| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 14.12.2022 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Herr Sean Steuart
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Herr Bernd Gotthardt
Frau Ulrike Steinbock
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Bauvoranfrage: Mutmann Rita, Geranienweg 1, 96163 Gundelsheim, Errichtung einer Doppelgarage, Geranienweg 1, Fl.Nr. 234/12 |
| 3. | Bauantrag: Krystyna Hilsberg, Errichtung einer Terrassenüberdachung; Königsweg 41, Flur Nr. 222/11 |
| 4. | 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich des Bebauungsplans "Solarpark an der Bundesautobahn A70 I", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 5. | Tempo 30: Prüfung streckenbezogener bzw. gebietsplanerischer Erweiterung |
| 6. | Bürgerversammlung 2022 |
| 7. | Feststellung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO |
| 8. | Entlastung über die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO |
| 9. | Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jahresrechnung 2021 |
| 10. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Nach Korrektur des Sitzungsortes (Aula, Michael-Arneth-Schule) und Änderung unter TOP 6: Informationen und Anfragen öffentlich – von „…Eine komplette Abschaltung wird mehrheitlich abgelehnt“ in „…Eine zeitlich begrenzte Abschaltung in der Nacht von 24 – 5 Uhr wird mehrheitlich abgelehnt“ werden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den redaktionellen Änderungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwendungen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Bauvoranfrage: Mutmann Rita, Geranienweg 1, 96163 Gundelsheim, Errichtung einer Doppelgarage, Geranienweg 1, Fl.Nr. 234/12
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnpark an der Stockackerstraße“ und datiert aus dem Jahr 1979. Der Bauherr möchte eine Doppelgarage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Flächen errichten.
Um das Gebäude wie geplant errichten zu können, sind aus Sicht der Verwaltung nachfolgende Befreiungen erforderlich:
Bebauung außerhalb der im Bebauungsplan “Wohnpark an der Stockackerstraße“ festgesetzten Fläche
Die Einhaltung der Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO ist gewährleistet.
Die Verwaltung hält, aufgrund der Größe des Grundstücks, den Anteil der Versiegelungsfläche für vertretbar.
Es handelt sich um eine informelle Bauvoranfrage, Nachbarn wurden in das Verfahren noch nicht eingebunden.
Der Bauantrag bleibt abzuwarten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Kenntnis und signalisiert eine mögliche Zustimmung für die Errichtung einer Doppelgarage, Geranienweg 1, Fl.Nr. 234/12, wie in der vorgelegten Skizze. Der Bebauungsplan „Wohnpark an der Stockackerstraße“ ist dabei in seinen Grundzügen zu beachten.
Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Bauantrag: Krystyna Hilsberg, Errichtung einer Terrassenüberdachung; Königsweg 41, Flur Nr. 222/11
Sachverhalt:
Die Antragstellerin plant auf dem Grundstück „Königsweg 41“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 222/11, die Errichtung einer Terrassenüberdachung.
Der maßgebende Bebauungsplan „Wohnpark“ datiert aus dem Jahr 1977.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.11.2021 dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit den Ausmaßen 3,00 m x 6,00 m; Königsweg 41, Fl.Nr. 222/11, zugestimmt und die nötige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Nach Feststellung des Landratsamtes Bamberg wurde die Terrassenüberdachung abweichend von den vorliegenden Plänen errichtet und stellt nun eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage dar. Eine Baugenehmigung liegt hierfür allerdings nicht vor.
Mit Schreiben vom 26.10.2022 erteilte das Landratsamt Bamberg per Bescheid die sofortige Einstellung der Bauarbeiten zur planabweichenden Errichtung der Terrassenüberdachung und ordnete an, für die planabweichende Errichtung der Terrassenüberdachung einen ordnungsgemäßen Bauantrag in dreifacher Ausfertigung über die Gemeinde Gundelsheim vorzulegen.
Der Bauantrag liegt nunmehr der Gemeindeverwaltung vor.
Die geplante Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße:
Länge = 6,42 m, Breite = 4,52 m.
Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Durch den Anbau der Terrassenüberdachung wird diese Baugrenze um ca. 4,50 m x 6,0 m in südlicher Richtung überschritten.
