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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Protokoll der Gemeinderatssitzung

SITZUNG

Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Samstag, den 18.03.2023

Sitzungsort:

Hauptstraße 7, Spezerei Gundelsheim, Obergeschoss

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 09:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Mitglieder Gemeinderat

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Herr Jonas Merzbacher

Frau Gisela Oeckler

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Birgit Eichfelder

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Aktuelles

2.1.

Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Terrassendaches, Stefan Wolf, Zur Steinleite 32, 96163 Gundelsheim, Flr.Nr. 301/10

2.2.

Bauantrag: Nutzungsänderung - Karmelitenstraße 4, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 612/4, Marion Geiger; eine WE zu zwei WE

2.3.

Bauantrag: Aufstockung eines Wohngebäudes, Meixnerstr. 14, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 390/7, Eckl Philipp und Nadja, Sudetenweg 4L, 91301 Forchheim

2.4.

Stellungnahme Gemeinde Gundelsheim: Bebauungsplan Nr. 4D"Peunt/Gründleinsbach" - 4. Änderung und Erweiterung - Stadt Hallstadt

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen werden nicht erhoben. Das Sitzungsprotokoll ist somit genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Aktuelles

TOP 2.1

Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Terrassendaches, Stefan Wolf, Zur Steinleite 32, 96163 Gundelsheim, Flr.Nr. 301/10

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „Zur Steinleite 32“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr 301/10, die Errichtung einer Terrassenüberdachung.

Der maßgebende Bebauungsplan “Nord-West II“ datiert aus dem Jahr 2017.

Die geplante Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße:

Länge = 4,0 m, Breite = 5,0 m, Höhe = 2,50 m

Der Bauherr stellt einen Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und hat dies einfacher Ausführung eingereicht.

Eine Nachbarunterschrift des angrenzenden Grundstücks liegt vor.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bauvorhaben zur Kenntnis und die Verwaltung schlägt eine Vertagung vor, da die Antrag weder in dreifacher Ausführung noch in der richtigen Form vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben mit den beschriebenen Maßen ein entsprechender Bauantrag zu stellen ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt einer Vertagung zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Antragsteller entsprechend in Kontakt zu treten. Es wird auf die ordnungsgemäße Form sowie dreifache Ausführung hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2.2

Bauantrag: Nutzungsänderung - Karmelitenstraße 4, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 612/4, Marion Geiger; eine WE zu zwei WE

Sachverhalt:

Die Antragstellerin plant die Nutzungsänderung eines Kellergeschosses zu einer Einliegerwohnung.

Das Kellergeschoss, welches als Wohnraum umgenutzt werden soll, hat eine Wohnfläche von 79,67 m².

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Mönchsbach-Wörth“ aus dem Jahr 1972 und ist ortsüblich erschlossen.

Folgende Befreiungen werden benötigt:

Bauweise:

Laut den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist für dieses Grundstück die Geschossigkeit auf E+1 (Erdgeschoss + ein Obergeschoss als Vollgeschoss) zwingend vorgeschrieben. Der Bauherr plant die Umnutzung des Kellergeschosses zu Wohnraum.

Die erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht.

Die Erschließung ist gesichert. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten. Die Umsetzung der benötigten Stellplätze ist bei der Gemeinde Gundelsheim nachzuweisen. Derzeit sind nicht ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden - es sind insgesamt vier Stück notwendig und die entsprechende Ablöse an die Gemeinde zu leisten.

Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen. Die Entwässerungsgebühren werden nach Umsetzung an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Nutzungsänderung des Kellergeschosses zu einer Wohnung, Karmelitenstraße 4, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 612/4, zu. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist einzuhalten und somit vier Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2.3

Bauantrag: Aufstockung eines Wohngebäudes, Meixnerstr. 14, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 390/7, Eckl Philipp und Nadja, Sudetenweg 4L, 91301 Forchheim

Sachverhalt:

Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Meixnerstraße 14“, 96163 Gundelsheim, Flur-Nr. 390/7, die Aufstockung eines Einfamilienwohnhauses zu Wohnzwecken.

Der maßgebende Bebauungsplan „Westlicher Rothenbühl-Dorfäcker“ datiert aus dem Jahr 1980.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden benötigt:

  • Befreiung gem. § 31 BauGB wegen Überschreitung der festgelegten Anzahl der Vollgeschosse und der Dachgestaltung, d.h. 2 Vollgeschosses und unausgebautes Dachgeschoss mit einer Dachneigung von 22°.

Die Wohnfläche vergrößerte sich von vormals 108,58 m² auf 217,50 m².

Die neue Firsthöhe liegt mit 2 Vollgeschossen und dem unausgebauten Dachgeschoss mit 22° Dachneigung 2,75 m über dem Bestand.

Die Abstandsflächen liegen innerhalb des Grundstückes.

Die bestehende Grundflächenzahl wird nicht verändert.

Die Erschließung ist gesichert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist einzuhalten.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags- / Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerung hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.

Auf eine etwaige Nachberechnung der Erschließungskosten entsprechend dem Bebauungsplan zu Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl wird hingewiesen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form zu. Die o. g. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2.4

Stellungnahme Gemeinde Gundelsheim: Bebauungsplan Nr. 4D"Peunt/Gründleinsbach" - 4. Änderung und Erweiterung - Stadt Hallstadt

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Hallstadt hat am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes 4D „Peunt/Gründleinsbach“ - 4. Änderung und Erweiterung beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan und Innenentwicklung). Der Vorentwurf wurde am 06.02.2023 beschlossen.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten, bis zum 03.04.2023 Stellung zur Planung zu nehmen und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Die Planunterlagen wurden zur Einsicht der Gemeinde Gundelsheim in digitaler Form durch das beauftragte Planungsbüro Planungsgruppe Strunz Ingenieur GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, übermittelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Bebauungsplan "Peunt/Gründleinsbach" - 4. Änderung und Erweiterung - Stadt Hallstadt zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

Ende der öffentlichen Sitzung 09:22 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin