Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 8/2023
Interkommunale Zusammenarbeit - Neues aus der Nachbarschaft
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Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt informiert
- über gesetzliche Ansprüche und Leistungen vor und nach der Geburt, wie z. B. Elterngeld und Elternzeit, Kindergeld, Fragen zum Mutterschutz usw.
- über finanzielle Leistungen wie z. B. der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ (eine Beantragung ist nur vor Geburt möglich).
- über Hilfsangebote von anderen Stellen.
und berät …
- bei Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
- zu Schwangerschaft, Partnerschaft, beruflichen Fragen.
- in Krisenzeiten.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstelle unter der Rufnummer:
| Frau Bechmann | 0951/85-669 |
| Frau Jacob | 0951/85-664 |
| Frau Ziegler | 0951/85-684 |
| oder per e-mail unter | schwangerenberatung@lra-ba.bayern.de |
Alle Beratungsgespräche sind kostenfrei und können auf Wunsch anonym erfolgen. Die Beratungsstelle unterliegt der Schweigepflicht. Die Gespräche können persönlich oder telefonisch erfolgen.