Lt. Bebauungsplan ist ein Satteldach oder ein Walmdach mit einer Dachneigung von 25° bis 38° festgesetzt. Es soll die Terrassenüberdachung mit einem Pultdach und einer Dachneigung von 5° errichtet werden, da am Bestand ein Balkon vorhanden ist.
Für die Erstellung der Terrassenüberdachung sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt.
• Von Abstandsfläche Art. 6 BayBO für die Nichteinhaltung der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken der Gemarkung Gundelsheim Fl.Nr. 222/10 und 222/12.
• Die Terrassenüberdachung wird als Pultdach ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind für das Hauptgebäude nur Satteldächer bzw. Walmdächer zulässig.
• Die Terrassenüberdachung hat eine Dachneigung von ca. 5°, entsprechend Bebauungsplan sind für das Hauptgebäude Dachneigungen zwischen 25° und 38° zulässig.
• Das Bauvorhaben überschreitet die zulässige Gesamtlänge für Grenzbebauung auf einem Grundstück.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bauvorhaben zur Kenntnis und lehnt die Errichtung einer Terrassenüberdachung, Königsweg 41, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 222/11, Baugebiet „Wohnpark“, wie in den Bauantragsunterlagen (Länge = 6,42 m, Breite = 4,52 m) beschrieben, ab. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarunterschriften nicht vorliegen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich des Bebauungsplans "Solarpark an der Bundesautobahn A70 I", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf hat am 28.09.2022 die 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes für den Bereich des Bebauungsplans “Solarpark an der Bundesautobahn A70 I“ beschlossen. Der Vorentwurf wurde am 30.11.2022 beschlossen.
Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet. Plan-Vorentwurf, Begründung, Anhang Umweltbericht mit Anlagen wurden der Gemeinde Gundelsheim in digitaler Form übersandt.
Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und gebeten bis zum 13.01.2023 Stellung zur Planung zu nehmen – auch im Hinblick auf die Behandlung der Umweltbelange – und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.
Der Planvorentwurf kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 12.12.2022 bis 13.01.2023 im Rathaus der Gemeinde Memmelsdorf, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Zimmer-Nr. 102 im Obergeschoss, zur Unterrichtung eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Webseite der Gemeinde Memmelsdorf (www.memmelsdorf.de) zur Einsicht verfügbar.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (Bereich des Bebauungsplans “Solarpark an der Bundesautobahn A70 I“) der Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Tempo 30: Prüfung streckenbezogener bzw. gebietsplanerischer Erweiterung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat sich hinsichtlich einer möglichen Erweiterung von Tempo 30 innerhalb des Gemeindegebietes in der Vergangenheit mehrfach beraten. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorschlag erarbeitet, der im Bauausschuss vor der Gemeinderatssitzung ausgiebig diskutiert wurde.
Der Bauausschuss spricht sich hierbei eindeutig für eine gebietsplanerische Regulierung aus, auch um einem möglichen Schilderwald entgegen zu wirken. Das Meinungsbild des Bauausschusses wird dem Gemeinderat, mit der Bitte um Diskussion innerhalb der Fraktionen, mitgeteilt.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass die Hauptstraße als Kreisstraße eine überörtliche Straße darstellt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier nicht in der Entscheidungsbefugnis der Gemeinde Gundelsheim liegt.
Die folgenden Ausführungen sollen dem Gemeinderat als Diskussionsgrundlage dienen:
Die Einrichtung von Tempo 30 kann grundsätzlich entweder streckenbezogen zur Sicherung von örtlich bezogen Gefahrenquellen errichtet werden oder gebietsplanerisch ausgeweitet werden. Als örtliche Straßenverkehrsbehörde hat die Gemeinde Gundelsheim auf Gemeindestraßen die Hoheit zur Regulierung und Beschränkung.
