| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 14.01.2026 |
| Sitzungsort: | Rathaus Sitzungssaal |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Name, Vorname
1. Bürgermeister
Herr Jonas Merzbacher
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
Frau Silke Hatzold
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Herr Sean Steuart
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Feldgeschworenenamt: Vereidigung neuer Feldgeschworener |
| 3. | Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses mit Terrasse, Zur Steinleite 26, Fl.Nr. 301/13 |
| 4. | Sachstandsbericht: ÖPNV |
| 5. | Vorgehenskonzept: Erweiterung Gewerbegebiet Gundelsheim |
| 6. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat gemäß Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die Niederschrift der letzten Sitzung wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Frist zur Genehmigung der Niederschrift wird bis zum Ende der Sitzung verlängert und auf den nichtöffentlichen Teil ausgedehnt.
Zu dem nichtöffentlichen Protokoll der letzten Sitzung erfolgt eine Nachfrage aus dem Gemeinderat. Diese wird durch den Bürgermeister beantwortet. Die Niederschrift wird an der entsprechenden Stelle geändert.
Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschrift der letzten Sitzung wird in der geänderten Fassung einstimmig genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 2
Feldgeschworenenamt: Vereidigung neuer Feldgeschworener
Sachverhalt:
Im Dezember 2025 kamen die amtierenden Feldgeschworenen zur Nachberufung weiterer Feldgeschworener zusammen. Zu den neuen Feldgeschworenen wurden die Gundelsheimer Werner Söllner (Ahornweg 8), Norbert Bezold (Ahornweg 6) und Bernd Laufer (Ringstraße 9) berufen. Bürgermeister Jonas Merzbacher vereidigt die neu bestellten Feldgeschworenen.
Die Vereidigung erfolgt gemäß Art. 13 des Bayerischen Abmarkungsgesetzes (AbmG). Die Feldgeschworenen leisten den vorgeschriebenen Eid und verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Ein neuer Obmann und ein Stellvertreter werden von den amtierenden Feldgeschworenen vorgeschlagen und anschließend gewählt.
Rechtsstellung
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt, eine Bestellung erfolgt auf Lebenszeit. Die Feldgeschworenen werden bei Übernahme Ihrer Aufgaben zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet.
Zuständigkeitsbereich
Da die Feldgeschworenen von der Gemeinde bestellt werden, kann ihr Zuständigkeitsbereich maximal das Gemeindegebiet umfassen. Innerhalb des Gemeindegebiets ist eine Unterteilung des Wirkungsbereichs der Feldgeschworenen nach Ortsteilen oder Gemarkungen möglich.
Für gemeindefreie Gebiete, auch ausmärkische Gebiete genannt, werden die Feldgeschworenen von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bestellt.
Obmann
Die Feldgeschworenen wählen aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter. Der Obmann ist Ansprechpartner innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs. Er ist über die jeweilige Gemeinde erreichbar.
Aufwandsentschädigung
Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Diese wird vom Kreistag, für die kreisfreien Städte vom Stadtrat erlassen. Die Gebühren werden auf Antrag der Feldgeschworenen von der Gemeinde, in gemeindefreien Gebieten von der Kreisverwaltungsbehörde eingezogen.
Aufsicht über die Feldgeschworenen
Die Fachaufsicht über die Feldgeschworenen obliegt den staatlichen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Rechtsaufsicht über die Feldgeschworenen liegt bei kreisangehörigen Kommunen beim Landratsamt, bei kreisfreien Kommunen bei der jeweiligen Bezirksregierung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Vereidigung der Feldgeschworenen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 3
Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses mit Terrasse, Zur Steinleite 26, Fl.Nr. 301/13
Sachverhalt:
Die Eigentümer des Anwesens mit der Fl.Nr. 301/13 planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Gartenhauses mit zwei Räumen und angrenzender Terrasse mit Überdachung.
| Maße Gartenhaus: | 4,104 m x 2,744 m |
| Grundfläche: | 10,77 m² |
| Maße Terrasse: | 2,676 m x 2,744 m |
| Grundfläche: | 7,34 m² |
| Gesamthöhe: | 2,74 m |
| Gesamtgrundfläche: | 19,4 m² |
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nord-West II datiert aus dem Jahr 2017 und ist ortsüblich erschlossen.
Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen bzw. Abweichungen erforderlich:
Gemäß Art. 6 BayBO ist eine Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze bis zu 9 m und insgesamt bis zu 15 m zulässig.
