Gremium: Gemeinderat Gundelsheim
Sitzungstag: Mittwoch, den 17.01.2024
Sitzungsort: Michael-Arneth-Schule Schulaula
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um Uhr für eröffnet.
Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Michael Keupp
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Herr Sean Steuart (anwesend ab TOP7)
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Nicht Anwesende:
Herr Johannes Lang
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Sachstandsbericht: Kostenaufstellung Kindertagestätten 2023 |
| 3. | Beschluss: Aktualisierung Wasserabgabesatzung |
| 4. | Bauantrag: Schuberth Siegfried und Heidi; Königsweg 43, 96163 Gundelsheim; Errichtung einer Terrassenüberdachung; Flur-Nr. 222/12 |
| 5. | Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Hauptstraße 26, 96163 Gundelsheim; Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss sowie 4 Carports; Flur-Nr. 41 |
| 6. | Bauantrag: Sallaj Feride und Naim; Bachstraße 3, 96163 Gundelsheim; Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Flur-Nr. 66 |
| 7. | Sachstandsbericht: Ladesäule Hauptstraße/Meisenstraße |
| 8. | Beschluss: Erweiterung Ladesäuleninfrastruktur |
| 9. | Beratung: Verkehrssicherung Hauptstraße |
| 10. | Informationen und Anfragen öffentlich |
TOP1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden und der Gemeinderat stimmt den Sitzungsniederschriften zu.
A
| bstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
TOP2
Sachstandsbericht: Kostenaufstellung Kindertagesstätten 2023
Sachverhalt
Bürgermeister Jonas Merzbacher stellt die Einnahmen und Ausgaben der Kindertagesstätten aus dem Jahr 2023 vor.
Die Gesamtausgaben übersteigen die Gesamteinnahmen um rund 16%. Es ergibt sich eine Unterdeckung in Höhe von rund 365 TEUR.
Der Hauptanteil der Unterdeckung ist hierbei mit rund 280 TEUR den laufenden Betriebskosten im Verwaltungshaushalt zuzurechnen.
Der Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens ist mit rund 65 TEUR in den Gesamtausgaben enthalten.
Auf Grund der Unterdeckung und den bisher im Landkreis-Vergleich niedrigen Gebühren in Gundelsheim wurde mit den Einrichtungsleitungen und den Elternbeiräten bereits eine Gebührenerhöhung beraten. In der kommenden Gemeinderatssitzung soll über die Erhöhung der Gesamtgebühren, der Essenseinpreisung, der Einführung eines Wickelgeldes beraten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Einnahmen- und Ausgabenaufstellung zur Kenntnis.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP3
Beschluss: Aktualisierung Wasserabgabesatzung
Sachverhalt:
Die Wasserabgabesatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zum 01.01.2024 zu aktualisieren. Hintergrund ist, dass die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern des Art. 24 Abs. 4 GO zum Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben wird. Aus Sicht des Bayerischen Landtages ist diese Ermächtigung nicht mehr erforderlich, da Wasserversorger bereits im Rahmen ihres Bestimmungsrechts nach den bundesrechtlichen §§ 35, 18 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) über den Einsatz von Funkwasserzählern entscheiden können.
Zudem informiert Bürgermeister Jonas Merzbacher über die Preisstruktur in Gundelsheim im Vergleich zu Nachbarkommunen. Die Wassergebühren in Gundelsheim liegen 35 – 40% unter den Gebühren in Memmelsdorf.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:
Änderung Wasserabgabesatzung
Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Gundelsheim ist nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu aktualisieren.
Änderungssatzung
In § 4 Abs. 4 WAS werden die Worte „in begründeten Einzelfällen“ gestrichen.
In § 4 Abs. 4 WAS lautet dann wie folgt:
(4) Die Gemeinde kann ferner das Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser.
In § 13 Abs. 1 ist die Aufzählung der Betretungsrechte nach den Worten „zum Ablesen“ einzufügen „und Wechseln“ der Wasserzähler. Auch ist „zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen“ eingefügt werden.
§ 13 Abs. 1 WAS lautet dann wie folgt:
(1) Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlagen auszuweisen haben, den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Grundstücksflächen- und Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.
In § 15 Abs. 3 Satz 2 WAS werden nach dem Wort Betriebsstörung die Worte „bestehenden oder drohenden“ eingefügt.
