Am 1. April 2024 war die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Gundelsheim bittet alle Steuerschuldner, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, den Betrag, laut dem zuletzt ergangenen Bescheiden unverzüglich zu überweisen – sofern noch nicht erfolgt. Bitte nennen Sie dabei unbedingt ihre Finanzadress-Nummer, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.