Tempo 30 – Streckenbezogene Einrichtung
Die streckenbezogene Einrichtung beschränkt die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 in der Regel nach §45 (1) 5. VwV-StVO und insbesondere im Umfeld von kritischer Infrastruktur, wie z.B. Kindergärten, Spielplätzen und Schulen. In Gundelsheim befindet sich diese Infrastruktur bereits entweder in Zone 30 oder unter streckenbezogener Regulierung, wie zum Beispiel in der Georg-Wolf-Straße.
Zone 30 – Gebietsplanerische Regulierung
Zur Einrichtung von Tempo 30 Zonen heißt es weiter in §45 VwV-StVO:
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links “) gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Als Kommune und örtliche Straßenverkehrsbehörde hält die Gemeinde Gundelsheim die Planungshoheit. Zusätzlich zu den Ausführungen in §45 StVO (1c) gilt, dass bestehende Beschilderung sowie übergeordnete Beschilderung die Vorfahrt innerhalb einer Zone 30 regeln kann. Generell können Straßen, die eine Buslinie enthalten, als Vorfahrtsstraßen geführt werden. Somit können auch bei einer Einrichtung einer Tempo 30 Zone bestehende Vorfahrtsstraßen in Gundelsheim weiter gelten und bestehen bleiben. Eine mögliche Tempo 30 Zone könnte sich auf das gesamte Gemeindegebiet außerhalb von übergeordneten Kreisstraßen erstrecken. Eine Einführung von Tempo 30 in Industrie- und Gewerbegebieten wäre zu prüfen.
Die Thematik soll in kommender Sitzung zur Beschlusslage kommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Bürgerversammlung 2022
Sachverhalt:
Die Bürgerversammlung fand aufgrund Art. 18 – Gemeindeordnung am 16.11.2022 statt: Mitberatungsrecht/Bürgerversammlung – In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Die Bürgerversammlung fand sowohl als Präsenz-, als auch als Online-Veranstaltung statt. Die Bürgerschaft wurde auf die eingeschränkte Gewährleistung des Datenschutzes aufgrund der Online-Veranstaltung hingewiesen.
Noch bevor Bürgermeister Merzbacher die aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zu Bevölkerungsentwicklung und Finanzen der Gemeinde Gundelsheim erläuterte, erteilte er zunächst der Bürgerschaft das Wort. Aus dem Publikum kamen Fragen und Anregungen zu den verschiedensten Themen, beispielsweise Parkraum, Stellplatzsatzung, Ortsbeleuchtung, Bebauungsgebiete oder Friedhof. Für das fast vergangene Jahr 2022 stellte Jonas Merzbacher die wichtigsten Themen des Gemeindejahres vor. Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters hatten die Bürger*innen erneut das Wort.
Die Punkte aus der Bürgerversammlung werden im Gemeinderat behandelt und bewertet.
Bürgermeister Merzbacher weist darauf hin, dass der Punkt “Parksituation am Backleitenweg/Am Angerholz“ noch nicht abschließend bearbeitet wurde, man jedoch mit einzelnen Anwohner*innen bereits im Dialog stehe. Hierzu wird zeitnah ein Vor-Ort-Termin stattfinden, um mit allen Anwohner*innen und Betroffenen direkt eine Regelung zu finden.
Ein entsprechender Kurzbericht wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Alle weiter genannten Punkte der Bürger*innen konnten ausführlich bereits in der Bürgerversammlung beantwortet werden.
Erfreulich war die rege Teilnahme und Diskussionsbereitschaft der Bürgerschaft.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und die Punkte aus der Bürgerschaft werden somit als ausreichend behandelt betrachtet.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 7
Feststellung der Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Sachverhalt:
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 23.11.2022 die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 vorgenommen. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) wurde der Verwaltung zur Stellungnahme übergeben, in der die folgenden Punkte festgestellt wurden: Haushaltsansatz und Haushaltsüberschreitungen, Hundesteuer, Friedhof: Gebühren, Kindergarten: Zuschüsse (Ausgaben/Einnahmen), Bücherei (Zuschüsse (Ausgaben/Einnahmen), Bauhof; Dienstfahrzeuge, Feuerwehr: Staatszuweisungen, Baugebiet Steinleite: Anliegerkosten (Abrechnung).