Die auf dem Grundstück bereits bestehende Garage weist eine Länge von 7,99 m auf. Mit dem geplanten Gartenhaus würde die zulässige Grenzbebauung an einer Grundstücksgrenze um weitere 6,14 m überschritten.
Hierfür ist eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die beantragten isolierten Befreiungen in der vorliegenden Form abzulehnen und den Antragstellern zu empfehlen, das Gartenhaus an einer anderen, planungsrechtlich zulässigen Stelle auf dem Grundstück zu errichten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungslage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur isolierten Befreiung: Errichtung eines Gartenhauses mit Terrasse, Zur Steinleite 26, Fl. Nr. 301/13 zur Kenntnis und lehnt diese in der vorliegenden Form ab.
Die Genehmigung zur Errichtung an anderer Stelle wird in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 4
Sachstandsbericht: ÖPNV
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat gegenüber den Stadtwerken Bamberg den Wunsch formuliert, das bisher eingesetzte Anruf Linien Taxi in den relevanten Zeitlagen durch ein Busangebot zu ersetzen. Die Stadtwerke Bamberg haben daraufhin ein schriftliches Angebot mit zwei Optionen bis zum 31.07.2028 vorgelegt. Die Stadtwerke stellen dar, dass die Abrechnung über die tatsächlich geleisteten Nutzwagenkilometer erfolgt und mit dem Gesamtkostensatz der STVP zu multiplizieren ist. Als Referenz wird für das Jahr 2025 ein Kostensatz von rund 8 € je Kilometer genannt, der sich durch Tarif und Treibstoffpreisanpassungen fortschreibt.
Die Stadtwerke weisen zugleich darauf hin, dass Stadtwerke und kommunaler Aufgabenträger für den Bereich der Stadt Bamberg die bisherige Erschließung an Ferientagen und Samstagen durch ein Anruf Linien Taxi als ausreichend ansehen. Aus dieser Bewertung leiten die Stadtwerke ab, dass die Finanzierung der zusätzlichen Busleistungen vollständig durch die Gemeinde Gundelsheim zu tragen wäre, auch wenn die Linienführung über das Stadtgebiet Bamberg verläuft. Dies soll in Abstimmung mit dem Aufgabenträger im Landkreis Bamberg erfolgen.
Die Stadt Bamberg bietet zwei unabhängige bzw. kombinierbare Angebote an.
Für das erste Angebot gilt ein Busangebot an Ferientagen mit einem Buspaar am Morgen und fünf Buspaaren am Nachmittag zu den bisherigen Zeitlagen des Anruf Linien Taxis. Die nächstmögliche Umsetzung wäre ab 01.04.2026 möglich. Morgens wird eine Fahrt um 06:35 Uhr ab Bamberg Bahnhof und um 06:50 Uhr ab Gundelsheim Altes Rathaus vorgesehen. Hieraus ergeben sich 15,6 Kilometer je Ferientag. Nachmittags werden fünf zusätzliche Buspaare ab Bamberg ZOB um 15:30 Uhr, 16:30 Uhr, 17:30 Uhr, 18:30 Uhr und 19:30 Uhr sowie ab Gundelsheim Altes Rathaus um 15:50 Uhr, 16:50 Uhr, 17:50 Uhr, 18:50 Uhr und 19:50 Uhr vorgesehen. Hieraus ergeben sich 83,5 Kilometer je Ferientag. Somit in Summe 99,1 Kilometer.
Daraus ergeben sich auf Basis des Kostensatzes 2025 für das erste volle Jahr Kosten in Höhe von 49.276,64 €.
Im zweiten Angebot wird ein Busangebot am regulären Samstagnachmittag mit fünf Buspaaren zu den bisherigen Zeitlagen des Anruf Linien Taxis angeboten. Die nächstmögliche Umsetzung wäre ab 01.04.2026 möglich.
Vorgesehen sind Abfahrten ab Bamberg ZOB um 15:30 Uhr, 16:30 Uhr, 17:30 Uhr, 18:30 Uhr und 19:30 Uhr sowie ab Gundelsheim Altes Rathaus um 15:50 Uhr, 16:50 Uhr, 17:50 Uhr, 18:50 Uhr und 19:50 Uhr. Hieraus ergeben sich 83,5 Kilometer je Samstag.
Daraus ergeben sich auf Basis des Kostensatzes 2025 für das erste volle Jahr Kosten in Höhe von 33.743,73 €.
Für das Anruf Linien Taxi sind im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 34.248,85 € angefallen.
