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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 5/2024
Allgemeine Bekanntmachungen
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Allgemeine Bekanntmachungen

Mit den kommenden Osterfeiertagen stehen auch die so genannten „Stillen Tage“ unmittelbar bevor. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass der Gründonnerstag am 28. März und die Kartage (Karfreitag und Karsamstag) am 29. und 30. März „Stille Tage“ im Sinne des Feiertagsgesetzes sind. Demnach sind am Gründonnerstag ab 2:00 bis 24:00 Uhr und an den Kartagen von 0:00 bis 24:00 Uhr öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Tanzbetrieb ist (auch in Discotheken) grundsätzlich nicht möglich.