Vom Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden Gemeinderat Stephan Zwosta werden die einzelnen Feststellungen vorgetragen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den genannten Punkten nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.
Im Zuge der Stellungnahmen und damit verbundenen Fragen weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass im Neubaugebiet “Nordwest II“ keine Grundstücke an die Gemeinde zurück gegeben werden bzw. wegen nicht erfüllter Auflagen zurück gegeben werden müssen.
Der Prüfungsbericht wird für erledigt erklärt, sodass die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden kann.
In den Rechnungsprüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung kann entsprechend Einsicht genommen werden.
Beschluss:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| 1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV) | ||||||
| Einnahmen | Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamt-Haushalt | |||
| EUR | EUR | EUR | ||||
| 1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr | + | 7.647.864,34 | 4.483.626,53 | 12.131.490,87 | ||
| 1.2 Neue Haushaltseinnahmereste | + | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste | - | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste | - | 55,00- | 0,00 | 55,00- | ||
| 1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen | = | 7.647.809,34 | 4.483.626,53 | 12.131.435,87 | ||
| Ausgaben | Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamt-Haushalt | |||
| EUR | EUR | EUR | ||||
| 1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr | + | 7.647.809,34 | 4.483.626,53 | 12.131.435,87 | ||
| 1.7 Neue Haushaltsausgabereste | + | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste | - | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.9 Abgang alter Kassenausgabereste | - | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| 1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben | = | 7.647.809,34 | 4.483.626,53 | 12.131.435,87 | ||
| Soll Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10) | = | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Darin enthalten: | ||||||
| 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt | EUR | 0,00 | ||||
| 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt | EUR | 1.785.272,11 | ||||
| 3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV | EUR | 727.904,15 | ||||
| 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder | ||||||
| 2.1 Unerledigte Vorschüsse | EUR | 148.262,47 | ||||
| 2.2 Unerledigte Verwahrgelder | EUR | 247.890,10 | ||||
Die im Haushaltsjahr angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderates erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 GO).
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 8
Entlastung über die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Sachverhalt:
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.
Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben, Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschluss:
Die Feststellungen in dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 wurden im Gemeinderat behandelt und erledigt.
Der Gemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für die geprüfte Jahresrechnung 2021.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 9
Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jahresrechnung 2021
Sachverhalt:
Von einem Mitarbeiter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2021 für die Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim erstellt.
Die Wasserversorgung ist eine Einrichtung der Gemeinde, die nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung unterliegt. Die Rechtsverhältnisse mit den Abnehmern sind durch Satzung geregelt.
Der Betrieb arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzielung. Deshalb erfolgt keine Veranlagung zur Gewerbe- und Vermögenssteuer. Dagegen wird die Wasserversorgung als Betrieb gewerblicher Art zur Umsatzsteuer und zur Körperschaftsteuer veranlagt. Infolge des Verlustvortrages sind keine Körperschaftsteuerzahlungen zu leisten.
Der Betrieb beschäftigt einen Wasserwart; im Übrigen werden für Unterhalt und Investitionen Fremdfirmen eingesetzt. Die Verwaltung erfolgt durch das Personal der Gemeindeverwaltung gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbeitrages.
Der Bilanzaufbau ist weiterhin durch eine hohe Anlagenintensität gekennzeichnet. Das mit den Ertragszuschüssen saldierte Anlagevermögen ist infolge unter den Abschreibungen liegender Investitionen reduziert worden. Wesentliche Herstellungsbeiträge wurden nicht vereinnahmt.
Der Verlustausweis führte zu einer Verringerung des Eigenkapitals.
Die Finanzierung der Investitionen der Vergangenheit erfolgte infolge des Gesamtdeckungsprinzips aus dem Gesamthaushalt der Gemeinde. Hieraus ergibt sich eine Verschuldung des Betriebes gegenüber der Gemeinde von 0,605 Mio. € (Vorjahr 0,717 Mio. €). Für diese Mittel wird im kaufmännischen Jahresabschluss eine bankübliche Verzinsung angesetzt soweit diese aufgrund steuerlicher Vorschriften zulässig ist.