Für die weitere Bewertung wesentlich ist, dass sich die Kosten bei einem Busangebot weniger an einzelnen Buchungen orientieren, sondern an der erbrachten Fahrleistung. Eine Kostensteigerung gegenüber dem bisherigen Anruf Linien Taxi ist daher möglich, wenn die Nachfrage nicht in einem Umfang steigt, der den Systemwechsel rechtfertigt. Gleichzeitig kann ein Busangebot die Nutzbarkeit verbessern, weil Buchungshürden entfallen und ein festes Angebot planbarer wird.
Die Gemeinde Gundelsheim hat gegenüber den Stadtwerken Bamberg angeregt, das bisherige Anruf-Linien-Taxi (ALT) in den relevanten Zeitlagen durch ein Busangebot zu ersetzen. Die Stadtwerke haben daraufhin ein schriftliches Angebot mit zwei Optionen bis zum 31.07.2028 vorgelegt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gefahrenen Kilometern, multipliziert mit dem Gesamtkostensatz der STVP. Als Referenz wird für 2025 ein Kostensatz von 7,7694 €/km genannt, der sich durch Tarif- und Treibstoffanpassungen fortschreibt.
Die Stadtwerke sehen die bisherige ALT-Erschließung an Ferientagen und Samstagen für das Stadtgebiet Bamberg als ausreichend an und weisen darauf hin, dass die Finanzierung zusätzlicher Busleistungen vollständig durch die Gemeinde Gundelsheim zu tragen wäre.
Die Abstimmung erfolgt mit dem Landkreis Bamberg als Aufgabenträger.
Option 1 – Busangebot an Ferientagen:
Option 2 – Busangebot am regulären Samstagnachmittag:
Im Vergleich: Die ALT-Kosten lagen 2024 bei rund 35.000 €.
Zu beachten ist, dass sich die Buskosten stärker an der Fahrleistung als an Buchungen orientieren. Ein Busangebot kann die Nutzbarkeit erhöhen, da Buchungshürden entfallen und das Angebot planbarer wird. Eine Kostensteigerung gegenüber dem ALT ist möglich, wenn die Nachfrage nicht entsprechend steigt.
Formularbeginn
Formularende
Die vorgelegten Angebote sind in der aktuellen Form für die Gemeinde Gundelsheim nicht tragbar. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Angebote das Hauptinteresse der Gemeinde, insbesondere die Ferienfahrzeiten, nicht ausreichend berücksichtigen. Weitere Gespräche zur Kostennachverhandlung sind daher vorgesehen, zudem dränge man auf einen Beginn der zusätzlichen Busfahrten bereits im Februar.
Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Siedlergemeinschaft Hirschknock in die Gespräche einzubeziehen, um gemeinsam einen Forderungskatalog zu erarbeiten.
In mehreren vorangegangenen Gemeinderatssitzungen wurde die Sinnhaftigkeit des bisherigen ALT und dessen Nutzung als Individualverkehrsmittel beraten, mehrheitlich wird eine Abschaffung bzw. ein Ersatz des ALT befürwortet.
Insgesamt besteht Einigkeit darüber, dass der ÖPNV vereinfacht und attraktiver gestaltet werden soll, um eine höhere Nutzung und bessere Auslastung zu erreichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 5
Vorgehenskonzept: Erweiterung Gewerbegebiet Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, um die Standortentwicklung aktiv zu steuern und zusätzliche gewerbliche Entwicklung zu ermöglichen. Die vorgesehene Vorzugsvariante weist eine Nettogewerbefläche von rund 27.956 m² aus und berücksichtigt die erforderlichen Flächen für Erschließung, Regenrückhalt und Begleitgrün. Der Gesamtumgriff umfasst rund 55.854 m².
Da sich die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, soll die Umsetzung über einen Erschließungsträger in einer haushaltsneutralen Systematik erfolgen. Ziel ist es, mittel- und langfristige Planungssicherheit zu schaffen, die lokale Wirtschaft zu stärken, Bestandsbetriebe zu sichern, Erweiterungen zu ermöglichen und neue Ansiedlungen mit regionalem Mehrwert zu fördern.
Voraussetzung für die Verwirklichung ist, dass der Verkauf von mindestens 60 % der Flächen vertraglich gesichert werden kann. Hierzu ist vorgesehen, mit den betroffenen Grundstückseigentümern Verträge analog des Vorgehens Baugebiet Nordwest II abzuschließen. Diese Verträge sollen bis zum 31.12.2026 befristet werden; kommt es bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur erforderlichen vertraglichen Sicherung, ist eine Auflösung der Verträge vorgesehen.
