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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 6/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus



Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 12.02.2025

Sitzungsort:

Feuerwehr Gundelsheim Feuerwehrhaus Gemeinschaftsraum

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.

Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Anwesende:

Name, Vorname

1. Bürgermeister

Herr Jonas Merzbacher

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Birgit Eichfelder

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gewächshauses außerhalb der Baugrenzen, Fl.N. 405/13

3.

Beschluss: Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Mischgebiet Industriestraße

4.

Beschluss: Erfrischungsgeld Wahlhelfer Bundestagswahl

5.

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

6.

Entlastung über die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

7.

Informationen und Anfragen öffentlich

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gewächshauses außerhalb der Baugrenzen, Fl.N. 405/13

Sachverhalt:

Die Eigentümer planen auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/13, die Errichtung eines Gewächshauses im Süd-Westen des Grundstücks.

Maße Gewächshaus: 22,53 m² Breite: 3,80 m Länge: 5,93 m Höhe: 2,53 m

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Rothenbühl - Urplan“ in der Fassung vom 07.09.1966 und ist ortsüblich erschlossen.

Folgende Isolierte Befreiung wird benötigt:

- Befreiung von den im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenzen

Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Das Gewächshaus liegt im Westen des Grundstücks außerhalb der Baugrenzen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze, auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 3

Beschluss: Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Mischgebiet Industriestraße

Sachverhalt:

Die Wohnnutzung im bestehenden Gewerbegebiet der Gemeinde Gundelsheim überwiegt im Gewerbegebiet deutlich. In der vorangegangenen Sitzung wurde bereits vorberaten, die Umwidmung zu einem Mischgebiet zu diskutieren. Durch die faktische Wohnnutzung werden bereits jetzt Grundsätze geschaffen, die nicht im Bebauungsplan, entsprechend BauNVO, widergespiegelt werden. Eine Umwidmung würde die tatsächliche Nutzung des Gebiets besser an die rechtlichen Vorgaben anpassen und eine harmonische Verbindung von Wohnen und Arbeiten schaffen. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung des Areals unter Berücksichtigung der Interessen der Anlieger.

Das entsprechende Gebiet ist bisher gemäß dem Flächennutzungsplan einem Gewerbegebiet zugeordnet. Im Großteil des Gebietes liegt jedoch bisher kein Bebauungsplan vor. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ von 1993 umfasst ausschließlich den östlichen Teil der Industriestraße und beginnt erst nach der Druckerei bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite nach dem aktuellen Lager eines medizinischen Fachprodukthandels. Nach der Prüfung der Rechtssicherheit und Aktualität der Immmisionsschutzgrundlage des Bebauungsplans sieht die Gemeindeverwaltung für den bestehenden Bereich keine Anpassung als notwendig an. Da für den gesamten vorderen Bereich bisher kein Bebauungsplan und somit auch keine tiefergehende Rechtssicherheit besteht, wird für diesen Bereich ein entsprechendes Aufstellungsverfahren vorgeschlagen.

Im Gemeinderat wird der Sachverhalt ausführlich erläutert und diskutiert. Fragen zur Rechtssicherheit einer Umwandlung des Gebietes werden seitens der Verwaltung derzeit geprüft. Es wird vorgeschlagen, innerhalb der Gruppierungen nicht nur die bauliche Nutzung als Misch- oder Gewerbegebiet für das jetzt bestehende Gewerbegebiet, sondern auch für das geplante, direkt östlich angrenzende neue Gewerbegebiet entsprechend intensiv zu beraten und zu diskutieren. Denkbar wäre hier z.B. auch eine Wohnnutzung nur für Betriebsinhaber oder -leiter.

Nachfolgend dazu die Ausschnitte aus der Baunutzungsverordnung sowie die entsprechenden Imissionsschutzwerte nach Gebietsnutzung.

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

§ 6 Mischgebiete

(1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(2) Zulässig sind

1. Wohngebäude,

2. Geschäfts- und Bürogebäude,

3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

4. sonstige Gewerbebetriebe,

5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

6. Gartenbaubetriebe,

7. Tankstellen,

8. Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind.

