungen/

Tagessätze:

Turnhalle 1. Tag 200 Euro

Turnhalle je weiterer Tag 100 Euro

Altes Rathaus, Saal OG 90 Euro

Altes Rathaus, Zimmer li UG 50 Euro

Altes Rathaus, Zimmer re UG 40 Euro

Schule, Foyer 80 Euro

Schule, Aula 100 Euro

Schule, Foyer u. Aula 150 Euro

Kulturraum 40 Euro

Werden gemeindliche Gebäude - ausschließlich der Trainings- und Übungszeiten – für sportliche, musikalische oder sonstige, den jeweiligen Vereinssatzungen entsprechenden Zwecken bzw. von den Zwecken der Jeweiligen Vereinssatzungen nicht erheblich abweichend benutzt, fallen 1/3 der Gebühren an – sofern bei diesen Veranstaltungen bzw. Nutzungen keine bzw. in einem zu vernachlässigbaren Rahmen Einnahmen jeglicher Art zu verzeichnen sind. Werden bei derartigen Veranstaltungen Einnahmen jeglicher Art über 250 Euro erzielt, fallen die obengenannten Nutzungsgebühren in voller Höhe an. Ist eine Nutzung nicht ganztägig (12 Stunden) veranschlagt, wird die Nutzungsgebühr anteilig verringert.

Verbände oder Vereinigungen, bei denen es sich nicht um eingetragene Vereine handelt, werden nach Überprüfung der Gemeinde Gundelsheim dementsprechend behandelt. Alle Nutzungszeiten und alle Änderungen sind bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Der Wegfall von Nutzungszeiten ist der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen.

Über schriftliche Anträge und Kostenerlass bzw. -minderung oder andere Ausnahmen, kann der Gemeinderat entscheiden.

b) nichtörtliche eingetragene Vereine

Folgende Gebühren werden für die Nutzung in Rechnung gestellt:

Für Trainings- und Übungszeiten:

12 Euro pro volle Stunde

Für sonstige Veranstaltungen/ Tagessätze:

Turnhalle 1. Tag 350 Euro

Turnhalle je weiterer Tag 175 Euro

Altes Rathaus, Saal OG 120 Euro

Altes Rathaus, Zimmer li UG 80 Euro

Altes Rathaus, Zimmer re UG 65 Euro

Schule, Foyer 120 Euro

Schule, Aula 150 Euro

Schule, Foyer u. Aula 225 Euro

Kulturraum 75 Euro

Ist eine Nutzung nicht ganztägig (12 Stunden) veranschlagt, wird die Nutzungsgebühr anteilig verringert. Über schriftliche Anträge auf Kostenerlass bzw. -minderung oder andere Ausnahmen, kann der Gemeinderat entscheiden.

c) Privatpersonen bzw. sonstige Nutzungen:

Für die Nutzung der gemeindlichen Gebäude für kommerzielle Veranstaltungen und solche, die nicht unter a) und b) fallen, werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt.

Turnhalle 1. Tag 750 Euro

Turnhalle je weiterer Tag 400 Euro

Altes Rathaus, Saal OG 160 Euro

Altes Rathaus, Zimmer li UG 100 Euro

Altes Rathaus, Zimmer re UG 80 Euro

Schule, Foyer 160 Euro

Schule, Aula 250 Euro

Schule, Foyer u. Aula 350 Euro

Kulturraum 80 Euro

Ist eine Nutzung nicht ganztägig veranschlagt, wird die Nutzungsgebühr anteilig verringert.

Örtliche Vereine bzw. Privatpersonen aus der Gemeinde Gundelsheim haben grundsätzlich Vorrecht auf die Nutzung der Gebäude. Soweit rechtlich zulässig, liegt es im Ermessen der Gemeindeverwaltung, ob und an wen gemeindliche Gebäude vermietet werden. Willkür ist dabei auszuschließen.

Ausgenommen von der Benutzung sind Hochzeiten, Polterabende, Veranstaltungen, die gegen Stille bzw. Anstand verstoßen bzw. die Räume und deren Einrichtung übermäßig strapazieren.

Über schriftliche Anträge auf Kostenerlass bzw. -minderung oder andere Ausnahmen, kann der Gemeinderat entscheiden.

2. Ausgabe von Schlüsseln

Für jede Ausgabe eines Schlüssels sind folgende Kautionen bei der Gemeindeverwaltung zu hinterlegen:

Kurzfristige Ausgabe eines Schlüssels: 150,00€/Schlüssel

Dauerhafte Ausgabe eines Schlüssels: 20,00€/Schlüssel

Sollte ein Schlüssel abhanden kommen, werden demjenigen, der die Entgegennahme des Schlüssels unterschrieben hat, grundsätzlich die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

3. weitere Kosten

Sollten weitere, nicht in der vorliegenden Richtlinienordnung genannte Räumlichkeiten zur Nutzung benötigt werden, kann die Gemeindeverwaltung die Nutzungsgebühren im Einzelfall festlegen und die Räume zur Verfügung stellen.

4. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Gundelsheim, Gemeinde Gundelsheim

Jonas Merzbacher 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt 0

TOP 3

Beratung und Beschluss: Haushalt 2023, Finanzplan 24 – 26

Nachdem die Kämmerei seit April 2023 nicht besetzt war konnte der Haushaltsplan 2023 erst im Dezember 2023 fertiggestellt worden. Die Stelle der Kämmerei wird mit Susanne Ernst zum 01.01.2024 neu besetzt. Nach ausführlicher Beratung unter anderem mit dem Bayerischen Gemeindetag und in Betrachtung der Hinweise des Landratsamtes wurde die Personalstruktur sowie die Zuständigkeitsbereiche nach intensiven Beratungen im Gemeinderat erheblich verändert. So wird zum 01.01.2024 Michael Keupp zum Geschäftsleiter ernannt. Der Finanzbereich wird ebenfalls zum 01.01.2024 um eine Vollzeitstelle erweitert, um unter anderem eine Abgabe des Haushaltsplanes im Frühjahr 2024 zu gewährleisten.

Die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung wurde in Auftrag gegeben und abgeschlossen.

Eine Kreditaufnahme erfolgte im Jahr 2023 nicht.

Die Grund- und Gewerbesteuer Hebesätze wurden im Frühjahr 2023 ausführlich mit dem Gemeinderat behandelt.

Der Haushalt 2023 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 9.343.145 € und im Vermögenshaushalt mit 4.162.830 € ab. Eine Kreditaufnahme ist für das Haushaltsjahr nicht erforderlich. Die größten Einnahmequellen im Verwaltungshaushalt sind unter anderem der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 2,7 Mio €, die gegenüber dem Vorjahr um 10,8 % gestiegen ist, die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,312 Mio. €, mit minimal höherem Ansatz als 2022 und die Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 700.000 €, mit einem Rückgang um 12,5%. Die Grundsteuer B, angesetzt mit 290.000 €, ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalausgaben einschließlich Versorgungsbeiträgen und Beihilfen mit rund 2,591 Mio. €, die Kreisumlage mit 1,645 Mio. € und die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 1,258 Mio.

Die Einnahme der Investitionspauschale mit 126.500 € ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt für Sonderrücklagen zum Ausgleich der Gebührenschwankungen bei der Wasserversorgung wurde mit 67.187,74 € angesetzt.

Außerdem sind jährlich weiterhin 95.000 € zur Tilgung der beiden Darlehen angesetzt.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum Jahresende 2023 bei 490.419,00 €

Die Sonderrücklage für die Wasserversorgung beträgt aktuell 389.990 €. Diese dient zum Ausgleich von Gebührenschwankungen bei der Wasserversorgung.

In der Haushaltsberatung geht Herr Bürgermeister Merzbacher besonders auf die Verschiebung der Projekte Kläranlage und Neubau KiTa ein. Zudem wird darüber informiert, dass zur Umsetzung der beiden Projekte im Jahr 2024 eine Kreditaufnahme beraten werden soll.

Darüber hinaus informiert Bürgermeister Jonas Merzbacher deutlich und ausführlich über die geplante Stammkapitalerhöhung der Gundelsheim geht Gemeinsam gemeinnützige GmbH. Im Haushaltsplan sind hierfür 100.000,00 € vorgesehen.

Ein Mitglied des Gemeinderates kritisiert die verspätete Abgabe des Haushaltsplans sowie der zeitlich knappen Bereitstellung der Unterlagen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Haushalt 2023 und Finanzplan 24-26 mit der folgenden Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde Gundelsheim (Landkreis Bamberg)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Haus-haltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.343.145 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.162.830 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 360 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.

2. Gewerbesteuer 360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts-plan wird auf 1.383.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.

Gundelsheim, Gemeinde Gundelsheim

Jonas Merzbacher 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt 0

Finanzplan

Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen. Bei der Aufstellung des Finanzplanes sollen die vom Staatsministerium der Finanzen auf der Grundlage der Empfehlung des Finanzplanungsrates bekannt gegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt 0

TOP 4

Informationen und Anfragen öffentlich

Bürgermeister Jonas Merzbacher informiert über den Beginn der geplanten Vorvermarktungsphase der Fa. LEONET im Rahmen des Breitbandausbaus ab Februar 2024. Hierfür wird ein Bürgerbüro im Alten Rathaus sowie die Plakatierung von 20 Plakaten genehmigt.

Die Firma John ist bei der Baumaßnahme „Sanierung Friedhof“ im Verzug. Im Januar werden daher Gespräche und Maßnahmen seitens der Gemeindeverwaltung forciert.

Aus dem Gremium wird die Aufstellung der Beschilderung der Umweltgruppe kritisch hinterfragt. Hierzu wird ebenfalls im Januar ein klärendes Gespräch zwischen dem Quartiersmanagement und der Umweltgruppe stattfinden.

Zudem informiert der Bürgermeister über die Einzeichnungen der Parklücken wurden Termin und Frost bedingt noch nicht fertiggestellt. Die Arbeiten werden bei frostfreier Trockenheit fertiggestellt.

Aus dem Gremium wird die Parksituation in der Hauptstraße angesprochen, vor allem die Problematik während der Nutzung des Alten Rathauses und den Öffnungszeiten der Spezerei. Die Gemeindeverwaltung wird die Situation von der Verkehrspolizei prüfen lassen und den Sachverhalt in einer Ausschusssitzung vor Ort abschließend beraten.

Aus dem Gremium wird weiterhin die Beauftragung einer Parkraumüberwachung angeregt. Die Gemeindeverwaltung wird zur weiteren Beratung die Möglichkeiten der Parkraumüberwachung durch die Verkehrspolizei oder einen alternativen Dienstleister prüfen.

Ende der öffentlichen Sitzung: 19:05 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Michael Keupp

1. Bürgermeister

Schriftführer