§ 15 Abs. 3 Satz 2 WAS lautet dann wie folgt:
(3) Die Gemeinde stellt das Wasser im Allgemeinen ohne Beschränkungen zu jeder Tag- und Nachtzeit am Ende des Hausanschlusses zur Verfügung. Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen bestehenden oder drohenden, Wassermangel oder sonstigen technischen oder wirtschaftlichen Umständen deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist. Die Gemeinde kann die Belieferung ablehnen, mengenmäßig und zeitlich beschränken oder unter Auflagen die Bedingungen gewähren, soweit das zur Wahrung des Anschluss- und Benutzungsrechtes der anderen Berechtigten erforderlich ist. Die Gemeinde darf ferner die Lieferung unterbrechen, um betriebsnotwendige Arbeiten vorzunehmen. Soweit möglich, gibt die Gemeinde Absperrungen der Wasserleitung vorher öffentlich bekannt und unterrichtet die Abnehmer über Umfang und voraussichtliche Dauer der Unterbrechung.
Diese Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Gundelsheim, 17.01.2024
Gemeinde Gundelsheim
Jonas Merzbacher
Bürgermeister
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP4
Bauantrag: Schuberth Siegfried und Heidi; Königsweg 43, 96163 Gundelsheim; Errichtung einer Terrassenüberdachung; Flur-Nr. 222/12
Sachverhalt:
Die Antragsteller beantragen auf dem Grundstück „Königsweg 43“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 222/12 die Terrassenüberdachung auf der südlichen Seide des bereits bestehenden Wohnhauses nach. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wohnpark 1977“.
Die Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße:
Länge = 6,75 m, Breite = 3,25 m.
Für die die Terrassenüberdachung sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Von Abstandsfläche Art. 6 BayBO für die Nichteinhaltung der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken der Gemarkung Gundelsheim Fl.Nr. 222 und 222/11. Die Terrassenüberdachung wird als Pultdach ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind für das Hauptgebäude nur Satteldächer bzw. Walmdächer zulässig.
Die Terrassenüberdachung hat eine Dachneigung von ca. 4°, entsprechend Bebauungsplan sind für das Hauptgebäude Dachneigungen zwischen 25° und 38° zulässig.
Laut Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt.
Durch den Anbau der Terrassenüberdachung wird diese Baugrenze um ca. 3,25 m x 6,75 in südlicher Richtung überschritten.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt den Bauantrag auf Grund nicht vollständig vorliegender Unterschriften der Nachbarschaft sowie der Überschreitung der zulässigen Baugrenze ab.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP5
Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Hauptstraße 26, 96163 Gundelsheim; Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss sowie 4 Carports; Flur-Nr. 41
Sachverhalt:
Der Antragsteller plant auf dem Grundtsück, Hauptstraße 26 in Gundelsheim, Flur-Nr. 41 die Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss an der Südseite des Wohnhauses sowie vier Carportstellplätze an der Nordeite des Wohngebäudes. Hierfür ist das bestehende Gebäude abzureißen. Auf dem Grundstück stehen zwei Wohnhäuser und 23 Nebengebäude. Das Grundstück hat eine Fläche von 1319 m².
Der Balkon hat folgende Maße: 1,65 m x 3,00 m. Die viert Carports sind zusammen 10,62 m breit, 6,42 m tief und 2,74 m hoch. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) ohne Bebauungsplan. Abstandsflächen Balkon: 7,45 Höhe x 0,4 = 2,98 m – 3 m sind notwendig. Abstandsflächen Carports: 2,90 m x 0,4 = 1,16 m – 3 m sind notwendig. Der Abstand des Hauses zum Nachbarn Fl.Nr. 43 beträgt 3 m im Bestand.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Bauantrag zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP6
Bauantrag: Sallaj Feride und Naim; Bachstraße 3, 96163 Gundelsheim; Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Flur-Nr. 66
Sachverhalt:
Die Eigentümer beantragen auf dem Grundstück „Bachstraße 3“, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 66 die Errichtung einer Zufahrtsüberdachung, an der Westwand des Wohnhauses bis zur Grundstücksgrenze, nach.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bachstraße“ aus dem Jahr 2006 und liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet „Ortskern“.
Die Zufahrtsüberdachung hat folgende Maße:
Länge = 7,11m, Breite/Tiefe(a) = 3,58m, Breite/Tiefe(b) = 4,01m, Höhe(a) = 3,68m, Höhe(b) = 3,00 m
Die Zufahrtsüberdachung ist als Pultdach mit einer Dachneigung von 10° ausgeführt. Im Bebauungsplan sind Pultdächer für Carports und Nebenanlagen bis 25° Dachneigung zulässig.