(3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 außerhalb der in Absatz 2 Nummer 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden.

§ 8 Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind

1. Gewerbebetriebe aller Art einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

3. Tankstellen,

4. Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,

3. Vergnügungsstätten.

Immisionsrichtwerte nach TA Lärm

Industriegebiet

70 dB(a) tags

70 dB(a) nachts

Gewerbegebiet

65 dB(a) tags

50 dB(a) nachts

Mischgebiet

60 dB(a) tags

45 dB(a) nachts

Reines Wohngebiet

50 dB(a) tags

35 dB(a) nachts

Kurzfristige Maximalpegel können den Tageswert jeweils um 30 dB(a) überschreiten sowie den Nachtwert um jeweils 20 dB(a).

Zudem können Dauergeräusche an wenigen Tagen (maximal 14 Tagen) den Richtwert überschreiten. Im Falle des Gewerbegebietes bis zu 95dB(a) tags und 70 dB(a) nachts, im Mischgebiet entspräche hier der Wert entsprechend 90dB(a) tags sowie 65 dB(a) nachts.

Mehrheitlich tendiert der Gemeinderat zu keiner Veränderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes in diesem Gebiet.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

Beschluss: Erfrischungsgeld Wahlhelfer Bundestagswahl

Sachverhalt:

Der Wahlvorstand spielt eine zentrale Rolle bei der Durchführung von Wahlen in der Gemeinde Gundelsheim. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertretungen sowie die weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes leisten während der Landtagswahl einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines reibungslosen und demokratischen Wahlverfahrens.

Der bayerische Gemeindetag schlägt für die Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld von 30 bis 50 Euro je nach bestelltem Amt vor.

Die Gemeindeverwaltung schlägt für die Bundestagswahl ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro vor.

Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt zur Auszählung am Wahltag gegen Unterschrift.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführung zur Kenntnis und beschließt für die Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde am 25.11.2024 die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vorgenommen. Der Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung gemäß Art. 103 Gemeindeordnung (GO) wurde der Verwaltung zur Stellungnahme übergeben. Es wurden Feststellungen zu folgenden Punkten getroffen: Haushaltsüberschreitungen, Haushaltsunterschreitungen, Bürgerbus, Spezerei, Pachtverträge, Feuerwehr, Pässe/ Ausweise, Wintermarkt, Kerwa, Zahlungsaußenstände, Stundungen.

Die Stellungnahme der Verwaltung zu den genannten Punkten wurde dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gemeinderat Stephan Zwosta, vorab zugesandt.

Zudem wurden vorneweg Nachfragen aus dem Gremium, mit Bitte um Einsichtnahme der Überprüfungen, vollständig beantwortet. Nach Darlegung der Gemeindeordnung durch Bürgermeister Merzbacher trägt Herr Stephan Zwosta in der Gemeinderatssitzung die einzelnen Feststellungen vor.

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Kenntnis.

Alle aufgeführten Punkte wurden behandelt und abgeschlossen. Der Prüfungsbericht wird für erledigt erklärt, sodass die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt werden kann.

In den Rechnungsprüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung kann entsprechend Einsicht genommen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 gemäß Art.102 Abs. 3 GO fest.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 6

Entlastung über die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Sachverhalt:

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Ein Verzicht auf Schadensersatzansprüche ist damit nicht verbunden.

Verweigert der Gemeinderat die Entlastung oder spricht er sie mit Einschränkungen aus, hat er die dafür maßgebenden Gründe anzugeben, Art. 102 Abs. 3 GO.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 7

Informationen und Anfragen öffentlich

Im Rahmen der Baumaßnahe des Stegs „Mehr als eine Brücke“ wird eine beidseitige Baugrube benötigt. Somit auch entlang der evangelischen Kirche. Je nach endgültigem Ausmaß der Baugrube wird auch der Baum direkt vor der evangelischen Kirche beeinträchtigt. Bei einer Prüfung des Wurzelwerks ist aufgefallen, dass der Baum unabhängig der Größe des Baugrubenfensters bereits so stark geschwächt ist, dass ein Überleben des Baumes sehr fraglich ist. Somit wird eine Entnahme des Baumes, die Nutzung der größeren Baugrube und eine anschließende Neupflanzung vorgeschlagen.

