Gremium: Gemeinderat Gundelsheim
Sitzungstag: Samstag, den 09.03.2024
Sitzungsort: Hauptstraße 7, Obergeschoss, 96163 Gundelsheim
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 09:00 Uhr für eröffnet.
Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesenheitsliste
Anwesende:
Vorname, Name
Frau Ursel Baur Ab TOP 4
Frau Renate Brütting
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Nicht Anwesende:
Frau Birgit Eichfelder
Herr Sean Steuart
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Isolierte Befreiung: Kerstin und Hans-Dieter Hübner, Errichtung eines Gartenhauses, Föhrenweg 9, Gundelsheim, Flur-Nr. 402/3 |
| 3. | Aufhebung/Ernennung Stellvertretung Kassenverwaltung |
| 4. | Informationen und Anfragen öffentlich |
Öffentlicher Teil
TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Einwendungen sind nicht erhoben worden und der Gemeinderat stimmt den Sitzungsniederschriften zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 2
Isolierte Befreiung: Kerstin und Hans-Dieter Hübner, Errichtung eines Gartenhauses, Föhrenweg 9, Gundelsheim, Flur-Nr. 402/3
Sachverhalt:
Die Eigentümer planen auf dem Grundstück die Errichtung eines Gartengerätehauses an der süd-östlichen Grundstücksgrenze. Zur Grundstücksgrenze im Osten ist ein Abstand von 1,50 m vorgesehen und zur Grundstücksgrenze im Süden 3 m. Die Entwässerung ist über eine entsprechende Regentonne geplant.
Maße Gartenhaus: 5,50 m x 4,50 m x 2,60 m
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans “Rothenbühl – Urplan“ in der Fassung vom 7.9.1966 und ist ortsüblich erschlossen.
Folgende Befreiung wird benötigt:
Baugrenze:
Lt. Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgesetzt. Das Gartenhaus liegt komplett außerhalb der Baugrenze mit einer Größe von 5,50 m x 4,50 m und einer Höhe von 2,60 m.
Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.
Die Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze, auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über den öffentlichen Grund darf nicht erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Errichtung des Gartenhauses zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 3
Aufhebung/Ernennung Stellvertretung Kassenverwaltung
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat nach Art. 100 Abs. 2 Satz 1 GO einen Stellvertreter für den Kassenverwalter zu bestellen; diese Aufgabe obliegt dem Gemeinderat. Die Bestellung ist erforderlich, weil der stellvertretende Kassenverwalter die Gemeinde bei Kassengeschäften selbstständig nach außen vertritt, also insoweit Organfunktion hat. Der erste Bürgermeister, als der Anordnungsbefugte der Gemeinde darf Kassengeschäfte nicht tätigen und kann daher diese Aufgaben auch nicht delegieren (Erläuterungen Nr. 1.2 zu § 42 KommHV).
Die bisherige Stellvertretung der Kassenverwaltung oblag seit März 2020 Herrn Michael Keupp. Seine Ernennung als Stellvertreter erfolgte als Interimslösung bis zum Ende der Vakanz der Steuerstelle. Wie im damaligen Ernennungsbeschluss festgelegt soll auch zukünftig die Stellvertretung der Kasse durch die Steuerstelle erfolgen. Da Frau Sandra Wacker im Herbst 2022 aus der Elternzeit zurückgekehrt ist, ist die Steuerstelle wieder dauerhaft besetzt und Herr Michael Keupp kann dem Amt des Stellvertreters der Kassenverwaltung enthoben werden.
Somit schlägt die Gemeindeverwaltung die Ernennung von Frau Sandra Wacker als stellvertretende Kassenverwalterin vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Ernennung von Frau Sandra Wacker als stellvertretende Kassenverwalterin.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Persönlich beteiligt 0
TOP 4
Informationen und Anfragen öffentlich
Bürgermeister Jonas Merzbacher informiert über die Beschwerden aus der Bürgerschaft bezüglich der Belastung durch die Haltung von Bienen an verschiedenen Orten im Siedlungsgebiet. Die Belastung wird seitens der Gemeindeverwaltung als ortsunüblich und übermäßig angesehen. Es existieren zumutbare Alternativen zur gewerblichen sowie privaten Haltung am Waldrand. Diese würden kostenfrei zur Bienenhaltung zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Gemeindeverwaltung sind klärende Gespräche mit den entsprechenden Parteien.
Ende der öffentlichen Sitzung 09:12 Uhr.
| Für die Richtigkeit: | |
| Jonas Merzbacher | Michael Keupp |
| Bürgermeister | Schriftführer |