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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
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Zahlungstermin der Hundesteuer

Am 01. April 2024 ist die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, die Steuer laut dem zuletzt ergangenen Bescheid zu überweisen. Bitte nennen Sie dabei unbedingt ihre Finanzadress-Nummer, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.

Falls Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und sich Ihre Kontoverbindung geändert hat, benötigen wir Ihre Original-Unterschrift für den neuen Abbuchungsauftrag. Die Mitteilung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie finden das entsprechende Formular auf der Homepage der Gemeinde Gundelsheim unter „Service-Formulare-Kasse-SEPA Lastschriftmandat“ oder Sie erhalten es im Rathaus. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir Kosten, die durch ungültige Bankverbindungen oder durch eine unzureichende Deckung auf dem Konto verursacht werden, an den Zahlungspflichtigen weiter geben. Informieren Sie uns deshalb bitte rechtzeitig, wenn sich Ihre Daten geändert haben bzw. achten Sie darauf, dass auf Ihrem Konto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.