Es ist folgende isolierte Abweichung von der BayBO beantragt:
Überschreitung der zulässigen Grenzbebauung von 15 m
Die Abstandsfläche nach Art. 6 BayBO zum Nachbargrundstück Flur-Nr. 67 wird überschritten.
Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden notwendig
Laut Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Durch den Anbau der Zufahrtsüberdachung wird diese Baugrenze um 26,57 m² überschritten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Seitens des Gremiums wird jedoch festgestellt, dass das Car-Port die dahinterliegenden Stellplätze versperrt und somit nicht mehr der Stellplatzsatzung entgegengekommen werden kann. Weiterhin liegt wird die 15 Meter Überschreitung Grenzbebauung deutlich kritisiert. Der Gemeinderat wünscht einen Rückbau.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und lehnt den Bauantrag ab.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP7
Sachstandsbericht: Ladesäule Hauptstraße/ Meisenstraße
Sachverhalt:
Die Schnellladesäule der Firma GHT wurde entsprechend dem Beschluss vom 25.10.2023 in Auftrag gegeben. Die Lieferung des Alpitronic Hypercharger 150 inklusive Montagematerial, Terminal und Fundament an die Firma GHT wird Anfang Februar erwartet.
Auf Grund des hohen Parkdrucks in der Hauptstraße und der angespannten Verkehrslage zu Stoßzeiten wurde die Verlegung der Säule hinter das Gebäude angrenzend an die Meisenstraße geprüft. Ein weiterer Vorteil der Verlegung ist die Möglichkeit nebeneinander zum Laden zu parken.
Für die Nutzung und Ladung mit zwei Fahrzeugen ist dies somit deutlich komfortabler. Die Ladesäule wird auch am neuen Standort im sogenannten „Silent Mode“ betrieben werden, um die Geräuschemission, während des Ladevorgangs zu minimieren. Baulich wird hierfür ein zusätzlicher Stellplatz geschaffen werden. Das Bayernwerk wird nach Prüfung des Leitungsplans noch im Januar den Ausgang der Stromleitung entsprechend versetzen, um einen direkten Anschluss ohne überirdische Verlegung zu ermöglichen.
Im Nachgang wird das Fundament durch den Gemeindebauhof gesetzt und die Ladesäule durch die Firma GHT montiert und in Betrieb genommen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann mit einer Inbetriebnahme im Frühjahr 2024 gerechnet werden.
Nach einem Jahr Testlauf wird die Situation geprüft, eine Versetzung der Säule wird weiterhin möglich sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und stimmt der Versetzung der Ladesäule in die Meisenstraße zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP8
Beschluss: Erweiterung Ladesäuleninfrastruktur
Sachverhalt:
Für die ehemals öffentliche Ladesäule am Rathaus, welche über das Landratsamt Bamberg beschafft wurde, ist bereits zum 01.01.2022 die Eichung abgelaufen und somit kein öffentlicher Betrieb mehr möglich. Hierfür soll ein Ersatz-Ladepunkt in Form einer Wallbox angeschafft werden. Um eine kostengünstigere Alternative zum Schnellladepunkt zu ermöglichen, wird in diesem Fall eine Wallbox mit zwei Ladepunkten Typ-2 mit 20kW vorgeschlagen. Um die Nutzung für möglichst viele Gundelsheimer*innen zu ermöglichen soll zudem die Bezahlung barrierefrei per EC-Karte oder handelsüblicher Kreditkarten möglich sein und dementsprechend öffentlich nutzbar sein.
Zusätzlich zur Wiederinbetriebnahme des öffentlichen Ladepunktes am Rathaus soll das öffentliche Ladenetz um eine weitere Wallbox erweitert werden. Diese soll an der Schule bzw. der Turnhalle angebracht werden. Als Alternativer Standort würde der Parkplatz Orlamünder Weg in Frage kommen. Das Angebot soll allerdings in erster Linie für Gundelsheimer*innen sein, die während des Aufenthalts in der Schule, dem Musikerheims oder dem Sportlerheims die Lademöglichkeit nutzen wollen, daher wird der Standort an der Schule favorisiert. Hier wird ebenfalls mit einer Wallbox mit zwei Ladepunkten Typ-2 mit 20kW geplant.
Zudem sollen zwei Wallboxen für Ladungen an gemeindlichen Fahrzeugen angebracht werden. Die Fahrzeuge werden bisher über den Hausstrom und die Hausleitung geladen. Die Belastung (durch die Hitzentwicklung) der herkömmlichen Hausleitung soll hiermit reduziert werden. Für die Ladung per Nacht wird ebenso eine gedrosselte Ladung per Typ-2 ausreichen.