Da ein Eigenkapitalanteil von 30 % der Bilanzsumme nicht erreicht wird, gilt ein Teil der Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde als kapitalersetzendes Darlehen. In 2021 sind die Verbindlichkeiten infolge geringerer Investitionen erheblich vermindert worden.
In die übrigen Verbindlichkeiten war die aufgrund einer vorläufigen Nachkalkulation bestehende Gebührenüberdeckung von 107.000 € einzustellen. Einschließlich der vorherigen Kalkulationsperiode besteht eine Überdeckung von 463.000 €. Sowohl die Investitionen als auch der Unterhaltsaufwand blieben hinter den Erwartungen zurück. Der Wasserverkauf fiel dagegen deutlich herab.
Die Überdeckung wird in der folgenden Kalkulationsperiode den Wasserabnehmern*innen gutgebracht.
Infolge des positiven operativen Jahresergebnisses standen dem Betrieb aus der betrieblichen Selbstfinanzierung Mittel in Höhe von 161.000 € (Vorjahr 154.000 €) zur Verfügung. Da nur Investitionen in Höhe von 48.000 € zu finanzieren waren, wurden die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde um 112.000 € abgebaut. Die Finanzlage 2021 ist wiederum zufriedenstellend.
Die Wasserabgabe ist infolge der Witterungsverhältnisse und der Rückführung der Coronamaßnahmen zurück gegangen. Sie liegt aber noch über den Durchschnittswerten früherer Jahre.
Da die Aufwendungen leicht zurückgegangen sind und höhere Erträge aus der Personalverrechnung an andere Einrichtungen der Gemeinde erzielt wurden, blieb das operative Ergebnis unverändert.
Für die Schulden gegenüber der Gemeinde waren 14.000 € an Zinsen aufzuwenden.
Auch im Jahr 2021 konnte kalkulatorisch wieder ein Überschuss erzielt werden, da die Kostenentwicklung hinter den Erwartungen zurückblieb, wobei die Wasserabgabe weiterhin hoch war.
Der Überschusswird vorgetragen und in der folgenden Kalkulationsperiode den Gebührenschuldnern*innen wieder kostenentlastend gutgebracht.
Der Überschuss ist deshalb gewinnmindernd in eine Verbindlichkeit einzustellen gewesen, was insgesamt zu einem Jahresfehlbetrag führte.
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Gundelsheim mit einer Bilanzsumme von 1.229.050,74 € und einem Jahresfehlbetrag von 33.621,60 € wird hiermit festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die zur Finanzierung der Investitionen der Wasserversorgung verwendeten Mittel aus der Gesamtdeckung des Haushalts (Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde) sind weiterhin mit einem Zinssatz von 3%-Punkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (derzeit -0,88%) banküblich zu verzinsen.
Sofern das Jahresergebnis des Wasserversorgungsbetriebes den steuerlichen Mindestgewinn von 1,6% des Sachanlagevermögens zum jeweiligen 01.01. überschreitet, wird die Abführung von Konzessionsabgaben an die Gemeinde Gundelsheim nach Maßgabe der Höchstsätze des Konzessionsabgabenerlasses (10% der Erlöse aus Wasserlieferungen an Normalabnehmer, 1,5% der Erlöse aus Wasserlieferungen an Großabnehmer (> 6.000m³ / Jahr) beschlossen.
Für den Fall des Erzielens eines Jahresgewinns 2022 wird beschlossen, diesen einer Rücklage für künftige Investitionen der Wasserversorgung zuzuführen, sofern er nicht im Wirtschaftsjahr 2022 bereits für Investitionen verwendet wurde.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 10
Informationen und Anfragen öffentlich:
Sachverhalt:
Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über das Bauvorhaben der Gebrüder Sieben Föhrenweg Projekt GbR, Fl.Nr. 404, Föhrenweg 8-14. Die Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren und alle erforderlichen Unterlagen wurden der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rothenbühl und hält alle Festsetzungen ein. Abweichungen wurden nicht beantragt.
Die Baupläne wurden dem Gemeinderat elektronisch übermittelt und können zudem im Original im Rathaus eingesehen werden.
