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Ortsgespräch - Amtsblatt der VG Partenstein und ihrer Körperschaften
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen/Ortsrecht
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Faschingszug 2024

An alle Wagen- und Gruppenverantwortliche!

Aufgrund der Erlaubnis und der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Landratsamt Main-Spessart weisen wir als örtlich zuständige Behörde auf folgendes hin:

Alle am Umzug teilnehmenden Kraftfahrzeuge bzw. Züge und Gespanne müssen zugelassen sein sowie der StVZO/FzV entsprechen und dürfen insbesondere folgende Abmessungen nicht überschreiten: L 18,00 m, B 3,00 m und Höhe 4 m. Fahrzeuge mit Roten bzw. Kurzzeitkennzeichen (§16 Abs. 1 FzV) sind unzulässig. Der Verkehr wird während des Zuges durch die Freiwillige Feuerwehr Partenstein geregelt. Die B276 ist bis zum Abmarsch des Zuges und nach dem Zug für den Durchgangsverkehr freizuhalten. Die Straße „Am Sportplatz“ ist nach dem Zug ebenfalls für den Verkehr freizuhalten. Personen dürfen sich nur während dem Zug auf den Fahrzeugen aufhalten. Bei der An- und Abfahrt ist das Befördern von Personen auf den Wagen verboten. Unmittelbar nach dem Zug sind die Wagen verkehrssicher abzustellen und es dürfen sich keine Personen mehr auf den Wagen befinden. Eventuelle Beschallungsanlagen auf den Wagen sind nach dem Zug auszuschalten. Während dem Zug nicht mit Konfettikanonen in private Anwesen schießen!

Ich wünsche uns einen schönen, lustigen und unfallfreien Zug!

Stephan Amend
Erster Bürgermeister