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich ca. 35.000,00 € umfassen. Hierfür werden aktuell Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt. Um ein besseres Angebot zu erhalten, wird eine Gesamtvergabe angestrebt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der entsprechenden Angebotseinholung für öffentliche Ladesäulen am Rathaus, Sportheim und Friedhof sowie Wallboxen für Fahrzeuge des Gemeinde Bauhofs sowie die entsprechende Beauftragung.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP9
Beratung: Verkehrssicherung Hauptstraße
Sachverhalt:
Die Parksituation in der Hauptstraße ist besonders zu Stoßzeiten ein Gefahrenherd für Verkehrstellnehmer*innen aller Art – ausgelöst durch eine verengte Fahrbahn, Busverkehr und zudem einem illegal beparkten und somit beengten Gehweg. Der Antrag auf an das Landratsamt auf Tempo 30 in der Hauptstraße wurde bereits am 13.09.2023 abgelehnt. Sowohl die Anhörung der Polizei als auch die rechtliche Prüfung sowie die Beurteilung des Kreisbauhofs ergaben dieselbe Einschätzung der Verkehrssituation.
In einem weiteren Vorstoß zur Verbesserung der Situation wird in der Gemeindeausschusssitzung am 17.01.2024 um 17:00 Uhr eine Lösung vor Ort besprochen. Parallel dazu wurde im Vorfeld erneut die Verkehrspolizei sowie Landratsamt hinzugezogen, um zu klären, wie und welcher Form an der Kreisstraße durch die Gemeinde reguliert werden kann. Alternativ wird die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Polizei Bamberg-Land oder einem alternativen Dienstleister geprüft.
Das Ergebnis der Gemeindeausschusssitzung ist die Errichtung von drei anthraziten Pfosten zwischen dem Alten Rathaus und dem Friseur. Zusätzlich wird ein weiterer Pfosten gegenüber des Blumalädlas/Metzgerei angebracht. Um Dauerparker einzudämmen, sollen Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Der Gemeindebauhof wird zudem regelmäßig Dauerparker kontrollieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Anbringung der entsprechenden Pfosten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
TOP10
Informationen und Anfragen öffentlich
Der Gemeinderat wird über die Anmeldung des Vereinsbusses sowie die erste Buchung am kommenden Samstag, 20.01.2024, informiert.
Weiterhin wird über den Beginn der Baumaßnahmen am Friedhof informiert, die Landschaftsgärtnerischen Maßnahmen sollen bis Ende August abgeschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung hat ein Angebot erhalten Station eines Mobilen Ateliers zu werden – Große Kunst in der kleinen Gemeinde. Herr Merzbacher teilt mit, dass diesem Angebot gerne zugestimmt werden soll und von Mai bis Juli hinter der Bücherei ein Künstler ansiedeln würde. Der Gemeinderat begrüßt das Vorhaben.
In den letzten Wochen und Monaten ist die Bienenhaltung im Wohngebiet ein großes Problem geworden. Der Betrieb ist nicht ortsüblich und im Siedlungsgebiet von den Nachbarn nicht gewünscht. Es stehen Ausgleichsflächen für anderweitige Haltung bereit, ein Kompromissgespräch wird daher gesucht.
Im Gemeindegebiet sind einigen Bauherren weitere Herstellungsbeiträge zu berechnen, wenn nach der ursprünglichen Zahlung zusätzliche Baumaßnahmen und Erweiterungen außerhalb des Bebauungsplans durchgeführt wurden. Das Gremium stimmt der Berechnung offener Herstellungsbeiträge entschieden zu.
Der Gemeinderat wird über das neue Organigramm der Gemeindeverwaltung informiert.
Aus dem Gremium wird die Frage der Verhältnismäßigkeit bezüglich der Umweltgruppe mitgeteilt. Aus dem Gremium wird eine Bevorzugung gegenüber anderen Gruppierungen oder Vereinen durch die Gemeindeverwaltung angesprochen. Besonders aufgefallen ist eine übermäßige Repräsentation im Gemeindeblatt. Zudem wird kritisiert, dass auf die Inhalte seitens der Gemeinde keine Einflüsse genommen werden. Bürgermeister wird den Sachverhalt im Dialog mit den Beteiligten beraten
Ende der öffentlichen Sitzung: 18:48 Uhr.
| Für die Richtigkeit: | |
| Jonas Merzbacher | Michael Keupp |
| Bürgermeister | Schriftführer |