Der Fußgängersteg über den Leitenbach muss erneuert werden. Hierzu soll ein Ideen- und Realisierungswettbewerb in einem zweistufigen Verfahren ausgelobt werden. Am 01. Dezember 2022 fand ein erstes Treffen mit einem konstruktiven Dialog des Preisrichtergremiums statt. Erste planerische Entwürfe sollen im März vorliegen. Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
Nach dem Erfolg in den beiden Vorjahren, schlägt die Verwaltung vor, künftig den traditionellen Neues Jahr-Empfang mit dem Neues Jahr-Rundgang zu ersetzen. Beim Neues Jahr-Rundgang werden einzelne wichtige Gebäude der Gemeinde mit Beleuchtung in Szene gesetzt. Der Rundgang wird von der Bürgerschaft gut angenommen, die Resonanz auf die beiden Vorjahre ist durchweg positiv. Der Vorschlag der Verwaltung findet mehrheitlich Zustimmung im Gemeinderat.
Dem Gemeinderat werden die Sitzungstermine für das Jahr 2023 mitgeteilt:
18.01.2023, 15.02.2023, 15.03.2023, 19.04.2023, 17.05.2023, 21.06.2023, 26.07.2023, 13.09.2023, 18.10.2023, 15.11.2023, 13.12.2023
Die Jahresabschlüsse für die Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim wurden bis jetzt durch einen Mitarbeiter vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt.
Die Wasserversorgung ist eine Einrichtung der Gemeinde, die nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung unterliegt. Die Rechtsverhältnisse mit den Abnehmern sind durch Satzung geregelt. Der für die Gemeinde Gundelsheim zuständige Mitarbeiter wurde nun in den Ruhestand verabschiedet. Der Vertrag für die zukünftigen Abschlüsse ab dem Jahr 2022 wurde aufgrund fehlenden Personals seitens der BKPV gekündigt. Der Jahresabschluss 2021 wird noch erstellt. Eine Nachfolgelösung wird erarbeitet.
Die TenneT TSO GmbH informiert die Gemeinde Gundelsheim über den Beginn der temporären Höherauslastung der 380- und 380-/110kV-Freileitungen LH-07-B145 und LH-07-B146 ab dem 01.01.2023 nach §49b Abs. 2 EnWG. Aufgrund der aktuellen Situation und der – speziell in den Wintermonaten – zu erwartenden Gasmangellage, wurde die TenneT TSO GmbH als Übertragungsnetzbetreiber vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgefordert, die wichtigsten Stromkreisverbindungen des Höchstspannungsnetzes temporär und zeitnah höher auszulasten. Mit der am 13.10.2022 in Kraft getretenen Regelung des § 49b EnWG wurde die Möglichkeit geschaffen, eine temporäre betriebliche Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes kurzfristig umzusetzen, ohne dass diese einer vorherigen Genehmigung bedarf. Diese Höherauslastung soll auf folgenden Leitungen umgesetzt werden:
Stromkreis Eltmann-Redwitz 428 geplante Stromerhöhung von derzeit 3.216 A auf max. 4.000 A
Stromkreis Oberhaid-Redwitz 435 geplante Stromerhöhung von derzeit 3.220 A auf max. 4.000 A
Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bamberg hat die Gemeinde Gundelsheim über die Entwicklung der Bürgerstiftung Gundelsheim im Geschäftsjahr 2021 informiert. Der Jahresabschluss 2021 wurde geprüft und vom Kuratorium beschlossen. Der Stiftungstreuhänderin wurde Entlastung erteilt.
Aus dem Gemeinderat kommt die Frage bezüglich der Abrechnung des Bürgeressens und in welchem Turnus dieses abgerechnet wird. Dem Gemeinderat wird der Rechnungsablauf dargelegt.
Bürgermeister Merzbacher bedankt sich zum Ende der öffentlichen Sitzung beim Gemeinderat für den guten Umgang miteinander, den stets konstruktiven Austausch sowie die verlässliche Zusammenarbeit im gesamten Sitzungsjahr.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:19 Uhr.
| Für die Richtigkeit: | |
| Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
| 1. Bürgermeister | Schriftführerin |