Die Schaltanlage des Hebewerks der Gemeinde Gundelsheim aus dem Jahr 1976 ist veraltet und entspricht nicht mehr den heutigen Standards. Statt einer aufwändigen Umrüstung ist, nach Überprüfung, die Neuanschaffung einer Schaltanlage aus ökonomischer Sicht sinnvoll.

In der Hauptstraße soll die Zier- und Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Die ausführende Firma entwickelt hierfür einen Austauschbausatz. Fördermöglichkeiten werden seitens der Verwaltung geprüft.

Zur Beleuchtung des sog. “kleinen Gässchens“ (Fußgängerweg zwischen Haupt- und Meisenstraße) wurde eine Solar-LED-Lampe angebracht.

Um die Sanierung der Meisenstraße zu starten, wurde diese in der KW 5 von einem Ingenieurbüro vermessen und die Planungsarbeiten beginnen. Die alten Wasserleitungen werden komplett erneuert und während der Tiefbaumaßnahmen werden Stromleitungen sowie neue Glasfaserkabel direkt in den Boden verlegt. Durch den hohen Fremdwasseranteil in diesem Bereich ist ein Regenwasserkanal v.a. im vorderen Bereich nötig. Es ist zu diskutieren, ob im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen der Regenwasserkanal in der kompletten Straße verlegt werden soll. Der Regenwasserkanal schafft vor allem bei Starkregenereignissen eine Entlastung und bietet eine hydrologische Verbesserung der Gemeinde. Der Straßenbau kann städtebaulich gefördert werden, Fördermöglichkeiten werden geprüft.

Die Schotterfläche am ehemaligen Festplatz sowie die Schotterfläche an der Kirche entwässern jeweils zur Mitte der Fläche hin. Auf der Fläche am ehemaligen Festplatz neben dem Wackelzahnhaus hat dies sogar zur Schilf- und Tümpelbildung geführt, zudem ist angestaute Oberflächenwasser in den öffentlichen Straßenraum gelaufen und hat sich dort oberhalb der Asphaltdecke angesammelt.

Die Flächen neben der Kirche sowie des ehemaligen Festplatzes erhalten eine neue Aufschotterung.

Seitens der Feuerwehr Gundelsheim sind in der Haushaltsmittelanforderung die größten Anschaffungen die Erneuerung der Atemschutzgeräte und der Feuerwehrschutzkleidung. Die Priorität ist seitens der Feuerwehr für die Anschaffung der Atemschutzgeräte als Hoch eingestuft und für die einheitliche Schutzkleidung als Mittel. Die Atemschutzgeräte umfassen die Anschaffung zeitgemäßer Über-Druck-Luftflaschen sowie Mundstücke. Der Gemeinderat und die Verwaltung unterstützen die Anschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr Gundelsheim.

In Gundelsheim kommt es mittlerweile vermehrt zu Exzessen beim Silvester-Feuerwerk.

Darüber hinaus wird an vielen Stellen der Feuerwerksmüll von den Verursachenden nicht weggeräumt und muss auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden.

Die bisherigen Appelle hinsichtlich Silvester-Feuerwerk wurden durch die Bürgerschaft nur mäßig angenommen und es wird vorgeschlagen, künftig frühzeitiger zu informieren.

Die Planungen für den Allwetterplatz zwischen Sport- und Musikerheim am Orlamünder Weg sind abgeschlossen und die Firma John hat den Auftrag erhalten. Bauherr ist hierbei der Sportverein Gundelsheim. Bürgermeister Merzbacher erläutert dem Gemeinderat die nötigen Modifizierungen am Orlamünder Weg, z.B. Änderungen zum Gehweg. Im Hinblick auf Veranstaltungen (z.B. Johannifeuer), ist man mit den betroffenen Vereinen im Austausch.

Ende der öffentlichen Sitzung 19:35 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

1. Bürgermeister

Silke Hatzold

Schriftführerin