Nachfolgend geben wir die erste Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal bekannt. Mit dieser Satzung erfolgt die Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2025. Mit der Änderung wird der neuesten Rechtsprechung gefolgt und die Gebühren (nicht Beiträge und sonstige Kostenerstattungsansprüche) direkt in der Satzung inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Es handelt sich also lediglich um eine geringfügige/redaktionelle Anpassung. Die Lesefassung der Beitrags- und Gebührensatzung – d. h. das Grundwerk einschl. dieser Änderung – steht Ihnen mit Inkrafttreten ab 01.02.2026 zur Ansicht bzw. zum Herunterladen auf unserer Homepage zur Verfügung; bis dahin finden Sie dort noch die bis 31.01.2026 gültige Version in der Rubrik Ortsrecht.
Erste Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)der Gemeinde Wiesthal vom 08.01.2026
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Wiesthal folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS):
§ 9a Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom 14.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
| bis | 4 m3/h | 102,72 €/Jahr, |
| bis | 10 m3/h | 118,13 €/Jahr und |
| über | 10 m3/h | 410,88 €/Jahr. |
§ 9a Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom 14.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
| bis | 2,5 m3/h | 102,72 €/Jahr, | |
| bis | 6 m3/h | 118,13 €/Jahr und | |
| über | 6 m3/h | 410,88 €/Jahr. | |
§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom 14.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Die Gebühr beträgt 4,77 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom 14.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 4,77 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Wiesthal vom 14.12.2022 wird durch folgende Regelung ersetzt:
Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Diese Änderungssatzung tritt am 01.02.2026 in Kraft.