| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 15.01.2025 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Herr Bernhard Oppel
Herr Sean Steuart
Frau Christine Ziegler
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Beratung: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Ahornweg |
| 3. | Beratung: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Industriestraße |
| 4. | Jahresthemen 2025 |
| 5. | Informationen und Anfragen öffentlich: |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Beratung: Vorhabensbezogener Bebauungsplan Ahornweg
Sachverhalt:
Auf dem freien Grundstück hinter dem Friedwald und den Gebäuden der Georg-Wolf-Straße sollen eine Stichstraße sowie zwei Baugrundstücke entstehen. Die Fläche beträgt abzüglich der Stichstraße circa 1.500 m². Die Stichstraße wird als direkte Verlängerung des Ahornwegs fungieren und somit hierüber die Zufahrt zu den Grundstücken ermöglichen. Zur Umsetzung ist die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Dies bedeutet, dass die Gebietsplanung konkret auf ein vorgesehenes Bauvorhaben abgestimmt wird. Auf den beiden Grundstücken sollen zwei Baurechte bzw. Bauplätze entstehen, die sich an den bestehenden Bebauungsplan des Ahornwegs und Georg-Wolf-Straße angleichen und somit eine harmonische Einfügung in die bestehende Bebauung gewährleisten soll. Ziel eines solchen Bebauungsplans ist es, eine klare rechtliche Grundlage für die Umsetzung zu schaffen und sicherzustellen, dass dieses mit den städtebaulichen Anforderungen und den Interessen der Gemeinde übereinstimmt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans “Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker“ aus dem Jahr 2015 mit Planung der drei Grundstücke in der Georg-Wolf-Straße wurde durch das Büro für Städtebau und Architektur, plan&werk, 96047 Bamberg, durchgeführt.
Im Gremium wird über die Bebauungsparameter (z. B. Geschossanzahl und -größe, Dachform, Baufenster, Vergaberichtlinien, etc.) diskutiert und gebeten, die Möglichkeit einer Doppelhausbebauung überprüfen zu lassen.
Nach ausführlicher Beratung und Diskussion wird vorgeschlagen, die Planung der Grundstücke oberhalb der Georg-Wolf-Straße an das Büro plan&werk zu vergeben.
Auf den § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Baugesetzbuch (BauGB) wird verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Vergabe der Planung für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Ahornweg an das Büro für Städtebau und Architektur, plan&werk, 96047 Bamberg.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Beratung: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Industriestraße
Sachverhalt:
Da die Wohnnutzung im bestehenden Gewerbegebiet die Gewerbenutzung deutlich überwiegt, ist die Umwidmung zu einem Mischgebiet zu diskutieren. Durch die faktische Wohnnutzung werden bereits jetzt zivilrechtliche Grundsätze geschaffen, die nicht im Bebauungsplan, entsprechend BauNVO, widergespiegelt werden. Eine Umwidmung würde die tatsächliche Nutzung des Gebiets besser an die rechtlichen Vorgaben anpassen und eine harmonische Verbindung von Wohnen und Arbeiten schaffen. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung des Areals unter Berücksichtigung der Interessen der Anlieger.
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
§ 6 Mischgebiete
(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. Geschäfts- und Bürogebäude,
3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
4. sonstige Gewerbebetriebe,
5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
6. Gartenbaubetriebe,
7. Tankstellen,
8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.
(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 außerhalb der in Absatz 2 Nummer 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.
§ 8 Gewerbegebiete
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
(2) Zulässig sind
1. Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3. Tankstellen,
4. Anlagen für sportliche Zwecke.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
3. Vergnügungsstätten.
Im Dialog mit den betroffenen Eigentümern wurden am 08.01.2025 die geplanten Maßnahmen ausführlich erläutert und besprochen. Zudem werden weitere Einzelgespräche geführt.