Die Vorzugsvariante umfasst die verkehrliche Erschließung einschließlich Erschließungsstraße und Anpassungen an der Kreisstraße sowie die technische Infrastruktur mit Wasser- und Abwasserversorgung im Trennsystem und Regenrückhalteanlagen. In der Grobkostenschätzung sind Zuschläge aus besonderen Rahmenbedingungen, unter anderem aufgrund der Lage zu Schutzgebieten, berücksichtigt.
Die Realisierung der planerischen Gestaltung soll grundsätzlich gemäß Variante 6 erfolgen. Diese Variante ist derzeit favorisiert, ist jedoch nicht Gegenstand des heutigen Beschlusses. Änderungen an der planerischen Ausgestaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Umsetzung soll auf Grundlage eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB erfolgen. Die Erschließung wird der KFB Baumanagement GmbH als Erschließungsträger übertragen. Der Bebauungsplan war zum Zeitpunkt der Vertragserstellung noch nicht beauftragt und soll auf Wunsch der Gemeinde durch den Erschließungsträger übernommen werden.
Der Grunderwerb erfolgt über einen Erwerbsauftrag. Die Vergabe der Bauleistungen ist im Wege der Ausschreibung vorgesehen und an Zustimmungserfordernisse der Gemeinde gebunden. Nach Herstellung und Abnahme übernimmt die Gemeinde die öffentlichen Erschließungsanlagen in Baulast, Unterhaltung und Verkehrssicherung; leitungsgebundene Anlagen gehen in das Eigentum der Gemeinde über. Die Finanzierung erfolgt über eine Vorfinanzierung durch den Erschließungsträger mit Rückführung über Grundstückserlöse. Bei Unterdeckung ist ein Ausgleich vorgesehen, Überschüsse stehen der Gemeinde zu.
Die Grobkostenschätzung beziffert die Erschließungsbaukosten auf rund 2.618.000 € brutto. Der Gesamtkostenrahmen liegt je nach Straßenführung und Ausbau zwischen ca. 3.600.000 € brutto und 4.300.000 € brutto und umfasst unter anderem Grundstückskosten, Ingenieurleistungen, Vermessung, Grünordnung sowie geschätzte Bankgebühren und Zinsen. Für die Zwischenfinanzierung liegen Angebote mit variabler Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribor zuzüglich 0,0595 bis 0,60 Prozentpunkten über fünf Jahre vor. Rechtsaufsichtliche Genehmigungen sind insbesondere bei Bürgschaften und weiteren finanzwirksamen Erklärungen erforderlich.
Aus der Bürgerschaft wurde beantragt, anstelle von Einzelankäufen ein Umlage- bzw. Umlegungsverfahren zu prüfen. Der Sachverhalt wurde im Gemeindeausschuss vorberaten. Unabhängig davon beabsichtigt die Gemeinde weiterhin, allen betroffenen Grundstückseigentümern ein einheitliches Kaufangebot in Höhe von 10,00 €/m² zu unterbreiten.
Auf die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung der Vorzugsvariante folgen der Abschluss des Vertragswerks, die Einleitung des Bauleitplanverfahrens, die Einholung der erforderlichen Genehmigungen sowie die Ausschreibung und Realisierung der Erschließungsmaßnahmen. Nach Abnahme werden die Anlagen übernommen und die Vermarktung der Gewerbegrundstücke fortgeführt. Während der gesamten Projektlaufzeit ist ein laufendes Kosten- und Erlöscontrolling sicherzustellen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Erweiterung des Gewerbegebietes gemäß Lageplan und Kostengrundlagen, sofern der Verkauf von mindestens 60 % der Flächen vertraglich gesichert ist.
Hierzu sind mit den betroffenen Grundstückseigentümern Verträge analog zum Vorgehen im Baugebiet Nordwest II abzuschließen. Allen Grundstückeigentümern wird jeweils 10€/m² einheitlich zum Ankauf angeboten und explizit auf ein Umlageverfahren verzichtet. Die Verträge sind bis zum 31.12.2026 zu befristen; kommt es bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur erforderlichen vertraglichen Sicherung, sind die Verträge aufzulösen.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Realisierung über einen Erschließungsträger fortzuführen und das vorliegende Vertragswerk mit der KFB Baumanagement GmbH zur Unterzeichnung abzuschließen, soweit es dem heute beschlossenen Rahmen entspricht.
Der Gemeinderat nimmt den Gesamtkostenrahmen in Höhe von ca. 3.800.000 € brutto bis 4.300.000 € brutto zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein fortlaufendes Kosten- und Vermarktungscontrolling sicherzustellen.
