an alle Feuerwehrdienstleistenden: aktive Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Wahlberechtigte) zur
Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheim,
am Donnerstag, 26. März 2026 um 19.00 Uhr
im Feuerwehrhaus Gundelsheim
Hiermit erfolgt frist- und ordnungsgemäß die Einladung zur Mitglieder- und Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gundelsheim am 26. März 2026 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus Gundelsheim
Vsl. Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht |
| 3. | Aussprache |
| 4. | Wahlen: Kommandant und stell. Kommandant |
| 5. | Grußworte |
| 6. | Verschiedenes, Wünsche und Anträge |
| 7. | Schlusswort |
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Wahlberechtigt bei der Kommandantenwahl sind alle Feuerwehrdienstleistende, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.