Bürgermeister Merzbacher erläutert detailliert den Sachverhalt mit Darstellung einer Übersicht der derzeitigen Wohn- und Gewerbenutzung. Das Gremium wird gebeten, insbesondere die beiden Themen “Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebietes oder reines Gewerbegebiet“ sowie “Definition des Gebietes“, v.a. auch unter dem Aspekt der möglichen Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Weichendorf, innerhalb der Gruppierungen zu beraten. In diesem Zusammenhang werden zudem die hierzu nötigen infrastrukturellen Änderungen (Zufahrt, Möglichkeit Kreisverkehr, etc.) diskutiert. Seitens der übergeordneten Baubehörde wurde eine Zufahrt bereits zugesagt, eine zweite wird geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Jahresthemen 2025
Sachverhalt:
Die Aufgaben der Gemeinden entwickeln sich stetig weiter, auch im Jahr 2025 stehen wichtige Neuerungen und Projekte im Zentrum. Es soll hierbei der Fokus der Gemeindeverwaltung dargestellt und insbesondere auf die Gewichtung und Einbringung von Handlungsfeldern aus dem Gremium eingegangen werden.
Verwaltungsseitig soll neben der Bildung eines Personalrates unter anderem auch eine weitergehende digitale Modernisierung erfolgen. Mit dem Einzug von modernen Controlling-Verfahren in der Kämmerei kann die finanzielle Steuerung effizienter und transparenter gestaltet, eine vorausschauende Budgetplanung und bessere Kontrolle der Mittelverwendung ermöglicht werden.
Besonderes Augenmerk liegt auf städtebaulichen Projekten, die das Leben in der Gemeinde nachhaltig verbessern sollen. Ein zentrales Projekt ist hierbei der Bau eines neuen Fußgängerstegs, der wichtige Bereiche der Gemeinde besser miteinander verbindet und die Mobilität für Fußgänger erhöht.
Neuerungen im Straßenverkehr, wie die Fortführung von Parkplatzmarkierungen, Neubeschilderungen sowie Einführung einer Parkraumüberwach stehen ebenso auf der Agenda wie die Planung einer neuen Kläranlage. Diese wird nicht nur den aktuellen Bedürfnissen gerecht, sondern auch auf die wachsende Bevölkerung der Gemeinde ausgelegt sein.
Die Finanzierung der Kläranlage wird in der Ausschussitzung am 11.03.2025 beraten.
Auch die Gestaltung der Meisenstraße, insbesondere die Reduzierung des Fremdwasseranteils, sind Teil der Jahresthemen 2025.
Nachfolgende Handlungsfelder werden im Gremium besprochen:
Darüberhinaus werden Themen im Blick behalten, deren Umsetzung aus wirtschaftlicher Sicht aktuell geprüft werden (z. B. Neubau Trennsystem, u.a. Eichenweg, Föhrenweg).
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Informationen und Anfragen öffentlich:
Am 01.03.2025 startet im Gemeindegebiet die kommunale Verkehrsüberwachung durch die Firma ESD, Mühldorf. Statt eines Bußgeldes erfolgt während des ersten Monats lediglich ein Hinweis auf die Parkordnung und ordnungsgemäße Nutzung von Parkflächen.
Für Fragen oder Beschwerden werden regelmäßige Sprechzeiten mit dem Parküberwachungsdienst im Rathaus festgelegt, diese werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die vorbereitenden Bauarbeiten des Glasfaserausbaus durch die Firma Leonet beginnen im 2. Quartal 2025.
Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern rund um Silvester 2024 innerhalb des Gemeindegebietes wurde im Gemeinderat thematisiert und wird innerhalb des Gremiums beraten.
Aus dem Gemeinderat erfolgt der Hinweis auf eine illegale Müllablagerung am Hügel unterhalb des Waldkindergartens sowie eines Falschparkers in der Waldstraße.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:10 Uhr.
| Für die Richtigkeit: | |
| Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
| 1. Bürgermeister | Schriftführerin |