Der Gemeinderat stimmt der Zwischenfinanzierung über eine Kreditlinie in Höhe von bis zu maximal 4.300.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen nach Art. 72 BayGO für die vorgesehenen Absicherungsinstrumente und finanzwirksamen Erklärungen einzuholen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die zur Realisierung erforderlichen Erklärungen abzugeben und die Verträge zu unterzeichnen, sofern diese dem beschlossenen Rahmen entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP 6
Informationen und Anfragen öffentlich:
Zu Beginn der ersten Sitzung des Jahres 2026 weist Bürgermeister Merzbacher nochmals auf die bereits durchgeführten sowie anstehenden Projekte des Jahres 2025/2026 hin: Friedhofssanierung, Erweiterung Mittagsbetreuung, Kläranlage, Meisenstraße, Steg über den Leitenbach, etc. Er betonte die noch bevorstehenden Aufgaben des derzeitigen Gemeinderats und sprach den Wunsch nach einem weiterhin konstruktiven Miteinander bei deren Umsetzung aus.
Die Gemeinde verfügt über einen Zaun, der bei einer anderen Baustelle nicht zum Einsatz gekommen ist. Seitens der Verwaltung wurde angeregt, diesen Zaun für eine Einzäunung der Freizeitanlage zu verwenden. Durch die Einzäunung bestünde die Möglichkeit, die Anlage insbesondere während der Nachtzeiten abzuschließen und so künftig Vandalismusschäden, die in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten sind, vorzubeugen. Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.
Für den interkommunalen Glasfaserausbau liegt der Gemeinde Gundelsheim für das gemeinsame Projektgebiet der Kommunen Aurach, Burgoberbach (federführend), Dinkelsbühl, Gundelsheim und Weisendorf ein Zuwendungsbescheid des Bundes vor.
An die Verwaltung wurde der Wunsch nach einer großen Auftaktveranstaltung zum Thema Glasfaserausbau herangetragen. Bürgermeister Merzbacher weist darauf hin, dass derzeit in Deutschland die Bereitschaft vieler ausführender Unternehmen (z. B. Telekom) zur Umsetzung von Ausbauprojekten, insbesondere in kleineren Ortschaften, aus wirtschaftlichen Gründen nur eingeschränkt vorhanden ist. Der Ausbau wird derzeit durch Faktoren wie hohe Tiefbaukosten, begrenzte Tiefbaukapazitäten und die wirtschaftliche Orientierung der Netzbetreiber beeinflusst.
Nach aktuellem Stand ist mit der Vorlage konkreter Angebote und einer anschließenden Umsetzung nicht vor dem Jahr 2027 oder 2028 zu rechnen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Eigenanteil der Gemeinde in der Finanzplanung berücksichtigt werden muss, für Gundelsheim etwa in Höhe von rund 1 Million Euro. Eine Auftaktveranstaltung ist vor Maßnahmenbeginn angedacht.
Bürgermeister Merzbacher stellt dem Gemeinderat die geplanten Anschaffungen für die weitere Digitalisierung der Michael-Arneth-Schule vor. Vorgesehen ist die Ausstattung der Klassenräume mit interaktiven Displays als digitale Tafeln sowie die Anschaffung von weiteren 20 Tablets zur Etablierung einer zusätzlichen Tablet-Klasse. Die hierfür veranschlagten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 40.000 Euro. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Aus dem Gemeinderat wurde angemerkt, dass entgegen des Berichts im Mitteilungsblatt an Silvester nicht überall vorbildlich geböllert wurde, insbesondere auf dem Hochwasserdamm. Bürgermeister Merzbacher entgegnete, dass sich die Situation im gesamten Gemeindegebiet im Vergleich zu den Vorjahren grundsätzlich verbessert habe. Beispielsweise seien die Untere Bachstraße, die Brücke und der Gerhard-Dorsch-Platz ohne Probleme geblieben und der zurückgelassene Müll durch Feuerwerkskörper war deutlich reduziert.
Für das kommende Silvester werden Überlegungen angestellt, ob ein gemeinsames Feuerwerk organisiert werden könnte oder ein größerer Bereich zur Verfügung gestellt wird, auf dem das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist. Ziel sei es, über Verbotszonen hinauszudenken und stattdessen gezielt Erlaubniszonen einzurichten.
Ende der öffentlichen Sitzung 18:51 Uhr.
Für die Richtigkeit:
Jonas Merzbacher | Silke Hatzold |
1. Bürgermeister | Schriftführerin |
des Gemeinderates Gundelsheim 14.01.2026, 18:51